Gewährleistung 211.283
Hallo Leute,
ich habe Anfang Juni meinen 280 CDI gegen den 500er 4-Matik getauscht. Alles über den Freundlichen mit 1 Jahr Garantie. Mir wurde ein FEHLERFREIES Kfz zugesagt, was sich im ersten Augenblick auch bestätigte. Zwischenzeitlich treten aber folgende Mängel mehr und mehr zum Vorschein:
Ruckeln des 8-Zylinders im Standgas
Rupfen des Automaten
Fehler der Distronic ("Werkstatt aufsuchen")
Geräusche vom Lüfter/Klima
Code 386 (Telefon) verliert bei Zündung aus immer die Verbindung
Brummen bei Rechtseinschlag im Stand/bei langsamer Fahrt
Ob die FFB der Standheizung geht, kann ich nicht sagen.
Bei meiner ersten telefonischen Reklamation wurde ich zu meinem Erstaunen auf die Garantie verwiesen. Da nun aber 102TKM auf der Uhr stehen, häte ich 20% selbst zu tragen. Das sehe ich nicht ein. Nach nun mehreren Telefonaten mit der Verkaufsabteilung ist man bereit, die Mängel im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen. Das große Aber: Der MB-Betrieb sitzt 700km weit weg und ich sehe nicht ein, dass ich Anfahrt-/Spritkosten selber trage. Habe dazu mal im Paragraphen 439 BGB "Nacherfüllung" nachgelesen. Hier steht:
§ 439
Nacherfüllung.(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Der Verkäufer meint, dass ich Sprit sowie ggf. Übernachtung selbst zu tragen hätte. Nach meiner Recherche sehe ich das aber erst recht nicht ein.
Daher die Frage an wirklich erfahrene, bevor ich dort das nächste Fass aufmache(n muss):
Hat jemand relevante Erkenntnisee/Erfahrungen bzgl. der Fahrtkosten bzw. ist der Verkäufer auch verpflichtet, den Wagen auf seine Kosten in die eigene Werkstatt zu verbringen?
Schonmal ein dickes Danke vorweg!
MfG Paule
Beste Antwort im Thema
Heikles Thema, weil MB bietet Dir ja schon eine kostenfreie Nachbesserung an obwohl sie es gar nicht müssen. Er ist ja schon über die 100 TKM Regelung....20%... Die machen es aus kulanz und warum ( aus sicht von MB ) sollten die Dir auch Sprit und Unterkunft bezahlen ??? Falls Du nicht willst so weit zu fahren, musst du wohl die 20 % Eigenbeteiligung in kauf nehmen. Hoffe doch für Dich ,dass MB irgendeine gute Lösung für Dich findet.
Gruss Juve
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18 Antworten
Heikles Thema, weil MB bietet Dir ja schon eine kostenfreie Nachbesserung an obwohl sie es gar nicht müssen. Er ist ja schon über die 100 TKM Regelung....20%... Die machen es aus kulanz und warum ( aus sicht von MB ) sollten die Dir auch Sprit und Unterkunft bezahlen ??? Falls Du nicht willst so weit zu fahren, musst du wohl die 20 % Eigenbeteiligung in kauf nehmen. Hoffe doch für Dich ,dass MB irgendeine gute Lösung für Dich findet.
Gruss Juve
@Juve,
es geht hier um die Gewährleistung und nicht Garantie.Somit soll/muss MB die Mängel kostenlos beseitigen.
Die Sache mit den Anfahrtkosten habe ich schon mal gehört.Laut Gesetzt muss es normalerweise ersetzt werden, nur die Händler versuchen so wenig wie möglich auszugeben.Aber nicht vergessen wir leben in Deutschland- Recht haben und Recht bekommen-.
Aus Erfahrung kann ich nur berichten, dass mir der Händler einen kostenlosen Ersatzwagen mit Tankkarte zur Verfügung gestellt hat.Allerdings war der Händler hier vor Ort und nicht 700km weit entfernt.
MfG
Knackpunkt der ganzen Geschichte sind die 102.000 km - ab 100.000 km gilt eine 20% Beiteiligung an den Materialkosten - soweit von Mb richtig drauf hingewiesen - so auf Grund des Verhandlungsgeschicks von paul780bertone hat er dies abgewendet und MB kommt ihm dort entgegen - nun ist es verständlich wenn man die Reise und Übernachtungskosten nicht tragen will, es stellt sich aber die Frage ob es sich in diesem Fall lohnt auf die Kanzel zu klettern - was wenn sich MB wieder auf die 20%tige Beteiligung zurückbewegt.
Ich persönlich würde abwägen, ob meine Nerven, der Stress und die 20% da eine Auseinandersetzung Wert sind...
Müsste MB Dir nicht 24 Monate Gewährleistung geben,statt Deiner 12 Monate (Junge Sterne).
Magu 26,
hast recht er hat ihn ja im Juni gekauft ( 6 Monate nachweißpflicht ) wieder mal zu schnell gelesen
Juve
Zitat:
Original geschrieben von juve81
Heikles Thema, weil MB bietet Dir ja schon eine kostenfreie Nachbesserung an obwohl sie es gar nicht müssen. Er ist ja schon über die 100 TKM Regelung....20%... Die machen es aus kulanz und warum ( aus sicht von MB ) sollten die Dir auch Sprit und Unterkunft bezahlen ??? Falls Du nicht willst so weit zu fahren, musst du wohl die 20 % Eigenbeteiligung in kauf nehmen. Hoffe doch für Dich ,dass MB irgendeine gute Lösung für Dich findet.
Gruss Juve
Quatsch! (aber Du hast ja schon selbst erkannt warum...also nichts für Ungut, ok!?!)
Zitat:
Original geschrieben von CLK-OPA
Knackpunkt der ganzen Geschichte sind die 102.000 km - ab 100.000 km gilt eine 20% Beiteiligung an den Materialkosten - soweit von Mb richtig drauf hingewiesen - so auf Grund des Verhandlungsgeschicks von paul780bertone hat er dies abgewendet und MB kommt ihm dort entgegen - nun ist es verständlich wenn man die Reise und Übernachtungskosten nicht tragen will, es stellt sich aber die Frage ob es sich in diesem Fall lohnt auf die Kanzel zu klettern - was wenn sich MB wieder auf die 20%tige Beteiligung zurückbewegt.
Ich persönlich würde abwägen, ob meine Nerven, der Stress und die 20% da eine Auseinandersetzung Wert sind...
nicht minderer Quatsch!
@ TE: grundsätzlich hast Du Recht - dennoch ist die Nummer mit dem Verkäufer in 700 km Entfernung + Kostenerstattung keine sinnvolle Lösung - benenne dem Verkäufer einen MB-Betrieb in Deiner Nähe, bei dem Du gerne die Mängel überprüfen + abstellen lassen würdest...die werden sich auf eine interne Verrechnung einigen oder auf einen Preis, den Dir der MB-Verkäufer erstattet...Du musst keine 700 km dafür fahren!
Ich denke der TE sollte alles mit dem MB-Händler klären, denn hier rumzudiskutieren bringt nicht viel.Da sich der Händler dazu bereitgestellt hat die Mängel kostenlos zu beseitigen ist schon mal positiv (denn ohne Anwalt oder anderes kommt man in den meisten Fällen nicht weiter, selber erlebt).
Ich würde den Rat von Jongert folgen.
Ach ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil.Und dafür noch den Daumen kriegen, naja was soll.
An dieser Stelle wünsche ich euch weiterhin viel Spaß hier, denn ich werde bald mit meinen W211 die Europareise starten.
MfG
Bis jetzt ist alles viel Gewese um nichts, trotzdem Danke für die Beteiligung. Bitte das Wort "Garantie" vollkommen aus den Köpfen streichen. Es handelt sich hier um einen Gewährleistungsfall, den der auch einsieht. Habe gestern Rücksprache mit der Anwaltshotline meines RS-Versicherers und einem weiteren Rechtsanwalt gehalten. Einhellige Meinung zu §439 "Nacherfüllung" ist, dass in jedem Fall die Transportkosten zu Lasten des Verkäufers gehen. Das wollte der MB-Mann gerne noch mit seiner Chefetage besprechen, verständlich und nachvollziehbar.
Es soll kein falscher Eindruck entstehen: Ich bin am Telefon freundlich, aber bestimmt. Ich möchte und werde das durchsetzen, was mir zusteht, nicht mehr und nicht weniger. Allerdings wurde mir 3 Tage aufeinander jeweils ein Rückruf früh am Morgen zugesagt, erst als ich am Nachmittag mehrmals angerufen habe, hatte ich meinen Ansprechpartner am Apperat. Dieser tut mir allerdings auch wieder ein bisschen leid, da die Verkäuferin, die mir den Wagen schmackhaft gemacht hat, sich im Urlaub befindet. Ich werde berichten...
MfG Paule
P.S.: Die letzen 3 MB's (124,210,211) waren allesamt von Privat bzw. vom Nicht-MB-Dealer, da lief alles reibungsloser...
Stellt sich die Frage, warum Du dann den Thread hier aufgemacht hast ?
Wenn überhaupt, wäre er in einem juristischen Forum richtig plaziert gewesen.
Ausser der Tatsache, daß es sich bei der gekauften Ware um einen W211
hat das ganze nichts mit dem W211-Forum zu tun.
Gruss
C3PO V3.0
Da hast du auch wieder Recht,
allerdings habe ich hier gestern nur das Vers.-Forum gefunden, fand das da ebenfalls unpassend. Dachte mir, dass es evtl. den einen oder anderen 211-fahrenden Rechtsanwalt gibt, die können ja nicht alle Volvo fahren
Und sowieso wollte ich mir ein bisschen den Frust von der Seele schreiben, ich glaube, da gibt es hier sinnfreiere Trheads.
MfG Paule
Zitat:
Original geschrieben von paul780bertone
ich glaube, da gibt es hier sinnfreiere Trheads.
Dem kann ich nur zustimmen! Da gibts ganz andere Dinge...
Außerdem besteht ja durchaus die Chance das einer Antwortet "hatte schon ein ähnliches Problem, ruf in Maastrich an, die klären das" (das ist ein Beispiel, keine Ahnung ob das was bringt). Ich persönlich finde auf jeden Fall, du bist auf dem richtigen Weg. Wofür haben wir denn solche Gesetze? Der Betrieb hat den Gewährleistungsfall anerkannt (das schriftlich zu haben würde nicht schaden), und in diesem Fall ist die Rechtslage eindeutig. Ohne Anwalt zu sein, kann mir vorstellen das dem Betrieb die Möglichkeit zusteht einen Transport für den Wagen zu organisieren.
Nachdem dein jetziger Ansprechpartner das ganze mit dem Chef absprechen möchte und den Gewährleistungsfall als solches anerkannt hat dürften deine Chancen recht gut stehen, dass du bald einen positiven Anruf von dem Betrieb bekommst.
Grüße und schönes Wochenende
Zitat:
Original geschrieben von paul780bertone
Da hast du auch wieder Recht,
allerdings habe ich hier gestern nur das Vers.-Forum gefunden, fand das da ebenfalls unpassend. Dachte mir, dass es evtl. den einen oder anderen 211-fahrenden Rechtsanwalt gibt, die können ja nicht alle Volvo fahren
Und sowieso wollte ich mir ein bisschen den Frust von der Seele schreiben, ich glaube, da gibt es hier sinnfreiere Trheads.
MfG Paule
Nee nee, Anwälte fahren doch meistens Audi *hüstel*.
Spass beiseite, an Deiner Stelle würde ich die Sachlage kurz mit einem Anwalt Deines Vertrauens durchsprechen und die Handlungsoptionen abwägen. Dies wäre mir in einem solchen Fall die +-80€ Erstberatungsgebühr im Zweifel wert. Nach meiner Erfahrung kann Dir ein Anwalt auch deutlich präziser Auskunft erteilen, als wir "Privatadvokten" dies hier im Forum vermögen.
Moin,
"(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."
Das hatten wir schon mal hier:
Dazu gibt es etliche Urteile. Gemeint ist:
Das der Verkäufer, sollte er Teile für die Reparatur benötigen, alle damit im Zusammenhang enstehenden Kosten tragen muss. Er kann also nicht verlangen, dass er z.B. ein neues Getriebe einbauen muss und für den Transport des Getriebes zur Werkstatt die enstandenen Kosten auf den Käufer umlegt.
Genau so ist es mit den Elektronikmärkten. Da zahlt dir auch keiner die Anfahrtskosten, weil dein nagelneuer ipod defekt ist, sondern man ist verpflichtet, den Artikel im Laden vorzulegen, oder man schickt ihn ein ( ebenfalls zu Eigenkosten ( ausser man kauft online ) )
Aber das mit dem einschicken vergessen wir mal bei deinem Auto.
Drum sollte man sich IMMER vorher darüber Gedanken machen, WO man sein nächstes Fahrzeug kauft.
Im Falle der Gewährleistung hat man die Kosten zur Vorführung des Wagens beim Händler selbst zu tragen.
Im Falle der Anschlussgarantie kann man jedoch zu jedem x-beliebigen MB Händler fahren.
Viele Grüße
Level