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Gewährleistung bei einem Roller; Man wird auf die Inspektion verwiesen
Folgende Probleme treten auf:
Standgas viel zu stark eingestellt: Roller fährt bsp. an der Ampel los, ohne dass man am Gasgriff dreht
Bremsen haben nicht di gewünschte Wirkung.
Nun wurde der Händler angeschrieben, dieser verweise jedoch nur auf die kostenpflichtigen Inspektionen, da dies dort behoben wird.
Ist dies wirklich in dem Maße rechtens? Oder versucht sich der Händler vor der Gewährleistung zu drücken?
PS: Roller ist neu: Probleme treten bei 1000 KM auf, Inspektion aber erst bei 2000 KM erforderlich.
Über eine Antwort bin ich sehr dankbar! (Am liebsten mit Quellen)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf
Er kann doch nicht verlangen, dass der Internethändler einen Mechaniker 4 Std an- und 4 Std. wieder abreisen lässt, nur um den Vergaser einzustellen und die Bremse einzustellen,
Ob der Unternehmer sich ein riskantes oder unvorteilhaftes Geschäftsmodell ausgesucht hat, kann dem Kunden doch egal sein.
Der eine Unternehmer zahlt mehr für Räumlichkeiten, der andere mehr für Mobilität.
Wenn ein Unternehmer es vorzieht, den Kaufvertrag nicht komplett zu erfüllen, dann eben Rückabwicklung.
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45 Antworten
Nö, ist für mich ein Sicherheitsmangel und duldet keinen Aufschub.
Hat Dein Händler ernsthaft (und schriftlich nachweisbar) geantwortet, dass Du mit defekten Bremsen bis zur nächsten Inspektion warten sollst?
Das wäre ein Fall für die Innung (falls dort vertreten) den Verbraucherschutz - und natürlich die Hersteller die er vertritt. Der ist bald nicht mehr (Vertrags-)Händler! Von so einem will sich weder Honda noch Kymco oder Piaggio den Ruf versauen lassen.
Ich würde bei dem Standgas "Fliegenschiß" (mache das nicht zum ersten Mal) zwar selber zum Schraubenzieher greifen,
aber da noch Bremsen bemängelt werden und allgemein für widerspenstige Vertragspartner: schriftlich reklamieren und 2 Wochen Frist setzen, dabei gleich Rücktritt vom Kaufvertrag vorbehalten, das ganze als Einwurfeinschreiben.
Rücktritt wegen nicht behebbarer Sachmängel: §§434, 440 BGB etc.
Ob die Bremsen nun wirklich falsch eingestellt sind, kann ich aus der Ferne natürlich nicht beurteilen. Aber das kann ein amtlicher Prüfingenieur (TÜV, Dekra) auf freundliche Anfrage vielleicht mal schnell nebenbei prüfen.
Ja, das hat er, beziehungsweise wollte er die Inspektion vorverlegen um die Sachen einzustellen.
Und bei Anfragen wird man nur auf die kostenpflichtige Inspektion verwiesen, die noch nicht ansteht!
Man muss die Bremsen bis zum äußersten "anreißen" dass dieser vernünftig zum stehen kommt.
Habe auch noch eine Vespa zum Vergleich: Da geht dies sehr viel besser, obwohl sie deutlich schwerer ist (Kein guter Vergleich, aber bei der Sicherheit sollten sich beide Roller nicht so drastisch unterscheiden)
Inspektion vorverlegen ist doch nicht so schlimm oder hat der einen Hintergedanken (bezahlen für Arbeiten die noch gar nicht anstehen)?
Mir dünkt, das ist ein Chinaroller-Kistenschieber der nur Geld kassieren, aber keinen Service leisten will.
Mit dem würde ich eh nichts zu tun haben wollen, damit wird man auch in Zukunft nicht glücklich.
Also Rücktritt vom Kaufvertrag. Wie gesagt alles schriftlich, mit Fristsetzung und Einschreiben.
Beweise sichern (TÜV oder angesehener Zweiradmeister).
Wenn keine Reaktion in der Frist: Anwalt.
Der Roller bleibt nun besser stehen! Denn wenn Du doch damit fährst, lieferst Du ihm Munition, dass doch alles nicht so schlimm sei.
Vielen Dank für deine Antwort (Ja es ist leider ein Chinaroller)
hab mir gedach für die schnellen Ausfahrten, bei der ich nicht meine Vespa bemühen will, tut es ein billiger :/
Standgas und Bremsspiel kann man doch selbst einstellen.
Wenn die Kiste sie nicht über 2000tkm halten kann ist das bedauerlich, aber was erwartet man auch in der Preisklasse.
Ich verstehe einfach solche Händler (Werkstätten) nicht. Sowas nennt sich Kundenservice. Das ist in fünf Minuten eingestellt und der Kunde ist zufrieden und kommt wieder. Es gibt auch keine bessere und billigere Werbung als eine zufriedene Kundschaft.
Service kostet die Werkstatt auch Geld - siehe oben "was erwartet man in der Preisklasse". Bei McDonald's wird einem das Essen auch nicht an den Tisch gebracht.
Wenn ne Anleitung für's Einstellen noch im Handbuch steht, wird das wahrscheinlich nicht mal was mit der Gewährleistung, weil das einfach in den Aufgabenbereich des Fahrers gerückt wird, wie Luftdruck prüfen und tanken.
Es gibt aber Leute die so etwas nicht können (ich eingeschlossen!) Und ich werde sicher nicht an dem Teil herumschrauben, da mein Wissen einfach nicht ausreicht (kann es noch so einfach sein) Vor allem: Am Ende heißt es, dass die Garantie nicht mehr greift, weil man Änderungen an dem Teil vorgenommen hat. (Ist alles schon vorgekommen)
Und das mit Tanken oder Reifendruck prüfen zu vergleichen...Scheint mir bisschen weit hergeholt.
Guck halt mal in's Handbuch - da steht das drin.
Standgas einstellen und Bremsen nachstellen ist keine "Veränderung" (zumindest nicht, wenn's irgendwo im Handbuch erwähnt ist, um dem technisch unbedarften Fahrer eine pflichtgemässe technische überprüfung der Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs zu erlauben).
Handbuch sollte natürlich mitgeliefert sein und die entsprechenden Punkte darin vorkommen. Ansonsten hast du wirklich einen Grund dich beim Händler zu beschweren, da du davon ausgehen kannst, das weder Bremsen nocht Standgas einzustellen sind (bei nem Einspritzer z.b. kannst du da nix machen, das regelt die Bordelektronik).
Falls das allerdings irgendwo unter "Wartung" oder "Prüfung vor Fahrtbeginn" drinsteht, aber du dir das nicht zutraust (ist kein Hexenwerk, normalerweise braucht man nicht mal nen Schraubenschlüssel oder es gibt Bordwerkzeug), hast du Pech bzw. den falschen Roller gekauft.
(wobei man von Chinaböllerbremsen eh nicht allzuviel erwarten darf - da die Vespa als Referenz zu nehmen ist so als würde man Dacia Bremsen mit Porsche Keramikbremsen vergleichen .. vor allem wenn se versuchen einen auf "High Tech" zu machen und statt einfacher Trommelbremsen mit Bremszügen super duper Hydraulikbremsen mit Wave Bremsscheiben und "ABS" (in Chinesisch ist dsa einfach ein Überdruckventil, das eine Vollbremsung erfolgreich verhindert) dranbasteln)
Da hast du recht, den falschen Roller gekauft trifft es
Mir wäre nur wichtig zu wissen, ob das die Gewährleistung betrifft bzw wirklich Sache der Inspektion ist (Denn mir kommt es so vor, als ob er sich von der Gewährleistung drücken möchte und dies in einem Abwasch machen)
Denn der Roller lief von Anfang an nicht richtig :/
Siehe oben.
Die beiden Sachen eher nicht.
Das mit den Bremsen ist auf jeden Fall grenzwertig (vor allem da ich vermute, das da "wartungsfreie" Scheibenbremsen mit Hydraulik verbaut sind, an denen man eigentlich eben nicht selbst rumschrauben sollte, sondern die Werkstatt im Rahmen der Inspektion), aber da rechtliche Schritte einzuleiten dürfte nervenaufreibend, lange und teuer sein.
Du kannst höchstens versuchen ohne viel Gutachter und sonstwas einen Brief zu schreiben "Bremsen kaputt, auf Gewährleistung beheben bis ... , ansonsten Wandlung des Kaufvertrags".
Achja, für die Gewährleistung ist es noch ganz interessant zu wissen, ob das Gerät vor mehr oder weniger als 6 Monaten gekauft wurde. Nach 6 Monaten gibt's diese "Beweislastumkehr", d.h. um an deine Gewährleistung zu kommen musst du dann nachweisen, das der Mangel schon "ab Werk" eingebaut war. Vor der 6 Monatsfrist dürfte ein freundlich aber bestimmt formulierter Brief eher Erfolg haben, da der Händler dann in der Beweisschuld wäre.
ist der Händler denn der, bei dem der Roller auch gekauft wurde? Oder ist es der nächste Service Händler der dafür zuständig sein soll..
mfg
Das ist der Händler, bei dem der Roller gekauft wurde (Internet)
Und der Roller wurde vor 2 WOCHEN gekauft
OK dafür gibts ja sowas wie eine Übergabeinspektion vor Auslieferung - entweder weggelassen/vergessen oder so üble Qualität dass das jetzt schon in die Binsen geht...