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Gesetzliche Vorgaben zu Reifen
Mein Cabbi musste zur HU und ist tatsächlich durchgefallen:-/ Einziger Mangel waren abgefahren Hinterreifen.Ich hatte außen noch 2,2mm Profil und innen 1,8mm. Ja ich weiß das ist wenig. Trd sind meines Wissen die Vorgaben bei 1,6mm. Ich sprach das auch an. Der Prüfer meinte wenn unterschiedlich abgefahren, dann keine Plakette. Mochte er mich oder BMW Fahrer generell nicht oder hat er tatsächlich Recht?
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32 Antworten
Sommer oder Winterreifen.
M. E. hat er nicht recht. Wie soll das als Mangel begründet werden. Kaum ein Reifen fährt sich innen und außen exakt gleich ab.
Maßgebend lt. Vorschrift sind die mm in den Rillen, in denen die TWI sind.
Es gibt leider viel Willkür.
Zitat:
@Ralf997 schrieb am 4. Januar 2022 um 19:07:09 Uhr:
Sommer oder Winterreifen.
Spielt keine Rolle. 1,6mm ist die gesetzliche Mindestprofiltiefe.
Zitat:
@Fregel999 schrieb am 04. Jan. 2022 um 19:59:05 Uhr:
Spielt keine Rolle. 1,6mm ist die gesetzliche Mindestprofiltiefe.
Dann mochte er dich nicht. Such dir einen anderen TÜV.
Ja genau die Reifenverschleißanzeige war noch nich mal plan und hatte ja auch selber nachgemessen... Na hatte keine Lust weiter zu diskutieren und neue Reifen wären eh bald fällig. Nun die Frage weil es keine 255er 40 R18 Ganzjahresreifen mit runflat gibt: kann i auch 245.40R18 nehmen?Oder bräuchte i dazu eine Einzelabnahme
Das bräuchte eine Einzelabnahme. Wirst du aber nicht bekommen, da der Abrollumfang nicht passt.
Du müsstest für denen Wunsch nach GJR auf rundum 225er gehen.
Dieser wäre dann -1,2% und meine iwo gelesen zu haben das bis -2% für die Änderung im Fahrzeugschein i.O. wären.mmmh
Stellt sich die Frage, warum man mit Reifen fahren möchten, die nur 1,8mm Profiltiefe haben. Selbst wenn das gesetzlich erlaubt ist, ist das, vorsichtig formuliert, nicht sehr klug.
na eig war der Plan noch bis Frühjahr mit denen zu fahren u dann GJR zu nehmen, wenn diese günstig sind. Aber sollte halt jz so sein.
Na ja, ausgerechnet während der schlechtesten Zeit des Jahres, mit abgefahren Reifen fahren zu wollen ...
Gut, daß der Prüfer das unterbunden hat.
Zitat:
@HansaBerlin schrieb am 04. Jan. 2022 um 22:24:19 Uhr:
Dieser wäre dann -1,2% und meine iwo gelesen zu haben das bis -2% für die Änderung im Fahrzeugschein i.O. wären.mmmh
Stimmt. Wenn es tatsächlich so wenig ist, frag doch mal nach ob du das eingetragen bekommst.
Wer ein Auto von Wert mit Winterreifen mit 2 mm bewegt,
der hat den Schlag nicht gehört.
mMn
Zitat:
@Der Tänzer schrieb am 4. Januar 2022 um 22:35:42 Uhr:
Stellt sich die Frage, warum man mit Reifen fahren möchten, die nur 1,8mm Profiltiefe haben. Selbst wenn das gesetzlich erlaubt ist, ist das, vorsichtig formuliert, nicht sehr klug.
Noch besser ist es,
dies öffentlich kund zu tun.
Zitat:
@Der Tänzer schrieb am 4. Januar 2022 um 22:35:42 Uhr:
Stellt sich die Frage, warum man mit Reifen fahren möchten, die nur 1,8mm Profiltiefe haben. Selbst wenn das gesetzlich erlaubt ist, ist das, vorsichtig formuliert, nicht sehr klug.
Das ist aber weder Dein Thread noch die Frage des TE, daher steht es Dir frei, dafür ein eigenes Thema zu eröffnen, oder meinst Du, Dein Beitrag hilft dem TE weiter?
Ich finde das Verhalten vom TÜV unter aller Sau, aber so schon ähnlich erlebt:
Cabrio zur Inspektion, HU fällig, bitte mitmachen. Bei der Annahme wird bemerkt, dass der rechte Vorderreifen an der inneren Schulter komplett blank ist. Spureinstellung beauftragt. Aber mir wurde zweimal bestätigt, später nach Rückfrage bei deren Prüfer von der DEKRA, dass ich so keinesfalls die HU erhalten kann. Auf Nachfrage warum, wurde es sehr einsilbig und an den Prüfer verwiesen.
Bin dann selbst zum TÜV-Süd-Partner gefahren und habe gefragt und die HU auch bekommen: "solange der Reifen nirgends beschädigt ist, also z.B. die Karkasse sichtbar wird, reichen 1,6 mm über 3/4 der Lauffläche"
Tja, das war vor 2 Jahren und die Reifen sind immer noch drauf.... Wird nächsten Monat wieder spannend!