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Geschwindigkeitsindex Sommerreifen/Winterreifen

Themenstarteram 16. März 2022 um 16:49

Laut Zulassungsbescheinigung sind für meinen C220 CDI Reifen der Spezifikation 205/55 R16 91V vorgesehen. Mich interessiert allein der Geschwindigkeitsindex.

Ist es richtig, dass bei Winterreifen der nächst niedrigere Geschwindigkeitsindex gewählt werden darf? Meine Sommerreifen haben den Geschwindigkeitsindex "V" (bis 240 km/h). Bei den Winterreifen, deren Kauf demnächst ansteht, würde ich gern einen Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex "H" (bis 210 km/h) wählen.

Ist das zulässig?. Wo kann ich das evtl. nachlesen?

Mich interessiert allein der juristische Aspekt.

In der Zulassungsbescheinigung meines C220 CDI ist eine Höchstgeschwindigkeit von 232 km/h eingetragen.

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16 Antworten

@Sudoku2013

Ja ist zulässig.

Mit dem Hinweisaufkleber im Kombiinstrument max. 210 km/h.

Aber warum einen Reifen mit H Kennung kaufen??

Soviel sparst du nun auch nicht gegenüber einem V Reifen.

Themenstarteram 16. März 2022 um 17:24

Es geht mir im Wesentlichen um den juristischen Aspekt.

Außerdem: Mit den Winterreifen fahr ich sowieso nie schneller als 160 km/h, wozu also "V"?

Zitat:

@Sudoku2013 schrieb am 16. März 2022 um 17:49:38 Uhr:

 

Ist es richtig, dass bei Winterreifen der nächst niedrigere Geschwindigkeitsindex gewählt werden darf?

Es darf bei Winterreifen ein beliebiger, niedrigerer Geschw.-Index gefahren werden, wenn der Hinweis im Sichtbereich dess Fahrers angebracht wird.

 

§36(1) StVZO

......Bei Verwendung von M+S-Reifen – Winterreifen – gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Damit du im Notfall mal Vollgas geben kannst, wenn du überfallen wirst.

Themenstarteram 16. März 2022 um 18:45

Ich hoffe, dass ich nur im Sommer überfallen werde, wenn ich die V-Reifen drauf habe. Man muss auch mal Glück haben.

Besten Dank nochmal an nogel.

Naja.

Im Frühjahr wenn die WR noch montiert sind oder kein Schnee liegt, fahre ich schon mal über 200 km/h mit meinem Q3 wenn ich es eilig habe.

Da bin ich froh das ich Reifen in H habe und nicht auf den Tacho gucken muss.

Teurer als T Reifen waren die auch nicht.

Zitat:

@Sudoku2013 schrieb am 16. März 2022 um 18:24:49 Uhr:

Außerdem: Mit den Winterreifen fahr ich sowieso nie schneller als 160 km/h, wozu also "V"?

Warum man da einen Unterschied zwischen Sommer- und Winterreifen macht, verstehe ich nicht, denn man fährt ja auch mit Winterreifen fast das halbe Jahr und somit häufig auch bei deutlichen +Temperaturen und trockner Autobahn.

 

Gruß

Uwe

 

Die Winterreifen- Eigenschaften waren mit tiefem Geschwindigkeitsindex und schmaleren Reifen früher viel besser. Mit den heutigen Breiten und Index mässigen v und höher bezeichneten Wintergummis sind auch die Wintereigenschaften viel besser geworden.

@Sudoku2013

Mir ist noch etwas eingefallen. Ich habe irgendwie in Erinnerung, dass es zumindest in einem europäischen Land und bestimmten Umständen Probleme geben kann, wenn die Winterreifen einen für das Fahrzeug zu geringen Geschwindigkeitsindex haben. Das Runterlabeln wird nicht akzeptiert.

Das ist sehr sinnvoll, wenn das allgemeine Tempolimit noch tiefer liegt. :D ;)

Hier musst du aber selbst nachforschen.

 

Gruß

Uwe

In Italien muss der Geschwindikeits Index im Sommer der „erreichbaren“ Höchstgeschwindigkeit entsprechen, also im Sommer mit Winterreifen nach Italien ist mit zu „langsamen“ Reifen nicht ratsam, wird sehr teuer.

Italien: Fahrverbot für bestimmte (zu tiefer Index) Winterreifen in den Sommermonaten

Strafen bis zu 1.682 Euro und Sicherstellung des Fahrzeuges drohen!

Erlaubt wäre es schon mit geklebtem Warnhinweis.

Da bei Neureifen aber kein grosser Preisunterschied zwischen 91H und 91V / 94V ist würde ich bei Neureifen trotzdem welche mit passendem V Index bestellen.

Ausser wenn du irgendwo noch 91H Reifen rumliegen hast oder zum Schnäppchenpreis bekommen kannst, kann man das natürlich machen.

Ist es nicht!

Zitat:

@Martyn136 schrieb am 16. März 2022 um 21:16:59 Uhr:

Erlaubt wäre es schon mit geklebtem Warnhinweis.

Da bei Neureifen aber kein grosser Preisunterschied zwischen 91H und 91V / 94V ist würde ich bei Neureifen trotzdem welche mit passendem V Index bestellen.

Ausser wenn du irgendwo noch 91H Reifen rumliegen hast oder zum Schnäppchenpreis bekommen kannst, kann man das natürlich machen.

In Italien absolut verboten, ob mit oder ohne Kleber im Sichtbeteich.

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