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Gewährleistung Kühler

Themenstarteram 30. September 2014 um 19:42

Hallo zusammen,

ich habe das Thema gegoogelt, finde aber keine richtig gute Antwort.

Wir haben vor 4 oder 5 Monaten einen 18 Jahre alten VW Polo mit ca 80.000 KM von einem Händler mit eigener Werkstatt gekauft - mit Gewährleistung. Nun sind wir schon ca. 15.000 KM gefahren und der Kühler ist undicht.

Bislang war der Händler sehr kulant. Einen Tag nach Kauf hat die Batterie den Geist aufegeben, der Händler hat eine neue Batterie bezahlt, vom ADAC. Weiter gab es eine Undichtigkeit im Kreislauf der Servoflüssigkeit, auch das hat der Händler repariert.

Nun ist, wie gesagt, der Kühler defekt, und der Händler ist der Auffassung, der Kühler sei ein Verschleißteil. Im Internet finde ich eine andere Info. Hat das Alter des Wagen und unsere zugegeben hohe KM-Leistung in den letzten Monaten einen Einfluss?

Gibt es eine offizielle Auflistung welche Teile unter Gewährleistung fallen?

Vielen Dank für Euere Einschätzung....

 

Beste Antwort im Thema

Wer geht denn gleich mit dem Gewehr auf den Händler los?

Ich kann den Händler ein bisschen verstehen. Bei so einer alten Möhre (was hat die gekostet? Ein paar Hundert Euro?) ist ein Kühlerdefekt nach 95.000km und 18 Jahren eigentlich kein wirklicher Mangel, sondern alterungsbedingter Verschleiß. Ich wähle bewusst dieses Wort, weil hier das hohe Alter in Jahren eine Rolle spielt. Normalerweise ist ein Kühler natürlich kein Teil, dass man durch Benutzung verschleißt im Sinne von Bremsbelag oder Kupplungsbelag.

Lasst den Händler zufrieden oder macht das mit dem Angebot, einen Kühler selbst zu besorgen und er baut ihn vielleicht noch ein.

Grüße

SpyderRyder

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Hi,

nein das sind jeweils Einzelfallentscheidungen. Der Kühler für euren Polo ist nicht besonders teuer. Für 50€ dürfte es da einen geben. Vielleicht macht ihr dem Händer den Vorschlag das ihr einen Kühler besorgt und er baut ihn in seiner Werkstatt ein!?

EIn Kühler ist kein verschleißteil,aber nach fast 20 Jahren kann der schon mal undicht werden.

Gruß Tobias

Gewehrleistung ist keine Vollkasko. Beim Kauf und in den letzten 5 Monaten war der Kühler ja in Ordnung.

Also kein Fall für die Gewehrleistung.

Wer geht denn gleich mit dem Gewehr auf den Händler los?

Ich kann den Händler ein bisschen verstehen. Bei so einer alten Möhre (was hat die gekostet? Ein paar Hundert Euro?) ist ein Kühlerdefekt nach 95.000km und 18 Jahren eigentlich kein wirklicher Mangel, sondern alterungsbedingter Verschleiß. Ich wähle bewusst dieses Wort, weil hier das hohe Alter in Jahren eine Rolle spielt. Normalerweise ist ein Kühler natürlich kein Teil, dass man durch Benutzung verschleißt im Sinne von Bremsbelag oder Kupplungsbelag.

Lasst den Händler zufrieden oder macht das mit dem Angebot, einen Kühler selbst zu besorgen und er baut ihn vielleicht noch ein.

Grüße

SpyderRyder

am 1. Oktober 2014 um 6:53

Zitat:

Original geschrieben von SauRausLasser

Gewehrleistung ist keine Vollkasko. Beim Kauf und in den letzten 5 Monaten war der Kühler ja in Ordnung.

Also kein Fall für die Gewehrleistung.

Muss der Händler erst einmal beweisen.

Für mich ein klarer Fall für die Gewährleistung.

Wenn der Händler so ein altes Auto verkauft, dann muss ihm klar sein, dass einiges nachkommen kann.

Kann nicht das Problem vom Kunden sein.

bei einem 18 Jahre alten Kühler liegt hier ganz offensichtlich altersbedingter Verschleiß vor.

Selbstverständlich kann ein Kühler auch verschleißen.

Er ist dem Fahrtwind ausgesetzt und in den Fahrzeugbetrieb eingebunden.

Wie schon hier beschrieben. Kühler vom Verwerter besorgen und gut ist.

Und selbst wenn der Händler den nicht einbaut, dass ist ist 30 Minuten erledigt.

Die Gewähleistung wird hier nicht greifen.

Ich würde hier keine falschen Hoffnungen wecken, man muss dafür sicher kein Fass aufmachen.

Kühler ist in meinen Augen auch ein Verschleißteil. Da greift keine Gewährleistung, besonders bei einer 18 Jahre alten Karre. Möchte nicht wissen, zu welchem Sparpreis die abgegeben wurde.

Man kann den Bogen auch überspannen.

am 1. Oktober 2014 um 8:09

Aus meiner sicht ist der Händler ziemlich naiv, ein 18 Jahre altes Auto zu verkaufen, auf das er Gewährleistung geben muss.

Hi,

die Polo´s werden oft erstaunlich hoch gehandelt ;) Dennoch einen riesen Gewinn wird der Händler nicht gemacht haben. Das er Batterie und Servolenkung bezahlt hat ist in der Preis und Altersklasse aber schon sehr lobenswert und schon eine echte Empfehlung für den Händler.

Wie gesagt der Kühler kostet nicht die Welt,der von mir genannte Preis bezog sich sogar auf ein Neuteil. Gebraucht ist bei sowas immer so ne Sache,nicht das der nach nem halben Jahr auch undicht wird. Dann lieber gleich neu.

Gruß Tobias

am 1. Oktober 2014 um 8:20

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

bei einem 18 Jahre alten Kühler liegt hier ganz offensichtlich altersbedingter Verschleiß vor.

Selbstverständlich kann ein Kühler auch verschleißen.

Er ist dem Fahrtwind ausgesetzt und in den Fahrzeugbetrieb eingebunden.

was in logischer Folge bedeutet, dass das gesamte Auto ein Verschleißteil ist :D weil schließlich alles mal kaputt gehen kann. Verschleiß hat mit kaputtgehen nix zu tun und ein Kühler wird nicht mit dem Alter erst zum Verschleißteil.

Allerdings würde ich trotzdem dem Vorschlag folgen und mir einen Gebrauchten besorgen. Immerhin hat der Händler eine neue Batterie bezahlt. Das machen nicht mal die Premiumhersteller nach 2 Jahren ;)

Logisch ist das ganze Auto ein Verschleißteil :)

Aber hier geht es um die Frage des "Altersbedingten" Verschleiß von einem Fahrzeugbauteil.

Und ein Kühler verschleißt sehr wohl.

Und ds ein Motorkühler (nach dem damaligen Stand der Technik) nicht ein Autoleben lang hält dürfte eigentlich auch jedem klar sein.

Das sehen im übrigen auch die Gerichte so. Mit dieser Frage mussten und müssen sich

diese nach der Gesetzes- Änderung im öfter beschäftigen.

Es gibt vom ADAC eine Liste mit gesammelten Urteilen zum Thema Gewährleistung. Man kann da grob rauslesen, daß mit zunehmenden Alter bzw. Laufleistung des jeweiligen Autos die Händler Recht bekommen und nicht mehr (kostenfrei) nachbessern müssen. Ich denke auch hier düfte das hohe Alter des Autos das ausschlaggebende Kriterium sein, der Käufer würde wohl leer ausghen...

Themenstarteram 3. Oktober 2014 um 4:05

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten. Mich hat einfach euere Meinung interessiert, ging nicht darum auf den „Kriegspfad“ zu gehen :). Gerade weil ich denke, dass sich der Händler bislang sehr fair verhalten hat.

Der Händler wird einen günstigen Kühler beschaffen und zu einem günstigen Preis einbauen, wir zahlen das dann.

Weil die Fragen aufkamen:

Der Wagen hat 1.650,- Euro gekostet.

Die Servolenkung war nicht defekt, der Kreislauf der Servoflüssigkeit war nur undicht.

Und, ich würde und werde den Händler und seine Werkstatt auf jeden Fall weiterempfehlen!

Gruß, und nochmals Danke für euere Meinungen,

M.

Gerade weil ich denke, dass sich der Händler bislang sehr fair verhalten hat.

Warum ,sollte er nicht fair sein ?

1. gewerblicher Händler ,da ist es ja sowieso anders ,als Privat , u. 2. würd ich keine Kunden so doll vergrämen ,daß er mir noch die Steuer :eek::rolleyes: auf den Hals hetzt ,da zahl ich lieber den Kühler u. kann weiter meine Geschäfte machen !:confused::D:p

am 3. Oktober 2014 um 19:09

Steuer auf den Hals?

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