- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Gewährleistung Händler - Verkauf im Kundenauftrag?
Gewährleistung Händler - Verkauf im Kundenauftrag?
Moin moin,
Zu aller nächst erstmal ich habe kein Passendes Forum gefunden, ich hoffe das mein Thema deswegen nicht gelöscht wird, gegebenenfalls vlt. lieber verschoben.
ich habe vor zwei Monaten mein erstes Auto gekauft, einen Toyota Yaris, Baujahr 2002, 144.000 Km. Das Auto hat einen reparierten Unfallschaden am Heck/Kofferraum, Tüv bis 2018. Batterie wurde neu gemacht beim Kauf und Öl im Januar gewechselt.
Das Problem: Vor etwa einer Stunde wollte ich zu einem Markt fahren, mein Auto lies sich dabei plötzlich nicht mehr per Fernbedienung am Schlüssel aufsperren, als ich dann das Auto normal aufgesperrt habe und mich hinters Steuer geklemmt habe konnte ich das Auto nicht starten (kein Geräusch, nichts).
Das ist jetzt für mich sehr ärgerlich.. nach bereits zwei Monaten geht das Auto nicht mehr an. Ich habe mir daraufhin (wahrscheinlich aus Frust, auch wenn ich keine Ahnung habe) das komplette Auto angeschaut, Motorraum etc. ob ich nicht den Mangel sofort erkenne und mir ist beim Kofferraum etwas aufgefallen: Als ich die Abdeckung unten entfernt habe habe ich Wasser entdeckt, unter dem Reserverad noch mehr Wasser (war beim Kauf noch nicht da), Zudem entdeckte ich Wasserspuren ausgehend von der Abdeckung runter wo die Elektrik ist (Sobald man den Kofferraum aufmacht direkt links). Ich tippe daher mal auf einen Kurzschluss. Mir ist vorher schon aufgefallen das während der Fahrt der Kofferraum hin und wieder klappert bzw. Das Auto sich grundlos absperrt, bin aber davon ausgegangen das ich bei letzterem aus versehen auf den Knopf des Schlüssels gekommen bin.
Ich muss morgen den Händler kontaktieren, der hat mir versprochen für jeden Mangel gerade zu stehen der auftritt, im Kaufvertrag hat der Händler rein geschrieben das ich eine Gewährleistung von einem Jahr habe. Mir ist aber gleichzeitig aufgefallen das keine Mehrwertsteuer ausweisbar ist §g25a UStgB.
Jetzt kommt mir das große Bedenken, Geschah der Verkauf im Auftrag einer zweiten Person? Entfällt die Gewährleistung damit? Für mein Verständnis gilt keine Gewährleistung bei Käufen ohne entrichtete Mehrwertsteuer. Aber er hat es im Vertrag so schriftlich festgehalten? Ich hoffe das ich dafür jetzt nicht Lehrgeld zahlen muss, das Auto habe ich mir erspart und bin Student.
Kann mich jemand aufklären was gilt und was ich tun sollte?
Gruß
Sch0ko
Beste Antwort im Thema
Interessante Frage!
Der Käufer hat dir ein Auto mit Mängeln verkauft. Blöd.
Er muss nachbessern und dir ein mängelfreies Auto geben.
Darf das Auto mit einem gebrauchten Ersatzteil in den mängelfreien Zustand versetzt werden oder muss es ein Neuteil sein?
Mit einem anderen Auto hättest du natürlich auch nur eine gebrauchte Lichtmaschine bekommen, andererseits wer sichert einem zu, dass die gebrauchte Lichtmaschine auch hält.
Ähnliche Themen
48 Antworten
Steht der Händler mit seinem Namen oder Firma drin steht er die ersten 6 Monate für fast alles grade! Er muß dir beweisen das der Mangel beim Verkauf noch nicht vorlag und das kann er nicht! Nee Karre die nass ist drin nach Unfall wurde nicht richtig instandgesetzt sondern billig zusammen geschustert!
Danke für die schnelle Antwort. Wie sollte ich nun vorgehen, Händler kontaktieren, der holt dann das Auto ab. Muss ich bei Abholung noch irgendwas unterschreiben etc.? Sobald der Schaden repariert ist, sollte ich noch zu einer anderen Werkstatt fahren und Gutachten erstellen, gegebenenfalls beseitigung von allen Mängeln (auch bei Verschleiß?) verlangen? Bin absoluter Laie, will nicht noch mehr Fehler machen.
Gruß
Schoko
25a UStG = Differenzbesteuerung.
Im Vertrag steht doch ausdrücklich "Gewährleistung 1 Jahr" - Gewährleistung ist nicht mit Garantie zu verwechseln.
Und normaler Verschleiß ist kein Gewährleistungsmangel.
Händler kontaktieren, Auto hinbringen. Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Bei Auftragserteilung (schriftlich) auf Gewährleistung hinweisen. Auftragskopie mitnehmen. Hoffen, dass der Mangel dann weg ist. Ansonsten zweiter Versuch.
Gutachten von anderer Werkstatt zahlst du selbst.
Jeder Käufer hat nachdem Gesetz die ersten 6 Monate Anspruch auf Beseitigung aller Mängel ausgenommen diverse Verschleißteile! Nach den 6 Monaten muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen das der Schaden schon vorher da war! Kann keiner von beiden!
Zitat:
@Sch0ko schrieb am 22. Mai 2016 um 16:23:30 Uhr:
Sobald der Schaden repariert ist, sollte ich noch zu einer anderen Werkstatt fahren und Gutachten erstellen, gegebenenfalls beseitigung von allen Mängeln (auch bei Verschleiß?) verlangen?
Wenn du lust hast den Gutachter zu bezahlen, dann kannst du das gerne machen.
Da du aber ein 14 Jahre altes Auto kaufst, wirst du wohl kaum das Geld dafür haben bzw. ausgeben wollen.
Zitat:
@Vandut schrieb am 22. Mai 2016 um 16:33:25 Uhr:
Zitat:
@Sch0ko schrieb am 22. Mai 2016 um 16:23:30 Uhr:
Sobald der Schaden repariert ist, sollte ich noch zu einer anderen Werkstatt fahren und Gutachten erstellen, gegebenenfalls beseitigung von allen Mängeln (auch bei Verschleiß?) verlangen?
Wenn du lust hast den Gutachter zu bezahlen, dann kannst du das gerne machen.
Da du aber ein 14 Jahre altes Auto kaufst, wirst du wohl kaum das Geld dafür haben bzw. ausgeben wollen.
Bei 1950€ ist es mir egal ob ich 100€+- für ein Gutachten ausgebe um mir halbwegs sicher zu sein dass das Auto auch sein Geld wert ist und ich nicht in einem halben Jahr 1000€ draufzahle um alles zu reparieren was vorher vom Händler vertuscht wurde.
Welches Modell uns und Ausstattung?
Welches Gutachten kriegt man für 500,- €?
Hier muss ja das ganze Auto angeschaut werden.
Denke mit 500 Euro ist man dabei.
Zitat:
@Vandut schrieb am 22. Mai 2016 um 16:55:56 Uhr:
Welches Gutachten kriegt man für 500,- €?
Hier muss ja das ganze Auto angeschaut werden.
Denke mit 500 Euro ist man dabei.
Ich erwarte nicht das sie den Motorblock ausbauen, ich möchte das nach der Reparatur die Karosserie und Elektrik kontrolliert wird. Ich werde vom Händler eh einen Bericht verlangen was er wo repariert hat und das möchte ich nach der Reparatur durch den Händler nochmals begutachten lassen, wie der erste Antwortgeber ja bereits geschrieben hat: Es wurde sehr wahrscheinlich schlampig gearbeitet am Heck und ich will sicher sein das diesmal nicht schlampig gearbeitet wird. Dekra und Tüv machen Gutachten in Sachen Karosserie, Technik und System für etwa 120+-€. Korrigiere mich wenn ich falsch liege und sich so ein Gutachten nicht lohnt bzw. zu wenig ist.
Haste die Anschrift vom Vorbesitzer? Wenn ja da mal horchen was mit dem Wagen war! Evtl. Billig als Unfaller auf gekauft und noch billiger zusammen gedengelt!
Bei den bekannten Prüfstellen kann man eine Gebrauchtwagen Bewertung ausführen lassen.
preis unter 200 Euro.
Bopp19
Bei vergoelst kostet ein gebrauchtwagencheck für 40euro. 86 Punkte werden wohl überprüft. Anbei eine PDF . Von dem Check wie das dann aussieht
Zitat:
konnte ich das Auto nicht starten (kein Geräusch, nichts).
Uralte Batterie leer / defekt?