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Geschwindigkeitsübertrtuntg - Verjährung trotz Unterschrift?

Themenstarteram 14. Juni 2011 um 9:00

Hallo zusammen, ich wurde damals von einer Zivistreife angehalten welche mich auf Video aufgenommen hat als ich 21km/h zu schnell war (innerorts).

Er meinte das sei 1 Punkt, circa 80€ Strafe und Probezeitverlängerung.

Er hat das ganze in ein Formular eingetragen und ich hab das Unterschrieben. Ist das dann ein Tateingeständniss?

Oder kann ich das ganze dennoch anfechten sobald 3 Monate rum sind und es verjährt ist, denn bis jetzt ist nichts gekommen und in 14 Tagen ist es verjährt.

Wollte also Wissen ob mich die Unterschrift daran hindert das ich das ganze anfechten kann.

Beste Antwort im Thema

Früher sind die Menschen noch für ihre Fehler eingestanden, aber heutzutage ist man dazu anscheinen nicht mehr in der Lage und sucht sich deswegen immer den Weg der für einen am besten ist.

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Themenstarteram 14. Juni 2011 um 13:51

Naja es kommt ja auch jeden Fall wurde mir gesagt. Die Frage ist nur ob innerhalb 3 Monate oder nach 3 Monaten ab dem Vergehen und dann wäre es ja Verjährt. Die Frage ist nur ob meine Unterschrift daran etwas ändert.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Naja es kommt ja auch jeden Fall wurde mir gesagt. Die Frage ist nur ob innerhalb 3 Monate oder nach 3 Monaten ab dem Vergehen und dann wäre es ja Verjährt. Die Frage ist nur ob meine Unterschrift daran etwas ändert.

um zu beantworten was deine unterschrift bewirkt, sage uns erstmal was "formular" bedeutet.

Themenstarteram 14. Juni 2011 um 19:04

Er hat auf diesem Formular den Verstoß eingetragen und gefragt ob ich Angaben zur Sache machen will. Meine Antwort "Ja, ne... war mein Fehler ich stehe dazu" Er: "Ok dann bitte einmal Unterschreiben".

Ja das war absolut dumm ohne zu Lesen was genau ich Unterschreibe zu unterschreiben. :-\

am 14. Juni 2011 um 19:14

Tja; lesen was man unterschreiben soll.....sorry...ist so!

 

Wegen deiner Willenserklärung, nämlich anerkennen was verbotenes getan zu haben.....wird keine Frist benötigt...für was...hast doch anerkannt! ;)

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Wollte also Wissen ob mich die Unterschrift daran hindert das ich das ganze anfechten kann.

Mit welcher Begründung willst du das anfechten?

Themenstarteram 14. Juni 2011 um 20:38

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Wollte also Wissen ob mich die Unterschrift daran hindert das ich das ganze anfechten kann.

Mit welcher Begründung willst du das anfechten?

Weil mir ein Polizist sagte das die Sache nach 3 Monaten verjährt.

Und ich - sofern der erste Brief erst NACH 3 Monaten ab Tatzeitpunkt kommt - die Sache an meinen Rechtschutz übergeben sollte und die Sache dann vom Tisch ist.

Früher sind die Menschen noch für ihre Fehler eingestanden, aber heutzutage ist man dazu anscheinen nicht mehr in der Lage und sucht sich deswegen immer den Weg der für einen am besten ist.

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Hat dich der Polizist nicht darüber aufgeklärt, daß durch deine Unterschrift eine Verjährungshemmung eintritt?

am 14. Juni 2011 um 21:10

Stimmt! Du hast es vom Tisch....denn es liegt ohen Aussicht auf Erfolg beim Rechtschutz-Sachbearbeiter.......:p übrigens...wenn es verjährt sein soll....warum dann zum Rechtschutz geben? Gibt keinen Sinn.....sorry.....;)

 

Wie bereits User Drahke hinweisst......Unterschrift....Verjährungshemmung...viel Zeit....Bescheid!

 

Mit Vernunft geboren.......:rolleyes:....zahle!

Themenstarteram 14. Juni 2011 um 23:05

Nein darüber hat er mich nicht aufgeklärt.

Und zu meinem Fehler stehe ich ja, sonst hätte ich wohl nicht Unterschrieben hm?

am 15. Juni 2011 um 9:27

Das ist nun doppelt ärgerlich, denn genau ab 21 km/h gibt es eine Probezeitverlängerung.

Zitat:

Früher sind die Menschen noch für ihre Fehler eingestanden, aber heutzutage ist man dazu anscheinen nicht mehr in der Lage und sucht sich deswegen immer den Weg der für einen am besten ist.

Zum kotzen!

Früher waren die Fahrer auch nicht anständiger als heute. Damals wurde man aber nicht noch nebenbei an jeglicher Stelle abgezockt.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Ja das war absolut dumm ohne zu Lesen was genau ich Unterschreibe zu unterschreiben. :-\

Nunja, ein Kaufvertrag für eine Waschmaschine wird es wohl nicht gewesen sein.

Du kannst also davon ausgehen, dass deine Unterschrift unter genau dem Vergehen steht, welches du auch begangen hast.

Finde ich jetzt weder verwerflich noch angstmachend, eher sogar gut, denn damals hast du noch zu dem gestanden, was du verbockt hattest. So gehört sich das.

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Hat dich der Polizist nicht darüber aufgeklärt, daß durch deine Unterschrift eine Verjährungshemmung eintritt?

Ich habe davon Null Ahnung. Ist das wirklich so, dass meine Unterschrift eine Verjährungshemmung bewirkt? Und wie lange ist dann die neue Verjährung?

Ich glaube eher früher hat es nicht so viele Rechtschutzversicherungen gegeben die für jeden Mist einspringen.

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