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gestern im Tunnel liegen geblieben...

Audi A3 8P
Themenstarteram 22. Juni 2009 um 16:05

Gestern bin ich in einem 2spurigen Tunnel ohne Standstreifen liegen geblieben, peinlich, peinlich.

Der Drehzahlmesser fiel plötzlich auf 0 und der Wagen hat kein Gas mehr angenommen.

In der SOS Nische Notruf abgesetzt und gewartet.

Obwohl sofort die Fahrspur gesperrt wurde(rotes Kreuz in der Anzeige) die Tunnel Warnleuchten Gelb blinkten

und ich den Warnblinker an hatte sind mir mind. 4 Autos fast noch hinten rein gebrettert!!

Dann kam die Polizei und hat mich rausgeschleppt (zum Glück hab ich das Abschlepphakenloch vorne doch nicht gecleant...).

Heute in der Werkstatt das Ergebnis:

Motorzahnriemen gerissen!

der wurde ordnungsgemäss bei 117.xxxKm getauscht.

Jetzt hat der Wagen 175.xxxKm runter.

Fazit: Zahnriemen hat ca. 58.xxxKm gehalten.

Min. die doppelte Lebensdauer sollte er erreichen.

Ursache:

1. Unsachgemässe Montage beim Zahnriementausch

2. Materialfehler

das kann erst genauer bestimmt werden wenn der Motor zerlegt wurde.

Bin sehr gespannt was das AZ das den Tausch durchgeführt hat dazu sagt.

Die bekommen das morgen aufs Brot geschmiert...

Kennt jemand einen ähnlichen Fall?

Vielen Dank & Gruss,

Pertin

Beste Antwort im Thema
am 26. Juni 2009 um 17:28

Zitat:

Original geschrieben von docfraggler

Zitat:

Original geschrieben von gengolf

Um die PD-Elemente auszubauen muss der Zahnriemen ab.

wozu soll das gut sein ?

 

gruesse vom doc

Steht doch bereits in meinem Beitrag....:confused:

Grüße

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Oh je echt ärgerlich. Zahnriemenriss ist eigentlich immer der Tod für den Motor. Das wird auf jeden Fall teuer, hoffe du kommst stressfrei aus der Sache raus, aber ich fürchte du wirst ein wenig Ellenbogentaktik anwenden müssen

am 22. Juni 2009 um 20:13

Zitat:

Original geschrieben von Pertin

Motorzahnriemen gerissen!

der wurde ordnungsgemäss bei 117.xxxKm getauscht.

Jetzt hat der Wagen 175.xxxKm runter.

Fazit: Zahnriemen hat ca. 58.xxxKm gehalten.

Min. die doppelte Lebensdauer sollte er erreichen.

Ursache:

1. Unsachgemässe Montage beim Zahnriementausch

2. Materialfehler

Hallo Pertin,

Tut mir echt leid für dich, aber nicht um deinen A3,

Wann hast du den sog. Zahnriemen denn gtetauscht? Audi muss 2 Jahre Garantie auf alle originale Ersatzteile !auch verschleissteile!

Gewähren.

Ich würde dir raten (auch ohne Rechtsschutzversicherung) ab zum Anwalt und sofort klagen,

Mach dir keine Sorgen die Kosten werden komplett erstattet, sowie deinen Aufand..

Lg

Peter

Zitat:

Original geschrieben von nuttenpeter

..............Mach dir keine Sorgen die Kosten werden komplett erstattet, sowie deinen Aufand..

 

Lg

Peter

Ich wünsche es Pertin ja sehr.  So richtig glauben kann ich das was du sagst aber nicht wirklich.

Bist du ganz sicher Peter?

 

Viele Grüße

MC

am 22. Juni 2009 um 20:55

Zitat:

Original geschrieben von Mission Control

Zitat:

Original geschrieben von nuttenpeter

..............Mach dir keine Sorgen die Kosten werden komplett erstattet, sowie deinen Aufand..

Lg

Peter

Ich wünsche es Pertin ja sehr.  So richtig glauben kann ich das was du sagst aber nicht wirklich.

Bist du ganz sicher Peter?

Viele Grüße

MC

Hi Frank,

Ja ganz sicher,

ich kann nur jedem raten sich an einen Anwalt zu wenden und die Sache bzw Problematik nicht mit Audi zu verhandeln

(es steht aber jedem frei) die Probleme sind Audi mehr oder weniger bekannt.

Abgesehen von den 2 Jahren EU Garantie auf die Ersatzteile gewährt Audi auch Garantie auf die durchgeführte Arbeit sofern in AE bemessen und sofern bei einem autorisierten Fachhändler durchgeführt.

Natürlich kann man es auch über eine KFZ-Schiedstelle versuchen, der

Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen und der Schiedsspruch ist bindend für die Werkstatt, jedoch werden eventuelle Spesen

(Ausfall KFZ, etc etc) nicht rückerstattet..

Lg

Peter

am 22. Juni 2009 um 21:01

um was fuer einen motor gehts hier ? die endrohre (sofern serie) sehen nach 2.0FSI aus ?!

 

gruesse vom doc

am 22. Juni 2009 um 21:07

Hi Doc,

Ich tippe auf 2.0 BKD, da Zahnriemenwechsel mit 120k

 

Adac-Kunden sollten den Vorfall natürlich umgehend schriftlich melden (ADAC-Süd ist scharf drauf)

Generell, das hat jetzt nichts mit Audi zu tun

Nach den Kfz-Reparaturbedingungen gilt folgendes:

Die Werkstatt muss für alle Mängel einstehen, die innerhalb von zwölf Monaten seit Abnahme festgestellt und der Werkstatt gemeldet werden. Natürlicher Verschleiß ist von der Sachmängelhaftung jedoch ausgeschlossen. Der Kunde hat einen Anspruch auf eine schriftliche Bestätigung durch die Werkstatt, wenn er den Anspruch auf Mängelbeseitigung mündlich anzeigt. Die Werkstatt muss den Mangel unter Übernahme aller Kosten in ihrem Betrieb beheben.

Ausnahmsweise kann der Kunde den Mangel in einer anderen Vertragswerkstatt beseitigen lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug mehr als 50 km von der Werkstatt entfernt betriebsunfähig geworden ist. Die Werkstatt muss sobald als möglich unterrichtet werden. Der Fremdwerkstatt ist mitzuteilen, dass es sich um einen Haftungsfall handelt. Im Auftragsschein ist aufzunehmen, dass es sich um eine Mängelbeseitigung handelt und dass dem Kunden ausgetauschte Teile in einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind.

Wenn ein Mangel trotz mehrfacher Nachbesserungsversuche nicht beseitigt worden ist, braucht sich der Kunde auf weitere Versuche nicht mehr einlassen. Normalerweise werden dem Kunden allenfalls zwei Nachbesserungsversuche zumutbar sein. Spätestens dann kann er Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Rechnungsbetrages verlangen.

Beim Rücktritt ist der vom Kunden gezahlte Werklohn zurückzuerstatten. Es ist jedoch möglich, dass die Bemühungen der Werkstatt zwar nicht zum Erfolg führten, aber dennoch für den Kunden von Wert sind, beispielsweise weil bestimmte Fehlerursachen schon untersucht wurden. Für diese Arbeiten behält die Werkstatt ihren Vergütungsanspruch, denn diese Arbeiten sind für den Kunden nützlich, weil sie die Tätigkeit der neuen Werkstatt erleichtern. Die Beweislast für die Höhe des zu erstattenden Werts trägt die Werkstatt.

Die Voraussetzungen für eine Werklohnminderung, die der Kunde auch verlangen kann, sind dieselben wie für den Rücktritt.

Werden die Kfz-Reparaturbedingungen nicht verwendet, gilt statt dessen das Gesetz: Die Sachmängelhaftungsfrist beträgt dann 2 Jahre.

Außerdem gilt folgendes: Zunächst kann der Kunde bei Auftreten eines Mangels die kostenfreie Beseitigung des Mangels verlangen (Nachbesserung). Ist die Werkstatt mit der Beseitigung des Mangels in Verzug, d. h. beseitigt sie den Mangel trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht, so kann der Kunde zu einer anderen Werkstatt gehen und dort den Fehler beseitigen lassen, (Ersatzvornahme). Eine Fristsetzung ist jedoch dann entbehrlich, wenn der Kunde das Vertrauen in die Werkstatt verloren hat und es ihm deshalb nicht zumutbar ist, weitere Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Auch hier werden dem Kunden allenfalls zwei Nachbesserungsversuche zumutbar sein (s.o.). Auch in diesen Fällen ist eine Fristsetzung aus Beweisgründen dennoch empfehlenswert. Die Kosten für diese Aufwendungen der Nachbesserung müsste die Erstwerkstatt tragen. Allerdings muss sich der Kunde bei dem Ersatzanspruch möglicherweise entgegenhalten lassen, dass bereits im Vorfeld von der Erstwerkstatt bestimmte Arbeiten durchgeführt worden sind, die der Zweitwerkstatt das Auffinden des Mangels erleichtert haben. Insofern wird der Ersatzanspruch um die Kosten dieser Arbeiten gekürzt. Ansonsten gilt für den Rücktritt und auch die Werklohnminderung dasselbe wie bei einer Geltung der Kfz-Reparaturbedingungen (siehe oben).

Adac-Ratgeber

Wie gesagt ich empfehle jedem,

und ich schreibe es nochmal auch ohne Rechtsschutzversicherung sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, sofern Rechnungen etc vorhanden sind.

Lg

Peter

am 22. Juni 2009 um 21:11

Zitat:

Original geschrieben von docfraggler

um was fuer einen motor gehts hier ? die endrohre (sofern serie) sehen nach 2.0FSI aus ?!

 

gruesse vom doc

Er hat den 2.0l PD-TDI mit 170 PS.

Also den gleichen Wundermotor wie ich auch....

Grüße

am 22. Juni 2009 um 21:15

ich sehe ehrlich gesagt noch nicht, dass die werkstatt hier kosten uebernehmen muss. fassen wir es mal zusammen. eine werkstatt wird beauftragt einen 120TKM service zu machen, hier wird der zahnriemen getauscht. der wagen geht zum kunden zurueck und laeuft. irgendwann reisst der zahnriemen, es tritt ein motorschaden ein. wie kann der kunde hier schluessig beweisen, dass die ausfuehrung der wartungsarbeiten schuld am desaster ist ? in meinen augen garnicht, denn der schaden (= zahnriemen gerissen) kann ein folgeschaden sein, beispielsweise dadurch, dass der ventiltrieb schwergaengig wurde.

warum sollte die werkstatt dafuer finanziell aufkommen muessen ?

 

gruesse vom doc

soweit ich weis hat Pertin wie ich einen Misanoroten und den 170er TDI .

 

Hier im Forum gibt es schon mal einen Fall mit gerissen Zahnriemen nachdem er schon mal gewechselt wurde, er bekam einen NAGELNEUEN 170er TDI eingebaut- OHNE KOSTEN

 

 

Über die SUFU müsste das zu finden sein ---> gerissener Zahnriemen oder so ähnlich.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von nuttenpeter

Zitat:

Original geschrieben von Mission Control

 

Ich wünsche es Pertin ja sehr.  So richtig glauben kann ich das was du sagst aber nicht wirklich.

Bist du ganz sicher Peter?

Viele Grüße

MC

Hi Frank,

Ja ganz sicher,

Hi,

kann es sein, dass du die gesetzliche Gewährleistung meinst (statt Garantie)?

Für Pertin hoffe ich natürlich, dass es kosten- und stressfrei repariert wird.

Gruß

Thomas

am 23. Juni 2009 um 8:24

Zitat:

Original geschrieben von Scotty18

Hier im Forum gibt es schon mal einen Fall mit gerissen Zahnriemen nachdem er schon mal gewechselt wurde, er bekam einen NAGELNEUEN 170er TDI eingebaut- OHNE KOSTEN

aber sicher nicht nach 170TKM ;)

 

gruesse vom doc

Themenstarteram 23. Juni 2009 um 17:38

also dann geb ich mal noch ein paar Details.

BJ: 11.06,

2,0L TDI PD 170PS/125KW

Scheckheft gepflegt - alle Inspektionen rechtzeitig durchgeführt und alle im selben AZ!!

Das blöde ist das ganze ist in der Schweiz(bei Zürich) passiert

und mein AZ liegt knappe 750 Km weiter nördlich in Niedersachsen(näher gehe ich mal nicht drauf ein - der eine oder andere wird es wissen).

Das Schweizer AZ sagt das es keinen Sinn macht wenn sie jetzt vor Ort den Motor auseinander nehmen dann feststellen es ist ein

Montagefehler gewesen und dann der Wagen mit zerlegtem Motor nach Deutschland gebracht werden soll.

Oder sie ohne zu reparieren den Motor wieder zusammen setzen und er in D wieder auseinander genommen wird.

Was ich nachvollziehen kann.

Daher soll jetzt das AZ in Deutschland entweder sagen "schickt uns den Wagen so wie er ist und wir gucken hier oder

macht ihr das mal in der Schweiz und wir erstatten die Kosten".

Da der Wagen ursprünglich aus der Elterlichen Firmenflotte stammt hat die Verhandlungen jetzt unser Fuhrparkleiter

in die Hand genommen.

@ Scotty

den besagten Thread hab ich gefunden.

Danke - werd ich als "Referenz" behalten und gegebenenfalls vorlegen!

Mensch.. so ne sch**** :(

 

Themenstarteram 23. Juni 2009 um 18:52

Jau, das kannste laut sagen.

Hätte ruhig 6 Wochen vorher passieren können, dann hätt ich die Kohle

für die TFL und den SFG nicht mehr in die Hand genommen und versucht

in der Firma n Q5 durch zu bekommen...

Übrigens wurden vor ca. 3.000 KM die PD-Elemente (Einspritzdüsen)

gereinigt - kann da irgendwas nicht richtig gemacht worden sein

das dann zum Zahnriemenriss führen konnte?

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