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Getriebeschaden 7 Wochen nach Kauf. Wer muss zahlen?

Themenstarteram 18. August 2007 um 5:06

Moin!

Heute Morgen ist meine Madame mit dem neuen Gebrauchten, Golf 4, 2001, 1,6 16V, liegengeblieben.

Getriebe is auseinandergeflogen. Problem kennt ihr ja vermutlich.

Der Wagen hat 80.000 Km und wurde vor knapp 7 Wochen beim Händler (Opel) gekauft.

Natürlich mit Garantie.

Aber davon mal abgesehen bin ich der Meinung, dass ICH da nix zu bezahlen habe, da Gewährleistung. Getriebe ist ja bekanntlich nich so dolle beim 1,4er und beim 1,6er. Dazu kommt, dass das Getriebe wohl kaum durch uns in 7 Wochen und ~ 1500 Km kaputtgefahren worden sein kann.

Seh ich das richtig?

Liebe Grüße

Maddin

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35 Antworten
am 18. August 2007 um 6:35

Das siehst Du komplett richtig. Unabhängig davon, ob Garantie oder nicht-das ist ein Gewährleistungsfall und der Händler steht in der Pflicht. Wichtig ist nur, dass Du es korrekt abwickelst-der Verkäufer hat ein RECHT auf Nacherfüllung - mach keinen Schritt ohne schriftliche Abstimmung mit ihm. Nie eiegnmächtig handeln-der Verkäufer ist jetzt praktisch Herr des weiteren Verfahrens !

Themenstarteram 18. August 2007 um 6:42

Bestens. Fahrzeug steht jetzt beim ADAC-Mann auf dem Hof. Warte zur Zeit auf Rückruf vom Händler.

Wo kann ich nachlesen, dass ich diese Gewährleistung ohne einen Cent Zuzahlung habe?

Habe in solchen Gesprächen gerne ein wenig Hintergrund...

Danke schonmal!!!

Bis 6 Monate nach Übergabe des Autos haftet der Händler für alle Mängel und muss im Streitfalle auch beweisen, dass er dir den Wagen mangelfrei übergeben hat (Beweislastumkehr).

 

Bei Sachmängeln, wie z.B. bei dir das defekte Getriebe, ist der Fall klar, der Verkäufer muss für die Kosten der Mangelbeseitigung aufkommen. Bei Verschleissteilen sieht es dann schon etwas anders aus.

Themenstarteram 18. August 2007 um 9:51

Naja. Neben der ganzen Lauferei und dem vorrübergehend fehlendem Wagen bleibt nur die Freude, dass nun nach nem neuen Motor (8.000 Km) auch ein neues Getriebe kommt.

Vielen Dank soweit!

Schau doch mal in deine Garantieunterlagen falls du welche bekommen hast.

Ich habe meinen bei BMW gekauft,habe ein extra heft bekommen,da steht drin was und unter welchen Bedienungen auf Garantie repariert wird.

Die Gebrauchtwagengarantie beinhaltet nicht alle schäden.

Zitat:

Original geschrieben von XXXGTIXXX

Die Gebrauchtwagengarantie beinhaltet nicht alle schäden.

Um die braucht er sich gar nicht kümmern, das ist eher ein Fall für die gesetzliche Gewährleistung, bei der der Händler im ersten halben Jahr auch in der Nachweispflicht ist.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

 

Wo kann ich nachlesen, dass ich diese Gewährleistung ohne einen Cent Zuzahlung habe?

§434 BGB & §476 BGB. Auch interessant in dem Zusammenhang: §§437-439.

Und: BGB bricht AGB. Alles was in den AGB drin steht und dem BGB widerspricht ist ungültig und wird durch BGB-Regelungen ersetzt!

Gruss

Holger

KEINE RECHTSBERATUNG! NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG: ES SOLLTE EIN ANWALT KONSULTIERT WERDEN!

am 18. August 2007 um 11:11

manche schlaue Händler versuchen auf die Garantie zu verweisen-insbes. dann, wenn in den Garantiebedingungen Selbstbehalte vorgesehen sind.

Daher nix unterschreiben o.ä. und nur auf die ges. Gewährleistung verweisen.

Zitat:

Original geschrieben von wiefelspütz

manche schlaue Händler versuchen auf die Garantie zu verweisen-insbes. dann, wenn in den Garantiebedingungen Selbstbehalte vorgesehen sind.

Daher nix unterschreiben o.ä. und nur auf die ges. Gewährleistung verweisen.

Muss ich leider so bestätigen. Nach 10 Minuten ruhiger Diskussion bin ich etwas lauter geworden, dann hatte es auch der Händler gerafft. Der ist übrigens mittlerweile Pleite gegangen. :)

Gruss

Holger

am 18. August 2007 um 13:35

Tja-Pleite ist ganz schlecht-egal was man gekauft hat. Hatte ich mal bei einem sehr teuren Rad und bei einem PC.

Extra zum PC-Laden um die Ecke gegangen - plötzlich war der weg und eine China-Suppenküche drin.

Themenstarteram 18. August 2007 um 13:45

Der Verkäufer war bisher mehr als hilflos.

Jetzt steht Madame ohne Auto da. Wir arbeiten beide am WE. Also sch****e.

Geht mir tierisch auf die Nüsse, der Laden!

Kein AUto, keine Ansage. Der Meister am MOntag solls richten.

Wie gesagt, die Aussicht auf ein neues Getriebe hält mich aufrecht. Und dass es da keinen Pfennig für gibt, is nu klar.

Danke nochmal für alle Meinungen!

P.S.: Mit dem Anwalt warte ich mal, bis Montag was vom Autohaus kam...

;)

Nur mal ne Verständnisfrage, weil hier immer von Gewährleistung = 100% Zahlung geredet wird.

Selbstverständlich greift die gesetzliche Gewährleistung. Da es sich bei dem Fzg jedoch um ein gebrauchtes handelt, ist jeweils auch nur der Zeitwert zu ersetzen. D.h. im Klartext Arbeitszeit zu 100% und Teile abhängig vom km-Stand wohl zu schätzungsweise 60%. (Ausnahme: Der Mangel war schon beim Kauf vorhanden und wurde arglistig verschwiegen.

Zitat:

Original geschrieben von 1781cm³

Nur mal ne Verständnisfrage, weil hier immer von Gewährleistung = 100% Zahlung geredet wird.

Selbstverständlich greift die gesetzliche Gewährleistung. Da es sich bei dem Fzg jedoch um ein gebrauchtes handelt, ist jeweils auch nur der Zeitwert zu ersetzen. D.h. im Klartext Arbeitszeit zu 100% und Teile abhängig vom km-Stand wohl zu schätzungsweise 60%. (Ausnahme: Der Mangel war schon beim Kauf vorhanden und wurde arglistig verschwiegen.

Was aber der Händler beweisen muss, da in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Händler liegt. Das selbstredend aber bitte nur durch ein Gutachten eines zugelassenen Gutachters. Gleiches Recht für alle! :D :D :D

Ausserdem habe ich Bedenken Deiner Schlussfolgerung zu folgen: Zwar ist der Wagen gebraucht und somit hat der Kunde ggf. kein Recht auf Neuteile, wenn der Händler ein solches aber einbauen will, dann ist es sein Problem. Andererseits hat der Kunde aber u.U. wohl keine Handhabe, wenn der Händler ein AT-Getriebe einbaut.

Gruss

Holger

Themenstarteram 18. August 2007 um 18:31

Zitat:

Original geschrieben von 1781cm³

Nur mal ne Verständnisfrage, weil hier immer von Gewährleistung = 100% Zahlung geredet wird.

Selbstverständlich greift die gesetzliche Gewährleistung. Da es sich bei dem Fzg jedoch um ein gebrauchtes handelt, ist jeweils auch nur der Zeitwert zu ersetzen. D.h. im Klartext Arbeitszeit zu 100% und Teile abhängig vom km-Stand wohl zu schätzungsweise 60%. (Ausnahme: Der Mangel war schon beim Kauf vorhanden und wurde arglistig verschwiegen.

Bei Sachmängeln wohl kaum. Ich habe schliesslich kein Auto gekauft, in das ich erstmal Geld stecken muss, damit es läuft.

 

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