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Gesetz zu Nebelscheinwerfer-Benutzung
Hi!
Ich rätsele nun schon lange Zeit herum, wie das gesetzlich mit der Benutzung von Nebelscheinwerfern geregelt ist.
Normalerweise wäre das eine ganz klare Sache, wenn es so wäre, wie mit einer Nebelschlussleuchte. Scheint aber nicht so zu sein.
Sogar in meinem Bordbuch steht, dass Nebelscheinwerfer natürlich bei Nebel, aber auch bei starkem Regen oder Schneefall, was die Sicht beeinträchtigt, betrieben werden dürfen. Allerdings nur ausserhalb geschlossener Ortschaften und auf unbeleuchteten Strassen.
Dann höre ich aus anderer Quelle widerum, dass die wirklich nur bei Nebel eingeschaltet werden dürfen....
Ich benutze die wirklich so, wie es im Bordbuch steht. Auch im dunkeln bei starkem Regen. Dann kann ich nämlich besser die Fahrbahnmarkierungen erkennen.
Dann noch eine Sache: Wenn ich die Nebler an hatte (gehen ja getrennt zur NSL an), und sollte vergessen sie auszuschalten, wenn ich in eine Ortschaft hinein fahre, und werde dann angehalten, muss ich blechen?
Für die NSL gibts ja ne Warnleuchte genauso wie fürs Fernlicht, aber nicht für die Nebelscheinwerfer. Kann man doch mal leicht vergessen. Ist das etwa nicht vorgeschrieben eine Warnleuchte zu haben? Kann ja teuer werden!
Wie ist das denn alles geregelt?
30 Antworten
Gute frage wollte mir auch welche in mein 6N einbauen. Aber wenn ich die nur anmachen "darf" wenn schlechte Sicht etc ist dann ist die hohe Geldausgabe und der Arbeitsaufwand für'n Garten.
Nehmen wir mal die neueren Autos die schon Nebelleuchten drinn haben. Die gehen Automatisch an sobald das Ablendlicht angeschaltet wird. Die kann man nicht getrennt an und aus machen.
Ist jedenfalls bei nem Freund von mir so. Der hat das schon so Serienmäßig in seine A-Klasse.
cya
Tja, wann was angehen darf weiß ich au net... Leider!
Hab aber mal gehört, dass Nebler inner geschlossenen Ortschaft 10 Eumel kosten!
Das ist es ja! Ich würde nur sehr ungern die 10 Öschen bezahlen. Nur weil mich kein kleines Lämpchen darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Dinger noch an sind.
Bei ner A-Klasse sind die Dinger immer an, wenn Abblendlicht eingeschaltet wird?
Komisch, dann wäre ja eine Strafe innerhalb geschlossener Ortschaften völlig unangebracht.
Es wird immer verwirrender! Und jeder sagt etwas anderes, ob Autohaus, Hersteller, TÜV oder Polizei....
Da muss es doch was schriftliches geben!
Oder ist das eigentlich nicht verboten, aber auch nicht ganz erlaubt, und es ist jedem Polizeibeamten überlassen, wem er nach seinem Nasenfaktor ein Knöllchen andreht?
als ich diesen Winter durch unseren Ort fuhr, haben mich die grünen rausgezogen..da hatt ich die nebler auch an, und mir gleich gedacht,.. super schon wieder n 10er weg.
hab dann direkt gefragt, ob das erlaubt sei.
der meinte natürlich nein, hat mir dann erklärt, das man die funzeln nur einschalten darf, wenn die sicht unter 50m (ja, ich glaub so wars) beträgt (also bei schnee, regen, nebel,etc.).
der hat dann nochmal ein auge zugedrückt, und ich dachte "prima, haste geld gespart"...
aber schei**e war,.. die 10€ war ich trotzdem los, weil ich die mukke zu laut hatte.
(mußte das jetzt einfach mal posten)
Fazit: Nebler, nur bei sicht unter 50m!
wenn ihr trotzdem nicht auf die Funzeln verzichten wollt, dann holt euch bei in.pro die "Tagfahrlichter"..
sehen genauso aus, wie nebler... darfst sie allerdings wie der name schon sagt, auch am tag fahren... fragt nicht warum, weiss es auch nicht genau.
aber währ mal ne alternative.
cu
Öhmmm hab mir heute morgen die "Nebler" bei der A-Klasse nochmal angesehen. Ich glaube das sind doch keine Nebler sonder so ne art Tagfahrlich. Bin mir aber wie gesagt nicht sicher.
cya
warum darf man denn die nebler nich innerhalb einer ortschaft verwenden? ich meine, die strahlen ja nu sowas von auf den boden ... ich kann's verstehen, wenn inner ortschaft fernlicht verboten ist, zumindest in dicht bebauten gebieten, damit die leute im erdgeschoss ungestört ferngucken etc können, aber wer soll denn durch nsw geblendet werden? igel? hasen? maulwürfe?
ätzender find eich da die leute, die bei leichtem regen mit nsl durch die gegend juchteln ...
Phu dann ahtte ich aber vorgestern glück
Ich hatte meine nähmlich an und natürlich gleich mal bullerei entgegen gekommen...
aber die haben nichts gemacht...
Ich hätte mich dann aber so raus geredet das ich das gar nicht gesehen hab und ich an den schalter gekommen bin wo ich mein autoradio eingebaut hab oder so
naja gut zu wissen, ich lass sie auf jeden fall jetzt immer aus.
Also dann doch die gleich Regelung, wie mit der NSL?!
Kommt mir auch am logischsten vor!
Aber ich schalte meine serienmässigen Nebler auch dann ein, wenn ich bei Dunkelheit die Fahrbahnmarkierungen nicht mehr erkennen kann. Da kanns auch ruhig trocken sein. Wenn die Strasse unbeleuchtet ist und mir kommen Fahrzeuge entgegen, sehe ich die nämlich nicht mehr. Bin leicht Nachtblind.
Die blenden ja niemanden, nur ich will mir da keinen Ärger einhandeln...!
@polowmaniac und Sammy9578:
Also definitiv ist es nicht mit den Neblern vorne so geregelt wie mit der NSL von wegen nur bei 50 m Sicht! Das gilt explizit nur für die NSL.
Also in § 17 Abs. 3 der StVO steht folgendes: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.
Daraus schliesse ich, dass man nur bei "erheblicher" Sichtbehinderung mit Neblern fahren darf. Das "erheblich" ist aus meiner Sicht und gehörten Berichten und Erfahrungen dann eher Auslegungssache der Rennleitung!
CU
ava
für mich ist sicht unter 50m schon ganz krass, und das würd ich auch als beeinträchitigung der sicht nehmen...
Will damit ja nur sagen, dass man die dienger nicht fahren darf, wenns nur ein ganz bisschen nebelig ist, oder so,..
überleg mal, dass die dinger gar nicht so weit strahlen..was willste also damit bei wenig nebel.
Bei starkem nebel bringen die schon mehr, und der fängt für mich eben bei sicht um die 50m an(kann auch was mehr sein)
cu
hey ihr!
kann euch aus erster hand informieren- nebelscheinwerfer dürfen nur außerhalb geschlossener ortschaft bei einer sicht unter 50 m angeschaltet werden. auf unbeleuchteten straßen- innerhalb nicht, weil ortschaften meist beleuchtet sind- daher nicht notwendig, die straße auszuleuchten.
kein poli wird jedoch was sagen, wenn ihr sie anmacht, wenn ihr wirklich nix sehen könnt-egal ob regen, nebel oder schnee.
wir halte nur an, wenn nix vorliegt und die leute einfach nur cool sein wollen!
bussi
alex
Sorry Alex,
aber das:
Zitat:
Original geschrieben von Alessandra_2
nebelscheinwerfer dürfen nur außerhalb geschlossener ortschaft bei einer sicht unter 50 m angeschaltet werden.
stimmt so nicht! Siehe StVO-Auszug von meinem anderen Beitrag. Dass das von dem ein oder anderen Streckenposten so gesehen wird, wie du es beschrieben hast, ist mir schon klar, aber für mich vollkommen unsinnig!!! Da in dem gleichen § auch die 50m Regelung für die NSL geregelt wird, hätte man ja auch gleich die Nebler für vorn mit dazuschreiben können. Hat man aber nicht! Deshalb muss es wohl einen Unterschied geben zwischen "erheblicher" Sichtbehinderung und 50m Nebel. Wo der liegt, weiß ich leider auch nicht und wird im Auge des Betrachters liegen. Bei der Rennleitung wahrscheinlicher näher an den 50m, bei den Fahrern wohl eher weiter weg.
CU
ava
man sollte jedoch nicht nur den stvo-text beachten, sondern auch die kommentare und urteile!
mit besten grüßen
Ich habe mich mal informiert.
Nebler darf man sowohl innerhalb, als auch asußerhalb geschlossener Ortschaften einschalten. Wer was anderes sagt, hat keine Ahnung. Des weiteren gibt es für die Nebler KEINE Sichtweitenbedingung wie beim NSL. trotzdem dürfen die Dinger nur unter besonders schlechten Sichtbedingungen eingeschaltet werden, wie (starker) Regen und Schneefall und natürlich Nebel. Im Falle starken Nebels darf man sogar nur mit Standlicht und Neblern fahren, wenn dadurch die Eigenblendung durch das Abblendlicht abnimmt und zwei Nebler vorhanden sind, die max. 40 cm von den äußersten Punkten am Fahrzeug befestigt sind. Wer also eine Karre von zwei Metern breite hat und beide Nebler sind mittig unter dem Grill, dann darf man nur in Kombination mit Abblendlicht und Nebler fahren.
Quelle:www.fahrtipps.de
P.S.: VW hat sehr wohl eine "Warnleuchte" für die Nebler. Diese befindet sich im Originallichtschalter und leuchtet grün, soabld die Dinger an sind.