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Getriebeschaden nach 28.000 Km - wer haftet?
Hallo zusammen, mein Golf hat vor 2,5 Jahren bei VW ein überholtes Getriebe eingebaut bekommen. Scheinbar wurde hier ein Getriebe eingebaut mit dem gleichen Nietenproblem (Nieten brechen ab und zerstören das Getriebe), was im Netz 1000fach diskutiert wird und nahezu jedem bekannt ist. Schon mal eine Frechheit von VW hier keine Rückrufaktion zu starten... Ein Austauschgetriebe muss doch länger als 28.000 Km halten, oder? VW hat demnach unterlassen, ein WIRKLICH überholtes Getriebe einzubauen und ist meiner Meinung nach nachlässig gewesen. Denn dieser Fehler ist sogar dem Abschleppdienst und auch ATU bekannt. Was meint ihr, kann ich VW dafür belangen?
Gruß, Atze
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12 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren,
im normalen Fall haftet der Hersteller, es sei denn, man könne eine fehlerhafte Bedienung nachweisen, was eigentlich ausgeschlossen ist.
Hochachtungsvoll.
R. Ebing
KTR - Management
Nun die Gewährleistungszeit von 2 Jahren ist überschritten. Vermutlich schließt das den Rechtsweg aus. Ich würde deinen VW Händler bitten einen Kulanz Antrag zu stelle.
Antwort: Du haftest dafür.
Ja, sehr ärgerlich. Wenn Gewährleistung und Garantie vorbei sind, hast du keinen Rechtsanspruch mehr.
Daher auch mein Tipp mit dem Kulanzantrag!
Komisch, denn es ist ein versteckter Mangel. Woher hätte ich innerhalb der 2 Jahre wissen sollen, dass man mir ein "überholtes" Austauschgetriebe eingebaut hat mit dem VW bekannten Nietenproblem??? Ich kann doch nachweisen das hier diese Nieten verbaut sind und das Getriebe nicht richtig überholt war. Was meint Ihr?
wäre nen Versuch wert, so zu argumentieren, macht allerdings nur richtig Sinn mit Rechtschutzversicherung.
Auf der vergleichsweise sicheren Seite wärst du, wenn VW den Fehler mit den zu schwach dimensionierten Getriebenieten generell offen eingestanden hätte und eine Werkstattaktion für alle betroffenen Getriebe durchgeführt hätte, dem ist meines Wissens nach aber nicht so.
Zitat:
@error126 schrieb am 16. Oktober 2016 um 00:36:14 Uhr:
... macht allerdings nur richtig Sinn mit Rechtschutzversicherung.
Hehe, der war gut. ;-)
Eine Rechtsschutzversicherung springt doch nur noch ein, wenn die Erfolgsaussichten sehr gut stehen, damit die Versicherung keine Prozesskosten führen muss.
Daher hab ich meine Rechtsschutz gekündigt, da sie in den seltensten Fällen etwas bringt.
Ich habe schon von einem Anwalt gesagt bekommen:
Eine Rechtsschutzversicherung sei eine Versicherung, die Niemand braucht.
Zitat:
@atze23 schrieb am 15. Oktober 2016 um 21:59:48 Uhr:
Komisch, denn es ist ein versteckter Mangel. Woher hätte ich innerhalb der 2 Jahre wissen sollen, dass man mir ein "überholtes" Austauschgetriebe eingebaut hat mit dem VW bekannten Nietenproblem??? Ich kann doch nachweisen das hier diese Nieten verbaut sind und das Getriebe nicht richtig überholt war. Was meint Ihr?
Welchen Teil von "2 Jahre Gewährleistung" hast du nicht verstanden?
Es spielt keine Rolle, ob ein Mangel vor lag oder nicht. Niemand hat dir versprochen, dass das Teil 20 Jahre lang hält. Und so fern nichts anderes vereinbart wurde, haftet der Händler eben maximal zwei Jahre lang. Das ist bei einem Autoteil nicht anders als bei einem Fernseher.
Die Gewährleistung ist zwar vorbei, aber trotzdem kann er es doch bei der ausführenden VW-Werkstatt melden. Ein großer Abnehmer kann einem Getriebelieferant schon etwas Druck machen. Ich denke, das könnte für den TE auch erfolgreich sein, sofern die Werkstatt energisch genug agiert.
Ein Versuch ist es wert!
Das ist so nicht korrekt; ein versteckter Mangel muss erst aufgedeckt werden, bis die Verjährungsfrist anfängt zu laufen, zum Glück... Sonst könnte man dir wissentlich etwas mit einem solchen Mangel unterjubeln und hoffen, dass du das in der entsprechenden Frist nicht merkst und wäre fein raus.
Insbesondere bei Immobilien wäre das fatal, man stelle sich vor, beim Bau wird gepfuscht und nach 2 Jahren gammelt dir die Bude weg, weil unsauber gearbeitet wurde. Dafür muss natürlich das Bauunternehmen haften, wenn man den Pfusch auch nach mehr als zwei Jahren noch nachweisen kann, wenn das Bauunternehmen noch existiert.
Und ob eine Rechtschutz sinnvoll oder sinnlos ist, muss jeder selbst für sich entscheiden... Ich will das nicht pauschal über einen Kamm scheren. Aber selbst, wenn man klar im Recht ist, muss man, wenn man keine hat,eine schöne Stange Geld vorschießen, was so die Versicherung übernimmt. Anwalts- und Gerichtskosten eines Verfahrens zahlt man im Allgemeinen nicht unbedingt aus der Portokasse, erst recht nicht bei einem Gang über mehrere Instanzen.
Zitat:
@error126 schrieb am 16. Oktober 2016 um 13:53:53 Uhr:
........
Insbesondere bei Immobilien wäre das fatal, man stelle sich vor, beim Bau wird gepfuscht und nach 2 Jahren gammelt dir die Bude weg, weil unsauber gearbeitet wurde. Dafür muss natürlich das Bauunternehmen haften, wenn man den Pfusch auch nach mehr als zwei Jahren noch nachweisen kann, wenn das Bauunternehmen noch existiert.
......
Für Bauleistungen gelten aber ganz andere Vorschriften.
Zitat:
@error126 schrieb am 16. Oktober 2016 um 13:53:53 Uhr:
Das ist so nicht korrekt; ein versteckter Mangel muss erst aufgedeckt werden, bis die Verjährungsfrist anfängt zu laufen, zum Glück...
Verjährung ist Strafrecht. Hier geht es um zivilrechtliche Gewährleistung, und da zählt nur das Kaufdatum.
Zitat:
Sonst könnte man dir wissentlich etwas mit einem solchen Mangel unterjubeln und hoffen, dass du das in der entsprechenden Frist nicht merkst und wäre fein raus.
Glückwunsch, du hast es verstanden!
Ein Hersteller kann sein Produkt so miserabel bauen wie er will (so fern davon keine Gefährdung ausgeht). So bald es länger als zwei Jahre hält, ist er aus dem Schneider. Egal ob es um einen Fernseher, Waschmaschine oder um ein Getriebe geht.
Stimmt!
Allerdings hat ein Hersteller auch einen guten Ruf zu verlieren, wenn er schlechte Qualität liefert. Deshalb behält er sich auch vor, nach Gutdünken Kulanz zu gewähren.
Allerdings ist bei VW der gute Ruf bereits ruiniert.
Zitat von Wilhelm Busch: "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich recht ungeniert."
Nach einer Faustformel der Marketing-Strategen kommt auf einen unzufriedenen Kunden der Verlust von möglichen 10 Neukunden. Daher sind unzufriedene Kunden eine teure Angelegenheit.