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Gespann 3,5t zGG Führerscheinkl.3

Themenstarteram 22. März 2009 um 14:22

Hallo Camper, habe hier bischen im Forum gelesen und irgendwie hat mich die Diskussion zum Gespannfahren über 3.5t zulGesamtgewicht aufgeschreckt.Vielleicht hab ich da jetzt auch was überlesen. Gibt es EU-seitig wieder mal was ,was ich noch nicht weiss?

Diese Beschränkung gilt doch nur für Inhaber des EU-Führer-Scheins(Kl.B)

oder hat sich das jetzt geändert. Ich bin nämlich bis eben noch froh gewesen meinen alten 3er-Lappen nicht in PVC umgetauscht zu haben.

Gibt es mit dem alten 3er-Papier da in A-CH-I-NL Probleme? Hat da jemand schon mal Negatives erlebt? Mein PKW ist bis 2355kg, der WoWa bis 1600kg zGG ausgelegt ? Würde dann ja drüber liegen. Gruß vom panther08

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12 Antworten

Mit dem alten 3er hast du gar kein Problem. den kannst du auch getrost auf die Plastikkarte umschreiben lassen.

Du bekommst ja dann nicht nur Klasse B, sondern (Ich lese mal von meiner Plastikkarte ab):

BE

C1E

CE (eingeschränkt)

C1

M

L

Gruß navec

Zitat:

Original geschrieben von navec

Mit dem alten 3er hast du gar kein Problem. den kannst du auch getrost auf die Plastikkarte umschreiben lassen.

Du bekommst ja dann nicht nur Klasse B, sondern (Ich lese mal von meiner Plastikkarte ab):

BE

C1E

CE (eingeschränkt)

C1

M

L

Gruß navec

Vergessen hat da noch wer die Klasse T, denn die kann man sich dann auch mit geben lassen, wird aber meistens nicht automatisch mit eingetragen hab ich den Eindruck.

Nordjoe

ach ja - eines noch:

mit dem neuen Führerschein ist dann die Achsenzahl im Führerschein nicht mehr eingeschränkt, der unterscheidet dann nicht mehr ob Ein- oder Mehrachser als Anhänger angehängt wird. Bei den Campern hat das bisher noch keine Auswirkung, wohl aber bei den normalen Anhängern, da es auch da jetzt schon Drehschemelanhänger gibt.

Nordjoe

Hallo Panther 08,

wenn Du häufig im europ.Ausland unterwegs bist, kann die Umschreibung sinnvoll sein.

Leider werden die Trachtenträger, vor allem im Ausland, welche die graue Pappe kennen, immer weniger.

Selbst im Ländle kann man da schon seine Überraschungen erleben....

... Die Gilde der Ordnungshüter/innen, die da umfassender informiert sind, wird leider weniger.

 

Grüßle

Jazzer2004

...ebenfalls noch Träger des grauen Kartons mit eingenietetem Paßbild

Hallo Nordjoe,

die Führerscheinklasse T muß eigentlich bei der Umschreibung extra mit angekreuzt werden. Das war bei mir jedenfalls so.

Und es steht auch dabei, dass dies nur jemand beantragen darf, der "im Bereich der Landwirtschaft tätig" ist.

Überprüft wird das meines Wissens aber nicht.

Da der Führerschein T ungefähr das gleiche kostet, wie ein Führerschein B, sollte man sich das (ankreuzen), bei Bedarf, überlegen.

Gruß

navec

Zitat:

Original geschrieben von navec

Hallo Nordjoe,

die Führerscheinklasse T muß eigentlich bei der Umschreibung extra mit angekreuzt werden. Das war bei mir jedenfalls so.

Und es steht auch dabei, dass dies nur jemand beantragen darf, der "im Bereich der Landwirtschaft tätig" ist.

Überprüft wird das meines Wissens aber nicht.

Da der Führerschein T ungefähr das gleiche kostet, wie ein Führerschein B, sollte man sich das (ankreuzen), bei Bedarf, überlegen.

Gruß

navec

Führerscheinklasse: Klasse T

Fahrzeugtyp:

* Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.

* Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger

Voraussetzung:

* Lichtbild

* Sehtest

* Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

* Nachweis über Tag und Ort der Geburt " Mindestalter: 16 (18)

* Vorbesitz: -

* Eingeschlossene Klassen: L, M, S

* Ausbildung: Theorie und Praxis

* Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

am 23. März 2009 um 9:24

Eines der Fundamente des Europäischen Rechts ist die ganz klare Festlegung, dass alle Mitgliedsstaaten die offiziellen Papiere der anderen Mitglieder anerkennen müssen. Da gehört dann ein egal wie alter Dreier natürlich dazu.

 

Da ich in Frankreich lebe (Auto mit französischer Zulassung), kann ich das inzwischen bei Verkehrskontrollen schon auswendig. Denn ohne meinen alten 3er Führerschein wäre ich schon längst ohne Fahrerlaubnis. Denn bisher konnte da niemand Pukte entziehen... was aber jetzt bald geändert wird.

 

Aber Vorsicht! Es kann durchaus bei extremen Verstössen ein Fahrverbot in dem entsprechenden Land verhängt werden. Auch gibt es Strafen, da wird einfach das Autochen konfisziert. Finanziell ist man eh dran... sofern man angehalten wird. Aber selbst die Blitzer werden bald auch ins EU-Ausland rechtsgültig zugestellt werden können...

Zitat:

Original geschrieben von JEMAREL

Eines der Fundamente des Europäischen Rechts ist die ganz klare Festlegung, dass alle Mitgliedsstaaten die offiziellen Papiere der anderen Mitglieder anerkennen müssen. Da gehört dann ein egal wie alter Dreier natürlich dazu.

. . .

Im Prinzip Ja, wie es bei Radio Eriwan heisst.

Aber das diskutiere mal in einen fremden Land dessen Landessprache du nicht beherrschst mit der örtlichen Polizei.

Wenn du je von dieser Diskussion zurück bist, dann melde dich mal wieder. :)

am 23. März 2009 um 16:20

Zitat:

Original geschrieben von Käptnblaubär

Zitat:

Original geschrieben von JEMAREL

Eines der Fundamente des Europäischen Rechts ist die ganz klare Festlegung, dass alle Mitgliedsstaaten die offiziellen Papiere der anderen Mitglieder anerkennen müssen. Da gehört dann ein egal wie alter Dreier natürlich dazu.

 

. . .

Im Prinzip Ja, wie es bei Radio Eriwan heisst.

 

Aber das diskutiere mal in einen fremden Land dessen Landessprache du nicht beherrschst mit der örtlichen Polizei.

 

Wenn du je von dieser Diskussion zurück bist, dann melde dich mal wieder. :)

Toll.

 

Und die Moral von der Geschicht?

Fahre in fremde Länder nicht?

 

Nö. Kopier den Paragraphen der Europäischen Gesetzgebung halt' ihn schön frisch im Handschuhfach und gib den Uniformierten zu lesen - oder lerne Fremdsprachen und sage es ihnen höflich aber bestimmt (meine Version).

 

Und klappt.

 

;)

Themenstarteram 23. März 2009 um 18:53

Zitat:

Original geschrieben von JEMAREL

Zitat:

Original geschrieben von Käptnblaubär

 

Im Prinzip Ja, wie es bei Radio Eriwan heisst.

Aber das diskutiere mal in einen fremden Land dessen Landessprache du nicht beherrschst mit der örtlichen Polizei.

Wenn du je von dieser Diskussion zurück bist, dann melde dich mal wieder. :)

Toll.

Und die Moral von der Geschicht?

Fahre in fremde Länder nicht?

Nö. Kopier den Paragraphen der Europäischen Gesetzgebung halt' ihn schön frisch im Handschuhfach und gib den Uniformierten zu lesen - oder lerne Fremdsprachen und sage es ihnen höflich aber bestimmt (meine Version).

Und klappt.

;)

Hallo jemarel hast du da einen link zu den zitierten eu-gesetzlichkeiten, dann hefte ich mir den ausdruck aufs armaturenbrett!! gruß panther08

am 23. März 2009 um 20:00

nein sorry, habe ich nicht.

 

Ich habe es auf Internet mal rausgesucht und sogar ausgedruckt, aber finde es nicht mehr.

 

Ich such' mal...

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