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Getriebeschaden 3 Wochen nach Gebrauchtkauf. Wer zahlt Reparatur?

Themenstarteram 9. Februar 2014 um 12:51

Hallo zusammen,

ich habe diese Frage auch im Markenforum zu meinem Fahrzeug gepostet, aber eigentlich ist es ein markenübergreifendes Thema, deshalb frage ich hier noch einmal in allgemeiner Form nach eurer Erfahrungen.

Mein Fahrzeug: Astra H, Bj 2007, 1,9 CDTI 150PS, 6-Gang. 105Tsd km auf der Uhr. Mahlendes Geräusch im 5. und 6. Gang. Das Geräusch wird langsam lauter, insbesondere in der letzten Woche, in der ich fast 1000km fahren musste. Laut Markenforum ist dieses Problem bei dem Fahrzeug sehr bekannt und kündigt ein sterbendes Getriebe an.

Jetzt zu meiner Frage: Ich habe den Wagen erst vor 3 Wochen von einem reinen Gebrauchtwagenhändler gekauft. Vor dem Kauf sogar noch einen Check von der Dekra machen lassen, ohne Beanstandung. Die machen allerdings auch keine Probefahrt....

Kann mir jemand sagen, wie für mich jetzt die Situation aussieht? Ich weiß nicht genau, welche Rechte ich habe und ich will dem Händler morgen nicht wie ein Bittsteller gegenüber treten.

Ist der Händler automatisch in der Pflicht zur Nachbesserung, auch wenn keine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen wurde? Kann ich die vollständige Kostenübernahme der Reparatur verlangen, oder sogar den Wagen zurückgeben? Ich halte es für ausgeschlossen, dass der Schaden in den vergangenen 3 Wochen (ca. 1500km seit Übernahme) komplett neu aufgetreten ist... Also müsste eigentlich die gesetzliche Gewährleistungspflicht / Sachmängelhaftung greifen, oder?

Danke für euren Rat und viele Grüße vom Niederrhein,

Detlef

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 13. Februar 2014 um 19:55

So, hier mal ein Update zu meinem Beitrag.

Der Händler hat den Wagen prüfen lassen, es wurde festgestellt, dass tatsächlich das von mir vermutete Getriebeproblem besteht und er hat die Reparatur in einem auf Getriebe spezialisierten Betrieb in Wesel in Auftrag gegeben.

Die Reparatur nimmt er finanziell voll auf seine Kappe, ohne das ich überhaupt was sagen musste.

Er sagte, dass man als Händler halt mit so einer Situation rechnen muss und dass bei so und so viel verkauften Autos immer mal ein paar dabei sind, bei denen er in die Tasche greifen muss. Das wäre ganz normal und er hätte kein Problem damit.

Das ist doch mal ein Wort! Schön, mal mit einem Gebrauchtwagenhändler zu tun zu haben, der auch zu seinen Pflichten steht, wenn es mal dumm läuft. Da kaufe ich dann auch gerne mal wieder.

Den Wagen bekomme ich wohl am Montag wieder, also eine Woche nach Abgabe. Für so eine Reparatur absolut in Ordnung.

Gruß!

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16 Antworten
am 9. Februar 2014 um 12:56

müsste.

hast du schon mit dem verkäufer gesprochen?

Themenstarteram 9. Februar 2014 um 13:07

Nein, ich konnte noch nicht mit dem verkäufer sprechen, weil ich mir erst seit meinen Recherchen gestern und heute hier im Forum sicher bin, was das Problem ist.

Ich will morgen mit ihm sprechen, wollte aber nicht unvorbereitet hingehen. Deshalb meine Frage.

am 9. Februar 2014 um 13:31

getriebeschaden wäre bei der laufleistung kein normaler verschleiß.

geht ja auch nicht gerade um eine 500€ möhre.

Aufgrund von Baujahr und Laufleistung wird voraussichtlich die gesetzliche Gewährleistung greifen.

Hoffentlich mußt Du diese nicht, wie so viele, einklagen.

Zu beachten wäre, dass dem Händler selbst die Möglichkeit zur Instandsetzung gegeben werden muß (also nicht zwangsläufig Kostenuebernahme für Fremdwerkstatt), diese kann auch durch ein ähnlich altes Gebrauchtgetriebe erfolgen.

Zurückgeben kannst du das Fahrzeug aufgrund eines Defektes nicht.

Die Garantie ist doch ein Jahr, Händler müssen Garantie haben, oder ist der doch Privat gekauft ? Dann besteht ja keine Garantie.

Ich würde ja sagen, frage mal beim Schrottplatz nach, dort gibt es viele Astras aus deinem Baujahr. Dumm nur das die Getriebe überall Kaputt sind.

am 9. Februar 2014 um 18:16

Zitat:

 

Don Potenzo Don Potenzo

Ford

Die Garantie ist doch ein Jahr, Händler müssen Garantie haben, oder ist der doch Privat gekauft ? Dann besteht ja keine Garantie.

Niemand muß für nichts eine Garantie geben.;)

Für Gebrauchtwagen gilt eine 2J. Sachmängelhaftung

auch Gewährleistung genannt die vom gewerblichen

Verkäufer auf 1J. gekürzt werden darf.:eek:

Genau das :)

Zuzüglich der Beweislastumkehr nach 6 Monaten, wo's schwieriger wird...

Nachteil der Gewährleistung ist halt, dass es einige Händler mit dem Verschleissargument auf langwierige Prozesse ankommen lassen, samt Gutachter (ist ein mahlendes Getriebe schon ein Getriebeschaden?) etc.

Die Gewährleistung ist eben so lange "theoretisch", bis der Händler einer Reparatur zustimmt oder gerichtlich dazu gezwungen wird.

Und die Reparatur darf in irgendeiner dem Kunden unbekannten Hinterhofwerkstatt erfolgen, während gute Garantien die Vertragswerkstatt zulassen - und diese würde natürlich nicht z.B. mit Gebrauchtteilen hantieren.

In Einzelfällen kann (!) es sinnvoll sein, eine Einigung gegen eine Zuzahlung zu suchen.

Hoffentlich berichtet der TE morgen mal...

am 10. Februar 2014 um 12:19

Zitat:

Original geschrieben von Don Potenzo

Die Garantie ist doch ein Jahr, Händler müssen Garantie haben, oder ist der doch Privat gekauft ? Dann besteht ja keine Garantie.

Ich würde ja sagen, frage mal beim Schrottplatz nach, dort gibt es viele Astras aus deinem Baujahr. Dumm nur das die Getriebe überall Kaputt sind.

So einen Astra wirst garantiert nicht auf dem Schrottplatz finden.

Für was kauft man den bei einem Händler in solchen Preisklassen, wenn man nach 3 Wochen einen kapitalen schaden hat, und dann sich noch selber um die Reparatur kümmern muß? Dann kann man gleich zu Privat gehen, und eventuell beim EK sparen.

Melde den Mangel unverzüglich beim VK an. Wenn er Händler ist, sollte er wissen das er sich

eigentlich drum zu kümmern hat...Ich hoffe der wird nicht abwiegeln wollen :(

Dürfte das M32 Getriebe sein. Bekanntes Problem und ist nicht in den letzten Wochen entstanden, nur hörbar geworden. Fütter die Suche mal damit und du wirst fündig. Der Astra J verwendet das gleiche Getriebe und auch dort gibt es diese Probleme.

Themenstarteram 13. Februar 2014 um 19:55

So, hier mal ein Update zu meinem Beitrag.

Der Händler hat den Wagen prüfen lassen, es wurde festgestellt, dass tatsächlich das von mir vermutete Getriebeproblem besteht und er hat die Reparatur in einem auf Getriebe spezialisierten Betrieb in Wesel in Auftrag gegeben.

Die Reparatur nimmt er finanziell voll auf seine Kappe, ohne das ich überhaupt was sagen musste.

Er sagte, dass man als Händler halt mit so einer Situation rechnen muss und dass bei so und so viel verkauften Autos immer mal ein paar dabei sind, bei denen er in die Tasche greifen muss. Das wäre ganz normal und er hätte kein Problem damit.

Das ist doch mal ein Wort! Schön, mal mit einem Gebrauchtwagenhändler zu tun zu haben, der auch zu seinen Pflichten steht, wenn es mal dumm läuft. Da kaufe ich dann auch gerne mal wieder.

Den Wagen bekomme ich wohl am Montag wieder, also eine Woche nach Abgabe. Für so eine Reparatur absolut in Ordnung.

Gruß!

Super,

..es gibt sie doch noch, die guten & ehrliche Händler.

Echt Glück gehabt, sehr schön.

Denn: dieses "olle" DEKRA-Gutachten hätte Dir durchaus zum Verhängnis werden können. Denn darin steht ja (sinngemäß): Das Auto war am Tag der Vorführung/des Kaufs mängelfrei! Daher lassen viele Gebrauchtwagenhändler solche Gutachten erstellen. Der Kunde denkt: super, nett von ihm, so kann ich sicher sein, das die Fuhre okay ist. Wenn dann vier Wochen später doch was ist, ist es meist essig mit der Gewährleistung, wegen des besagten "tollen Gutachtens". Denn da ist der notwendige Beweis für den Händler, dass alles schick war ... 

Darum: Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf mit Gutachten, muss kein Vorteil sein. 

 

In Deinem Fall ist ja alles glatt gegangen, spricht für einen seriösen Händler!

 

Schönes WE

Superlolle 

Also vom Prinzip gehört dem TE 100 der Kosten aufgebürdert. Wer mehr als 1000 km mit starken Mahlgeräuschen fährt, nur weil er "muss" sorgt so dafür das immer mehr preiswerte Fahrzeugmodelle nur an Händler verkauft werden bzw. in den Export gehen.

Themenstarteram 15. Februar 2014 um 15:50

Zitat:

Original geschrieben von Knergy

Also vom Prinzip gehört dem TE 100 der Kosten aufgebürdert. Wer mehr als 1000 km mit starken Mahlgeräuschen fährt, nur weil er "muss" sorgt so dafür das immer mehr preiswerte Fahrzeugmodelle nur an Händler verkauft werden bzw. in den Export gehen.

Was für ein Blödsinn. Nicht richtig gelesen. Nicht richtig verstanden. Und aus Prinzip erst mal rumgemault.

Erstens: Wer hat was von "starken" Mahlgeräuschen gesagt? Ich nicht.

Leichte(!) Geräusche waren von Anfang an vorhanden, aber weil ich weder Mechaniker bin, noch diesen Autotyp vorher kannte oder schon mal gefahren bin, konnte ich auch nicht wissen, ob da irgendwas außerhalb der Norm passiert. Der Skoda meiner Frau macht immer Jaulgeräusche, aber das schon seit 100Tsd km, und da ist das völlig normal.

Aufgefallen ist es mir erst, als die Geräusche in der letzten Woche deutlicher wurden. Am Samstag habe ich dann gegoogelt, die Lösung hier im Forum gefunden und dann nur noch eine Fahrt gemacht, nämlich zum Händler! Musste mir am Montag sogar einen Tag Urlaub nehmen, um mich darum zu kümmern und bin den Rest der Woche mit dem Motorrad gefahren, bei 5 Grad und Regen, nur um den Händler nicht auch noch mit den Kosten für ein Ersatzfahrzeug zu belasten

Zweitens: Woher willst Du wissen, was ich "muss" und was ich nicht "muss"? Vielleicht hast Du das Glück, nah an deinem Wohnort zu arbeiten. Ich habe das nicht. Und wenn ich die Woche über weg bin, in meinem Pendlerwohnort, und mir dort ein Geräusch auffällt, was soll ich dann machen? Den Wagen stehen lassen und den Händler einfliegen lassen? Ohne zu wissen, was es überhaupt ist?

Drittens: Der Schaden war schon beim Kauf vorhanden, ob ich nun noch damit gefahren bin oder nicht. Daran hätte sich auch durch sofortiges Stillegen nichts geändert. Hätte es sich dann von selbst repariert, oder was? Die Kosten der Reparatur wären von Anfang an in identischer Höhe entstanden.

Viertens: Was ist das überhaupt für ein dummes Argument? Ich bin mit meinem Verhalten schuld daran, dass immer mehr Autos in den Export gehen? Nur weil ich mein Recht beanspruche?

Ich habe niemanden dazu gezwungen, Autohändler zu werden. Jeder Händler kennt das Risiko der Sachmängelhaftung. Wer nicht bereit ist, dieses einzugehen oder korrekt abzuwickeln, sollte sich einen anderen Beruf suchen.

Es ist, genau wie mein Händler gesagt hat, eine Mischkalkulation. 100 glatte Verkäufe müssen das Polster für 5 problematische Verkäufe bringen. Wo das nicht aufgeht, wird falsch kalkuliert.

Ich habe mich VÖLLIG korrekt verhalten und bin froh, dass der Händler es auch hat.

Gruß

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