- Startseite
- Forum
- Wissen
- Reifen & Felgen
- Gesetzliche Grundlagen Runflat Reifen gesucht
Gesetzliche Grundlagen Runflat Reifen gesucht
Hallo zusammen, bin gerade dabei Allwetterreifen zu kaufen (die es nicht als RFT gibt) und wollte Fragen ob zufällig jemand die passenden Passagen im Gesetzestext hat, woraus hervorgeht, was vorgeschrieben ist und was nicht bezüglich RunFlat und nonRFT?
Anbei das einzige was ich zu dem Thema gefunden habe (https://www.adac.de/.../) --> Ergebnis Runflat sind keine Pfilcht
Hintergrund meiner Frage ist dass ich gerne das nächste mal die ausgedruckten Unterlagen beim TÜV dabei haben will, um Diskussionen zu vermeiden.
Ähnliche Themen
12 Antworten
Falls es um die Frage geht, welche Reifen aufgezogen werden müssen, um die Vorgaben aus Zulassungsbescheinigung bzw COC Bescheinigung zu erfüllen: Es gibt kein Gesetz.
Das ist eine uralte Übereinkunft aus 2004, die zwischen Verkehrsministerium und einem Herstellerverband (BRV) getroffen wurde: Die Eintragungen im Schein bzw COC Bescheinigung zur Reifenkennzeichnung haben außer bwi Größe und Geschwindigkeitsindex nur Empfehlungscharakter.
https://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=724165
Ja genau das war Teil der Frage - danke dir ! Wo wird eigentlich die Zulassung des Autos gemäß COC definiert? Nicht in der StVO, oder?
Könnte es sein, dass es ggfs doch eine erneute Übereinkunft gibt? Weil das "komische" Verhalten seitens der Prüfung fällt mir erst seit 2 Jahren auf ... Das geht ja soweit das serienmäßige Rad/Reifenkombination angezweifelt werden.
Nein, keine Vorschrift.
Im ZRoadster Forum wo ich mit meinem unterwegs bin haben fast alle User gewechselt, auch ich, und noch nie Probleme beim TÜV bekommen.
Weiß gar nicht wieso du auf die Idee kommst?
Und es wäre sicher die StVZO.
Erfahrung ob sie damit Geld verdienen wollen oder Arbeit vermeiden wollen oder eben wirklich was neues kam, versuche ich gerade raus zu finden. Deine Erfahrungen trafen ja bei mir auch zu bis vor ca. 2 Jahren. Deswegen verstehe ich das ja auch nicht ...
Nächste Woche geht mein Z4 zum TÜV, dann weiß ich mehr.
Warum rufst du nicht beim TÜV an?
Oder bei einer Werkstatt.
Na weil deren Aussagen ja nicht ganz zutreffend waren. Daher brauche ich ja die Unterlagen, um auch was in der Hand zu halten.
Also gab es da bereits Probleme beim TÜV?
Und was heißt das ... Probleme?
Plakette verweigert?
Habe bei meiner Tanke von RF auf nonRF gewechselt + anschließend Tüv und ihm gesagt das nonRF drauf sind weil meine Tante das im Rücken merkt.
Er hat gelacht und gesagt, das hat für den TÜV keine relevanz.
RF haben nur den Vorteil beim einer Reifenpanne das man mit 80km/h weiter fahren kann, mehr nicht.
Viel zu viele Nachteile.
Ich will das jetzt nicht sprengen, weil ich im letzten halben Jahr mehrere TÜV Themen hatte in Bezug auf Reifenfreigaben und Eintragungen. Vorgehen war immer vorab zu fragen, was in abweisenden Antworten resultierte. Das Problem ist dabei nicht das „nein“ sondern dass wenn obige Unterlagen stimmig sind, die TÜV Auskünfte allesamt nicht richtig waren.
Als Beispiel: Ende letzten Jahres hatte ich für Sommerreifen in 205/55R16 statt 225/50R16 für meinen e36 angefragt (205/55R16 - Als Winterreifen in den TÜV Unterlagen auf original Felge hinterlegt und zugelassen, die Sachen hat er mir sogar ausgehändigt) - da wollte er mir nicht mal die Zusage geben, ob die überhaupt eingetragen werden könnten - was ich wiederum eine starke Aussage finde, wenn sie nach obigen Unterlagen nicht einmal eintragungspflichtig sind.
Zum e81 - an sich hatte ich vor 225/40R18 & 245/35R18 eintragen zu lassen (auch weil ich das schon mal hatte) – ich halte es kurz – da hielten Sie gar nix von und da es nicht mein Auto ist, kam die Ausweichreaktion auf die 205/50R17, da die so in den COC Unterlagen stehen und gemäß ADAC und der netterweise von mick geteilten Unterlage nicht eintragungspflichtig sind, auch wenn es keine RFT sind. Und da wäre dann das Problem - die Kombi würden Sie beim TÜV nämlich schon gerne eingetragen sehen. Was ich wiederum nicht einsehe, wenn es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt.
Wenn es mein Auto wäre und es nicht die Corona Einschränkungen gäbe wäre ich zu nem anderen Prüfer in einer anderen Stadt gefahren und hätte es da die 18" Version eintragen lassen. So werden es leider die 17".
Der Post hier ist eine Vorsichtmaßnahme für die HU, da ich befürchte, dass sie basierend auf meiner bisherigen Erfahrung dennoch Probleme machen könnten. In der Datenbank, in der der TÜV nachschaut steht nämlich RFT drin, das lässt sich ich aus den Reaktionen von TÜV & BMW schließen. Anbei ein BMW Dokument als Beispiel. Der Nachsatz „Standardreifen nur für folgende Märkte: Deutschland, Belgien/Luxemburg, …“ scheint es aber nicht in die Datenbank geschafft zu haben.
Runflat oder non-runflat sind nicht relevant für den tüv. Mischen darfst du sie nicht (auch nicht achsweise um Kommentaren vorzubeugen ). Ich fahre im winter non rft und im
Sommer rft mit *. Da hatte ich mal schlechte erfahrungen mit einem BS potenza s001... die hatte mir der reifenhändler ohne * draufgezogen und der e90 ist geschwommen wie ein gummiboot. rückfrage damals bei bridgestone hatte übrigens ergeben dass karkassenaufbau und gummimischung beim * reifen tatsächlich anders sind.
Hallo zusammen
Zu Aussage :@svpa
Zur Info für dich "Grundsätzlich ist eine Mischbereifung an einem Fahrzeug nicht verboten, es sei denn die Reifen unterscheiden sich in ihrer Größe. Muss beispielsweise einmal ein Notrad montiert werden, weil dies zur Weiterfahrt unbedingt nötig ist, kann es auch passieren, dass der Notreifen nicht dem Typ der anderen Reifen entspricht."
Du kannst 4 verschiedene Reifenhersteller ( selbe Vorgeschriebene Grösse auf dem Auto fahren.) z.B: 205-60-16
Egal ob Run oder ohne Rufnlate. ! Das ist die gesetzliche Grundlage. mit min 1,6 mm Profil. Winter wie Sommerreifen.
mfg
Langer
Das es im Fahrverhalten natürlich nicht gut für das Fahrzeug ist wird jedem klar sein.
Genau. Da wären nur die Radial-/Diagonalreifen, die man tatsächlich nicht auf einer Achse mischen darf. Was aber im richtigen Leben überhaupt keine Rolle spielt.