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Getriebeschaden Händler hat Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen Fiat Panda Bj.2003,112000km

Themenstarteram 15. September 2014 um 8:28

Hallo ich weiss das Thema gab es hier schon aber es war schon ein paar Jahre alt, darum versuche ich es nochmal. Ich habe im Juli diesen Jahres einen Fiat Panda Bj. 2003 mit 112000 km bei einem Händler für 1990 EUR gekauft. Mittlerweile mussten schon die Querlenkerbuchsen gemacht werden (Verschleiß). Meine Frage ist, der Händler hat im Vertrag reingschrieben das er keine Gewährleistung gibt. Aber ist es nicht so das er eine Pflicht von mind. sechs Monaten hat? Meine Werkstatt des Vertrauens hat mir jetzt gesagt das mein Getriebe mucken macht und die Kupplung (Verschleiß) bald erneuert werden muß. Zudem macht der Drehzahlmessen ein paar Mucken (habe ich heute morgen gemerkt) als ich an einer Stelle warten musste ist er immer kurz geschwankt oder liegt das nur an der Vergasereinstellung?TÜV ist im November. Der Händler hat mir noch gesagt das sie ein neues Steuergerät eingebaut haben. Wenn jetzt das Getriebe Probleme macht, kann ich da schon zum Händler gehen und es beanstanden? Ich möchte auch nicht warten bis die sechs Monate abgelaufen sind bzw. das der Wagen nachher garnicht mehr fährt :-(. Wie sollte man da am besten vorgehen? Für hilfreiche Tipps wäre ich jeden hier schon mal dankbar

Beste Antwort im Thema

Gut das du dir einen Fiat gekauft hast, sonst hätteste heute diese Probleme nicht.

Einen Fiat fährt man solange bis er nicht mehr fährt, dann gibt man ihn beim Schrotthändler ab und bekommt sein Pfandgeld zurück. Oder Batterie raus, Reifen blockieren und für Kinder zum spielen umfunktionieren.

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Zitat:

Original geschrieben von safira74

Meine Frage ist, der Händler hat im Vertrag reingschrieben das er keine Gewährleistung gibt. Aber ist es nicht so das er eine Pflicht von mind. sechs Monaten hat?

Gewährleistung kann der Händler nicht Wirksam ausschließen (auser bei Schrottfahrzeugen, deren Kaufpreis dann auch angemessen sein muß).

Es gibt aber noch den Verkauf im Kundenauftrag (wird gerne genommen) und der Verkäufer ist dann, laut Vertrag, der Vorbesitzer des Autos. Sollte das so sein, wäre ein Anruf bei ihm schon mal angebracht, gab schon Fälle da wußte der Vorbesitzer nichts von seinem Glück.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 15. September 2014 um 8:35

Hallo vielen Dank für die schnelle Antwort. Nein das ist hier nicht der Fall. Ich weiss nur nicht wie ich da am Besten weiter verfahren kann. Hast du da einen Tipp? Bin in solchen Dingen eher ein Laie.

Wenn der Händler als Verkäufer im Vertrag steht ist das schon mal gut.

Der kann die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzen, sollte diese Formulierung fehlen (bzw. wie in deinem Fall ungültig sein) hast du sogar 2 Jahre Gewährleistung.

Bringt allerdings aufgrund der Beweislastumkehr nach 6 Monaten nicht wirklich was.

Achso Tipp: Ich würde ihn mal höflich darauf ansprechen, den Sachverhalt darlegen und durchklingen lassen daß du weißt, daß eine Gewährleistung gegenüber Privatpersonen nicht ausgeschlossen werden kann.

Gruß Metalhead

Moin,

Wie äußern sich denn diese "Mucken"?

Getriebe halten im allgemeinen länger als das ganze Auto....

Wenn es nur die Kupplung betrifft...Verschleiß..

Vielleicht ist die Werkstatt einfach nur geschäftstüchtig

113000km sollte ein Getriebe durchhalten

Gruß aus Kassel

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Achso Tipp: Ich würde ihn mal höflich darauf ansprechen, den Sachverhalt darlegen und durchklingen lassen daß du weißt, daß eine Gewährleistung gegenüber Privatpersonen nicht ausgeschlossen werden kann.

Das würde ich auch tun.

Möglicherweise wird er dir dann zwar ebenso höflich mitteilen, dass seiner Ansicht nach verschlissene Querlenker, eine verschlissene Kupplung und ein (ggf. deswegen) verschlissenes Getriebe und gewisse Leerlaufschwankungen bei einem >11 Jahre alten Panda mit >100.000km normal und damit dein persönliches Pech sind, aber einen Versuch ist sowas immer natürlich wert.

Wie kann denn eine Kupplung ein Getriebe in Mitleidenschaft ziehen? (Außer natürlich Spanbearbeitendes Schalten wenn die Kupplung nicht mehr (ganz) trennt).

Gruß Metalhead

Gut das du dir einen Fiat gekauft hast, sonst hätteste heute diese Probleme nicht.

Einen Fiat fährt man solange bis er nicht mehr fährt, dann gibt man ihn beim Schrotthändler ab und bekommt sein Pfandgeld zurück. Oder Batterie raus, Reifen blockieren und für Kinder zum spielen umfunktionieren.

@Reifendreher

Was willst du den damit intelligentes zum Thema beitragen?

Wenigstens rosten Fiats nicht so schnell wie deine Marke, könnte ich mal so im Raum reinschmeissen.

Dauernd die Abneigung gegen Fiat.

Wilfried

Moin!

Kupplung und Querlenker ist Verschleiß. Von Juli bis heute - keine Chance.

Getriebe könnte da schon anders aussehen. Der genaue Wortlaut des Kaufvertrages ist notwendig, um eine vernünftige Einschätzung geben zu können.

Im Übrigen ist ein 2003er Panda nicht unbedingt ein schlechtes Auto. Dass bei mittlerweile wohl um die 120.000 Km Tachostand bei einem 11 Jahre alten Kleinwagen der eine oder andere Defekt auftritt, ist völlig normal.

Falls der Händler sich querstellt, ist fraglich, ob bei dem Streitwert eine Klage lohnt. Rechtsschutzversicherung?

In diesem Falle würde ich zunächst die Kupplung tauschen und das Getriebeöl wechseln lassen. Die 800 Eur sind immer noch vernünftig angelegt, wenn das Auto ansonsten i.O. ist.

Generell empfehle ich, den Panda 1x im Jahr zur Inspektion zu bringen. Öl- und Filterwechsel sowie Check der Bremsen. Alle 2 Jahre Bremsflüssigkeit. Dann kann er auch nochmal 5 Jahre wirtschaftlich laufen.

By the way: ein Freund von mir fährt einen solchen Pada. Neu gekauft, über 200.000 Km gelaufen, alles o.k. bei geringstem Wartungsaufwand.

Gruß,

M. D.

@TE

Ein Händler kann geltendes Recht nicht einfach außer Kraft setzen indem man in einen Vertrag schreibt "ohne Gewährleistung"! So dumm ist eigentlich aber auch kein Händler, deshalb vermute ich eine andere Klausel im Vertrag.

Wie an anderer Stelle schon erwähnt, gibt es einige Schlupflöcher für Händler, wie zum Bspl. "im Kundenauftrag", oder Verkauf "nur für den Export".

Zitat:

Original geschrieben von safira74

Meine Frage ist, der Händler hat im Vertrag reingschrieben das er keine Gewährleistung gibt. Aber ist es nicht so das er eine Pflicht von mind. sechs Monaten hat?

Der Händler kann die Gewährleistung allenfalls auf 12 Monate verkürzen, aber nicht vertraglich ausschließen.

Für den Fall, daß er einen Ausschluß in den Vertrag geschrieben hat, gilt die volle Gewährleistungszeit von 24 Monaten.

In den ersten 6 Monaten nach Kauf muß der Händler beweisen, daß der Defekt beim Kauf noch nicht vorhanden war. Kann er das nicht, muß er seinen Gewährleistungspflichten nachkommen.

Nach diesen 6 Monaten liegt die Beweislast bei dir als Käufer.

Daher solltest du jetzt so schnell wie möglich deine Gewährleistungsansprüche beim Händler einfordern.

und zwar schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein, damit du nachweisen kannst, dass du die Ansprüche auch rechtzeitig geltend gemacht hast.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

und zwar schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein, damit du nachweisen kannst, dass du die Ansprüche auch rechtzeitig geltend gemacht hast.

Dann aber den Brief unter Zeugen eintüten, nicht daß beim Händler nur ein leerer Umschlag ankommt.

Sicherstes Zustellungsmedium wäre da die Zustellung über einen Gerichtsvollzieher mittels Postzustellungsurkunde (kann der Privatman nicht machen, kostet für 2 Seiten knapp 10,-).

PS. Aber erst mal nicht mit Kanonen auf Spazen schießen. ;)

Gruß Metalhead

Themenstarteram 22. September 2014 um 7:20

Hallo vielen Dank für die helfenden Antworten :-). Ich werde meinen Händler nochmal fragen was genau er mit dem Getriebe meint. Ob es von der Kupplung kommt oder allgemein. Es ist ein einfacher Kaufvertrag und er hat reingechrieben "ohne Gewährleistung". Er hat mir nur erzählt, wo ich das Auto gekauft habe, das sie auch ein neues Steuergerät eingebaut haben. Der Verkäufer meinte, weil es sich für den Wagen noch gelohnt hat. Ich werde mich jetzt erstmal hinsetzen und überlegen wie ich vorgehe.

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