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Geschwindigkeitswarner generell

Themenstarteram 19. August 2024 um 19:11

Ich hoffe doch das hier Mitglieder sind die sich im Verkehrsrecht Deutschland auskennen oder sogar Rechtsanwälte sind und hier fundierte Antworten geben können.

 

Aber nun zu dem Thema:

 

Geschwindigkeitswarner sind laut Gesetz in Deutschland verboten, aber wenn man eine tolle App wie zum Beispiel TomTom go, die es vor ein paar Tagen sogar kostenlos gab, bietet diese Warnung an und fragt glaube ich zweimal ob diese aktiviert werden solle aber mit dem Hinweis, dass das in Deutschland verboten ist. Natürlich habe ich diese nicht aktiviert.

Okay, nun bietet das Internet Geräte "OOONO CO_Driver" an, oder Apps Blitzer.de oder Radarbot oder oder oder an.

 

Nun meine Frage, ich habe zum Beispiel die App Blitzer.de auf dem Handy.

Zur Navigation nutze ich meistens Google-Maps.

 

Nun meine Frage an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in diesem Forum:

 

1. Die Polizei hält mich an, sieht das ich das Handy in der Halterung habe und Google Maps läuft: Ist die Polizei berechtigt, das Handy zur Kontrolle aus der Halterung zu nehmen bzw. zu verlangen das Handy zur Kontrolle heraus zu geben damit diese alles kontrollieren kann? Es könnte ja sein, das im Hintergrund die Blitzer.de App läuft, was aber normalerweise nicht sichtbar ist. Also nochmal, dürfen die das oder kann ich das ablehnen indem ich sage, es lauft nur Google Maps und das sollte denen reichen, oder irre ich hier?

2. Habe ich im Radio gehört, das es sogar dem Beifahrer verboten ist, zum Beispiel die App Blitzer.de laufen zu lassen um den Fahrer zu warnen wenn Blitzer auftauchen.

Wenn eine Polizeikontrolle durchgeführt wird und der Beifahrer beendet diese App und steckt das Handy ein, wie will man das nachweisen, das der Beifahrer diese App gestartet hatte?

 

Welche Rechte habe ich als Fahrer bzw. Beifahrer um nicht einer Polizeilichen Willkür zu unterliegen?

 

Wäre toll wenn jemand hier fundierte Antworten hätte, z.B. Die Polizei darf das Handy nicht gegen meinen Willen anfassen oder von mir zu verlangen zu zeigen welche Apps, außer Google Maps noch laufen?

 

Danke schon mal, man hört viel aber wie man sich im konkreten Fall dann verhalten soll weiß keiner.

Ähnliche Themen
8 Antworten

Zitat:

@hansBW schrieb am 19. Aug. 2024 um 21:11:43 Uhr:

Nun meine Frage an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in diesem Forum:

Vergiss das lieber.

 

Die dazu vorhanden Themen sind schnell wieder zu. Könnte bei dem auch passieren.

 

https://www.motor-talk.de/.../...ndung-in-der-praxis-t6774866.html?...

 

https://www.motor-talk.de/forum/blitzer-app-s-t5460621.html?page=0

Zitat:

@hansBW schrieb am 19. August 2024 um 21:11:43 Uhr:

 

Geschwindigkeitswarner sind laut Gesetz in Deutschland verboten,

Das ist falsch, im Gegenteil sind nach der GSR II für neue Fahrzeuge solche Einrichtungen sogar vorgeschrieben. Niemand hat etwas dagegen, dass du dir bei der Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen helfen lässt ;)

Verboten sind sogenannte "Radarwarner", also ein Geräte die "dafür bestimmt [sind], Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören"

Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.

Aber der folgende Link gibt Auskunft:

https://www.adac.de/.../#darf-die-polizei-das-handy-ueberpruefen

Zitat:

@hansBW schrieb am 19. August 2024 um 21:11:43 Uhr:

Ich hoffe doch das hier Mitglieder sind die sich im Verkehrsrecht Deutschland auskennen oder sogar Rechtsanwälte sind und hier fundierte Antworten geben können.

 

Aber nun zu dem Thema:

 

Geschwindigkeitswarner sind laut Gesetz in Deutschland verboten, aber wenn man eine tolle App wie zum Beispiel TomTom go, die es vor ein paar Tagen sogar kostenlos gab, bietet diese Warnung an und fragt glaube ich zweimal ob diese aktiviert werden solle aber mit dem Hinweis, dass das in Deutschland verboten ist. Natürlich habe ich diese nicht aktiviert.

Okay, nun bietet das Internet Geräte "OOONO CO_Driver" an, oder Apps Blitzer.de oder Radarbot oder oder oder an.

 

Nun meine Frage, ich habe zum Beispiel die App Blitzer.de auf dem Handy.

Zur Navigation nutze ich meistens Google-Maps.

 

Nun meine Frage an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in diesem Forum:

 

1. Die Polizei hält mich an, sieht das ich das Handy in der Halterung habe und Google Maps läuft: Ist die Polizei berechtigt, das Handy zur Kontrolle aus der Halterung zu nehmen bzw. zu verlangen das Handy zur Kontrolle heraus zu geben damit diese alles kontrollieren kann? Es könnte ja sein, das im Hintergrund die Blitzer.de App läuft, was aber normalerweise nicht sichtbar ist. Also nochmal, dürfen die das oder kann ich das ablehnen indem ich sage, es lauft nur Google Maps und das sollte denen reichen, oder irre ich hier?

2. Habe ich im Radio gehört, das es sogar dem Beifahrer verboten ist, zum Beispiel die App Blitzer.de laufen zu lassen um den Fahrer zu warnen wenn Blitzer auftauchen.

Wenn eine Polizeikontrolle durchgeführt wird und der Beifahrer beendet diese App und steckt das Handy ein, wie will man das nachweisen, das der Beifahrer diese App gestartet hatte?

 

Welche Rechte habe ich als Fahrer bzw. Beifahrer um nicht einer Polizeilichen Willkür zu unterliegen?

 

Wäre toll wenn jemand hier fundierte Antworten hätte, z.B. Die Polizei darf das Handy nicht gegen meinen Willen anfassen oder von mir zu verlangen zu zeigen welche Apps, außer Google Maps noch laufen?

 

Danke schon mal, man hört viel aber wie man sich im konkreten Fall dann verhalten soll weiß keiner.

Hallo

Du hast das einfache Recht, dich an die vorgegebene Geschwindigkeit zu halten.

Dies sind einfach aus Verkehrsaufkommen, Unfallhäufigkeit und Schwere erarbeitete Geschwindigkeitsvorgaben für den jeweiligen Abschnitt. Was gibts da nicht zu kapieren ?

Benutze dein Hirn anstatt so eine Kasperlapp.

Gruß

Da die Fragen allgemeiner Natur sind und sich nicht auf einen konkreten Einzelfall beziehen, ist deren Beanwortung auch keine Rechtsberatung.

Ich finde es aber etwas dreist, hier im Forum die Fragen direkt an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu richten und offenbar nur dessen/deren Meinung hören zu wollen und damit alle anderen User auszuschließen. Dann lieber einen Fachanwalt googlen, ihn kontaktieren und ggf. auch bezahlen.

Der zweite Teil der Frage lässt sich leichter als der erste beantworten, denn die Antwort ergibt sich unmittelbar aus § 23 Abs. 1c StVO. Das Verbot richtet sich zwar an den Fahrzeugführer und nicht an den Beifahrer, aber das Verbot besteht ja darin, das Gerät zu "betreiben oder betriebsbereit mitzuführen". Für die Verwirklichung dieser Tatbestandsmerkmal spielt es keine Rolle, wer Eigentümer des Gerätes ist oder wer es in den Händen hält. Wenn der Beifahrer die App also mit Billigung des Fahrzeugführers nutzt, dann handelt der Fahrzeugführer ordnungswidrig (der Beifahrer nicht).

Zitat:

hansBW schrieb am 19. August 2024 um 21:11:43 Uhr:

Welche Rechte habe ich als Fahrer bzw. Beifahrer um nicht einer Polizeilichen Willkür zu unterliegen?

Das Recht, dich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu halten :) :rolleyes:

Siehe auch:

https://www.der-postillon.com/.../autofahrer-entlarvt-geheimen.html

Zitat:

@hansBW schrieb am 19. August 2024 um 21:11:43 Uhr:

 

…Nun meine Frage an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in diesem Forum:

Welche Rechte habe ich als Fahrer bzw. Beifahrer um nicht einer Polizeilichen Willkür zu unterliegen?

Danke schon mal, man hört viel aber wie man sich im konkreten Fall dann verhalten soll weiß keiner

Das schreit nach Rechtsberatung.

Sehe ich auch so.

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