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gestrichelte Linie vor Parkhausausfahrt

Themenstarteram 10. März 2008 um 7:07

guten morgen,

da ich mir seit meiner fahrprüfung immer wieder dieselbe frage stelle wenn ich an der stelle vorbeifahre, frage ich mal hier...ich denke ihr beantwortet mir das mit einem satz ;)

situation wie folgt:

hauptstraße, kreuzung mit ampel, 75m vor der ampelanlage ist eine parkhausausfahrt eines großen einkaufszentrums und auf höhe derselbigen eine gestrichelte linie auf der straße...95% aller autofahrer halten dort an.

der höflichkeit gegenüber anderen wegen vollkommen okay, aber MUSS ich dort anhalten?

mein damaliger fahrlehrer meinte (bisher als einziger), "fahr weiter bis vor zu ampel, das hier ist freiwillig".

was stimmt nun?

 

mfg

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23 Antworten
Themenstarteram 10. März 2008 um 7:08

--- doppelpost ---

Themenstarteram 10. März 2008 um 7:09

--- verdammt nochmal, ich bekomms nicht gebacken mit den buttons:D ---

Der Fahrlehrer hat ausnahmweise mal recht.:D

am 10. März 2008 um 8:17

der TE meint angehaengte situation..

ich halte es nur fuer einen hinweis auf moeglicherweise kreuzende fahrzeuge...

Harry

...oder als netten Hinweis, die Ausfahrt bei Rückstau freizuhalten.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

...oder als netten Hinweis, die Ausfahrt bei Rückstau freizuhalten.

wuerde aber mehr sinn machen wenn man ueber die gleise fahren koennte??

Harry

Die Pflicht zum Anhalten besteht dort nicht. Nichtmal dann, wenn dort eine durchgezogene Linie wäre. Die Halteverpflichtung hat man erst dann, wenn dort das Zusatzschild "Bei Rot hier halten" steht.

Themenstarteram 10. März 2008 um 10:58

ah, okay, vielen dank.

das bringt mich aber gleich mal zur nächsten frage:

hauptstraße, kleine kreuzung mit ampel, VOR der ampel besteht schon die möglichkeit abzubiegen, allerdings steht DAVOR noch das oben von dir genannte schild.

ich muss demnach also auch anhalten, obwohl ich noch vor der ampel abbiegen möchte.

der sinn dahinter erschließt sich mir nicht ganz...

 

mfg

Einen Sinn gibt dafür auch nicht. Aber de jure hast Du dort tatsächlcih anzuhalten! So bekloppt das auch ist!

Themenstarteram 10. März 2008 um 11:02

gut, vielen dank.

am 10. März 2008 um 13:23

Zitat:

Original geschrieben von winjen66

Einen Sinn gibt dafür auch nicht. Aber de jure hast Du dort tatsächlcih anzuhalten! So bekloppt das auch ist!

Sicher ?!

Die rote Ampel gilt doch nur für die Geradeausfahrer sozusagen. Kann mir nicht vorstellen, dass man da als vorher abbiegender Verkehr von betroffen ist.

Gibts dazu vll. Paragraphen oder Urteile ?

Mfg Stephan

Sehe ich auch so.

Genauso ist es umstritten, dass ich vor der durchgezogenen Linie überhaupt halten MUSS. Halteanweisung gibt mir allein die Ampel.

Dass der Strich Sinn macht und befolgt werden sollte, steht ausser Frage, bloß wenn zwischen Strich und Ampel eine Strasse weg geht, und ich in diese einfahren will, mache ich das auch. Einen Rotlichtverstoß hab ich damit noch lange nicht begangen.

Für mich bedeutet der Strich kombiniert mit dem Zusatzschild " Bei Rot hier halten " nur, daß ich bei rot dort halte, um nicht eine Einmündung oder Kreuzung oder Einfahrt zu blockieren. Geht vor der Ampel eine Straße z.b. nach rechts ab, darf ich dort ohne anzuhalten abbbiegen. Gilt natürlich nicht an der Ampel selber, es sei denn, dort ist der berühmte grüne Pfeil. Schätze mal, so hat das winjen auch gemeint. ( Schöne Grüße im übrigen nach Ostfriesland!)

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78

Dass der Strich Sinn macht und befolgt werden sollte, steht ausser Frage, bloß wenn zwischen Strich und Ampel eine Strasse weg geht, und ich in diese einfahren will, mache ich das auch.

Den Teil habe ich bisher ähnlich gesehen aber gerade noch folgendes dazu gefunden:

Wird die Haltlinie vor der Kreuzung oder Einmündung angebracht, ggf. ergänzt durch das Schild "bei rot hier halten", dann muss bei Rot hier gehalten werden, es darf dann auch nicht nach rechts abgebogen werden ... nicht nur wegen des eindeutigen Wortlautes des §41 sondern auch deshalb weil ein von rechts kommender Fzgführer idR darauf vertraut dass er während der Dauer des Rotsignals gefahrlos einfahren kann. (Hamm NZV 92,409)

Ansonsten MUSST du generell an der Haltlinie anhalten. §41 StVO: "Ergänzend zu Halt- und Wartegeboten die durch ... Lichtzeichen gegeben werden ordnet sie an: "Hier halten!", dasselbe gilt vor Bahnübergängen für den der warten muss." Das heisst wenn die Haltlinie 15m vor der Ampel ist um eine Einmündung frei zu halten ist die demnach verbindlich, ein maximaler Abstand ist nicht genannt.

Gruß Meik

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