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Gewährleistung nach diesem Kaufvertrag?

Themenstarteram 30. August 2016 um 9:44

Hey Leute,

habe mir vor einem Monat einen VW Lupo in einer Privat-Werkstatt gekauft.

Habe ihn 3x Probegefahren, auch über Autobahn, lief alles perfekt und dachte ja, nehm ich als Auto für meinen Sohn. (Fahranfänger)

Leider geht nun nach 1 Monat fast nichts mehr, er lässt sich zwar noch fahren jedoch Wasserpumpe ODER Thermostat defekt. Gehe jedoch davon aus dass es die Wasserpumpe ist, Heizung funktioniert zwar aber Motor wird nur nach einer Fahrstrecke von 10 Minuten (5ter Gang zb) über 110° warm und muss abgestellt werden.

 

Nun ist meine Frage, ob ich irgendwelche Rechtlichen Schritte in Hand nehmen kann, ich hänge mal den Kaufvertrag als Bilder mit hinein.

Oder sind wir wortwörtlich in eine Sackgasse gelofen?

Mfg.

Beste Antwort im Thema
am 30. August 2016 um 12:35

Und warum fragst dan hier?

Sehr einleuchtend.

Alles ist geklärt, aber man fragt lieber

mal die Foren Leute um sich dan zu

profilieren was man selbst für ein schlaues

Köpfchen ist.:rolleyes:

Auch eine Variante neue Freunde zu finden.:cool:

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Seltsame Frage.

1.: Du hast für 1400 Schleifen einen als Bastlerfahrzeug/Teilespender ausgewiesenen Kaufgegenstand erhalten. Damit ist der Vertrag erfüllt. Punkt um.

2.: Augenscheinlich ist nach einem Monat der Thermostat defekt. So what?

Selbst wenn du irgendeine rechtliche Grundlage hättest bei dem Verkäufer etwas einzufordern, was willst du denn da holen? Willst du für 200€ Streitwert (Material und Aufwand Thermostat) einem Anwalt X Tage Lohnkosten in den Hals werfen?

3.: Warum fängst du mit Gedankenspielen über rechtliche Schritte an? Wenn du denkst Anspruch auf etwas zu haben frag doch die andere Partei einfach. Vielleicht sieht er das ja genauso und sponsert nen Thermostat.

Gruß

Martin

Meine laienhafte Meinung: Das Fahrzeug wurde als "defekt" gekauft - zumindest was alle wesentlichen technischen Baugruppen betrifft. Da könnte sich man dann durchaus zusammen dichten, was das denn nun bedeutet wenn etwas tatsächlich defekt wird (oder es bereits war und nur jetzt fällt es auf).

Meine korrekte Antwort lautet: Wenn du eine verlässliche rechtliche Auskunft willst, dann bleibt wohl nur der Weg zu einem Rechtsanwalt.

am 30. August 2016 um 10:59

Hast du Vertrag gelesen? verstanden? und unterschrieben?

Klassischer Fall von "Gier frisst Hirn".

Der TE kauft ein Restaurierungsobjekt und scheitert schon am Austausch von Wasserpumpe und Thermostat? :confused:

Das kann ich nicht wirklich nachvollziehen.

Ich befürchte, das Scheitern fing schon mit dem Lesen und Verstehen des Kaufvertrages an.

Und dann im anderen Thread über Abzocke schreiben.....

Themenstarteram 30. August 2016 um 12:22

Und wie erwartet, sind hier keine Jura-Studenten.

Laut meines Rechtsbeistandes habe ich Recht auf Mängelhaftung,

habe mit dem Verkäufer auch gesprochen und er gibt mir 80% des Kaufvertrages zurück.

Hauptsache direkt rumstuhlen in irgendeinen Forum.

Spiegelt sich die Erziehung eurer Eltern ja richtig gut.

am 30. August 2016 um 12:35

Und warum fragst dan hier?

Sehr einleuchtend.

Alles ist geklärt, aber man fragt lieber

mal die Foren Leute um sich dan zu

profilieren was man selbst für ein schlaues

Köpfchen ist.:rolleyes:

Auch eine Variante neue Freunde zu finden.:cool:

Warum hast Du nicht einfach gleich den Verkäufer gefragt? Wäre doch alles noch weniger ein Problem gewesen und Zeit diesen überflüssigen Post zu schreiben hättest Du dir auch gespart.

Zitat:

@qwelicious schrieb am 30. August 2016 um 14:22:41 Uhr:

Laut meines Rechtsbeistandes habe ich Recht auf Mängelhaftung,

habe mit dem Verkäufer auch gesprochen und er gibt mir 80% des Kaufvertrages zurück.

Auf der Basis des eingestellten Kaufvertrages besteht in diesem Fall keinerlei Recht auf Mängelhaftung.

Da stellt sich im Anschluß doch gleich die Frage, warum die Frage überhaupt hier im Forum gestellt wurde, wo doch ein Rechtsbeistand zu Verfügung stand...

am 30. August 2016 um 13:42

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. August 2016 um 15:10:42 Uhr:

Auf der Basis des eingestellten Kaufvertrages besteht in diesem Fall keinerlei Recht auf Mängelhaftung.

Da stellt sich im Anschluß doch gleich die Frage, warum die Frage überhaupt hier im Forum gestellt wurde, wo doch ein Rechtsbeistand zu Verfügung stand...

Das würde ich so nicht sagen.

Denn das wäre die Klausel für alle gewerblichen Verkäufer aus der Gewährleistung heraus zu kommen und genau das will der Gesetzgeber nicht.

Daher entscheiden die Gerichte an der Stelle regelmäßig so, ob Zustand und Preis auch zueinander passten.

Wäre die Karre also beispielsweise für 200€ verkauft worden, dann hätte es gepasst. Wird solch ein Fahrzeug aber zu einem gängigen Marktpreis für dem Alter angemessen funktionierende Fahrzeuge verkauft (was ich hier durchaus so sehen würde), dann ist dieses pauschale aufzählen praktisch aller Bauteile nicht zulässig, um die Gewährleistung auszuschließen.

Zitat:

@qwelicious schrieb am 30. August 2016 um 14:22:41 Uhr:

habe mit dem Verkäufer auch gesprochen und er gibt mir 80% des Kaufvertrages zurück.

Er schneidet also 20% des Kaufvertrags ab und du erhälst das restliche Schriftstück? Nicht schlecht. ;)

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 30. August 2016 um 15:47:54 Uhr:

Zitat:

@qwelicious schrieb am 30. August 2016 um 14:22:41 Uhr:

habe mit dem Verkäufer auch gesprochen und er gibt mir 80% des Kaufvertrages zurück.

Er schneidet also 20% des Kaufvertrags ab und du erhälst das restliche Schriftstück? Nicht schlecht. ;)

Exakt. Es wäre wohl eher im Sinne des TE gewesen, wenn der Verkäufer ihm 80% des Kaufpreises zurückgegeben hätte.

am 30. August 2016 um 13:53

Der lacht sich ins Fäustchen ;).

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