- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Gewährleistung bei Privatverkauf an Händler
Gewährleistung bei Privatverkauf an Händler
Hallo
Ich habe eine Frage und hoffe, dass sie mir jemand beantworten kann. Möchte mein Auto an einen Händler verkaufen. Wir haben einen Ankaufvertrag. Als er ihn ausgefüllt hatte, habe ich nach dem Ausschluss der Sachmängelhaftung gefragt, weil diese in jenem Vertrag nicht vermerkt war. Der Händler sagte daraufhin, dass diese sowieso schon ausgeschlossen wäre. Ich bestand allerdings darauf und es wurde ergänzend ,,ohne Sachmängelhaftung im Vertrag vermerkt. Reichen diese zwei Wörter aus um die Haftung rechtswirksam auszuschließen?
Danke im Voraus
Ähnliche Themen
23 Antworten
Ja, das ist vollkommen ausreichend.
Also nehmen wir an, er würde nach zwei Wochen zu mir kommen und sagen, dass und dies sei kaputt. Dann muss ich nicht dafür Aufkommen richtig? Der Wagen ist Top gepflegt aber man weiß ja nie.
Und noch eine Frage: Der Ankaufvertrag ist ja das Gleiche wie ein Kaufvertrag richtig?
Danke für die Hilfe
hm also wenns um diesen a3 geht:
http://www.motor-talk.de/.../motor-ruckelt-manchmal-t4007494.html?...
solltest du es vorsichtshalber angeben, nich dass später rauskommt das er schon länger macken macht, und man dir, da du es wusstest nen strick dreht
Ja, es handelt sich um diesen Wagen. Allerdings habe ich bevor ich mir darüber klar war, dass ich ihn verkaufen möchte in die Werkstatt gebracht. Dort haben sie den Fehlerspeicher ausgelesen und den Fehler beseitigt. War nur eine kleine Sache. Seitdem ist alles super. Habe ich extra gemacht, damit ich eben beim Wiederverkauf keinerlei Probleme habe und vorallem ein reines Gewissen.
dann pack die rechnung dazu und du bist auf der sicheren seite
Auf dem Auftrag der Werkstatt steht sogar drauf
: Kunde will Auto verkaufen, daher Fehlerspeicher auslesen ob alles i.o
Wenn ich dem Händler das dazu gebe ist es ja auch in Ordnung oder?
Der Rechnungsbetrag steht auch darauf. Und den Beleg vom Fehlerauslesen habe ich auch bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von Sabine1888
Auf dem Auftrag der Werkstatt steht sogar drauf
: Kunde will Auto verkaufen, daher Fehlerspeicher auslesen ob alles i.o
Wenn ich dem Händler das dazu gebe ist es ja auch in Ordnung oder?
Der Rechnungsbetrag steht auch darauf. Und den Beleg vom Fehlerauslesen habe ich auch bekommen.
Behalte eine kopie der rechnung.. und des Protokolls... . nicht das dieses auf wundersamme weise verschwindet. jol.
Das gibt keine Probleme fuer dich. Das Fahrzeug wurde an einen Haendler verkauft und er wird ihn weiter verkaufen. Ab da steht er gerade. Vorausgesetzt du hast z.b. nicht einen Unfall verschwiegen von dem du weisst bzw den du hattest. Ansonsten zurueck lehnen
Zitat:
Original geschrieben von Sabine1888
Hallo
Ich habe eine Frage und hoffe, dass sie mir jemand beantworten kann. Möchte mein Auto an einen Händler verkaufen. Wir haben einen Ankaufvertrag. Als er ihn ausgefüllt hatte, habe ich nach dem Ausschluss der Sachmängelhaftung gefragt, weil diese in jenem Vertrag nicht vermerkt war. Der Händler sagte daraufhin, dass diese sowieso schon ausgeschlossen wäre. Ich bestand allerdings darauf und es wurde ergänzend ,,ohne Sachmängelhaftung im Vertrag vermerkt. Reichen diese zwei Wörter aus um die Haftung rechtswirksam auszuschließen?
Danke im Voraus
Ja das reicht. Als Privatverkäufer ist diese aber sowieso ausgeschlossen. Brauchst dir keine Sorgen zu machen.
vorsicht mit solchen pauschalaussagen,
wenn sie von einem bestehendem problem weiss und dieses verschweigt, fällts unter umständen unter arlistige täuschung, deshalb meine frage nach dem a3.
und auserdem siehe den youngtimer schmiedekolben kompressor corado oder scirocco? umbau hier im forum
kann also auch nach hinten losgehen
So wie ich das gelesen und verstanden habe. Wurde sehr detailliert über das Fahrzeug informiert.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Ja das reicht. Als Privatverkäufer ist diese aber sowieso ausgeschlossen. Brauchst dir keine Sorgen zu machen.
meinte das ja auch so, dass nich iwer anders dies auch automatisch auf sich bezieht, wo evtl andere vorraussetzungen herrschen
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Ja das reicht. Als Privatverkäufer ist diese aber sowieso ausgeschlossen. Brauchst dir keine Sorgen zu machen.
meinte das ja auch so, dass nich iwer anders dies auch automatisch auf sich bezieht, wo evtl andere vorraussetzungen herrschen
Na dann sind wir ja einer Meinung. Und natürlich hast du recht, dass man da nicht generalisieren kann.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Ja das reicht. Als Privatverkäufer ist diese aber sowieso ausgeschlossen. Brauchst dir keine Sorgen zu machen.
Das ist zwar nicht richtig, dafür aber total falsch.