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Gewährleistung regelung in Deutschland
Hallo, ich habe mal ne Frage. Ein Freund von mir iin österreich hat sich vor 3 Tagen einen Astra G Coupe Turbo aus Deutschland geholt. Bei der heimfahrt überhitzte der Motor,im besten Fall Kopfdichtungsschaden. Da der wagen iirgendwo auf der Autobahn aAbfahrt steht konnte ich ihn mir noch nicht ansehen.
Wie ist das in Deutschland bei privat kauf geregelt, kann man den Verkäufe an?
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18 Antworten
Privat kann man die Gewährleistung ausschließen ..... ist in Standardverträgen auch so vorgedruckt .
Gibts keinen Vermerk zur Gewährleistung im Kaufvertrag, tritt automatisch die gesetzliche Regelung von 2 Jahren Gewährleistung (auch für Privatleute ) in Kraft ....
Vielen Dank, das wollte ich wissen
Allerdings gibt es beim Privatmann keine Beweislastumkehr. Man hat zwar Gewährleistung aber ab dem ersten Tag an muss der Geschädigte beweisen dass der Schaden bei Übergabe schon vorhanden war.
Also meines Wissens verkürzt sich die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen auf 12 Monate. Die ersten 6 Monate ist der Verkäufer in der Beweispflicht, die anderen 6 Monate der Käufer.
Ja,wird interessant. Der hat den wagen geholt und bei ca 100 von 600 km heimfahrt fing die Geschwindigkeit an zu fallen,qualm kam in den Innenraum. Hat mir ein Video von der fahrt gezeigt, wo die Temperaturwarnanzeige leuchtete,die Temperaturanzeige aber sich nicht bewegt war auf nullstellung. Da er nicht viel Ahnung hat von autos fuhr er weiter. Ich denk das Thermostat ist kaputt und hat nicht aufgemacht, und der Kollege hat den wagen jetzt heiß gefahren. Denk das wird mehr als nur n ZKD tausch nötig sein
Zitat:
@stefannsv schrieb am 4. März 2016 um 21:27:39 Uhr:
Also meines Wissens verkürzt sich die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen auf 12 Monate. Die ersten 6 Monate ist der Verkäufer in der Beweispflicht, die anderen 6 Monate der Käufer.
falsch ....
Man kann als Händler bei gebrauchten Dingen die Gewährleistung auf 12 Monate verkürzen ... muß so im Vertrag verankert werden ... tut man dies nicht , gelten automatisch 24 Monate .
Als Privatmann kann man die Gewährleistung komplett ausschließen .... muß aber auch so im Vertrag stehen .... steht da nix, gelten automatisch wieder 24 Monate......
Ausgeschlossen wurde am Vertrag nichts.
Ich verstehe das nicht. Da leuchten Lämpchen (rot?) und es qualmt!
Warum fährt man da weiter???
Zitat:
@Haubenzug schrieb am 4. März 2016 um 23:00:42 Uhr:
Ich verstehe das nicht. Da leuchten Lämpchen (rot?) und es qualmt!
Warum fährt man da weiter???
Diese Frage hab ich mir auch gestellt. ...
ne,leuchtet gelb
Aber so ein Fehlverhalten ist nicht durch Gewährleistung abgedeckt ... wenn man Warnsignale missachtet ist das grobe Fahrlässigkeit.... dafür kann man doch keinen Verkäufer haftbar machen wollen ?!?!
Wenn aber "nur " was Gelb geleuchtet hat, ist der Motor aber imho noch nicht überhitzt? !
Wenn ich sehe das da Leistungsverlust bemerkbar ist und auch Qualm und dazu auch "nur" die gelbe Leuchte, fahre ich bestimmt nicht weiter bis der Motor schlapp macht. Mit Gewährleistung wird es schwer für deinen freund. Kein Gericht der Welt würde ihm da recht geben bei all diesen Anzeichen eines nahenden Schadens. Zumal die Bedienungsanleitung ja bei dem Gelben Warnsignal sagt " suchen sie die nächste Werkstatt auf" und nicht fahren sie erstmal nachhause und fragen sie ihren Freund.
Nur so als persöhnliche Meinung
Ne ,ist ja nicht so das er mit qualm im Innenraum und gelb leuchtender warnlampe ne weit gefahren ist.
Erst hatte er leistungsverlust und ein pfeiffen. Blieb stehen und rief adac. Als der da war fand er einen abgerutschten ladeluftschlauch. Schelle drauf und weiter. Nach ne weile kam die gelbe Temperaturwarnlampe. Er hat ein Video gemacht während der Fahrt und hat es nen Kollegen geschickt. Ist aber noch gefahren und hat nicht gesehen, das die Temperaturanzeige auf nullstellung war. Dann hats auch nimma lang gedauert und qualmte,gleichzeitig mit leistungsverlust. Was jetzt genau ist weis noch keiner,fzg steht itgendwo in der Nähe der österreichisch- deutschen Grenze.
Das jetzt noch was Verkäufer haftbar machen geht glaub ich nimma. Wollte mal wissen wie es in Deutschland geregelt ist. .
Zitat:
@Kaya60 schrieb am 5. März 2016 um 14:20:05 Uhr:
Wenn ich sehe das da Leistungsverlust bemerkbar ist und auch Qualm und dazu auch "nur" die gelbe Leuchte, fahre ich bestimmt nicht weiter bis der Motor schlapp macht. Mit Gewährleistung wird es schwer für deinen freund. Kein Gericht der Welt würde ihm da recht geben bei all diesen Anzeichen eines nahenden Schadens. Zumal die Bedienungsanleitung ja bei dem Gelben Warnsignal sagt " suchen sie die nächste Werkstatt auf" und nicht fahren sie erstmal nachhause und fragen sie ihren Freund.
Nur so als persöhnliche Meinung
Bin überzeugt davon das er nicht in der Bedienungsanleitung nachgesehen hat. Nach hause gefahren damit ist er auch nicht. Er ist eben nicht sofort stehen geblieben. ,so wie es wohl 90% der menschen machen würden.