Gestern in der Waschstraße....
Hi,
war gestern in einer Waschstraße bei meinen Eltern in der Stadt.
Als die Wäsche vorrüber war, dachte ich mir ich guck mal rein, ob noch alles heile ist und siehe da, der Fahrespiegel (M3 - Sani tuning) hängt nur noch am Kabel. (Nur Spiegel, Platte war noch dran)
Ich rein in das Häuschen und den Chef geholt. Der rein in die Wäsche den Spiegel wieder drangedrückt.
Da habe ich ihm erstmal gedankt. Dann wollte ich allerdings gucken ob der auch noch funktioniert, darauf seine Antwort:
"Da werden Sie eh Probleme bekommen, da orignale M3 Spiegel eine Absicherung hätte!"
WAS MEINT DER????
Wie er mir weiter erklärte stände in ihren AGB´s das nur Schäden an origianlteilen ersetzt werden und da auf meinen Spiegeln kein BMW Zeichen/Nummer drauf wäre, wäre er mit seiner Waschstraße aus der Sache raus...
Ist das Rechtens???? Zum einen habe ich die AGB´s da noch nie gesehen...
Zum Schluss, Spiegel funzt noch, aber was wäre wenn der nun kaputt wäre, bin ich dann der Blöde...
Meiner Meinung nach muß doch eine Waschstraße für Schäden aufkommen, die in der Wäsche entstehen oder nicht???
Vllt kennt sich ja jemand rechtlich aus...
Wäre ja ein Ding... Ich glaube der hatte keine Ahnung und wollte nur auf dicke Hose machen...
Gruß
328iKombi
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16 Antworten
Moin,
nööö der Betreiber hat durchaus recht
Schadenersatz wird nur dann geleistet, wenn dem Betreiber ein Verschulden nachgewiesen werden kann (§ 823 BGB). Solange die Anlage also ordnungsgemäß gewartet wird und keine Fehlfunktionen im Betrieb auftreten, die dem Betreiber bekannt sind und die er nicht abgestellt hat, muss er keine Schäden ersetzen.
Erst recht nicht, wenn es sich um abgerissene Teile eines Fahrzeugs handelt, denn hier steht gemeinhin zu vermuten, dass deren Befestigung auch schon vor der Einfahrt in die Wäsche nicht in Ordnung war.
Zu diesem Thema gibt es auch schon zahlreiche Gerichtsurteile
Beste Grüße
bei uns steht es sogar an fast jeder waschstraße das der betreiber für keine orginalteile keine haftung übernimmt
Guten Morgen,
Schäden, herbeigeführ durch Waschalnlagen, sind immer eine knifflige Sache. Dei meisten Betreiber verweisen immer auf Ihre AGB, das ist auch schön und gut, aber bei Abschluss des Kaufvertrages, in diesem Fall wenn du ein Programm kaufst, MUSS auf die AGB hingewiesen werden. Ein Kaufvertrag ohne Einhaltung dieses Ablaufs ist schwebend unwirksam, er ist erst gültig wenn du die AGB mit deiner Unterschrift anerkennst.
Im Klartext....Viele bekommen Recht und den Schaden erstattet, viele bleiben auf den Kosten sitzen. Zu verdanken haben wir diese Lage mal wieder den unklaren Gesetzestexten und den vielen schwarzen Schafen die versuchen alte Schäden dem Betreiber anzuhängen.
Gruß Torben
deshalb immer alle teile sichern, einklappen und nötigenfalls abbauen(-schrauben)
übrigens nach AGB-Gesetz sind lediglich Klauseln, welche unüblich und damit überraschend sind unwirksam - doch für die diskutierte Klausel trifft das leider nicht zu -
AGB sind werden aber in 99% der Fälle von Rechtsanwälten formuliert und werden daher, nach genauer Überprüfung, vom Gericht im Falle einer Klage anerkannt.
Zitat:
Original geschrieben von cmbiermann
deshalb immer alle teile sichern, einklappen und nötigenfalls abbauen(-schrauben)
Bei M- Spiegeln wird das aber schwer
Hab die gleiche,abner noch nie Probleme gehabt!
@ 328iKombi! Kontrolier mal die Kugelkopfschrauben,ob sie auch richtig in die Klammer fassen!
Wenn nciht mußt die weiter raus drehn°
ich hatte auch noch nie Probleme mit meinen in der Waschstrasse.Kann es sein,daß das Glas nicht an allen 4 Stellen richtig eingeclipst war?
Moin!
Bin mit den 16 Zöllern damals in der Waschstraße voll aufgesetzt. Der HiWi meinte da, ich solle rückwärts wieder rausfahren, was ich leider auch gemacht habe:
Stoßstange halb abgerissen, den ganzen Plastikkrams, Temperaturfühler etc.
Auf einmal ist der Typ abgehauen und ein Kollege hat weiter gemacht. Ich war auf 380, bin dann rein, habe nach dem Verantwortlichen gefragt. Es kam nach 10min auch jemand.
Das Ende vom Lied: Er hat sich dann im Namen der Firma bei mir entschuldigt und mir mein mittlerweile völlig durch getrocknete Reinigungsmittel versautes Autos mit`m Hochdruckreiniger abgespritzt...und mich natürlich auf die hauseigenen AGB`s hingewiesen!
ABER: Wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, dann wäre ich aus dem Auto ausgestiegen und hätte diesem HiWi gesagt, er solle mein Auto da rausfahren, er hat mich ja schließlich auch da ohne Weiteres rein gelotst. Aber dadurch, dass ich rausgefahren bin, so war ich dann auch für meine selbst verschuldeten Schäden selber verantwortlich.
Hab jetzt `ne Waschstraße gefunden, wo ich nicht so aufsetze....
Trotzdem ärgerlich, die Leute sollten allgemein besser aufpassen. Schließlich arbeiten Die da und sollten einen VORHER darauf hinweisen..!
MfG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
ich hatte auch noch nie Probleme mit meinen in der Waschstrasse.Kann es sein,daß das Glas nicht an allen 4 Stellen richtig eingeclipst war?
Der Spiegel hing doch daneben und nicht nur das Glas
Das ist leider normal bei Waschstraßen, die wollen sich immer drücken und streiten alles ab. Der Schaden kann nicht durch uns entstanden sein, das war vorher schon kaputt, dann müssen sie uns wohl verklagen (mit nem breiten Grinsen). Am liebsten hätte ich im eine reingehauen.
Weil mir mein Lacker die Kratzer dann für nen Zehner wieder rauspoliert hat hab ich das mit dem Verklagen gelassen. Seitdem gibts bei mir nur noch Handwäsche.
Also im Großen und Ganzen lese ich hieraus, dass eigentlich fast jeder schon einmal ein Problem mit einer Waschstraße hatte.
Ich habe auch falsch reagiert, der Typ hat sein Satz abgelassen und ist dann auch abgehauen. Gut mein Spiegel funzt ja zum Glück noch, aber wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, hätte ich glaube ich das ganze Programm durchgezogen.
Erstmal: POLIZEI, dienen später als Zeugen und evtl. zur
Rechtsklärung vor Ort, denn:
Die hätten ihm gefragt wo denn die AGB´s hängen und den Teil mit dem Schadenersatz erfragt.
Aus eigenen Erfahrung, geben die dann schon auf, weil die wissen, dass sie sich ihre AGB´s in die Haare schmieren können, wenn sie den Kunden nicht drauf aufmerksam gemacht haben.
Aber wer denkt schon in der Situation schon daran, war froh das der Spiegel wieder dran war und noch funzt.
Zweitens: Personalien geben lassen, evtl. durch Polizei und
sofort zum Anwalt. (Rechtschutz)
und dann sehen was der Anwalt dazu sagt. Von meinem Rechtsempfinden her, kann das nicht RECHTENS sein, wenn man nicht darauf hingewiesen wird, denn wenn die das machen würden, dann würde die 100000000000%´ig weniger Wäschen verkaufen, da würde ich Geld drauf wetten.
Aber danke für die Antworten, anscheinend bin ich ja nicht der einzige mit der Sache...
Werde auf jeden Fall diese Waschstraße nicht mehr betreten!!!!
Denke werde nun nur noch Handwäsche betreiben oder mir vorher die AGB´s zeigen lassen. Mal gucken, wie die reagieren
Besten Dank
Gruß
328iKombi
... der Hinweis auf die AGBs findet sich mit SICHERHEIT auf einem Schild im Einfahrtbereich der Waschstrasse, somit hat man Dich sogar schriftlich darauf hingewiesen
Der Polizei ist das was in einer Waschstrasse passiert übrigens herzlich egal, denn es handelt sich dabei um Zivilrecht für das die Polizei keinerlei Zuständigkeitsbereich hat.
Beste Grüße
Ich hatte noch nie Probs inder Waschstraße.
gut ich bin mit meinen Privatautos auch noch nie in einer Gewesen, Handwäsche heißt das Zauberwort.
Aber mit Firmenfahrzeugen schon des öfteren, gab nie ein Prob.
Zu meinen Erfahrungen mit Waschstrassen:
Seitdem ich Auto fahre (nunmehr 18 Jahre) fahre ich wöchentlich einmal mit meinem Fahrzeug durch eine Waschstrasse (zu 95% die von Mr.Wash) und ich hatte bisher nur einmal ein Problem und das war bei Cosy-Wash in Berlin als bei denen an einem stürmischen Tag der Arm des Ausfahrttors gebrochen war und es sich deshalb nicht öffnete und mit sandiger Gummileiste auf meinem Lack entlangscheuerte: von 936 Durchfahrten also einmal ein Problem
Beste Grüße