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getuntes Auto verkaufen

Themenstarteram 26. Mai 2007 um 17:15

Hallo

Habe mich dazu entschlossen mein getuntes Auto zu verkaufen, und der Käufer ist auch schon dazu gefunden.

Das Auto wird in Straßenverkehr gefahren, aber an dem Wagen sind Sachen verbaut die nicht im Straßenverkehr erlaubt sind, zb sehr tief und der Motor hat ca 120% mehr Leistung als Serie. Dies ist dem Käufer auch alles bekannt, aber was schreibe ich in den Kaufvertrag rein um mich 100%tig abzusichern das da nicht irgend etwas nachkommt?

mfg

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20 Antworten
am 26. Mai 2007 um 17:26

Ich würde reinschreiben, dass das Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis mehr besitzt, da Umbauten stattgefunden haben die nicht der StVZO entsprechen. Es wird ausdrücklich nur für Rennsportzwecke zum Betrieb ausserhalb der StVO verkauft.

Damit müsstest Du aus dem Schneider sein...

Gruß

Berni

Um ganz sicher zu sein, würde ich alle Abweichungen von der Serie aufführen! Somit wärst Du Deiner Informationspflicht nachgekommen. Allerdings, da das Fahrzeug keine gültige Strassenzulassung besitzt, würde ich den Interessent auch keine Probefahrt im öffentlichen Verkehrsraum machen lassen.

Re: getuntes Auto verkaufen

 

Zitat:

Original geschrieben von N O S 1

Das Auto wird in Straßenverkehr gefahren, aber an dem Wagen sind Sachen verbaut die nicht im Straßenverkehr erlaubt sind

Eine bescheidene Frage: Wie passt das zusammen? :confused:

Re: getuntes Auto verkaufen

 

Zitat:

Original geschrieben von N O S 1

Hallo

zb sehr tief und der Motor hat ca 120% mehr Leistung als Serie.

mfg

120% mehr Leistung? Wow, das ist mehr als doppelt soviel

am 30. Mai 2007 um 15:09

Re: Re: getuntes Auto verkaufen

 

Zitat:

Original geschrieben von woidcruiser

120% mehr Leistung? Wow, das ist mehr als doppelt soviel

Jetzt kommt NOS aber ins rechnen..!

buba

am 30. Mai 2007 um 22:20

Re: Re: getuntes Auto verkaufen

 

Zitat:

Original geschrieben von Gelderland

Eine bescheidene Frage: Wie passt das zusammen? :confused:

Naja, war wohl nicht ganz so rechtlich erlaubt.

Physisch geht es schon, der Zündschlüssel kennt die § nicht :D

Hätte er lieber nicht sagen sollen dass er das so handhabt, bringt für unsere Überlegungen nichts und er macht sich unbeliebt, auch etwas bei mir um der Wahrheit die Ehre zu geben.

Mich nerven Menschen sehr, die in der 30er Zone aufgrund der "Hupel" auf 10 bremsen müssen, da werde ich schon manchmal etwas sauer.

am 31. Mai 2007 um 10:52

Re: Re: Re: getuntes Auto verkaufen

 

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

Mich nerven Menschen sehr, die in der 30er Zone aufgrund der "Hupel" auf 10 bremsen müssen, da werde ich schon manchmal etwas sauer.

Wobei wir beim Thema wären warum es diese Huppel überhaupt gibt!? Autovergewaltigung? Arbeitsbeschaffungsmassnahme für die Autoindustrie (wegen der ganzen defekten Stossdämpfer und Fahrwerksteile)?

Gruß

Berni

am 31. Mai 2007 um 20:38

Wo wir doch direkt bei der Frage sind: was passiert, wenn man einen Hubbel nicht überfahren kann, ohne aufzusetzen, und das obwohl man eine STVO-Zulassung hat, wie beispielsweise bei nem Lambo oder ähnlichem? Hier bei uns in der Gegend stehen solche künstlichen Hügel rum, etwa 40 CM lang und 15 CM hoch, mit sehr starker Steigung. Ich habe ernsthafte zweifel, dass da ein sehr tiefer (aber noch legaler) Wagen drüber fahren kann. Was passiert dann? Kann man die Gemeinde verklagen?

am 31. Mai 2007 um 20:44

Re: Re: Re: Re: getuntes Auto verkaufen

 

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti

Wobei wir beim Thema wären warum es diese Huppel überhaupt gibt!? Autovergewaltigung? Arbeitsbeschaffungsmassnahme für die Autoindustrie (wegen der ganzen defekten Stossdämpfer und Fahrwerksteile)?

Gruß

Berni

Ja, da bin ich schon doch nah bei Dir, bin auch kein Fan davon und ich hasse es auch wenn man mich physisch meint zu zwingen langsam zu fahren, das ersetzt NIE eine Überzeugung.

Nun, aber es ist wie es erstmal ist, daher sollten die Leute ihre Autos durch Tieferlegung nicht so sehr entbessern, dass der Verkehr für ihre Vorstellung von Sportlichkeit so haftet.

am 31. Mai 2007 um 20:44

Zitat:

Original geschrieben von Könik

Was passiert dann?

DU musst wohl einen anderen weg wählen!

Zitat:

Original geschrieben von Könik

Kann man die Gemeinde verklagen?

worauf?

weil DU nicht fähig bist, auf den straßen zu fahren, ohne dabei dein auto zu beschädigen?

der schuß geht ganz schnell nach hinten los! dann darfst du nämlich die sanierung von dem hubel bezahlen, wenn du "bodenkontakt" hast......

DU als fahrer bist für den fahrzeug verantwortlich (und so auch dafür, wo du herfährst), NIEMAND sonst!

am 31. Mai 2007 um 20:51

Aber ganz ehrlich, auch als kein Freund der Tieferlegung: Wenn der Tüv sagt "bis x cm, also hier noch erlaubt " und die Strassen dann nach anderen Normen gebaut werden, fragt man sich dann wo die Willkür besteht, irgendwo an einer der zwei Stellen muss sie da sein.

am 31. Mai 2007 um 20:58

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

fragt man sich dann wo die Willkür besteht,

liegt daran,

das es nur eine interne vorgabe von tüv sowie dekra ist.....

die MINIMALE bodenfreiheit, ist gesetzlich nicht geregelt, d.h. theoretisch, könntest du mit nem auto, wo kein blatt papier drunter passt rumfahren....

am 31. Mai 2007 um 21:07

Ok, akzeptiert bzw. ich weiss jetzt um die unterschiedlichen

Standpunkte der 2 Stellen.

Fragt sich nur ob dann so ein Zustand wünschenswert ist, immerhin ist Deutschland nicht gerade dafür bekannt alles frei zu lassen und nichts zu regeln/normieren.

Wieso man hier nicht eine konkrete Ansage mach, verstehe ich nicht ganz.

Am Ende hat man mit vorschriftsmässigem Auto und nach Plan entstandener Strasse, trotzdem Inkompatibilitäten.

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

Fragt sich nur ob dann so ein Zustand wünschenswert ist, immerhin ist Deutschland nicht gerade dafür bekannt alles frei zu lassen und nichts zu regeln/normieren.

Wieso man hier nicht eine konkrete Ansage mach, verstehe ich nicht ganz.

Am Ende hat man mit vorschriftsmässigem Auto und nach Plan entstandener Strasse, trotzdem Inkompatibilitäten.

Also in diesem Punkt kann man doch nur der "Schneeräumerfraktion" raten die Füsse still zu halten.

Ich persöhnlich halte ja auch nichts von dieser Tieferlegung, mir wärs also egal, aber was würde denn dabei herauskommen wenn man das regeln würde?

Um sicher zu sein vor irgendwelchen streitsüchtigen Geldsäcken mit tiefen Lambos oder Spezialumbauten, die aufgrund eines Aufsetzers dann auf einmal Geld sehen wollen, würde in D sicherlich dabei herumkommen, das eine Mindestbodenfreiheit von 20cm gefordert würden, um nu ja auch alle eventualitäten auszuschliessen (Hubbel, Baustellen, Bordsteine, etc. pp)

Ich denke auch der TÜV wird bei einer Abnahme eines Fahrzeuges auf eventuelle Probleme hinweisen.

Trotzdem sind solch tiefe Umbauten möglich weil der Nutzer sich mit möglichen Problemen einverstanden erklärt, bzW. als Fahrer die Verkehrssicherungspflicht hat.

An einer Stelle wo er nicht drüber passt kann er halt nicht langfahren.

Man muss dann halt darauf achten wo entsprechende Schilder stehen (Baustelle, Hubbelgefahr, Spielstrasse, 30erZone, etc.) und diese Bereiche vermeiden.

Gruss

GM,

der noch jeden Hubbel mit 30 genommen hat ohne aufzusetzen.

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