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Gesetzesänderung: Unterbodenbeleuchtung bald erlaubt?!?!

Themenstarteram 20. März 2007 um 14:29

moin,

nich das ihr denkt das ich hier fragen möchte ob das erlaubt ist, dass weiß ich selbst das es das nich ist... aber es soll eine gesetzesänderung kommen, in der die ubb und auch wohl buntes innenlicht in "allen" formen erlaubt werden soll...

das ist jetzt wirklich kein scherz... mir hat´s nen kumpel erzählt, dessen vater ist polizist und er hat so ´nen info brief bekommen indem die ganzen änderungen im gesetzestext stehen und er meinte das das auto nich mehr still gelegt werden kann wegen ubb... trotzdem is das gesetz noch nich durch, aber er meinte auch das es zu 100% kommen wird... nun meine frage, habt ihr schon was davon gehört, gelesen, etc. ...? kann das evtl. auch jemand belegen oder (mit quelle) widerlegen...?

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123 Antworten

Hmm...und deswegen wurde die UBB auch als "Einstiegsbeleuchtung" vor noch garnicht allzulanger Zeit verboten?

Ne...kann ich mir überhaupt ned vorstellen,sorry...

Keine offiziele Quelle -> keine Glaubwürdigkeit.

Nichts gegen dich, aber diese "habe-von-dem-Bruder-meines-Freundes-dessen-Vaters-Freund-gehört" Geschichten sind keiner Beachtung wert, da sie meistens eh nicht stimmen.

ich glaubs erst wenn ich so´n zettel vom tüv sehe ;)

bei kabel 1 hab ich letztens allerdings nen bericht gesehen dass ein hersteller wohl NOS tüvbar machen will... der hat das mit der leistungssteigerung von chiptuning verglichen... der wartet angeblich nur noch auf die bestätigung vom kba... müsste man auch mal im auge behalten was dabei rauskommt...

Ich würds mir trotzdem nicht anbauen.

Zählt NOS nicht als "Gefahrenstoff" und darf somit nur mit Sondergenehmigung transportiert werden?

Die Ubb Story.....neeeeee :D

Zitat:

Original geschrieben von fate_md

Zählt NOS nicht als "Gefahrenstoff" und darf somit nur mit Sondergenehmigung transportiert werden?

Wennste Dir den Aufkleber "Gefahrguttransport" drauf machst geht das bestimmt...den bekommste dann zu der NOS-Anlage gleich dazu :D

Zitat:

Original geschrieben von KamikazeAstraF

Wennste Dir den Aufkleber "Gefahrguttransport" drauf machst geht das bestimmt...den bekommste dann zu der NOS-Anlage gleich dazu :D

Die Befugnis zur Beförderung von Gefahrgut brauchst du aber auch noch. ;)

ADR Hab ich beim Bund Gemacht wegen Mun Transport

Nicht dass der Schein abgelaufen ist. :D

Zitat:

Original geschrieben von fate_md

Zählt NOS nicht als "Gefahrenstoff" und darf somit nur mit Sondergenehmigung transportiert werden?

Die Ubb Story.....neeeeee :D

Ich glaube da gabs noch irgendwelche Unterschiede unter den verschiedenen Lachgasen. Bei denen die als Arzneimittel eingesetzt werden brauchste das nicht oder so!?!

Und welcher Arzt besorgt mir das zeuch.

 

pfffffff juhu

wird auch mit der menge zutun haben... benzin ist auch ein gefahrgut... dennoch darfst du das zeug in kanistern durch die gegend fahren...

Themenstarteram 20. März 2007 um 17:22

beachtlich wie man von ubb zu nos kommt... :rolleyes:

das problem is ja das ich quellen suche, deswegen frag ich ja hier... ich versuch mich da mal nen bisschen hinter zu hängen und wenn ich was genaueres weiß dann werd ich´s hier posten...

Dann müssten ja die TÜV-Stellen auch schon so einen Brief bekommen haben.

Also würd ich da mal mit den Recherchen anfangen ;)

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