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Gewährleistung / Garantie

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 26. Juni 2007 um 19:02

Hallo,

folgender Sachverhalt.

320 T CDI BJ 6/2004 am 15.6.07 in der NL Mannheim/Heidelberg gekauft.

Inzwischen einige Mängel entdeckt. Heute nun zur NL mit der Mängelliste.

- Laderaumabdeckung fährt nicht hoch -> wird gemacht

- Schloß im Ladeboden fehlt --> wird bestellt und eingebaut

- Vibrationen an VA ---> muß man mit Probefahrt klären

- Bremsen rubbeln --> auf Bremsenprüfstand festgestellt

das die Bremsen hinten ungleich ziehen. Neue Scheiben

und Beläge sind nötig. Dies seien aber Verschleißteile und unterliegen nicht der Gebrauchtwagengarantie. Ich brachte dann den Einwand das die NL auch in der Gewährleitungspflicht sei, und die Kosten dafür von der NL zu tragen wären. Meister sagte darauf hin das dies noch geklärt werden müßte.

Bin ich nun im Recht ? Mängel die schon bei Auslieferung vorhanden sind sind doch von der NL zu tragen.

Gruß

Rainer

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26 Antworten
am 26. Juni 2007 um 19:34

Re: Gewährleistung / Garantie

 

OK, wieder einmal so ein Unzufriedener W211! GebrauchtwagenKäufer: Ich beneide die DCs wirklich nicht um diese Kunden !

Also das Auto ist DREI Jahre alt und irgendetwas um die 50 TKm gelaufen (? keine Angabe ?!.)

Nun einmal ernsthaft : Zum (vermutlichen, keine Angabe ?!) halben Neuwagenpreis gibt es nun einmal keinen Neuwagen.

Das war Dir doch vorher klar oder ? Und eine Probefahrt haste doch auch gemacht - haben die Bremsen da denn da wundersamerweise nicht gerubbelt ? Ganz sicher nicht ?

So, und was bleibt von den von DIR aufgelisteten "Mängeln" nun als "ev. nicht kostenfrei behebbar" übrig ?

Zum DEINEM Thema "Vibrationen VA " gibt es nun hier auch schon zig Antworten...

Hast DU nicht ev. den Eindruck, dass - aber lassen wir das.

Ernsthaft..: Die Dcs haben es wirklich nicht leicht !

H

Zitat:

Original geschrieben von kekses

Hallo,

folgender Sachverhalt.

320 T CDI BJ 6/2004 am 15.6.07 in der NL Mannheim/Heidelberg gekauft.

Inzwischen einige Mängel entdeckt. Heute nun zur NL mit der Mängelliste.

- Laderaumabdeckung fährt nicht hoch -> wird gemacht

- Schloß im Ladeboden fehlt --> wird bestellt und eingebaut

- Vibrationen an VA ---> muß man mit Probefahrt klären

- Bremsen rubbeln --> auf Bremsenprüfstand festgestellt

das die Bremsen hinten ungleich ziehen. Neue Scheiben

und Beläge sind nötig. Dies seien aber Verschleißteile und unterliegen nicht der Gebrauchtwagengarantie. Ich brachte dann den Einwand das die NL auch in der Gewährleitungspflicht sei, und die Kosten dafür von der NL zu tragen wären. Meister sagte darauf hin das dies noch geklärt werden müßte.

Bin ich nun im Recht ? Mängel die schon bei Auslieferung vorhanden sind sind doch von der NL zu tragen.

Gruß

Rainer

gabs da nicht mal schon den gleichen thread?

lass dir mal von unserem @super hektor58 nicht ärgern, der glänzt dauernd mit geistreichen berichten.

das problem mit den bremsen hatte ich bei meinem auch und das sogar nach längerer zeit. hatte mir nach zwei monaten und ca 3000 km,felgen beim tüv eintragen lassen, als der prüfer mich darauf aufmerksam machte das die scheiben vorne runter sind. nächsten tag beim :) angerufen und dies bemängelt. wurden dann bei der anstehenden inspektion kompl.gewechselt für NULL.

man muss nicht alles hinnehmen nur weil man einen mercedes fährt.

am 26. Juni 2007 um 20:23

@ hektor-58

Meiner Meinung nach muss ein Fahrzeug, welches ich von einem Händler kaufe, in einem einwandfreien technischen Zustand sein. Der Händler ist der Profi und hat das Fahrzeug vor Verkauf zu überprüfen.

Wenn das Fahrzeug Mängel aufweist, muss das dem Käufer in jedem Fall mitgeteilt werden. Das wirkt sich dann gegebenenfall im Preis nieder.

Alles andere in der Verhaltensweise eines Händlers halte ich für Betrug.

Ich verstehe hier nicht Deine Sichtweise. Deine spitzzüngigen Bemerkungen.

Auch wenn ich eine Probefahrt mache und die Mängel nicht feststelle, so befreit das den Profi nicht von der Pflicht der Beseitigung der Mängel.

Ich halte es einfach für eine Schweinerei jemandem ein defektes Fahrzeug anzudrehen.

Dem Händler gehört der Gewerbeschein abgenommen und angezeigt.

Dann wird das aufhören das Händler kaputte Autos verkaufen.

gruss

newbeta

am 26. Juni 2007 um 20:35

@ hektor-58

Meiner Meinung nach muss ein Fahrzeug, welches ich von einem Händler kaufe, in einem einwandfreien technischen Zustand sein. Der Händler ist der Profi und hat das Fahrzeug vor Verkauf zu überprüfen.

Wenn das Fahrzeug Mängel aufweist, muss das dem Käufer in jedem Fall mitgeteilt werden. Das wirkt sich dann gegebenenfall im Preis nieder.

Alles andere in der Verhaltensweise eines Händlers halte ich für Betrug.

Ich verstehe hier nicht Deine Sichtweise. Deine spitzzüngigen Bemerkungen.

Auch wenn ich eine Probefahrt mache und die Mängel nicht feststelle, so befreit das den Profi nicht von der Pflicht der Beseitigung der Mängel.

Ich halte es einfach für eine Schweinerei jemandem ein defektes Fahrzeug anzudrehen.

Dem Händler gehört der Gewerbeschein abgenommen und angezeigt.

Dann wird das aufhören das Händler kaputte Autos verkaufen.

gruss

newbeta

am 26. Juni 2007 um 20:48

Ich stimme newbeta zu. Wenn der Käufer vor zehn Tagen ein Fahrzeug in einer Niederlassung gekauft hat und jetzt schwerwiegende Fehler feststellt, waren diese bei Kauf vorhanden. Hier gibt es nur zwei Möglichkeiten. 1) Der Verkäufer macht auf die Fehler aufmerksam und der Kunde kauft trotzdem. 2) Der käufer kaufte die Katze im Sack. Alle Fehler muß ein Käufer vor Kauf nicht erkennen können.

Wurde er beim Kauf vor 10 Tagen auf Fehler, die auch Verschleißteile betreffen können, nicht hingewiesen, muß der Verkäufer diese Fehler auf seine Rechnung beseitigen.

Wenn die Fehler beseitigt sind, würde ich wegen Vertrauensverlust so eine NL nie wieder betreten.

kekses, Dir wünsche ich baldige kostenlose Beseitigung der Fehler und viel Freude mit Deinem neuen Wagen.

Freundliche Grüße

Schnubselhuber

Zitat:

OK, wieder einmal so ein Unzufriedener W211! GebrauchtwagenKäufer: Ich beneide die DCs wirklich nicht um diese Kunden !

Die DCs würden es sich einfacher machen, wenn sie mängelfreie und ordentlich geprüfte Auto´s verkaufen.

Besonders der W211 hat den Konzern hunderte Millionen Extra gekostet, durch diverse Rückrufe und anfängliche Probleme. Damit muss man als Verkäufer rechnen, verkauft man Ware mit Mängeln muss man dafür haften, geht mir genauso. Wenn Kunden unzufrieden sind muss man Kulanz zeigen, vorallem dann wenn man selber einen Fehler gemacht hat, wenn es denn wirklich so ist....

Re: Gewährleistung / Garantie

 

Zitat:

Original geschrieben von kekses

Hallo,

folgender Sachverhalt.

320 T CDI BJ 6/2004 am 15.6.07 in der NL Mannheim/Heidelberg gekauft.

Inzwischen einige Mängel entdeckt. Heute nun zur NL mit der Mängelliste.

- Laderaumabdeckung fährt nicht hoch -> wird gemacht

- Schloß im Ladeboden fehlt --> wird bestellt und eingebaut

- Vibrationen an VA ---> muß man mit Probefahrt klären

- Bremsen rubbeln --> auf Bremsenprüfstand festgestellt

das die Bremsen hinten ungleich ziehen. Neue Scheiben

und Beläge sind nötig. Dies seien aber Verschleißteile und unterliegen nicht der Gebrauchtwagengarantie. Ich brachte dann den Einwand das die NL auch in der Gewährleitungspflicht sei, und die Kosten dafür von der NL zu tragen wären. Meister sagte darauf hin das dies noch geklärt werden müßte.

Bin ich nun im Recht ? Mängel die schon bei Auslieferung vorhanden sind sind doch von der NL zu tragen.

Gruß

Rainer

der händler muss dir eine "garantie" geben; dies wurde von der NDL auch gemacht indem sie dir die gebrauchtwagengarantie angeboten hat. diese hat deutlich vorgegebene bedingungen.

da die bremsbeläge/scheiben unter verschleiss zählen wirst du im normalfall keinen müden cent sehen - ausser die NDL zeigt sich kulant und möchte ihren kunden einen speziellen "service" bieten (kundenzufriedenheit auf eigene kosten usw)..

jedoch verstehe ich nicht, wieso

1. du keine ausgiebige probefahrt gemacht hast

2. die NDL überhaupt so ein verratztes fahrzeug verkaufen kann!

übrigens hatten wir keine guten erfahrungen mit der NDL Mannheim gemacht. scheint wohl programm bei denen zu sein!

Re: Re: Gewährleistung / Garantie

 

Zitat:

Original geschrieben von Kujko

der händler muss dir eine "garantie" geben; dies wurde von der NDL auch gemacht indem sie dir die gebrauchtwagengarantie angeboten hat. diese hat deutlich vorgegebene bedingungen.

da die bremsbeläge/scheiben unter verschleiss zählen wirst du im normalfall keinen müden cent sehen - ausser die NDL zeigt sich kulant und möchte ihren kunden einen speziellen "service" bieten (kundenzufriedenheit auf eigene kosten usw)..

jedoch verstehe ich nicht, wieso

1. du keine ausgiebige probefahrt gemacht hast

2. die NDL überhaupt so ein verratztes fahrzeug verkaufen kann!

übrigens hatten wir keine guten erfahrungen mit der NDL Mannheim gemacht. scheint wohl programm bei denen zu sein!

Klar sind Verschleissteile von der Garantie ausgenommen, hier geht es aber um einen Defekt, der übermäßigen Verschleiss verursacht.

Ausserdem habe ich es so verstanden, das der Defekt bei der Auslieferung schon bestand, also greift doch die Händlergewährleistung, falls der Threadsteller das "nachweisen" kann.

Ich hab jetzt mehrere Autos von DCs gekauft, jedes mal war ein neuer Service Standart, bei diesem Service wurden auch sämtliche verbrauchten Verschleissteile ausgetauscht, das ist nehme ich mal an in jeder NL so. Jedenfalls in denen wo ich gekauft habe.

Mein jetziger hatte noch eine Restlaufstrecke von 8000km, trotzdem wurde ein frischer Service, TÜV (obwohl auch nicht fällig) und der Kram gemacht.

Eigentlich sollte man nach einem Kauf bei DC erstmal seine Ruhe haben, nicht nach 10 Tagen schon solche Probleme.

Solche Services und Aufbereitung sind im Kaufpreis kalkuliert.

Natürlich sollte man das Auto das man kauft trotzdem genau in Augenschein nehmen...

am 27. Juni 2007 um 5:04

Hallo kekses,

in der Ruhe liegt die Kraft!

Ich denke, wenn die NDL interesse am Kunden hat, wird sie die Sachen so gut und schnell wie möglich erledigen. Auch die Bremsscheiben.

Sicher kostet ein 211er nach drei Jahren in der Regel 1/2 Neupreis. Aber auch das ist nicht wenig Geld. Deshalb ist man meiner Meinung nach kein 2-B-Kunde. Du sollst ja mal wieder ein Auto mit Stern kaufen.

Übrigens, mal hier in die Runde: Gebrauchtwagenkäufer sind überaus wichtig. Würden alle hier nur NEUfahrzeuge kaufen, was würde mit den gefahrenen Autos passieren?

Dazu bin ich wie meine Vorredner der Meinung, deshalb hast Du ja ein Auto bei einer Mercedes-Benz Niederlassung gekauft, das solche Sachen eben NICHT passieren. Sicher hätte es ein gleichwertiges Auto direkt vom Vorbesitzer oder einem freien Händler billiger gegeben, aber möglicherweise mit mehr Risiko (was nicht unbedingt sein muss).

Der Wagen wurde Dir von einem Gebrauchtwagenverkäufer übergeben. An den würde ich mich wenden.

Erst mal in Ruhe, Dampf kann man später noch machen. Wenn die nicht mit sich reden lassen, dann würde ich das ganze schriftlich fixieren.

Grüsse Daniel und alles gute!

Themenstarteram 27. Juni 2007 um 5:17

Ich bin auch der Meinung das die NL die Bremsen auf eigene Kosten wechseln muß. Es gilt nämlich die gesetzlich geregelte Gewährleistungsfrist von einem Jahr für Gebrauchte. In den ersten sechs Monaten muß ich als Kunde nicht beweisen das der Mangel schon bei Fahrzeugübergabe bestand.

Die Garantie ist eine freiwillige Sache des Händlers.

@ hektor 58

Könnte ja was auf Deine Antwort schreiben aber aus diesem

Alter in dem ich mich mit so jemanden anlege bin ich raus.

Wünsche Dir einen schönen Tag und immer viel Glück mit Deinem Wagen. ( Haste einen ? )

Gruß

am 27. Juni 2007 um 7:20

Gut, alles ist schon in Mache außer den Bremsen. Auch die Vibrationen können damit zusammenhängen. 12 Tage nach dem Kauf hast du den Bremsen wohl noch keinen Verschleiß beigebracht, so dass man von einem vorher vorhandenen Mangel sprechen kann. So muss man das sehen und dann wird das auch behoben.

Anders wäre die Sache nur, wenn dir nach 8 Monaten einfallen würde, dass die Bremsen nicht richtig laufen. Dann ist, weil einen Reklamation nicht gleich am Anfang erfolgt ist, davon auszugehen, dass dieser Mangel durch Betrieb entstanden ist.

Themenstarteram 3. Juli 2007 um 13:24

So Wagen ist heute in der NL Heidelberg . Meister hat eben angerufen das die Reifen einen Höhenschlag haben und getauscht werden müssen. ( Kosten ca. 1000 € )Die Reifen könnten Ursache für das vibrieren an der VA sein. Der Meister muß nun noch den Verkäufer ,der in der NL Mannheim sitzt, anrufen und sich bestätigen lassen das die vier Reifen bezahlt werden. Evtl. müssen auch die Bremsscheiben und Beläge vorne getauscht werden.

Noch etwas was ich in meinem Anfangsbeitrag nicht erwähnt hatte. Bei der Probefahrt mit dem Verkäufer an Bord habe ich schon auf einige Mängel hingewiesen (auch auf das Vibrieren).

Als Antwort erhielt ich das der Wagen eh noch in der Werkstatt durchgesehen werden muß und alles was auffällt repariert wird. Es wurde weder repariert noch wurde der Wagen innen gereinigt. Unter der Gummiwanne im Kofferraum waren noch Berge von Hundehaaren vom Vorbesitzer.

Bin mal gespannt wie die NL versuchen wird mir die Reifenkosten aufzubrummen.

Gruß

am 3. Juli 2007 um 14:02

Zitat:

Als Antwort erhielt ich das der Wagen eh noch in der Werkstatt durchgesehen werden muß und alles was auffällt repariert wird.

Das sollte doch vorher passieren. Da wartet man erst mal ab ob der Kunde es merkt und wenn nicht dann ist es gut. Das ist das letzte. Schreibe das mal nach Berlin und der Bruder fängt sich eine ein.

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