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Gewährleistung (Sachmängelhaftung) - richtiges Vorgehen???

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 7. Dezember 2008 um 17:48

Am 10.12.2008, also am Mittwoch, läuft die 6-monatige Gewährleistungsfrist für meinen Dicken aus. Da ich aber noch einige Sachen entdeckt habe, die der Verkäufer noch in Ordnung bringen soll, meine Frage: wie soll ich vorgehen? Fax, Einschreiben mit Rückschein, oder gleich zum Anwalt? Mal eben vorbei fahren ist nicht so einfach, wegen 360 KM Entfernung.

Kann er eventuell behaupten, im Fax oder im Einschreiben war doch nur ein leeres Blatt?

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13 Antworten

Hallo Dolofan,

 

Du kannst diese Mängel auch bei einem Händler bei Dir um das Eck machen lassen.

 

Aber sonst würde ich Ihm ein Einschreiben per Rückschein, sowie eine E-Mail schicken.

 

Du bist auch nicht verpflichtet Ihm den Wagen zu bringen, wenn er diese Arbeiten im Haus ausführen will, muss er den Wagen holen, und Dir einen Leihwagen zur Verfügung stellen.

 

Ich würde darauf bestehen das er den Bi Turbo mit einem Abschlepper holt und wieder Liefert wegen den Kilometern, oder der Händler soll Dir die Übernachtung in einem Hotel, sowie Verdienstausfall, sowie Treibstoff bezahlen.

 

Habe das ganze mit meinem Grünen durch, und nach Aufrechnung der ganzen Sache meinte mein Händler ich soll zum nächsten AUDI Betrieb fahren.

 

Sollte er immer noch nicht Einsichtig sein, die Sache komplett dem Anwalt übergeben, und mir eine PN schicken, mit dem Händlernamen, werde danach mal meinen Kontakte bei AUDI sprechen lassen.

 

Unser Händler hat gut eine auf den Sack bekommen, wegen der Sache.

 

Gruß

Themenstarteram 7. Dezember 2008 um 18:05

Hallo Stephan,

mir geht es zuerst nur um die rechtzeitige Meldung, dass etwas nicht in Ordnung ist.

Bisher war der Händler kulant, er hat den Fahrersitz fast komplett erneuert und noch einige andere Kleinigkeiten wie Achsvermessung, Bremse vorne (Materialkosten). Ich war 2 Tage da, Hotel und Sprit hat er auch bezahlt. Ihn hat die Sache mit Sicherheit mehr als 3.000 EUR gekostet. Ich weiss nicht, wie er jetzt reagiert, wenn ich ihm mitteile, dass noch mehr Tausend-Euro-Scheine fällig sind. Aus diesem Grund möchte die Meldung rechtzeitig und vor allem RICHTIG machen.

Wie ich schon geschrieben habe per E-Mail und das selbe schreiben per Einschreiben mit Rückschein.

 

Das müsste reichen :)

 

Darf ich wissen was nun noch ansteht ???

 

Gruß

Themenstarteram 7. Dezember 2008 um 18:13

Zitat:

Original geschrieben von DerNachtfalke09

...

Darf ich wissen was nun noch ansteht ???

...

Nein, darfst Du nicht.:p

War nur Scherz.

 

Also:

  • Schlag in Getriebe beim Lastwechsel
  • Turbopfeifen, Schläuche im Turbobereich, eventuell LMM
  • Metallisches Geräusch unterm Motor (Kat defekt?)
  • Viskokupplung hinterm Lüfterrad
  • Batterie leer (wurde im Juni erneuert :confused:)
  • Seit der Sitzreparatur geht die Sitz- und Lenkradheizung nicht mehr richtig
  • Ab und zu will der RNS-E die DVD nicht lesen

Reicht das?

Das reicht :)

 

Aber schon wie geschrieben E-Mail und Einschreiben.

 

Ich habe damals am letzten Tag der Sachmängelhaftung meinen Dicken wegen den NW zum Händler bei mir gestellt.

 

Mein Verkaufshändler meinte, er ist da nun raus weil sich mein Händler erst am nächsten Tag bei Ihm gemeldet hat, unser Anwalt hat dem Verkaufs Händler dann mal gesagt wann er raus ist :)

 

Hatte die NW schon mal reklamiert, und er meinte der AKE ist der beste Motor usw......

 

Wünsche Dir viel Glück.

 

Gruß

Hallo,

Einschreiben mit Rückschein. Um die Ecke der Händler wäre nur die Garantie nicht die Sachmängelhaftung.

Wenn die Batterie schon wieder leer ist, lass mal bei Deinem Dicken nach einem Massemangel suchen, dadurch wird die Batterie nicht richtig von der Lichtmaschine geladen. Hatte das Problem auch, da war ein Kabel dass auf die Achse ging und da nicht hingehörte, das Voltmeter zeigte auch immer nur um die 12V an, richtig sind aber um die 16V.

Gruß Babsi

Ich würde auch erstmal dort anrufen und die Mängel schildern, dann soll er dir einfach ein Fax schicken, in dem die Mängel aufgelistet sind und dieses natürlich vorher unterschreiben.

Das Einschreiben kannst du sicherheitshalber ja trotzdem noch abschicken.

Wenn bei dem Telefonat rauskommen sollte, dass der Händler sich quer stellt, würde ich gleich zum Anwalt gehen, der kann dir da sicher am besten weiterhelfen. Ist ja doch alles sehr kurzfristig das ganze.

Themenstarteram 8. Dezember 2008 um 10:23

Erst mal danke schön an alle.

Habe heute versucht, mit dem Serviceleiter zu sprechen, er war aber beschäftigt und will sich kurzfristig bei mir telefonisch melden. Ich habe die Zeit genutzt, um ein Schreiben aufzusetzen.   

Zitat:

Aufforderung zur Mängelbeseitigung

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit fordere ich Sie auf, im Rahmen der Sachmängelhaftung für Gebrauchtwagen, folgende Mängel an meinem Fahrzeug zu beseitigen: 

 

  • Schlag im Getriebe beim Lastwechsel
  • Turbopfeifen, undichte oder defekte Schläuche im Turbobereich, Luftmassenmesser (falsche Werte bei der Diagnosefahrt)
  • Metallische Vibrations-Geräusche unter dem Motor (Kat defekt?)
  • Viskokupplung hinterm Lüfterrad (zwischen Kühler und Motor)
  • Batterie 2 mal leer gewesen, habe Starthilfe benötigt (obwohl die Batterie im Mai oder Juni bei der Inspektion erneuert wurde)
  • Seit der Sitzreparatur funktioniert die Sitz- und Lenkradheizung nicht mehr richtig (nur lauwarm und reagiert sehr träge)
  • Ab und zu will das Navigationsgerät RNS-E die DVD nicht lesen (festgestellt jetzt bei den tieferen Temperaturen)

 

 

 

Ich bitte um Bestätigung.

Was meint Ihr zu der Formulierung? Ist die "politisch korrekt" genug oder muss ich etwas daran ändern/hinzufügen?

 

am 8. Dezember 2008 um 14:04

Der Tip, die Sache beim Händler um die Ecke machen zu lassen kann zur Katastrophe führen! Du musst Deinem Händler zunächst ein Nachbesserungsrecht einräumen! Machst Du dies nicht und lässt gleich in einer anderen Werkstatt reparieren, bleibst Du auf den Kosten sitzen. Dein Vorgehen ist daher richtig.

Beste Grüße, Sepp

Ich würde das Schreiben vielleicht etwas "wohlwollender" Formulieren. Hauptsache ist ja erstmal, dass die Werkstatt weiß welche Probleme es gibt und eben dies innerhalb der Frist. Dein Schreiben ist für meinen Geschmack etwas zu "hart" formuliert.

Themenstarteram 8. Dezember 2008 um 15:39

Tja, mag sein, dass mein Schreiben etwas hart wirkt, meine Absicht war aber nur, alles sachlich darzustellen. Ändern lässt sich jetzt daran nichts mehr.

Aktueller Stand: da kein Rückruf kam, habe ich um 15 Uhr den Serviceleiter wieder angerufen und ihm mitgeteilt, dass noch Reparaturen anstehen. Ich habe ihm danach über eMail, Fax und Einschreiben mit Rückschein mein "Schreiben" gesendet. Also: Telefon, eMail, Fax und Einschreiben zusammen dürften reichen, oder etwa nicht?

Zitat:

Original geschrieben von dolofan

Tja, mag sein, dass mein Schreiben etwas hart wirkt, meine Absicht war aber nur, alles sachlich darzustellen. Ändern lässt sich jetzt daran nichts mehr.

Aktueller Stand: da kein Rückruf kam, habe ich um 15 Uhr den Serviceleiter wieder angerufen und ihm mitgeteilt, dass noch Reparaturen anstehen. Ich habe ihm danach über eMail, Fax und Einschreiben mit Rückschein mein "Schreiben" gesendet. Also: Telefon, eMail, Fax und Einschreiben zusammen dürften reichen, oder etwa nicht?

Schon bei einem Einschreiben tut er sich schwer zu behaupten von nix zu wissen. Bei der Fülle an Möglichkeiten bist auf der gaaaaanz sicheren Seite :D

Ich habe mich vor Kurzem auch über die sichere Zustellung solcher Erklärungen informiert und habe die Info bekommen den Brief vor Zeugen einzupacken und zu verschließen und den selben Inhalt vorab per E-Mail und Fax zuzusenden. Damit sollte es dem Empfänger hinreichen schwer fallen, zu beweisen, dass keine von diesen 3 Zustellungen funktioniert hat.

Bei diesem Einschreiben mit Rückschein ist das Problem, dass der Empfänger die Annahme verweigern kann und das Einschreiben dann erst nach einigen Tagen wieder zurückkommt, danach dürfte dann allerdings die Frist abgelaufen sein.

Weiterhin besteht noch die Möglichkeit den Gerichtsvollzieher zu beauftragen, kostet allerdings auch etwas.

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