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Gewährleistung/ Garantie etc bei Privatkauf/verkauf

Audi
Themenstarteram 18. Juni 2012 um 7:12

Hallo Leute, ich habe eine Frage und zwar wie ist es mit Garantie/Gewährleistung bei einem Privatkauf! Ich habe gehört es gibt da neue regelungen das es wohl bei einem Privatkauf auch etwas gibt. Dieses "gekauft wie gesehen" gilt wohl nicht mehr so!

Kann mir da jemand helfen?

 

Kurz zur Erläuterung:

Audi S5 gekauft, 40TKM runter

jetzt 49TKM runter und Motorschaden vorraussichtlich

4 Monate nach dem Kauf!

Beste Antwort im Thema
am 18. Juni 2012 um 14:47

Wie kürzlich in einem anderen Thread festgestellt: Antworten auf Rechtsfragen sind mit höchster Vorsicht zu genießen, da sie häufig vor Halbwissen und Ungenauigkeiten (um es mal vorsichtig auszudrücken) strotzen.

Kurze Zusammenfassung (die "neue" Rechtslage gilt übrigens mittlerweile seit über 10 Jahren):

- Grundsätzlich (d.h. ohne weitere Vereinbarung hierzu) gilt bei jedem Kaufvertrag (über bewegliche Sachen, nicht also über Grundstücke, Bauwerke o.ä.), dass der Verkäufer 2 Jahre lang für Sachmängel einzustehen hat. Dies bedeutet, dass der Kaufgegenstand bei der Übergabe keinen Mangel haben darf, ein Mangel, der sich erst später zeigt, aber bei der Übergabe schon "angelegt" war, gilt insofern als Mangel. Der Käufer muss nachweisen, dass ein erst später sichtbarer Mangel bei Übergabe bereits angelegt war, also beispielsweise minderwertige Teile verbaut wurden, ein Haarriss vorhanden war o.ä.

- Bei einem Verbrauchsgüterkauf, d.h. ein Unternehmer verkauft einem Verbraucher etwas, kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen und bei neuen Gegenständen auch nicht verkürzt werden. Bei gebrauchten Gegenständen kann sie auf ein Jahr verkürzt werden, wenn dies aber nicht ausdrücklich vereinbart ist, gelten die zwei Jahre. Weiterhin gilt beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten die sogenannte Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muss nachweisen, dass die Sache mangelfrei war. Erst danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe bereits bestand bz.w "angelegt" war.

- Bei anderen Kaufverträgen -- also privat an privat, Unternehmer an Unternehmer oder privat an Unternehmer -- kann die Gewährleistung durch Vereinbarung verkürzt oder vollständig ausgeschlossen werden. In aller Regel, gerade wenn Vorlagen genutzt werden, wird ein Gewährleistungsausschluss vereinbart sein. Wenn dies jedoch nicht vereinbart ist, gilt das im ersten Abschnitt Gesagte. Wenn die Gewährleistung (wie in aller Regel der Fall) ausgeschlossen ist, haftet der Verkäufer nur für Mängel, die er arglistig verschwiegen hat (oder für die er eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat, das wird aber so gut wie nie vorkommen). Die Kenntnis des Verkäufers vom Mangel und das arglistige Verschweigen müssen durch den Käufer nachgewiesen werden.

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Im Marktplatz von Motor-Talk könnt ihr eure Teile, Autos, etc verkaufen oder selbst nach Teilen suchen und einkaufen.

Motor-Talk übernimmt jedoch keine Haftung für die im Marktplatz verkauften Teile. Auch hier gilt: Kauf und Barzahlung bei

Abholung um sich vor Betrügern zu schützen.

Zum Marktplatz kommt ihr hier.

Nicht wirklich, in der Regel werden solche Dinge beim Privatverkauf am Kaufvertrag durch ausschluß von Garantie und Gewährleistung geregelt.

Anspruch gibts da meines Wissens nach nur wenn dir der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel wissentlich verschwiegen hat. Das müsstest du aber nachweisen .... Stell ich mir in der Praxis sehr schwierig vor.

 

lg

am 18. Juni 2012 um 7:31

Wie alt ist denn das Fahrzeug? Hat es noch Werksgarantie? Wie sieht es mit Kulanz bei Audi aus? Ein Motorschaden nach 49k km ist ja schon ein Ding..

EDIT: Nach deinen Fotos zu Urteilen ist es wohl ein 2008er.

Bei Audi wg. Kulanz angefragt?

Zitat:

Original geschrieben von KMC2000

Hallo Leute, ich habe eine Frage und zwar wie ist es mit Garantie/Gewährleistung bei einem Privatkauf! Ich habe gehört es gibt da neue regelungen das es wohl bei einem Privatkauf auch etwas gibt. Dieses "gekauft wie gesehen" gilt wohl nicht mehr so!

Kann mir da jemand helfen?

 

Kurz zur Erläuterung:

Audi S5 gekauft, 40TKM runter

jetzt 49TKM runter und Motorschaden vorraussichtlich

4 Monate nach dem Kauf!

DU bist in der Beweispflicht das der Verkäufer dir einen Mangel offensichtlicht unterschlagen hat!

was bei 4 monaten SCHWER wird- zumal man dem Verkäufer nicht vorwerfern kann das er den Motorschaden 4 Monate später hätte absehen können.

Die Beweislage ist immer zu gunsten des Angeklaten und du bist wie gesagt in der Beweispflicht das schon vor KAUF ein erheblicher Mangel oder Manipulation vorlag.

 

Was liegt denn vor das es ein motorschaden ist? bzw. was genau hast du für Probleme?

 

gruss

andy

Themenstarteram 18. Juni 2012 um 7:49

Das weiß ich noch nicht genau, steht noch in der Werkstatt und ich warte auf ein Ergebniss was mein kleiner hat!

Sobald ich was weiß melde ich mich hier nochmal!

Danke schonmal für die Antworten!

was sind oder waren denn deinen Probleme?

Themenstarteram 18. Juni 2012 um 8:00

Ich stand an der Ampel und blötzlich blau weißer rauch aber nur aus dem Rechten auspuff rohr, rechts ran gefahren aus gemacht, kurz versucht zu starten, nur kurz gedreht und ging ne an! ADAC gerufen stunde aufn adac gewartet dannn nochmal probiert und dann hat er n drezahlmesser hochgeschmissen bis 8000 und ist dort stehen geblieben aber motor hat weder miff noch maff gemacht!

hört sich nicht gut an und eher nach einem Motorschaden...

am 18. Juni 2012 um 9:23

also du musst auf jedenfall in deinem Kaufvertrag nachsehen.

ist es einer vom ADAC oder so, dann ist die Gewährleistung woher eher ausgeschlossen.

Wenn sie ausgeschlossen ist, dann ist es so wie hier schon oft beschrieben, dann musst du beweisen.

Wenn davon nichts drin stehen sollte, dann hast du gute Karten(ist aber sehr unwahrscheinlich).

warum hat er gute karten?

es war und ist ein PRIVAT Kauf, als Privater kann ich keine Garantie auf einen gebrauchtwagen geben.

ER ist immer noch bin der beweispflicht.

am 18. Juni 2012 um 9:30

aber ich muss doch als privat garantie geben, wenn ich diese nicht explizit ausgeschlossen wird.

Zitat:

Original geschrieben von yuve

aber ich muss doch als privat garantie geben, wenn ich diese nicht explizit ausgeschlossen wird.

ist mir nicht bekannt ... wie denn auch? als Privater kann ich das doch gar nicht; abgesehen davon wenn ich selbst eine anschlussgarantie abschließe.

Privatkauf/verkauf - immer ohne gewährleistung!

Ich darf dem Käufer aber kein unfall oder bekannte mängel verschweigen

am 18. Juni 2012 um 9:37

Zitat:

von http://www.automobilkanzlei.de/.../...im-gebrauchtwagen-privat-verkauf

Gebrauchtwagenkauf von Privat

Ein privater Verkäufer kann seine Haftung für Sachmängel nahezu ganz ausschließen, da er regelmäßig ebenso wie der Käufer nicht die notwendige Erfahrung und das technische Know-how besitzt, Mängel zu erkennen, zu beseitigen und das Risiko der Sachmängelhaftung gering zu halten. Der Ausschluss der Gewährleistung geschieht häufig über die verwendeten Vertragsformulare, die als AGB zu werten sind.

Also ich kenne keinen Vertragsvordruck wo die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen wird, aber sie muss meiner meinung nach ausgeschlossen werden.

De Sachmängelhaftung muss beim Privatverkauf explizit ausgeschlossen werden.

Sätze wie "gekauft wie gesehen" schließén die Sachmängelhaftung nicht explizit aus !

Um das schlussendlich zu beurteilen müsste man wissen was im Kaufvertrag steht.

 

Wobei selbst wenn das vergessen wird gilt lediglich eine 2 Jahre Haftungspflicht für bei Übergabe vorhandene Mängel am Fahrzeug !!! Was wiederum eine gewisse Beweispflicht aufwirt ..... Man bedenke du bist bereits nahezu 10000km gefahren .. Da kann viel passieren ! 

 

Ich hoffe du kannst Kulanz beantragen

Ein Rechtsstreit in dieser Angelegnheit stell ich mir ohne glückliche Fügung recht mühsam und langweirig vor.

 

 

Dazu kommt noch das du an deinem Auto recht gern zu basteln scheinst. Was bei einer eventuellen Streitfrage dann auch nicht wirklich von Vorteil ist...

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