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Geschwindigkeitsübertretung Schweiz mit 41km/h drüber – Strafverfahren

Themenstarteram 11. November 2019 um 16:44

Am 24.10.2019 habe ich in der Schweiz (bei Fribourg) eine Geschwindigkeitsübertretung begangen mit 41km/h außerorts auf der Autobahn.

Nach 2 Wochen habe ein Brief von Schweizer Polizei (Police cantonale Fribourg) bekommen. Es steht darauf “Im Rahmen eines Strafverfahren wegen Geschwingkeitsüberschreitung benötigen die Justizbehörden ausführlich Informationen über Ihre finanzielle Situation, um ein eventuelles Strafmaß festzulegen“

Und noch dazu ein Fragenbigen ausgehändigt, der durch diejenige Person auszufüllen ist, welche die Geschwingkeitsüberschreitung begangen hat.

Ich bin deutscher Staatsbürger und wohnhaft in Deutschland. Bis jetzt ich war einmal in mein Lebe in der Schweiz. Ich denke nicht, dass ich die nächsten 4 Jahre in der Schweiz bin.

Nun meine Fragen:

1. Was passiert, wenn ich den Brief von Schweizer Polizei ignoriere und nicht weiterhin nicht reagiere?

2. Wie sieht das ganze Verfahren weiter aus?

3. Ich bin momentan arbeitsuchender, wenn Bußgeld kommt muss es bezahlen?

4. Wird was von deutscher Polizei was kommen?

5. Besteht ein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz?

Vielen Dank für die schnelle Antwort

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Naja auch die Schweizer haben 80er Bereiche auf der Autobahn. Ich habe Mal 100EUR für 3kmh zu viel bezahlt, seit dem lass ich mich in den Bereichen von den Schweizer Bussen überholen....

Mich interessiert auf jeden Fall wie hoch die Strafe ausfällt, das geht dann wohl über das Einkommen.

Als Arbeitssuchender bietet sich dieses Land doch für Übertretungen an;)

Nee, im Ernst. Das macht das Rasen - relativ - günstig. Daher habe ich von den Strafzumessungen nach Tagessätzen noch nie was gehalten.

Zudem hatte ich die schweizerischen Autobahnen so schlecht in Erinnerung als das Übertretungen recht schwierig sind:D

Paar Beiträge weg.

Moorteufelchen

Zitat:

@germania47 schrieb am 11. November 2019 um 18:01:34 Uhr:

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Der Artikel ist nicht ganz vollständig. Die Reglung ist noch nicht in Kraft getreten, aber es laufen Verhandlungen. Sollten diese positiv verlaufen werden auch offene Rechnungen aus zurückliegenden Jahren, die noch nicht verjährt sind vollstreckt. Die verjährungsfrist ist dort länger, als bei uns. Ob dann das Einkommen zum Tatzeitpunkt zählt, oder das spätere Einkommen weiß ich nicht.

Solange du nicht vor hast, jemals wieder mit deinem jetzigen Fahrzeug in die Schweiz einzureisen, hast du wenig zu befürchten.

is nich schlimm, kann ja mal passieren

Die Schweiz hat ein sehr gutes öffentliches Verkehrsnetz. Laß Dein Auto nächstes Mal einfach daheim.

Kann in der Schweiz übrigens Knast geben und Auto beschlagnahmt.

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