Gewährleistung für Reparaturen
Hallo,
ich habe ein Auto gekauft bei dem der defekte Ansaugkrümmer gegen einen neuen getauscht wurde und ein defektektes Automatikgetriebe gegen ein gebrauchtes Automatikgetriebe getauscht.
Dies geschah vor 5 Monaten. Nun verliert das Getriebe Öl und der Ansaugkrümmer ist laut eines Bekannten Meisters defekt.
Aufgrund dieses Wissens habe ich bei der Reperaturfirma angerufen. Mir wurde gesagt ich soll zum prüfen vorbei kommen und die schauen sich das an. Jetzt war ich heute in der Werkstatt wie besprochen. Das Ergebniss war das der Mitarbeitet nur meinte für das Getriebe gibt es keine Garantie bzw. Gewährleistung und somit wird der Öl verlust nicht repariert und um den Ansaugkrümmer weiter zu prüfen müsste ich nochmal vorbei kommen, da man da was hört aber so nicht sehen kann, müsste man das weiter prüfen.
Entfernung zur Werkstatt beträgt knapp 250km einfache Strecke.
Also bin ich heute 500km gefahren ohne Ergebniss.
Nun meine Fragen.
Wie sieht es mit gewährleistung für neue und gebrauchte Ersatzteile und für die Arbeitsstunden aus?
Muss ich der Werkstatt noch einmal die Möglichkeit zur Prüfung geben?
Schließlich war ich heute deswegen da.
Muss ich die fahrtkosten selbst tragen? 500km sind ja nicht gerade so zumutbar.
Kann ich die Reperatur auch in meiner Heimat Stadt durchführen lassen und die Kosten von der anderen tragen lassen?
Vielen Dank für die Mühe sich alles durch zu lesen.
Lieben Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von hippoth
...
Wo hört aber die Zumutbarkeit für die Wegstrecke auf? Ich z.B. habe gerade ein Auto in 700km Entfernung gekauft und ich streite mich auch grad um eine Sache die 400€ kostet. Konkret geht´s dabei um das Schloß der Rückbank, dies ist defekt und damit kann die Rückbank nicht umgelegt werden.
Muss ich 1.400km und wenigstens einen, wenn nicht gar zwei Tage Urlaub opfern, um dem Verkäufer die Chance zu geben, den Schaden selber zu beheben?
...
Bzgl Transport- und Kosten siehe Anhang (§439 Abs.2 BGB)...
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13 Antworten
hey,
falls von privat gekauft brauchste nicht weiterlesen - da gibts nix...
falls ein Kaufvertrag besteht u. bei einem Händler gekauft wurde;
Die Gewährleistung, die ja eigentlich auf 2 Jahre gedacht ist, wird von nahezu allen Händlern auf das erlaubte eine Jahr verkürzt (s. Kaufvertrag)
Daher, alles ausser Bremsen (und die sind ggfs.Streitfage) obliegt dieser Gewährleistung.
Kauft also ein Privater Kunde bei uns Händler ein gebrauchtes Fahrzeug muss dieser für die Beseitigung aller Mängel aufkommen die während der ersten sechs Monate entstehen.
Man geht davon aus, dass Mängel bereits bei Kauf vorhanden waren. Der Kunde muss also nix beweisen, sondern der Händler muss in dieser Zeit beweisen, dass der Mangel eben bei Kauf dato noch nicht vorhanden war... Ausnahme es wurde schriftlich auf bekannte Mängel hingewiesen!
Nach sechs Monaten wird gewandelt, danach muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits ab Kauf dato vorhanden war.
Dies gilt übrigens nicht nur für neuwertige Fahrzeuge sondern auch für Fahrzeuge mit höheren Alter und Laufleistung jenseits der 200 000 km.
a u s z u g:
Die Gewährleistung:
Verpflichtet den Verkäufer, für Mängel einzustehen, die eine gekaufte Sache schon von Anfang an (zunächst unbemerkt) hatte. Eine Gewährleistung steht jedem Konsumenten gesetzlich zu und darf vom Händler nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Auch ihre Dauer ist gesetzlich eindeutig geregelt und festgelegt. Sie verpflichtet den Verkäufer, die mangelhafte Sache rasch und kostenlos zu reparieren oder auszutauschen. Ist dies nicht möglich, kann der Käufer eine Preisreduzierung oder, bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln, die Auflösung des Vertrages durchsetzen, das heißt, beide Vertragspartner geben zurück, was sie erhalten haben.
Der Händler darf auch gebrauchte Teile einbauen. Ein Schönheitsfehler der Reform, denn für Ersatzteile gibt es, je nach Geschäftsbedingungen des Autohauses, keine separate Gewährleistung. Zum Beispiel, wenn zehn Monate nach Kauf ein Mangel repariert wird, gilt für die Ersatzteile nur die restliche Gewährleistung, also zwei Monate. Wenn Reparaturversuche scheitern, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder sein Geld zurückverlangen. Aber nicht komplett. In der Regel muss er ein Prozent vom Kaufpreis pro gefahrene 1000 Kilometer übernehmen. Das zieht dann der Händler vom Kaufpreis ab.
Schuldigung ich habe es Falsch formuliert. Ich hab das Auto von Privat gekauft. Der Vorbesitzer hat die Reparatur durch führen lassen. Beim Kauf schien alle ok beim Auto. Ich möchte ja auch die gewährleistung von der Werkstatt haben und nciht vom Verkäufer. Der verkäufer hat damit ja nichts mehr zu tun.
Gruß
Bezüglich: --- Kann ich die Reparatur auch in meiner Heimat Stadt durchführen lassen und die Kosten von der anderen tragen lassen?---
Vorsicht hierzu, die Werkstatt hat das Recht auf Nachbesserung.
Gruß kombi1004
Zitat:
Original geschrieben von kombi1004
Bezüglich: --- Kann ich die Reparatur auch in meiner Heimat Stadt durchführen lassen und die Kosten von der anderen tragen lassen?---
Vorsicht hierzu, die Werkstatt hat das Recht auf Nachbesserung.
Gruß kombi1004
Ich war ja da und mir wurde zum Thema Getriebe öl gesagt, das die dort nix machen werden.
Heute sollte ja geprüft werden was wie Nachgebssert werden kann, ich wurde nur vertröstet und mir wurde gesagt, da muss ich nochmal wider kommen und dann kann man tiefer nachschauen. Aber genau zum Prüfen war ich ja schon da. Wie oft sollen die denn Gelegenheit haben umzu prüfen.
Zitat:
Original geschrieben von Kossakinho
Ich war ja da und mir wurde zum Thema Getriebe öl gesagt, das die dort nix machen werden.
Heute sollte ja geprüft werden was wie Nachgebssert werden kann, ich wurde nur vertröstet und mir wurde gesagt, da muss ich nochmal wider kommen und dann kann man tiefer nachschauen. Aber genau zum Prüfen war ich ja schon da. Wie oft sollen die denn Gelegenheit haben umzu prüfen.
Stell das Ding auf rechtlich sichere Füße, ergo nutze deinen Rechtsschutz. Mir wäre das zu viel Pendelei ohne Erfolgsaussicht. Deinen guten Willen hast du jedenfalls gezeigt..
Zitat:
Original geschrieben von kombi1004
Bezüglich: --- Kann ich die Reparatur auch in meiner Heimat Stadt durchführen lassen und die Kosten von der anderen tragen lassen?---
Vorsicht hierzu, die Werkstatt hat das Recht auf Nachbesserung.
Gruß kombi1004
Wo hört aber die Zumutbarkeit für die Wegstrecke auf? Ich z.B. habe gerade ein Auto in 700km Entfernung gekauft und ich streite mich auch grad um eine Sache die 400€ kostet. Konkret geht´s dabei um das Schloß der Rückbank, dies ist defekt und damit kann die Rückbank nicht umgelegt werden.
Muss ich 1.400km und wenigstens einen, wenn nicht gar zwei Tage Urlaub opfern, um dem Verkäufer die Chance zu geben, den Schaden selber zu beheben?
Mein Gefühl sagt mir, dass Aufwand und Schaden in keinem Verhältnis stehen.
Du musst ihm das Reraraturrecht lassen . erst ab dem 3 erfolglosen versuch hast Du freie werkstattwahl.Garantie auf ein Neutei 2 Jahre gebrauchtteil " müsste jetz lügen aber ich denke 6 Monate muss mal nachschauen da ich selst und ständig in der Branche arbeite.
Zitat:
Original geschrieben von joebleifuss
Du musst ihm das Reraraturrecht lassen . erst ab dem 3 erfolglosen versuch hast Du freie werkstattwahl.Garantie auf ein Neutei 2 Jahre gebrauchtteil " müsste jetz lügen aber ich denke 6 Monate muss mal nachschauen da ich selst und ständig in der Branche arbeite.
Ja, das hab ich befürchtet, daher haben wir uns inzwischen auf 50% für jeden geeinigt.
Was mich an der Sache extrem ärgert ist die Tatsache, dass das Auto einen frischen TÜV und ein Gebrauchtwagengutachten von der Dekra noch erhalten hat und da war der Schaden definitv schon vorhanden. Die streiten natürlich ab, dass der Schaden schon existent war
Zitat:
Original geschrieben von hippoth
...
Wo hört aber die Zumutbarkeit für die Wegstrecke auf? Ich z.B. habe gerade ein Auto in 700km Entfernung gekauft und ich streite mich auch grad um eine Sache die 400€ kostet. Konkret geht´s dabei um das Schloß der Rückbank, dies ist defekt und damit kann die Rückbank nicht umgelegt werden.
Muss ich 1.400km und wenigstens einen, wenn nicht gar zwei Tage Urlaub opfern, um dem Verkäufer die Chance zu geben, den Schaden selber zu beheben?
...
Bzgl Transport- und Kosten siehe Anhang (§439 Abs.2 BGB)...
Zitat:
Original geschrieben von lw4701
Zitat:
Original geschrieben von hippoth
...
Wo hört aber die Zumutbarkeit für die Wegstrecke auf? Ich z.B. habe gerade ein Auto in 700km Entfernung gekauft und ich streite mich auch grad um eine Sache die 400€ kostet. Konkret geht´s dabei um das Schloß der Rückbank, dies ist defekt und damit kann die Rückbank nicht umgelegt werden.
Muss ich 1.400km und wenigstens einen, wenn nicht gar zwei Tage Urlaub opfern, um dem Verkäufer die Chance zu geben, den Schaden selber zu beheben?
...
Bzgl Transport- und Kosten siehe Anhang (§439 Abs.2 BGB)...
Vielen Dank!
Bzgl Erfüllungsort meint Wikipedia
Zitat:
Erfüllungsort
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. April 2011 entschieden,[2][3] dass sich der Ort, an dem der Verkäufer die von ihm geschuldete Nacherfüllung zu erbringen hat, mangels spezieller Regelung im Kaufvertrag gemäß § 269 Abs. 1 BGB nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls bestimmt, wenn vorrangige Parteivereinbarungen nicht getroffen worden sind. Zu diesen Umständen gehören die Ortsgebundenheit und die Art der vorzunehmenden Leistung sowie das Ausmaß der Unannehmlichkeiten, welche die Nacherfüllung für den Käufer mit sich bringt. Letzteres folgt aus den Vorgaben der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, nach deren Art. 3 Abs. 3 die Nacherfüllung ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen muss.[4]
Es wird im allgemeinen nicht funktionieren, in Passau etwas zu kaufen und dann die Reisekosten von Sylt auf den Verkäufer umzulegen...
Zitat:
Original geschrieben von chess77
Bzgl Erfüllungsort meint Wikipedia
Zitat:
Original geschrieben von chess77
Zitat:
Erfüllungsort
...
Letzteres folgt aus den Vorgaben der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, nach deren Art. 3 Abs. 3 die Nacherfüllung ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen muss.[4]
Es wird im allgemeinen nicht funktionieren, in Passau etwas zu kaufen und dann die Reisekosten von Sylt auf den Verkäufer umzulegen...
Das interpretiere ich aus Deinem Zitat anders, nämlich zum Schutze des Verbrauchers (in diesem Falle des Käufers)...
Zitat:
Original geschrieben von lw4701
Zitat:
Original geschrieben von chess77
Bzgl Erfüllungsort meint Wikipedia
Zitat:
Original geschrieben von lw4701
Zitat:
Original geschrieben von chess77
Es wird im allgemeinen nicht funktionieren, in Passau etwas zu kaufen und dann die Reisekosten von Sylt auf den Verkäufer umzulegen...
Das interpretiere ich aus Deinem Zitat anders, nämlich zum Schutze des Verbrauchers (in diesem Falle des Käufers)...
Ja, das sehe ich auch so. Hier wird von der Vermeidung von Unannehmlichkeiten für den Verbraucher gesprochen.