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Gewährleistung händler will nicht zahlen
Also guten Tag erstmal ! Ich habe mir vor drei Wochen einen Porsche Cayenne bj 2009 gekauft 100000 km jetzt zum Vorfall am Anfang war alles in Ordnung nach zwei Wochen habe ich gemerkt das der Display vom Fahrzeug spinnt also da wo das Navi und alles andere angezeigt wird es geht ständig aus und an ! Also bin ich vor ein paar Tagen zu Porsche gefahren um nachzufragen was das sein kann sie sagten mir das es ein wackler ist oder ein eingeklemmtes Kabel so ich habe den Händler Bescheid gegeben und ihm das gesagt darauf hin hat er mir angeboten nach München zu kommen um es reparieren zu lassen darauf hin habe ich ihm gesagt auf nächste Woche Freitag morgen einen Termin bei Porsche zu machen das ich weiß wann ich Urlauben nehmen soll darauf antwortete er mir er kann entscheiden wo es repariert wird OK schön und gut ein Tag verging da habe ich mich wieder gemeldet und gefragt was jetzt mit dem Lösungsvorschlag ist darauf hat er nicht geantwortet dann verging noch ein Tag dann hab ich ihm geschrieben das ich bis heute Abend auf einen Lösungsvorschlag warte und dann zum Anwalt gehe jetzt meine frage : wie geht es jetzt weiter was muss er mir bezahlen wenn ich nach München fahre ich wohne 400 km entfernt und muss Urlaub nehmen wenn er sich meldet ? Und was ist wenn er jetzt weiterhin nicht drauf reagiert wie soll ich vorgehen ? Danke schon mal
Beste Antwort im Thema
Als erstes solltest Du etwas Struktur in Dein Posting bringen, dann muss man es nicht 5 mal lesen, bis man es versteht (...ein Komma hier, ein Punkt da).
Dann würde ich mir mal die Garantiebedingungen deiner Gebrauchtwagengarantie durchlesen, da der Händler (ich gehe mal davon aus, dass es kein Porsche Händler, sondern ein freier Gebrauchtwagenhändler ist) mit Sicherheit auch nur eine Garantie über irgendeinen Versicherer weitergibt. Mit diesem Versicherer würde ich mich dann in Verbindung setzten. Der sollte Dir sagen können, ob Du mit dem Mangel zu Porsche fahren kannst, oder ob Du Deinem Händler die Chance geben musst, den Mangel selbst zu beheben.
Direkt mit dem Anwalt zu drohen verhärtet nur die Fronten und ist für eine zeitnahe Lösung sicher nicht förderlich.
Beste Grüße
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78 Antworten
Als erstes solltest Du etwas Struktur in Dein Posting bringen, dann muss man es nicht 5 mal lesen, bis man es versteht (...ein Komma hier, ein Punkt da).
Dann würde ich mir mal die Garantiebedingungen deiner Gebrauchtwagengarantie durchlesen, da der Händler (ich gehe mal davon aus, dass es kein Porsche Händler, sondern ein freier Gebrauchtwagenhändler ist) mit Sicherheit auch nur eine Garantie über irgendeinen Versicherer weitergibt. Mit diesem Versicherer würde ich mich dann in Verbindung setzten. Der sollte Dir sagen können, ob Du mit dem Mangel zu Porsche fahren kannst, oder ob Du Deinem Händler die Chance geben musst, den Mangel selbst zu beheben.
Direkt mit dem Anwalt zu drohen verhärtet nur die Fronten und ist für eine zeitnahe Lösung sicher nicht förderlich.
Beste Grüße
Bei drei Wochen würde ich es nicht über eine Gebrauchtwagengarantie machen.
Hier würde immer noch die Gewährleistung greifen.
Der Händler will nicht zahlen, weil er nicht zahlen muss. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, musst du ihm das Auto bringen, damit er seiner Gewährleistungspflicht nachkommen kann.
Zitat:
@billitang schrieb am 17. September 2015 um 15:15:48 Uhr:
...dann hab ich ihm geschrieben das ich bis heute Abend auf einen Lösungsvorschlag warte und dann zum Anwalt gehe jetzt meine frage : wie geht es jetzt weiter...
Wie es weitergeht? 1. Der Händler wird nicht noch einmal antworten, denn das hat er ja bereits gemacht. 2. Ich glaube nicht, dass du zum Anwalt gehst, denn der kann dir ja auch nicht helfen und das weißt der Verkäufer.
Im Falle eines vorliegenden Mangels ist die Reparatur für den Käufer kostenlos, wobei er diese zunächst dem Verkäufer übertragen muss. Es sei denn, der Gebrauchtwagenhändler gibt sein Einverständnis dazu, dass eine andere Werkstatt die Reparatur durchführt. Das bedeutet, dass Du höchstwahrscheinlich nach München musst.
Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten, wie z. B. Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt, reparaturbedingte Materialien, Schmierstoffe, sowie die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen. Darüber hinaus gehende Kosten (z. B. Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Verdienstausfall) müssen vom Verkäufer nicht übernommen werden. Diese Forderungen lassen sich nur bei einem nachweislichen Verschulden des Verkäufers durchsetzen.
Wichtig dabei ist, dass Du den Händler schriftlich zur Nacherfüllung aufforderst und eine angemessene Frist setzt. Obwohl dieser ja schon, wenn ich das richtig gelesen habe, die Reparatur bei sich angeboten hat. Wenn Du die Reparatur bei Porsche machen lässt, bleibst Du auf den Kosten ganz sicher sitzen. Einen Anwalt halte ich in diesem frühen Stadium auch für ungeschickt.
Danke für den Rat aber die Sache ist die das er plötzlich nicht mehr antwortet und die Frist ist auch schon um
Wie lange war denn die Frist, die du ihm eingeräumt hast?
Einen Lösungsvorschlag hat er dir ja schon genannt. Bring den Wagen zu ihm nach München.
Fahrtkosten kriegst du erstattet, mehr nicht.
Jetzt bist du dran. Gehst du auf das Angebot ein oder nicht?
Zitat:
@Natas schrieb am 18. September 2015 um 07:49:47 Uhr:
Fahrtkosten kriegst du erstattet...
Von wem und mit welcher Begründung?
BGB § 439 - Nacherfüllung
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Etwas einseitige Sichtweise, aber probieren könnte man es. Mal sehen, was dabei rauskommt. Falls wir es je erfahren.
Vermutlich kommt es auf den Ort der Leistungserfüllung aus dem Kaufvertrag an. Da wird wohl der Sitz des Autohauses drin stehen ...
Der Verkäufer kann ja nur schlecht dafür haften, wenn der Käufer die Ware an den Nordpol verfrachtet.
Auch das ist im § 439 geregelt:
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Zitat:
@billitang schrieb am 17. September 2015 um 15:15:48 Uhr:
sie sagten mir das es ein wackler ist oder ein eingeklemmtes Kabel
Von welchem Betrag reden wir hier überhaupt ?
Lohnt da der Aufwand für ?
Ich würde hier dabei gucken lassen.
Sollte ein kostspieliger Austausch nötig sein,
kann man immer noch den Händler in die Pflicht nehmen.
Falls es aber mit 19,99 erledigt ist,wäre es mir die Zeit nicht wert.
Zwischen 500 und 4000 Euro und wie gesagt der Händler blockt ganze Zeit ab Frist war 3 Tage
Also der TS schreibt, dass es laut PZ ein engeklemmtes Kabel oder ein Wackelkontakt sein könnte.
Meine Vermutung ist, dass der Händler vielleicht das Navi ausgebaut hat, weil der Wagen über Nacht draussen gestanden ist. Einige Händler machen das, um Diebstahl vorzubeugen.
Wenn es wirklich nur ein solch kleines Problem sein sollte, verstehe ich den ganzen Aufriss mit Rechtsanwalt hier und da nicht.
Vielleicht mal etwas netter zum Händler sein und dort mal nachfragen, ob das Navi vielleicht mal ausgebaut war anstatt direkt mit dem Rechtsanwalt zu drohen.