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Gesetz Winterreifen Thematik gekippt bzw. muss nachgebessert werden

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo zusammen, habe folgenden Artikel gerade in der Zeitung gelesen.

 

Gruß

 

Hecket

Beste Antwort im Thema

... hat aber mit der Problematik nix zu tun... bei winterlicher Witterung, auch wenn nur Schneematsch oder viel Wasser, sollten die entsprechenden Reifen montiert sein. Dass es immer noch Leute gibt, die glauben, an Reifen sparen zu können - oder so Sprüche wie "neue Sommerreifen wären Winterreifen gleichwertig" -  finde ich fahrlässig!!!

 

Wenn nicht durch ein Gesetz, wie dann soll man die Winterreifenmuffel davon überzeugen???

 

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Ist ja auch gut so!

Und solange wieder keine gesetzliche Pflicht für WR gibt, heißt das noch lange nicht, dass es nicht besser wäre welche zu haben.

Reifen sind eh das letzte, neben Bremsen, wo ich an einem Auto spare!

Ist doch typisch. Ein Handyverbot gibt es, eine sinnvolle Winterreifenpflicht gibt es nicht.

am 7. September 2010 um 15:39

In diesem konkreten Fall hatte der verunfallte Fahrer - unabhängig von der ungenauen Formulierung in der StVO - sogar tatsächlich recht ... auf richtigem Eis helfen neben absoluter Schleichfahrt und ausreichendem Abstand nur noch Spikes.

Und soweit ich weiß, sind Spikes verboten oder??  :(

... hat aber mit der Problematik nix zu tun... bei winterlicher Witterung, auch wenn nur Schneematsch oder viel Wasser, sollten die entsprechenden Reifen montiert sein. Dass es immer noch Leute gibt, die glauben, an Reifen sparen zu können - oder so Sprüche wie "neue Sommerreifen wären Winterreifen gleichwertig" -  finde ich fahrlässig!!!

 

Wenn nicht durch ein Gesetz, wie dann soll man die Winterreifenmuffel davon überzeugen???

 

Wird sicherlich was kommen, dauert nur leider seine Zeit. Aber dann lieber eine bessere Formulierung als bisher!

Was die in ihr Gesetz schreiben werden, berührt mich persönlich ehrlichgesagt wenig... Der Reifenhändler, bei dem ich meine letzten Winterreifen kaufte, wollte mir irgendwelche Fernost-Billigdinger andrehen. Habe mich dann doch für die etwas teureren Markengummis entschieden :)

 

mfg

the_master

am 7. September 2010 um 17:20

Zitat:

Original geschrieben von olaf88

Wenn nicht durch ein Gesetz, wie dann soll man die Winterreifenmuffel davon überzeugen???

  1. es handelt sich nicht um ein Gesetz, sondern eine Verordnung

 

Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Das übergeordnete Gesetz (in diesem Fall das Straßenverkehrsgesetz) legt bezüglich der behandelten Sache keine Details fest. Dies ist Aufgabe einer Verordnung bzw. einer dazugehörigen Verwaltungsvorschrift oder - in technischen Fragen - einer technischen Regel oder - sofern in den Stand einer technischen Regel erhoben - einer Norm. Dies aber nur am Rande ...

 

Was wir bezüglich der Fahrzeugbereifung brauchen, sind definierte Rahmenbedingungen, die für jeden Verkehrsteilnehmer ersichtlich und verständlich sind. Diese müssen in der StVO festgelegt werden. Dann (und nur dann) muß man sich daran halten.

 

Denn: allgemeiner gesunder Menschenverstand wird bei der Formulierung von Gesetzen und Verordnungen bei den Bundesbürgern nicht vorausgesetzt.

 

Würde man also formulieren, daß zwischen dem 01.11. des aktuellen und dem 31.03. des folgenden Jahres im Gebiet der BRD Fahrzeuge nur dann am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, wenn diese entweder mit Ganzjahresreifen oder ausgewiesenen Winterreifen ausgerüstet sind, wäre das absolut unmißverständlich.

 

Dazu müßte man allerdings noch definieren, was man unter Winterreifen bzw. Ganzjahresreifen versteht. Die Definition bzw. Bezeichnung durch die Hersteller reicht hier nicht aus. Man bräuchte auf europäischer Ebene einen Satz von Mindestanforderungen, welche die jeweiligen Reifen unter reproduzierbaren Bedingungen leisten müssen, um als Ganzjahres- oder Winterreifen zugelassen zu werden (z.B. Traktions- und Bremsleistung oder Längsaquaplaningeigenschaften). Gleichzeitig könnte man eine anständige Forderung nach Restprofiltiefe formulieren. Die bisherigen 1,6mm sind bei Nässe IMO nämlich völlig unzureichend.

 

Wie man also ganz kler erkennen kann, wäre das ein Faß ohne Boden. Man kann daher sehr gut verstehen, warum die derzeitige Formulierung ganz bewußt schwammig gewählt wurde. Ich bin heute noch der Meinung, daß der Gesetzgeber vor allem Lobbyarbeit (bezüglich der Kaskoversicherer, die sich in Streitfällen wundervoll gerichtlich-gutachterlich aus der Affäre ziehen können) gefolgt ist und zum anderen eine weitere Methode zum Abkassieren einführen wollte.

 

Strenggenommen bezieht sich der genannte Passus nämlich auf die gesamte Fahrzeugausrüstung ... dazu zählt auch Frostschutz im Kühlkreislauf und der Scheiben-Reinigungsanlage. Im weiteren Sinne auch das Vorhandensein einer Taschenlampe (es wird ja schnell dunkel im Winter) oder von warmen Decken und Jacken im Auto (man könnte ja frierend im Stau stehen) ...

.

Der Soldat hat ab einer Wassertiefe von 80cm selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen . . .

 

So was in der Art oder :D

 

E.

am 7. September 2010 um 21:55

Zitat:

Original geschrieben von ERIBE

Der Soldat hat ab einer Wassertiefe von 80cm selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen . . .

"Bei Einbruch der Dämmerung hat der Soldat mit baldiger Dunkelheit zu rechnen ..." :D

am 8. September 2010 um 6:32

Zitat:

Original geschrieben von JeanLuc69

Zitat:

Original geschrieben von ERIBE

Der Soldat hat ab einer Wassertiefe von 80cm selbstständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen . . .

"Bei Einbruch der Dämmerung hat der Soldat mit baldiger Dunkelheit zu rechnen ..." :D

Beim Erreichen der Baumkrone hat der Soldat selbständig die Kletterbewegungen einzustellen!

Wir spielen jetzt Wildschwein. Ich grunze und Sie graben sich ein . . . :D

2Topic: Das Winterreifen in der Regel Sinn machen, sollte allen klar sein. Gut ist aber, wenn die Verordnung (wieder was dazu gelernt ;)) eindeutiger wird, gerade wenn es um Versicherungsschäden geht. "...den Witterungsverhältnissen angepasst..." fand ich schon immer sehr schwamig. An einem warmen, sonnigen Wintertag oder bei starkem Regen würde dies ja bedeuten, dass Sommerbereifung die bessere Wahl wäre wegen Aquaplaningeigenschaften bzw. bei höheren Temperaturen besserer Grip. Dem Fahrzeughalter ist es aber unzumutbar während der Winterperiode wöchentlich die Reifen so anzupassen, dass sie optimal aufs aktuelle Wetter abgestimmt sind.

Auch wenn das die derzeitige Verordnung nicht so direkt herausstellt, ist sie schwammig formuliert und für mich nicht ersichtlich, ab wann ich sicher sein kann, gerade in der Übergangszeit, die Reifen zu wechseln und im Fall der Fälle keine Probleme mit der Versicherung zu kriegen.

Zitat:

Original geschrieben von olaf88

... hat aber mit der Problematik nix zu tun... bei winterlicher Witterung, auch wenn nur Schneematsch oder viel Wasser, sollten die entsprechenden Reifen montiert sein. Dass es immer noch Leute gibt, die glauben, an Reifen sparen zu können - oder so Sprüche wie "neue Sommerreifen wären Winterreifen gleichwertig" -  finde ich fahrlässig!!!

Wenn nicht durch ein Gesetz, wie dann soll man die Winterreifenmuffel davon überzeugen???

Lies dies mal, bevor Du Dich so weit aus dem Fenster lehnst.

Zitat:

Original geschrieben von C@rnage

Wir spielen jetzt Wildschwein. Ich grunze und Sie graben sich ein . . . :D

2Topic: Das Winterreifen in der Regel Sinn machen, sollte allen klar sein. Gut ist aber, wenn die Verordnung (wieder was dazu gelernt ;)) eindeutiger wird, gerade wenn es um Versicherungsschäden geht. "...den Witterungsverhältnissen angepasst..." fand ich schon immer sehr schwamig. An einem warmen, sonnigen Wintertag oder bei starkem Regen würde dies ja bedeuten, dass Sommerbereifung die bessere Wahl wäre wegen Aquaplaningeigenschaften bzw. bei höheren Temperaturen besserer Grip. Dem Fahrzeughalter ist es aber unzumutbar während der Winterperiode wöchentlich die Reifen so anzupassen, dass sie optimal aufs aktuelle Wetter abgestimmt sind.

Auch wenn das die derzeitige Verordnung nicht so direkt herausstellt, ist sie schwammig formuliert und für mich nicht ersichtlich, ab wann ich sicher sein kann, gerade in der Übergangszeit, die Reifen zu wechseln und im Fall der Fälle keine Probleme mit der Versicherung zu kriegen.

Genau, denn das bedeutet auch, dass, wenn ich in einer Gegend wohne, in der es nur an 1 oder 2 tagen Schnee gibt, und es meist mild ist, ich die meiste andere Zeit besser mit Sommerreifen unterwegs bin.

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