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Geschwindigkeitsüberschreitung / Fahrverbot ?? :(
Hallo,
ich wurde am 28.11.2011 auf der B 49 bei Gießen mit 34 km/h zu schnell geblitzt. Das dumme daran ist, dass ich ebenfalls 09.12.2011 auf der A 9 vor Leipzig geblitzt wurde. Hier waren es 25 km/h drüber.
Ein mir persönlich bekannter Polizist sagte mir dass ich mit einem Fahrverbot zu rechnen hätte, da die beiden Verstöße über 21 km/h liegen (innerhalb eines Jahres).
Jedoch habe ich eben mit der Bußgeldstelle Brandenburg gesprochen, wo mir versichert wurde, dass es erst bei einer Überschreitung von 26 km/h, zweimal innerhalb eines Jahres zum Fahrverbot kommt.
Ich bin auf meinen Führerschein angewiesen da ich am Wochenende als Taxifahrer aushelfe.
Ich danke euch in Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
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26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von benz_timmy
dass es erst bei einer Überschreitung von 26 km/h, zweimal innerhalb eines Jahres zum Fahrverbot kommt.
Falsch. Es sind 25 km/h.
Wenn du auf deinen FS angewiesen bist hättest du dir das vorher überlegen sollen.
Falls ein Fahrverbot kommt musst du halt in den sauren Apfel beißen.
Da hilft auch kein jammern und heulen.
Zitat:
(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Zitat:
Original geschrieben von benz_timmy
dass es erst bei einer Überschreitung von 26 km/h, zweimal innerhalb eines Jahres zum Fahrverbot kommt.
Falsch. Es sind 25 km/h.
Dann: nochmal Glück gehabt Du hast ja beim ersten Mal die 25 km/h zuviel nicht überschritten. Lass es Dir eine Lehre sein.
Zitat:
Original geschrieben von benz_timmy
...ich wurde am 28.11.2011 auf der B 49 bei Gießen mit 34 km/h zu schnell geblitzt. Das dumme daran ist, dass ich ebenfalls 09.12.2011 auf der A 9 vor Leipzig geblitzt wurde. Hier waren es 25 km/h drüber.
Handelt es sich hierbei schon um die offiziell gemessenen Werte (unter Berücksichtigung der Toleranz) oder sind das noch Schätzwerte von dir?
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
Das war einmal.Jetzt :
Jetzt geht doch das schon wieder los.
Wenn der FS - aus welchen Gründen immer - sehr wichtig ist - muss ich besser drauf aufpassen.
Immer wieder lese ich hier
Ach 20 drüber
Ganz einfach das Schreiben der Bußgeldstelle abwarten
Erstmal Danke für eure schnellen Antworten.
Es sind Nettowerte, also festgestellte Werte mit abgezogener Toleranz.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Das war einmal.Jetzt :
Naja, streiten wir uns nicht um das eine KMh.
Tja, er dürfte eh dabei sein.Einmal 34 und ein paar Tage später erneut: Da freut sich die Bußgeldstelle , zumal über Voreinträge nichts bekannt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Das war einmal.Jetzt :
Naja, streiten wir uns nicht um das eine KMh.
Ihr meint sogar beide das Gleiche...
In dem Link von R129 ist von "mehr als 25 km/h" die Rede, Du sprichst von mind. 26 km/h... Wenn also noch nicht in 1/10-Schritten gemessen wird ist die Auswirkung bezüglich eines Fahrverbotes m. E. identisch.
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Naja, streiten wir uns nicht um das eine KMh.
Ihr meint sogar beide das Gleiche...
In dem Link von R129 ist von "mehr als 25 km/h" die Rede, Du sprichst von mind. 26 km/h... Wenn also noch nicht in 1/10-Schritten gemessen wird ist die Auswirkung bezüglich eines Fahrverbotes m. E. identisch.
Danke, gut aufgepasst.
Die Entscheidung fällt eh die Bußgeldstelle.Bei so kurzen Verstößen hinterander kann man schon von Unbelehrbarkeit sprechen.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Das war einmal.Jetzt :
Was genau das selbe ist, beim Bussgeldkatalog.de wurde von mehr als 25 km/h gesprochen, der genaue Gesetztestext besagt aber mindestens 26 km/h.