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Gesetzesänderung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 5. September 2024 um 7:12

Moin geschätze Forumsgemeinde,

in der oben genannten StVZO sind die Paragraphen 1-15, welche ursprünglich Personen beschreiben die Fahrzeuge zulassen dürfen, weggefallen. D.h. es gibt keine Personen mehr, die ein Kraftfahrzeug zum Straßenverkehr zulassen dürfen. Dies erschließt sich des weiteren aus derselben StVZO, Paragraph 16

„Zulassung von Fahrzeugen im Allgemeinen.

§16 Grundregel der Zulassung

(1) Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeug zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist."

Dies bedeutet im Umkehrschluss; sobald ein Fahrzeug eine TÜV-Plakette bekommt ist es zugelassen.

Und zu guter letzt möchte ich auf das Gesetz zur Kfz-Pflichtversicherung hinweisen, zu finden in eben dieser StZVO, Abschnitt

„IIa Pflichtversicherung“ §§ 29b -29h – weggefallen"

D.h. es gibt keine Pflicht eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Dies bestätigt sich im

„Erster Abschnitt Pflichtversicherung“

§ 2 Ausnahmen von der Versicherungspflicht für bestimmte Halter

(1) § 1 gilt nicht für;

1. die Bundesrepublik Deutschland"

Über die Sinnhaftigkeit einer Kfz-Versicherung möchte ich im Moment gar nicht diskutieren, sondern habe in diesem Zusammenhang das Kraftfahrzeugbundesamt, das Bundesverkehrsministerium und "meine" Zulassungsstelle angeschrieben mit der Bitte einer schriftlichen Stellungsnahme.

Das könnt ihr natürlich auch machen.....oder lassen.....ich aber bin gespannt auf Antworten seitens der Behörden. Die Gesetzestexte können selbstverständlich in der besagten StZVO geprüft werden.

Gott-zum-Grusse........Heinrich

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22 Antworten

Moin Moin !

Bei mir würde deine Anfrage höchstens eins auslösen: Eine Untersuchung, ob du noch zum Führen eines Fzges in der Lage bist. Da diese §§ nichts mit der technischen Beschaffenheit der Fzge zu tun haben , sind sie vor 12 ( !!! ) Jahren herausgenommen worden. Weiteres in der FZV.

MfG Volker

Themenstarteram 5. September 2024 um 10:43

Vergleichst nicht gerade Äpfel mit Birnen ? Was hat die Beschaffenheit eines Fahrzeugs, mit oder ohne TÜV, mit der genannten Gesetzeslage zu tun ? Auch wenn sie schon 12 Jahre bekannt ist, scheint sie in die Zeit der "Bereinigungsjahre" zu fallen, wo viele Gesetzesaufhebungen statt gefunden haben ohne im Bundesrat diskutiert worden zu sein, sondern (heimlich und still) einfach in den Gesetzesblättern veröffentlicht wurden.

Ähnlich verhält es sich mit der Anfrage der Partei "die Grünen" im Jahre 2015 und zuletzt im Jahre 2017 an die Bundesregierung, welche Papiere, zweifelsfrei und juristisch verwertbar eine Deutsche Staatsangehörigkeit darlegen ? In beiden Fällen hat die Bundesregierung wie folgt geantwortet;

Zitat: "Weder der Personalausweis noch der rote Reisepass sind ein juristisches Indiz einer deutschen Staatsangehörigkeit" Zitat ende

Welche Staatsangehörigkeit haben dann jene 95% der hiesigen Bevölkerung die mit einem Personal oder Reiseausweis rumlaufen ? Es wird nichts hinterfragt....und wenn doch sind es Verschwörungstheoretiker oder sonstige, wenn nicht sogar räääächtsradikale Schwurbler. Dabei habe ich nur Gesetzestexte zitiert und gewagt zu hinterfragen, bzw. meine Schlüsse daraus zu ziehen.

Deine Reaktion darauf erinnert mich an die 2000 Jahre alte Strategie; "Brot und Spiele für den Pöbel". Hauptsache Fußball läuft und Samstags Auto waschen... ;)

@Heinrichder5te -also bei allem Respekt und beialler Freundschaft- aber du schreibst hier einen Nonsens, der Seinesgleichen sucht!

Ein zulassungspflichtiges Fahrzeug bekommt nur dann eine TÜV-Plakette, wenn es zuvor durch eine Einzelabnahme überhaupt generell als verkehrstauglich im Sinne der STVZO und sicher geprüft wurde. Hierzu müssen die gesetzl. Bestimmungen zur negativen Verzögerung, der Schadstoffbelatung durch das Betreiben des Kraftfahrzeuges, usw. erfüllt werden!

Erst dann und nur dann, ist dieses Fahrzeug überhaupt bereit, zum Straßenverkehr, also im öffentl. Verkehrsraum, zugelassen zu werden.

Die TÜV-Plakette besagt lediglich, dass das Auto auch noch in den Folgejahren eben diese Voraussetzungen erfüllt.

Desweiteren unterscheidet man zwischen zulassungspflichtigen und nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen.

Mit der Versicherungspflicht verhält es sich änlich! Du kannst aber gerne man die Schilder deines Autos entfernen und dich auf der öffentl. Straße bewegen. Man wird es dir dann, nachvollziehbarer als ich das hier kann, erklären.

Viel Erfolg und Grüße

Kotehineri

Heinrichder5te hat doch neulich schon mal so einen Bullshit-Thread hier abgekippt... bin mir nicht sicher, ob der das hier zur Selbstbelustigung macht oder wirklich glaubt, was er schreibt.

Ich hab ihn gerade auf meine Ignorierliste gesetzt, funktioniert prima :-)

Themenstarteram 5. September 2024 um 16:25

@Koteheneri....bei allem Respekt....aber Freundschaft ? Ich kenne dich nicht, also kann ich nicht von einer solchen sprechen.....egal

Zitat:

.....wenn es zuvor durch eine Einzelabnahme überhaupt generell als verkehrstauglich im Sinne der STVZO....

Was du erwähnst steht in der StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) (...wenngleich ich den Text von dir dort noch nicht gefunden habe...)

Ich zitiere aus der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)

...findest du deinen Fehler ? Wenn nicht helfe ich gerne......es ist das "Z" ;)

Zitat:

@Mopffahrer schrieb am 5. September 2024 um 16:52:46 Uhr:

Ich hab ihn gerade auf meine Ignorierliste gesetzt, funktioniert prima :-)

Kannst du mir bitte mitteilen, wie das geht?

Danke und Grüße

Kotehineri

Hallo Heinrich,

da hast du aber ein Tabuthema aufgegriffen......

Es soll doch niemand merken das inzwischen einige Gesetze nicht mehr gültig sind.....

Deswegen werden sie einfach weiter angewendet und sind, da sich niemand wehrt, geltendes (nicht gültiges) Recht....

Bin mal neugierig bis wann der Thread von den Mods geschlossen wird......

Grüße

Gerhard

ist das jetzt Ironie oder noch jemand, der nicht ganz klar ist?

Themenstarteram 6. September 2024 um 10:48

Zitat:

@playlife schrieb am 6. September 2024 um 10:24:26 Uhr:

Hallo Heinrich,

da hast du aber ein Tabuthema aufgegriffen......

Bin mal neugierig bis wann der Thread von den Mods geschlossen wird......

Grüße

Gerhard

Moin Gerhard,

damit rechne ich jeden Moment. :rolleyes:

....aber was willst du machen. Die Massen wollen es nicht wissen.....

...auch nicht den Unterschied zwischen geltendem und gültigem Recht.

Bestes Beispiel ist jetzt gerade in diesem Thread Kotehineri, der nicht mal den Unterschied zwischen "StVO" und "StVZO" erkennt, obwohl ich freundlich darauf hingewiesen habe.

Nein, da wird lieber der Kopf möglichst tief in den Sand gesteckt, in dem Glauben;

"....keiner sieht mich...."

Was in Gottes Namen soll man denn außer Aufklärung noch machen ?!? :confused:

Am besten dein dummes Maul halten!Was glaubst du Cerebral-Akrobat, wer und was du bist?

Zitat:

@Heinrichder5te schrieb am 6. September 2024 um 12:48:19 Uhr:

Zitat:

@playlife schrieb am 6. September 2024 um 10:24:26 Uhr:

Hallo Heinrich,

da hast du aber ein Tabuthema aufgegriffen......

Bin mal neugierig bis wann der Thread von den Mods geschlossen wird......

Grüße

Gerhard

Moin Gerhard,

damit rechne ich jeden Moment. :rolleyes:

....aber was willst du machen. Die Massen wollen es nicht wissen.....

...auch nicht den Unterschied zwischen geltendem und gültigem Recht.

Bestes Beispiel ist jetzt gerade in diesem Thread Kotehineri, der nicht mal den Unterschied zwischen "StVO" und "StVZO" erkennt, obwohl ich freundlich darauf hingewiesen habe.

Nein, da wird lieber der Kopf möglichst tief in den Sand gesteckt, in dem Glauben;

"....keiner sieht mich...."

Was in Gottes Namen soll man denn außer Aufklärung noch machen ?!? :confused:

Zitat:

@Kotehineri schrieb am 6. September 2024 um 12:50:02 Uhr:

Am besten dein dummes Maul halten!Was glaubst du Cerebral-Akrobat, wer und was du bist?

....DAS sind die Auswirkungen von kognitiver Dissonanz der Mainstream-Aktivisten....

UNTERSTE Schublade!

Themenstarteram 6. September 2024 um 11:06

Zitat:

@Kotehineri schrieb am 6. September 2024 um 12:50:02 Uhr:

Am besten dein dummes Maul halten!Was glaubst du Cerebral-Akrobat, wer und was du bist?

@Kotehineri

...diese Reaktion von dir habe ich erwartet und deutet zweifelsfrei auf zweierlei hin;

erstens....du hast keine Argumente und musst deswegen beleidigen...

(...was übrigens gegen die Nettiqette in diesem Forum verstößt und du deswegen schon entfernt werden solltest...)

und zweitens; ...du offenbarst die Reaktion eines armseligen Kleingeist...

Herzlichen Glückwunsch ;):D

Zitat:

@Kotehineri schrieb am 6. September 2024 um 12:50:02 Uhr:

Am besten dein dummes Maul halten!Was glaubst du Cerebral-Akrobat, wer und was du bist?

Die Folge von "verwirrt mich nicht mit Tatsachen, meine Meinung steht fest", oder?

Den Antworten nach scheint es hier schon noch einige zu geben die tatsächlich glauben das wir im besten Deutschland aller Zeiten leben und alles in bester Ordnung ist....

Wissen ist eine Holschuld, die einen holen sich ihr Wissen bei der Sportschau oder big brother o.ä, die anderen eben durch Recherche.....

Die Gesetzestexte, nicht nur von StVO und StVZO sind für jedermann im Internet nachzulesen......

Wer sich hier einliest, kann einige Augenöffnende Momente erleben. Wie ein Blick in den Geltungsbereich der OWiG z.B.

@Heinrich, das mit der Aufklärung mache ich nur noch ganz selten, da es die meisten nicht inteeressiert wie sie in Buntland verar**** werden.

Grüße

Gerhard

 

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