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Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland: Zu schnell in Belgien

Themenstarteram 3. März 2013 um 10:27

Ein kleiner Erfahrungsbericht:

 

Ende August 2012 bekam ich ein Schreiben, abgefasst in niederländischer und deutscher Sprache, der "Staatsanwaltschaft, Abteilung Polizeigericht, Antwerpen", das da lautete "… nach Prüfung der Akte, ist die Staatsanwaltschaft der Auffassung, dass ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird, weil Sie in Antwerpen, am ...-04-2012 gegen Art. 5 K.E. 1.12.1975 Verkehrszeichen C43 – Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen haben. In Anwendung von Artikel 126 des Strafprozessgesetzbuches, schlage ich Ihnen vor, vor dem 20-11-2012 einen Betrag von 130,00 EUR … zu zahlen … wenn Sie es wünschen, ist es Ihnen oder Ihrem Rechtsbeistand gestattet, Akteneinsicht zu nehmen, und, gegen Bezahlung, Aktenabschrift zu erhalten …".

 

Im Klartext: Ich war wohl zu schnell. Aber - anders als in Deutschland üblich - keine Erklärung wie viel und auch keine Beweisführung (Zeugen, Radarfoto etc).

 

Ich habe daraufhin seinerzeit mit meinem Anwalt telefoniert, daraus zusammenfassend:

(1) Erst mal abwarten, da das Schreiben mit normaler Post und nicht per Einschreiben zugestellt worden ist. Im Zweifelsfall habe ich es nie erhalten.

(2) Akteneinsicht wäre nur über einen Anwalt möglich gegen Kosten, aber keine Erfahrung wie hoch die sein könnten.

(3) Theoretisch könnten die belgischen Behörden über die deutschen Behörden vollstrecken. Fraglich ist, ob sie dies anstrengen würden, da die Einnahmen in Deutschland verbleiben und somit die belgischen Behörden eigentlich kaum motiviert sein dürften.

 

Anfang März 2013, also 6 Monate später, stelle ich fest: Ich habe nie wieder aus Belgien gehört ;o)

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. März 2013 um 10:27

Ein kleiner Erfahrungsbericht:

 

Ende August 2012 bekam ich ein Schreiben, abgefasst in niederländischer und deutscher Sprache, der "Staatsanwaltschaft, Abteilung Polizeigericht, Antwerpen", das da lautete "… nach Prüfung der Akte, ist die Staatsanwaltschaft der Auffassung, dass ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird, weil Sie in Antwerpen, am ...-04-2012 gegen Art. 5 K.E. 1.12.1975 Verkehrszeichen C43 – Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen haben. In Anwendung von Artikel 126 des Strafprozessgesetzbuches, schlage ich Ihnen vor, vor dem 20-11-2012 einen Betrag von 130,00 EUR … zu zahlen … wenn Sie es wünschen, ist es Ihnen oder Ihrem Rechtsbeistand gestattet, Akteneinsicht zu nehmen, und, gegen Bezahlung, Aktenabschrift zu erhalten …".

 

Im Klartext: Ich war wohl zu schnell. Aber - anders als in Deutschland üblich - keine Erklärung wie viel und auch keine Beweisführung (Zeugen, Radarfoto etc).

 

Ich habe daraufhin seinerzeit mit meinem Anwalt telefoniert, daraus zusammenfassend:

(1) Erst mal abwarten, da das Schreiben mit normaler Post und nicht per Einschreiben zugestellt worden ist. Im Zweifelsfall habe ich es nie erhalten.

(2) Akteneinsicht wäre nur über einen Anwalt möglich gegen Kosten, aber keine Erfahrung wie hoch die sein könnten.

(3) Theoretisch könnten die belgischen Behörden über die deutschen Behörden vollstrecken. Fraglich ist, ob sie dies anstrengen würden, da die Einnahmen in Deutschland verbleiben und somit die belgischen Behörden eigentlich kaum motiviert sein dürften.

 

Anfang März 2013, also 6 Monate später, stelle ich fest: Ich habe nie wieder aus Belgien gehört ;o)

 

43 weitere Antworten
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43 Antworten
am 3. März 2013 um 10:43

Mein Kühlschrank ist nach 5 Jahren fehlerbehaftet,muss ich da jetzt Klage erheben.

Mudiila Markt antwortet nicht.

Meine Anwaltskanzlei will mir da auch nicht weiterhelfen.

Was mache ich jetzt ,dass die Butter nicht mehr so schnell fehlerbehaftet ist(3 Monate)

Themenstarteram 3. März 2013 um 10:50

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19

Mein Kühlschrank ist nach 5 Jahren fehlerbehaftet,muss ich da jetzt Klage erheben.

Mudiila Markt antwortet nicht.

Meine Anwaltskanzlei will mir da auch nicht weiterhelfen.

Was mache ich jetzt ,dass die Butter nicht mehr so schnell fehlerbehaftet ist(3 Monate)

???

Naja, es stellt sich schon die Frage, welchen Zweck dein Thread verfolgt. Eine Fragestellung, wie sie als Grundlage von Diskussionsthreads eigentlich üblich ist, kann ich eher nicht erkennen. Und eine reine Information oder ein Erlebnisbericht wäre vielleicht in nem Blog besser aufgehoben.

Vielleicht war es das, was Bopp19 ausdrücken wollte.

Wenn du nie wieder nach (durch) Belgien willst - ignorieren, wenn du auf den Hintergedanken einer schicken Verhaftung stehst, wenn du wieder durchfährst auch, ansonsten - bezahlen.

Themenstarteram 3. März 2013 um 11:00

Nein, es war nicht als Diskussionsofferte gedacht, sondern - wie überschrieben - als Erfahrungsbericht.

am 3. März 2013 um 11:03

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

Vielleicht war es das, was Bopp19 ausdrücken wollte.

Wenn er das ausdrücken wollte, warum hat er es dann nicht getan?

Ansonsten finde ich es löblich, einmal einen Erfahrungsbericht darüber zu lesen, wie es sich wirklich mit Strafmandaten aus dem Ausland verhält. In den einschlägigen Themen fühlen sich leider immer die Nutzer zur Antwort genötigt, deren Meinung von keinerlei Sachkenntnis getrübt ist. Fakt ist und bleibt, eine Zahlungsaufforderung aus dem Ausland wegen einer Geschwindigkeitsübertretung OHNE Nachweis der Täterschaft kann nur eine einzige zweckmäßige Behandlung erfahren - und das ist die Ablage in der Mülltonne.

Zitat:

Original geschrieben von usernamevergeben

Fakt ist und bleibt, eine Zahlungsaufforderung aus dem Ausland wegen einer Geschwindigkeitsübertretung OHNE Nachweis der Täterschaft kann nur eine einzige zweckmäßige Behandlung erfahren - und das ist die Ablage in der Mülltonne.

Der Nachweis ist ja in der Regel in dem Land, in dem der Verstoß begangen wurde, aktenkundig.

Das kann halt dann unter Umständen zu Problemen führen, wenn man später mal wieder in dieses Land fährt, und z.B. in einer Polizeikontrolle angehalten wird.

Wenn die dann feststellen, dass da noch ein offener Verstoß ist, dann fährt man eben nicht einfach so wieder weiter, sondern bezahlt die Strafe dann sofort (eventuell mit entsprechenden Aufschlägen) oder lässt das Auto bis zur Begleichung der Rechnung gleich als Sicherheitsleistung da.

Wie die örtlichen Behörden mit so einem Fall umgehen, hängt ganz vom Land und vom Delikt ab. Das ist aber schon oft genug vorgekommen.

Themenstarteram 3. März 2013 um 11:41

Ich fahre seit Jahrzehnten regelmässig durch Belgien und ich bin dort noch nie von der Polizei angehalten worden. Sollte ich einmal in eine Kontrolle kommen und die Weiterfahrt wird erst nach Begleichung der offenen Rechnung gewährt, dann zahle ich halt. Aber erst dann ... und nicht freiwillig schon jetzt.

Weiß einer wie lang die Verjährungsfrist in Belgien ist?

(muß nicht wie in D sein)

Vielleicht auch ne Frage für den sowieso schon bemühten Anwald.

 

Und ich erinnere an das Parken = Steuervergehen (je nachdem) in den Niederlanden...

Und an die Kontrolle der Kennzeichen an der niederländischen Grenze...

an die Alternative 1 Tag Haft in der Schweiz...

andere Länder, andere Sitten.

...

 

Auch die Frage "wie teuer kanns denn noch werden" im Falle eines Falles wäre was fürn Anwald.

Themenstarteram 3. März 2013 um 12:31

Au weh. Ich wollte eigentlich nur eine Erfahrung teilen und habe es daher auch so benannt. Ich habe es nicht mit einer Diskussionseröffnung verbunden noch eine Meinung oder eine Empfehlung angefragt. Weil ich auch gar keinen Ratschlag möchte, ob ich denn nun eine Strafe tunlichst sofort zahlen sollte. Oder alternativ eben nicht zahlen und dafür ein Risiko nehmen sollte, nämlich angehalten zu werden und zahlen zu müssen, einen monetären Aufschlag in Kauf zu nehmen, in den Bau zu gehen, von Pferden auf der Stelle gevierteilt zu werden oder was auch immer. Die Befolgung oder Nicht-Befolgung einer Rechtsstrafe muss schon jeder für sich selbst entscheiden. Bei seiner Entscheidungsfindung mag ihm aber die Erfahrung Dritter dienlich sein.

 

Komisches Unterforum. Ich bin dann mal wieder weg.

Es heißt wie der Rest der Foren auch Nutzer helfen Nutzern (inzwischen sogar noch mehr).

 

Und ich freue mich, daß ich helfen konnte. :)

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

 

Und ich erinnere an das Parken = Steuervergehen (je nachdem) in den Niederlanden...

:D wo hast du das denn her..?

Und an die Kontrolle der Kennzeichen an der niederländischen Grenze...

:D wird nür im Sonderfälle benutzt, NACH das ein Meldung über ein schweres Verbrechen geschehen ist.

Jedes Fahrzeug wird notiert ( und im "geheim" auch längrr abgespeichert) aber wegen Schengen darf das nicht bei Kontrolle benutzt werden.

an die Alternative 1 Tag Haft in der Schweiz...

Diese stimmt :D wenn man der Kohle nicht direkt kann Zahlen.

Es kommt darauf an ob es Falschparken ist im Sinne von "da darf man nicht" oder im Sinne von da müßte man zahlen.

Letzteres kann eine Park-steuer sein.

http://nl.wikipedia.org/wiki/Parkeerbelasting

 

Andere Länder, andere Sitten.

Und natürlich die Verjährung ist dann anders.

Aber kann sie auch bei Bußgeldern sein, weil andere Länder, andere ...

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Es kommt darauf an ob es Falschparken ist im Sinne von "da darf man nicht" oder im Sinne von da müßte man zahlen.

Letzteres kann eine Park-steuer sein.

http://nl.wikipedia.org/wiki/Parkeerbelasting

 

Andere Länder, andere Sitten.

Und natürlich die Verjährung ist dann anders.

Aber kann sie auch bei Bußgeldern sein, weil andere Länder, andere ...

Wat een ••• land is dat geworden!

Wieder etwas gelernt :D

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