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Getriebeschaden... Wer zahlt??? viele Fragen / Reparieren oder Schrott?

Genesis
Themenstarteram 5. November 2006 um 14:20

Hallo an alle

ich hoffe hier kann mir jemand helfen.

Ich fange mal an: Vor ca. einem Monat habe ich mir ein Hyundai Lantra gekauft mit 107300 km Bj.95. Bei der Probefahrt war soweit alles ok ein leichtes Gereusch darauf meinter der Verkäufer das es nichst schlimmeres sei vieleicht die Bremsen oder so. Ich dachte mir ok das Auto gefällt dir und die Bremmsen oder selbst wenns der Stoßdämpfer wäre kostet ja auch nicht die Welt. Also kaufte ich das Auto für 1200€ es sollte 1600€ kosten.

Als ich 2 bis 3 Tage später auf der Autobahn unterwegs war merkte ich das der Drehzahlmesser hoch schoss aber ich keine Beschleunigung hatte dies war aber nur manchmal also nicht immer. Ich dachte mir bevor noch mehr kapput geht fährste mal eben ein die Werkstatt. Die meinte es wäre die Kuplung. Also lies ich die Kuplung für 385€ reparieren. Der Meister sagte das ich jetzt weiter fahren könnte.

Als es repariert war bin ich am Abend unterwegs gewesen und ich merkte das der erst und zweite Gang raus springt. Am nächsten Tag bin ich dann wieder in die Werkstatt gefahren da wurde mir gesagt, das das Getriebe defekt ist. Ich dachte veilliecht haben die es nicht richtig eingebaut, da ja vorher kein Gang rausgesprungen ist. Also bin ich zu der nächsten Wrkstatt (zur 2. Werkstatt) gefahren dort sagte man mir das villeicht die Vorgängerwerkstatt schuld daran ist das jetzt das getriebe ganz kapput ist. ich bin noch 2 3 tage weiter gefahren, denn wenn man den schaltknüppel festhält springt kein Gang raus. Dann habe ich aufeinmal Öl verlohren als ließ ich das Auto stehen und habe es in die 2. Werkstatt gebracht. Dort haben die sich das angeguckt und der Chef kam zu dem Entschluss das es kaputt ist und das man es auch nicht wieder reparieren kann. Denn vorher hatten wir darüber gesprochen das Getrieben reparieren zulassen.

Jetzt bin ich mein altes Auto los 1200€ für das neue und 400€ für die reperatur.

Und nun zu meiner Frage kann ich rechtlich gegen den Händler vorgehen? Er sagte mir nichts von einem defekten Getriebe und defekte Kupplung. Ich habe extra gefragt ob an dem auto etwas dran gewesen sei da sagte er mir das nichts dran ist.

oder:

Kann ich rechtlich gegen die erste Werkstatt vorgehen denn vorher ist kein Ganag rausgesprungen.

oder:

Habe ich jetzt Pech gehabt und blaube auf dem Schaden sitzen?

Ich habe eine Rechtschutzversicherung meint ihr die übernehmen den Fall?

Kann mir jemand sagen wie Teuer ein ganz neues Getriebe ist und ob sich das überhaupt lohnt.

 

Ich hoffe ihr könnt mir helfen

 

Gruß D-Jeck

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11 Antworten
am 5. November 2006 um 16:23

Schon mal was von Gewährleistung gehört?

 

Warum machst du so ein Theater? Ab zum Verkaufs-Händler und gut ist....aber....

 

Das einzige Problem was du jetzt hast ist, das du schon zwei andere Werkstätten daran rumpfuschen lassen hast. Von daher wäre der Verkaufs-Händler im Recht, die Gewährleistung zu verweigern, daher muss er für Reparaturfehler anderer nicht geradestehen!

Und die defekte bzw. verschlissene Kupplung hättest du schon bei der Probefahrt bemerken müssen!

Und den totalen Getriebeschaden hast du selbst zu verantworten. Wie kann man denn tagelang mit nem kaputten Getriebe rumfahren, vorallem wenn man es weiss,das es kaputt ist und das die Gänge rausspringen??

 

naja, nichts für ungut...

 

Ob deine Rechtschutzversicherung den Aussichtslosen Fall übernimmt, steht in deinem Vertrag, das kann dir hier wohl kaum jemand beantworten, da keiner weiss, was für eine RSV du überhaupt hast!

 

Nen neues Getriebe kosten ca. 1500€-1700€ incl. Einbau.

 

Achja, Kupplung zählt übrigens zu den Verschleissteilen...

mfg

Ich denke die Chancen, da von Händler oder Werkstatt den Schaden ersetzt zu bekommen, stehen ziemlich schlecht. Gibt für beide genug Möglichkeiten, sich aus der Verantwortung zu stehlen bzw. es auf den anderen zu schieben. Und nebenbei trifft dich da auch Mitschuld, da du mit einem offensichtlich kaputten Getriebe weitergefahren bist.

Entweder gebrauchtes Getriebe suchen und das beste hoffen oder kaputt verkaufen.

am 8. November 2006 um 5:28

wer billig kauft, kauft zweimal...

Auto umgehend an den Meistbietenden verkaufen und evtl. neueres Modell beim FACHhändler besorgen.

Rumdoktorieren lassen würde ich keinesfalls mehr.

vg Steve

Moin,

Frage ... hast Du das Auto von PRIVAT gekauft, oder von einem Händler ?!

Hast Du das Fahrzeug von einem Händler gekauft, gehe bitte mit deinem Kaufvertrag zur Verbraucherzentrale und lasse dich dort beraten. Grundlegend ist es so, das ein Händler dir bis auf spezielle Fälle, Gewährleistung gewähren muss. Darunter würde zwar die Kupplung nicht fallen, sehr wohl aber das Getriebe, da ein Getriebe nicht unbedingt dafür bekannt ist, ein kurzlebiges "Verschleißteil" zu sein.

Also lass dich beraten ... bevor du da irgendwelche weiteren Schritte unternimmst. Bei einem Privatkauf isses natürlich Essig, weil vermutlich jeder Privatverkäufer bei einem PKW die Gewährleistung ausschließen wird.

Ansonsten kannst du dich mal erkundigen ... welche Getriebe identisch sind (auch teilweise von Mitsubishi und Co., das weiß Ich aber nicht) und ein Gebrauchtes Getriebe reinhängen.

MFG Kester

Themenstarteram 8. November 2006 um 12:31

Hallo

Wir waren bei dem Händler und haben mit ihm gesprochen er sagte zu mir das auf der Rechnung Bastlerfahrzeig stehen würde. Dies habe ich garnicht wargenommen da es eigentlich nur eine Quittung sein sollte damit er schion mal ein Teilbetrag des Geldes in enpfang nimmt. Er meinte ich hättedamit dann vor Gericht keine Chancen. Wir hatten uns geeinigt das wir das Auto dahinstellen und uns für den Preis ein anderes aussuchen dürfen. Ich denke nur wenn ich mir wieder von dem ein Auto kaufen werde ist das wieder eine Schrottkarre und ich muss wieder Geld hineinstecken. Jetzt habe ich warscheinlich ein Getriebe gefunden und wenn ich das einbaue habe ich ruhe bei dem Auto den mehr wäre wohl nicht dran.

Die Anwältin sagte selbst wenn da Bastlerfahrzeug auf der rechnung steht wäre es wohl egal. Der Verkaufer wuste das ich das nicht zum Ausschlachten benutzen wollte da ich ja auch eine Probefahrt damit gemacht habe. Dadurch ist es egal was auf der Rechnung steht er muss trotzdem ein Jahr Gewerseistung geben. Dies wurde wohl auch von 2 Gerichten so entschieden.

Ich denke ich werde das andere Getriebe einbauen lassen und dann habe ich ruhe und endlcihe wieder ein Auto :)

Weis jemand wo man sich erkundigen kann welche Getriebe da noch passen? Ich habe direkt bei Hyundai angerufen da konnte man mir allerdings nichts sagen.

 

Gurß D-Jeck

Hi

 

such Dir lieber ein anderes Auto dort aus, lass es VOR dem Kauf beim ADAC testen.

Das ist allemal besser als Geld in das jetzige Auto zu versenken.

 

Gruß

Andi

Wenn im Kaufvertrag des Händlers die Gewährleistung ausgeschlossen wurde hast Du automatisch 2 Jahre GEwährleistung, es seit denn Du bist gewerblicher Kunde.

BAstlerfahrzeug oder nicht, spielt hier keine Rolle.

Steht überhauptnix im KV von Gewährleistung oder Garantie, hast Du gesetzlich garantiert 2 Jahre GWL.

reperatur lohnt sich in meinen augen nur, wenn du das Getriebe günstig bekommst und du es billigst einbauen lassen kannst. ist leider ne scheiß arbeit.

welches öl hast du den verloren? motoröl oder getriebe öl?

Wenn der lantra kein oder kaum öl braucht, ist der motor in jedem falle OK. neue kupplung hast du ja bereits.

Je nachdem welchen motor du hast, könnte das getriebe vom accent, pony, s coupe. Wichtig ist halt nur die typbezeichung auf dem getriebe. aber da frägst du am besten bei den autoverwerten.

du kannst übrigends ne kupplung auf ihren verschleiß hin testen.

mit 2500 bis 3000 RPM im Stand und eingelegten 5ten Gang LANGSAM einkuppeln, die Drehzahl muß absinken oder der motor komplett ausgehen.

Wenn die kupplung bereits 2-3 tage nach kauf defekt war, hättest du es so feststellen können. So kannst du den nächsten wagen testen, falls du dich gegen die reperatur des lantras entscheidest.

achja, kontrollier deinen zahnriemen. sonst hast du die nächste teuer baustelle, wenn du keinen freiläufer hast...

viel erfolg

am 8. November 2006 um 23:17

Zitat:

wenn du das Getriebe günstig bekommst und du es billigst einbauen lassen kannst. ist leider ne scheiß arbeit.

Dauert beim J1 nichtmal 2 Stunden.

Zitat:

Je nachdem welchen motor du hast, könnte das getriebe vom accent, pony, s coupe.

Accent und S-Coupé passt definitiv nicht, und vom Pony nur das vom 1.5er.

 

Zitat:

er sagte zu mir das auf der Rechnung Bastlerfahrzeig stehen würde

Interessiert niemanden. Der Händler wusste dass das Fahrzeug wieder in den Verkehr gebracht wird und nicht in den Export geht, von daher muss er min. 1 Jahr Gewährleistung geben, aber das hat dir deine Anwältin ja umfangreich erklärt :-)

 

mfg

am 9. November 2006 um 7:00

Zitat:

Original geschrieben von D-Jeck

Hallo

Wir waren bei dem Händler und haben mit ihm gesprochen er sagte zu mir das auf der Rechnung Bastlerfahrzeig stehen würde. Dies habe ich garnicht wargenommen da es eigentlich nur eine Quittung sein sollte damit er schion mal ein Teilbetrag des Geldes in enpfang nimmt. Er meinte ich hättedamit dann vor Gericht keine Chancen. Wir hatten uns geeinigt das wir das Auto dahinstellen und uns für den Preis ein anderes aussuchen dürfen. Ich denke nur wenn ich mir wieder von dem ein Auto kaufen werde ist das wieder eine Schrottkarre und ich muss wieder Geld hineinstecken. Jetzt habe ich warscheinlich ein Getriebe gefunden und wenn ich das einbaue habe ich ruhe bei dem Auto den mehr wäre wohl nicht dran.

Ich denke ich werde das andere Getriebe einbauen lassen und dann habe ich ruhe und endlcihe wieder ein Auto :)

Gurß D-Jeck

Da du mit dem defekten Getriebe einfach weitergefahren bist und die Kupplung bereits bei einer anderen Werkstatt repariert wurde, ist der Händler aus der Gewährleistung raus.

Es ist auch ein Trugschluß, daß mit dem Auto jetzt Ruhe ist. Nächste Woche kommt dann bestimmt der Motor, da der Zahnriemen reißt....

Ich würde mir dann doch lieber ein anderes Auto aussuchen.

Moin,

Wenn in der Rechnung bzw. im Kaufvertrag "Bastlerfahrzeug" steht ... ist dies nur dann ein Ausschluss von der Gewährleistungspflicht, wenn das Fahrzeug entsprechende Spielregeln einhält. Da wären z.B. keine Bewerbung mit neuem TÜV, oder in Verkehr bringen unterhalb eines marktüblichen Preises (letzteres ist bei einem Kaufpreis von 1200 Euro durchaus gegeben, ist also eine Einzelfallentscheidung)

Das ist nicht GANZ einfach zu beurteilen ... die reine Formulierung "Bastlerfahrzeug" bringt den Händler nicht automatisch raus aus seiner Gewährleistungspflicht.

Der Händler muss auch für das Getriebe eintreten, es sei denn es ist ein Gewerkfehler bei der Verschleißreparatur durch die andere Werkstatt nachweisbar. In diesem Falle müßte die ausführende Werkstatt haften. Auf Verdacht geht da mal rein gar nichts ;) Schließlich ist man nicht verpflichtet Verschleißreparaturen in der Werkstatt des Händlers zu machen.

Sofern Ihr euch allerdings gütig einigen könnt, ist dies allemale besser, als einen Rechtstreit zu provozieren. Also nimm ein anderes Auto und lass es diesmal vom TÜV oder dem ADAC durchchecken (sog. Ankauftest).

MFG Kester

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