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Gewährleistung mit Kilometerbegrenzung

Themenstarteram 28. März 2012 um 15:42

Hallo allerseits! Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe in 10.2011 einen PKW bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Das Fahrzeug hatte zu dem Zeitpunkt eine Laufleistung von ca. 94.000 km. Jetzt (03.2012) bei ca. 119.000 km habe ich ein defektes AGR, einen defekten Türdämpfer und ein defektes Klimabedienteil. Daraufhin habe ich den Händler kontaktiert (ca. 400 km entfernt). Er sagt ich soll den Wagen in eine Werkstatt bringen. Gesagt getan. Meine Werkstatt hat dann den Kostenvoranschlag in Höhe von ca. 750 € an den Händler geschickt. Aussage des Händlers: "Ich muss das mit meiner Gewährleistungsabteilung klären.". Ich habe im Gegenzug (um auf der sicheren Seite zu sein) ein Schreiben mit Frist aufgesetzt die Reparatur zu beauftragen und die Rechnung zu begleichen. Heute die Antwort vom Händler.

Sinngemäß schreibt er: "Bei Übergabe mit ca. 94.000 km hat der Wagen keine Mängel gehabt. Jetzt nach ca. 25.000 km treten die Fehlfunktionen auf. Laut Gewährleistungsrecht § 437 BGB ist keiner der Mängel bei Übergabe an Sie vorhanden gewesen. Das ein Fahrzeug bei der Laufleistung dann auch anfälliger für Reparaturen ist liegt bei der Nutzungsintensität bei 25.000 km in fünf Monaten auf der Hand."

Daraufhin habe ich ihn angerufen und gefragt, was er mir denn nun damit sagen will. Verweigert er die Reparatur, ja oder nein? Von ihm habe ich auf meine Frage ein klares "Nein" bekommen. Ich habe mich dann mit meiner Verkehrsrechtsschutz in Verbindung gesetzt. Die greift in diesem Fall nicht, weil ich das Auto gekauft habe bevor ich die Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen habe.

Was meint ihr zu der Sache? Gibt es soetwas wie eine Kilometerbegrenzung bei diesem Gewährleistungsfall? Ich habe das Auto als Privatperson erworben und nutze es ausschließlich privat. Meine Werkstatt sagt, dass ein defektes AGR, ein defektes Klimabedienteil und ein defekter Türdämpfer bei ca. 119.000 km nicht normal sind.

Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfe & Antworten.

Beste Antwort im Thema

Und da wundern sich noch Welche das Autohändler oftmals selbst relativ neue Fahrzeuge lieber in den Export verscherbeln als sich auf den Hof zu stellen.

 

Das man nach einem knappen halben Jahr und über 20000km jeden Defekt der auftritt über die Gewährleistung abrechnen will ist sicher nicht mal den Bürokraten in Brüssel in den Sinn gekommen.

 

Allerdings sind die Gerichte auch nicht mehr ganz so pro Verbraucher wie am Anfang der Neuregelung, mittlerweile schätzen es die Richer oftmals als normalen Verschleiß ein wenn Defekte erst nach mehreren Monaten auftreten. :D macht die deutsche Klagewut doch etwas unkalkulierbarer.

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Es kommt nicht darauf an, ob die Mängel schon bei Kauf sichtbar waren, sondern ob sie schon versteckt vorhanden waren. In den ersten sechs Monaten der Gewährleistung müsste er beweisen, dass dies NICHT so war. Das kann er im Prinzip nicht.

Themenstarteram 28. März 2012 um 16:17

Also setze ich ein Schreiben auf, in dem ich den Händler auffordere zu beweisen, dass die Mängel vor dem Kauf nicht versteckt vorhanden waren?

Danke für deine zügige Antwort.

am 28. März 2012 um 16:19

Die Kilometer sind hier in diesem Sinn uninteressant, da es sich bei der Gewährleistung nicht um eine Garantie handelt.

Beachten musst man hier das Verschleiß weder unter Garantie noch unter Gewährleistung fällt. Allerdings darf man keine Defekte verschweigen und daher Defekte die bei der Übergabe nicht ersehbar waren oder übersehen wurden, können im Nachhinein über die Gewährleistung geltend gemacht werden.

Aus dem Text habe ich gelesen, dass er dir Mündlich das Ok zur Reparatur gab, hier könnten Probleme auftauchen, wo er ganz einfach dieses Gespräch leugnen könnte. Denn Gesetzlich musst du ihm die Möglichkeit geben bis zu zweimal das selbe Problem zu beheben oder bis zur einer Fristsetzung. Erst dann darfst du selber die Reparatur ausführen lassen und ihm in Rechnung stellen.

Wie und was jetzt bei dir unter Gewährleistung fällt kann ich jetzt auch nicht sagen.

Gruß Gero

Da die Chancen recht gut stehen, daß du die Mängel rechtlich über die Gewährleistung beheben lassen kannst, solltest du keine Zeit verlieren und mit Hilfe eines versierten Rechtsanwalts dein Recht einklagen.

Themenstarteram 28. März 2012 um 16:32

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Aus dem Text habe ich gelesen, dass er dir Mündlich das Ok zur Reparatur gab, hier könnten Probleme auftauchen, wo er ganz einfach dieses Gespräch leugnen könnte. Denn Gesetzlich musst du ihm die Möglichkeit geben bis zu zweimal das selbe Problem zu beheben oder bis zur einer Fristsetzung. Erst dann darfst du selber die Reparatur ausführen lassen und ihm in Rechnung stellen.

Hierzu habe ich mit meiner Werkstatt alles detailliert besprochen. Da ich den Wagen benötigte um wieder nach Hause zu kommen, habe ich das AGR reparieren lassen da es für den Betrieb des Wagens unabdingbar ist (Ich bin damit auch liegen geblieben. Auto verweigerte Gasannahme.). Das ist so als wären die Bremsen defekt. Damit muss ich nicht zwangsweise zum Händler. Niemand kann von mir verlangen mein Auto so lange stillzulegen bis der Händler selbst nachbessert oder eine Reparatur durch dritte in Auftrag gibt.

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Da die Chancen recht gut stehen, daß du die Mängel rechtlich über die Gewährleistung beheben lassen kannst, solltest du keine Zeit verlieren und mit Hilfe eines versierten Rechtsanwalts dein Recht einklagen.

Ich habe morgen einen kostenlosen Beratungstermin beim Anwalt. Erste Einschätzungen helfen mir aber weiter. Ihr wisst wie das ist wenn man abends mit sowas ins Bett geht.

Rocket2, cpedv & Drahke, Danke für eure Antworten!

Auf dem AGR könntest du sitzenbleiben da dieses Teil ein Verschleißteil ist das oft schon unter 100tausend Kilometern defekt ist. Dazu kommt das es beim Verkauf durchaus noch voll funktionsfähig gewesen sein kann und erst mit der Zeit kaputtging.

Bei dem Türdämpfer müßte man wissen ob es ein anfälliges Teil ist oder in der Regel ein Autoleben hält. Das Bedienteil sollte aber ein Autoleben lang halten, dürfte das Teil sein bei dem die Gewährleistung am ehesten Zutrifft.

Themenstarteram 28. März 2012 um 16:53

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Auf dem AGR könntest du sitzenbleiben da dieses Teil ein Verschleißteil ist das oft schon unter 100tausend Kilometern defekt ist.

Das AGR mag im Durchschnitt oft kaputt gehen, es ist aber kein Verschleißteil!

 

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Dazu kommt das es beim Verkauf durchaus noch voll funktionsfähig gewesen sein kann und erst mit der Zeit kaputtging.

Auch das mag sein. Aber der Händler muss das beweisen.

am 28. März 2012 um 16:59

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Auf dem AGR könntest du sitzenbleiben da dieses Teil ein Verschleißteil ist das oft schon unter 100tausend Kilometern defekt ist. Dazu kommt das es beim Verkauf durchaus noch voll funktionsfähig gewesen sein kann und erst mit der Zeit kaputtging.

Bei dem Türdämpfer müßte man wissen ob es ein anfälliges Teil ist oder in der Regel ein Autoleben hält. Das Bedienteil sollte aber ein Autoleben lang halten, dürfte das Teil sein bei dem die Gewährleistung am ehesten Zutrifft.

So was ähnliches wollte ich vorhin auch schreiben, denn z.B. Bremsen können zwar bei der Übergabe schon verschließen sein und doch noch im Grünen Bereich liegen, so dass später erst die Verschleißgrenze kommt und dann fällt es auch nicht unter der Gewährleistung. Genauso mit dem Bedienteil, hier braucht der Verkäufer nicht groß was beweisen, da man hier in der Regel ein Defekt kurze Zeit nach der Übergabe zu erkennen sein müsste und nicht erst 6Monate später.

Aus diesem Grund sehe ich diese Angelegenheit nicht unbedingt so als sicher an und wie gesagt, normal musst man hier sogar wenn sich ein Händler stur stellt ein Zeitlimit abwarten, der normal mit 14Tage angesetzt wird. Mir ist aber nicht bekannt, wenn man irgendwo liegen bleibt wie dann Gesetzlich aussieht. Allerdings denke ich kommt es auf die Entfernung an.

Bedenke dass du ohne Rechtsschutzversicherung Anwalt und ggf. auch ein Gutachten im voraus bezahlen musst.

Natürlich hoffe ich dass es für dich gut ausgeht, aber man sollte hier auch Fakten bringen um böse Überraschungen vorzubeugen.

Dein Händler wollte mit der Kilometerzahl nicht die Gewährleistung einschränken, sondern auf ein Verschleißfall schließen.

Zitat:

Das AGR mag im Durchschnitt oft kaputt gehen, es ist aber kein Verschleißteil!

Doch ist er und wird sogar im Benutzerhandbuch oder Wartungsheft als Wartungsintervall auf ca.120.000km angesetzt. Hier gehört der Partikelfilter und der Kat dazu.

Gruß Gero

Themenstarteram 28. März 2012 um 17:21

Anbei eine ADAC-Liste von Verschleißteilen:

- Abgasanlage: Auspuffrohre und Schalldämpfer (wenn nicht vom Hersteller auf Fahrzeuglebenszeit ausgelegt)

- Glühkerzen / Glühstifte

- Kupplung

- Bremsscheiben

- Bremsbeläge / Bremsklötze

- Batterien

- Reifen

- Glühlampen

- Scheibenwischerblätter

Das AGR ist meines Erachtens weder Auspuffrohr noch Schalldämpfer. Ich habe außerdem im Handbuch nachgeguckt. Da steht nichts dergleichen. Nicht umsonst wurden AGRs innerhalb der Herstellergarantie oder im Rahmen der Gewährleistung unabhängig gefahrener km getauscht. Ich meine außerdem das auch ein Verschleißteil entweder bestimmte km oder eine bestimmte Zeit halten muss.

Es gilt nach wie vor, der Händler muss mir beweisen das zum Zeitpunkt der Übergabe kein versteckter Mangel vorhanden war. Weder beim AGR, noch beim Türdämpfer, noch beim Klimabedienteil. So sehe ich das zumindest.

Das ist ein Z19DTH.

Da sind AGR, Drallklappen, Lichtmaschine, Zweimassenschwungrad quasi Verschleißteile. :D

 

Ich würde auch mal die Federn ansehen lassen. ;)

(wobei das bei dem km Stand auch ohne Servicetreue per Kulanzantrag über Opel geht...)

Und ich empfehle das hiesige Vectra C / Signum Unterforum.

Themenstarteram 28. März 2012 um 18:10

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Das ist ein Z19DTH.

Da sind AGR, Drallklappen, Lichtmaschine, Zweimassenschwungrad quasi Verschleißteile. :D

 

Ich würde auch mal die Federn ansehen lassen. ;)

(wobei das bei dem km Stand auch ohne Servicetreue per Kulanzantrag über Opel geht...)

Und ich empfehle das hiesige Vectra C / Signum Unterforum.

Nochmal: nur weil Teile oft kaputt gehen sind sie nicht automatisch Verschleißteile. Wenn ich einen Motorschaden hätte und das bei diesem Motor "üblich" wäre, würde hier niemand darüber diskutieren ob das unter die Gewährleistung fällt oder nicht. Glasklarer Gewährleistungsfall. Und wenn ein Kulanzantrag über Opel erfolgreich wäre, bestärkt mich das ja noch in meiner Meinung das ein AGR kein Verschleißteil ist. Opel zahlt das ja nicht aus Spaß an der Freude.

Zitat:

Original geschrieben von MINUS8

Was meint ihr zu der Sache?

in den ersten 6monaten nach dem kauf muss der händler für die reparatur aufkommen!

Zitat:

Gibt es soetwas wie eine Kilometerbegrenzung bei diesem Gewährleistungsfall?

nein,

außer es handelt hierbei um extremen laufleistungs- und nutzungsbedingten verschleiß...

Zitat:

...habe ich das AGR reparieren lassen...

auf diesen kosten wirst du zu 99% sitzen bleiben, da du dem verkäufer die möglichkeit zur nachbesserung geben musst...

 

Nein, die Feder wäre ein Fall für die Kulanz.

Bei dem Alter von deinem Fahrzeug wäre beim AGR nur noch bei Servicetreue was zu reißen. Vielleicht 50 % rein vom Teil selbst.

 

Wenn ein Motorschaden üblich wäre, dann wäre es kein Verschleiß? Willst du die Argumentation nicht überdenken?

 

Übrigens sind die Drallklappen wenn sie denn kommen eine Möglichkeit zum Motorschaden. Wobei man bei Opel noch Glück haben kann, daß sie meist nur klemmen. Gewisse Audi Diesel mit mehr Leistung reißen die Drallklappen ganz ab und uppps. :D

Themenstarteram 28. März 2012 um 18:27

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Wenn ein Motorschaden üblich wäre, dann wäre es kein Verschleiß? Willst du die Argumentation nicht überdenken?

Nein. Alle reden von "Mensch, AGR ist doch üblich das es kaputt geht." und machen deswegen daraus ein Verschleißteil als wären es Reifen oder Scheibenwischer. Ist es aber nicht. Ein defektes AGR am Auto ist nicht normal. Nur weil etwas häufig auftritt gilt es juristisch nicht automatisch als normal.

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

...habe ich das AGR reparieren lassen...

auf diesen kosten wirst du zu 99% sitzen bleiben, da du dem verkäufer die möglichkeit zur nachbesserung geben musst...

Es ist ein reiner Händler ohne Werkstatt. Und ich bin mit dem Wagen 800 km von Zuhause entfernt liegen geblieben. Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

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