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Gewährleistung?? Hilfe
habe mein Golf im Dezember 04 gekauft mit 1 Jahr Gewählleistung. Jetzt springt der Motor schwer an morgens und macht auch dichten stinkenden nebel am Auspuff.
Die Sache ist die, dass ich in der zwischen Zeit ein Sport Auspuff und ein Sportfahrwerk eingebaut habe.
FRAGE: Ist die Gewährleistung dadurch ungültig?
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18 Antworten
Bei Gewährleistung musst Du den Fehler nachweisen.Ist in der Regel schwer.
Bei Garantie musst Du nur den Mangel beweisen, der Händler seine Unschuld.
Auspuff kann so und so ein Problem sein, Fahrwerk eher nicht (solange der Auspuff nicht darunter leidet).
Vertiefend:
Googeln:
Stichworte: Garantie + Gewährleistung
naja ich Ruf den Händer morgen früh dann an sind aber schon ein Paar kilometer zwischen darum mach ich mir sorgen das die Sache in die länge gezogen werden könnte.
Viel Glück.
Grundlage für die Inanspruchnahme wird auch sein, dass du Wartungen regelmäßig nach Plan durchführen lassen hast. Wenn der Wagen also scheckheftgepflegt ist, dürfte das nicht das Problem sein.
Wenn du aber z.B. keinen Ölwechsel trotz planmäßiger Notwendigkeit gemacht hast oder ihn selbst gemacht hast, dann hat der Händler damit eine ganz gute Möglichkeit, die Leistung zu verweigern.
Probieren würde ich es in jedem Fall, die Chancen stehen nicht schlecht, dass das auf Gewährleistung gemacht wird (werden muss). Das hängt aber natürlich nicht zuletzt auch davon ab, was eigentlich kaputt ist.
Dann auch von mir viel Erfolg!
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Bei Gewährleistung musst Du den Fehler nachweisen.Ist in der Regel schwer.
Bei Garantie musst Du nur den Mangel beweisen, der Händler seine Unschuld.
Ohne dir jetzt wieder in die Quere kommen zu wollen, aber das ist falsch.
Die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr einschränkbar) geht in den ersten 6 Monaten davon aus, dass der Schaden bereits seit Übergabe bestanden hat, und insofern in der dieser Zeit vom Verkäufer das Gegenteil bewiesen werden muss. Danach gibt es die sog. Beweislastumkehr, d.h. due mußt nachweisen, dass ein Sachmangel vorliegt.
Allgemeines zur Garantie zu sagen ist recht schwierig, da die Umstände einer freiwillgen Garantie (meist vom Hersteller) von den Garantiebedingungen abhängen und diese sind höchst unterschiedlich.
@trms
Da du von 1 Jahr sprichst, ist anzunehmen, dass du den Wagen gebrauch erworben hast. Von Dezember 2004 bis jetzt sind es wohl gerade mehr als 6 Monate, so dass du nachweisen mußt, dass ein Sachmangel vorliegt.
Und da eben jene 6 Monate vorbei sind, hat madcruiser das bereits so gesagt, wie ich jetzt glatt mal vermuten würde
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Und da eben jene 6 Monate vorbei sind, hat madcruiser das bereits so gesagt, wie ich jetzt glatt mal vermuten würde
Grüße
Schreddi
Och Leute, nicht schon wieder. Lies doch bitte genau was Madcruiser geschrieben hat. So stimmt es einfach nicht. Das weißt du doch.
Zitat:
Original geschrieben von PoloFunTDI
Och Leute, nicht schon wieder. Lies doch bitte genau was Madcruiser geschrieben hat. So stimmt es einfach nicht. Das weißt du doch.
Ganz ruhig - das war überhaupt nicht gegen dich sondern...
Threadöffner schreibt, wie das nun mit der Garantie aussieht.
Madcruiser liest - schaltet - aha, 6 Monate sind rum.
Warum soll er ihm erzählen, dass der Händler dies nachweisen müsste, wenn es doch aktuell (!) sowieso nimmer der Fall ist?
Zuviel des Guten muss auch nicht sein, da die meisten ohnehin Gewährleistung und Garantie verdrehen isses besser, dort einfach nur ne präzise Antwort auf den jetzigen Stand zu geben.
That's ist, ohne dass du dich gleich angegriffen fühlen musst, denn was du geschrieben hast ist ja nicht falsch.-
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Zuviel des Guten muss auch nicht sein, da die meisten ohnehin Gewährleistung und Garantie verdrehen isses besser, dort einfach nur ne präzise Antwort auf den jetzigen Stand zu geben.
Etwa so wie du? :-)
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Threadöffner schreibt, wie das nun mit der Garantie aussieht.
Der Threadersteller hat von Garantie überhaupt nix geschrieben. Insofern ist Hinweis von Madcruiser ("Bei Garantie musst Du nur den Mangel beweisen, der Händler seine Unschuld.") nicht nur falsch, sondern in dem Zusammenhang völlig unangebracht.
Zitat:
Original geschrieben von PoloFunTDI
Der Threadersteller hat von Garantie überhaupt nix geschrieben. Insofern ist Hinweis von Madcruiser ("Bei Garantie musst Du nur den Mangel beweisen, der Händler seine Unschuld.") nicht nur falsch, sondern in dem Zusammenhang völlig unangebracht.
Ach du hast dich auf die Garantie bezogen, sag das doch gleich oder zitier nur dass
Ich hab nur das erste gelesen, okay okay. *gg*
Im Übrigen schrieb der Threadöffner ja nicht mal was Gewährleistung, sondern von Gewählleistung - etwa ein Chinanese
Grüße
Schreddi
@Schreddi
Du (besser: Ihr) machst mich wahnsinnig!
Hier ist es übrigens recht spannend.
tms,
hast Du den Wagen ganz normal gekauft, also nur die gesetzliche Gewährleistung?
Oder hast Du eine besondere Gebrauchtwagengarantie mit dem Wagen erhalten?
Wann hast Du den Wagen gekauft, wann den Mangel erstmalig bemängelt?
Jeweils das genaue Tagesdatum angeben, da es auf die 6 Monatsfrist ankommt.
Bei einem gesetzlichen Fall Gewährleistungsfall musst Du beweisen, dass der Wagen einen anfänglichen Sachmangel hatte.
In den ersten 6 Monaten wird zu Deinen Gunsten die Beweislast umgedreht, d.h. sofern Du den Mangel beweisen kannst, muß der Händler beweisen, dass dieser anfänglich nicht vorlag.
Ich bin tatsächlich davon ausgegangen, dass die 6 Monate um sind. Das muss nicht unbedingt sein, der Wagen kann ja am 30/31.12. gekauft und der Mangel Heute reklamiert worden sein.
Die meist in Policenform gekauften Garantien sind wie der Name sagt Garantien, d.h. hier genügt zunächst das Auftreten des Mangels und es entsteht ein Anspruch.
Der kann allerdings aus verschiedenen Gründen entfallen.
Sei es das bestimmte Motoröle oder regelmäßige Inspektionen vorgeschrieben sind, sei es dass die Garantie Verschleißteile nicht erfasst, sei es dass sie nur bis zu einer bestimmten Gesamtlaufleistung ganz oder anteilig gilt und entsprechende Ansprüche entstehen.
Mein Garantiesatz kam vorsorglich, da der normale Mensch häufig Garantie und Gewährleistung verwechselt und ihm das nicht zu verdenken ist.
Jetzt liegt es an Dir vertiefend zu erzählen, tms.
Polo,
im Sinne des Fragestellers hätte ich eine umfassendere Antwort und damit eine bessere Hilfestellung von Dir erwartet.
So hast Du die meisten Zeilen anderweitig verwendet.
Schade, Du kannst das bestimmt besser.
see you.