ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Gewährleistung/Sachmangelhaftun

Gewährleistung/Sachmangelhaftun

Themenstarteram 29. Januar 2015 um 11:40

Hallo Leute,

ich bin neu hier und bin mir auch nicht sicher ob die frage hier hin passt, deshalb sorry schonmal.

Also, ich bin KFZ Händler und habe einem Privatman ein Auto verkauft, ich habe ihm mitgeteilt, dass das Auto zeitweise Leistungsausfälle hat und hatte, das evtl. auf Turboladerschäden zurückzuführen ist oder auch mehr, was nicht geprüft wurde.

Es wurde in den Verträgen festgehalten und vom Käufer unterschrieben.

Jetzt genau nach 5 Monaten und 22 Tagen bekomme ich Post vom Anwalt das er seine Gewährleiststungsansprüche/Sachmangelhaftung in Anspruch nehmen will. (wegen den bekannten Problemen, Leistungsausfälle usw. , der Turbo soll neu kommen, Abgaskrümmer usw.)

Die Papiere liegen beim Anwalt wollte doch trotzdem von euch und euren Erfahrungen hören wie sowas behandelt wird.

Vielen Dank schonmal.

Ähnliche Themen
25 Antworten

Hi,

bin natürlich kein Fachmann aber für bekannte Mängel gibt es meines Wissens keine Gewährleistung. Die wurden ja mitgekauft. Wenn du in den Vertrag natürlich praktisch alles als kaput reingeschrieben hast was gar nicht kaput war könnte man dir eine versuchte Umgehung unterstellen.

Solange nur wirklich nur vorhandene Mängel im Vertrag standen und vom Käufer unterschieben wurde sehe ich da als Laie keine Gefahr für dich.

Es gibt halt auf beiden Seiten extreme Kotzbrocken. Verkäufer die versuchen sich mit allem möglichen Tricks aus der Gewährleistung rauszuwinden und Käufer mit Vollkakaskomentalität die bei einem 10 jahre alten Gebrauchtwagen einen Neuwagen verlangen.

GRuß Tobias

Themenstarteram 29. Januar 2015 um 11:59

Hi,

ja so sehe ich das auch. Ich habe nur das aufgeschrieben weil selber das Auto einige Zeit gefahren bin und davon wusste.

Mal sehen was darauß wird. Monatg habe ich ein termin bei meiner Anwältin, mal sehen wie Sie das sieht.

Wollte halt mal von "normalen" Leuten mal die Meinung hören.

Es kommt auf die Details an.

Wenn man z. B. ein Fahrzeug als Bastlerfahrzeug unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft, der Kaufpreis aber nicht einem Basterfahrzeug entspricht, also deutlich höher ist, dann kann der Gewährleistungsausschluss unwirksam sein.

Es kommt also auch auf den Fahrzeugwert, den Kaufpreis und die genaue Beschreibung im Kaufvertrag an.

Waren evtl. Zeugen, bei den Verhandlungen und beim Kaufvertragsunterzeichnung, zugegen?

Themenstarteram 29. Januar 2015 um 12:51

Also ich hatte nicht vor den Käufer die Gewährleistung irgenwie auszuschließen. es ging mir lediglich um die Mängel die Bekannt waren, deshalb habe ich die Mängel aufgeführt.

Das Auto war ein 2008er S211 / E 280 T CDI VK 13500 € 180000 km gelaufen.

Der Käufer hatte sein Freund dabei, die haben das Auto sogar auf eine Hebebühne gestellt und das Auto genau durchgesehen. Wobei ich ja auch weiß das die vom augenscheinlichen betrachten solche Fehler nicht sehen.

Daher habe ich das mit in die Bestellung rein genommen als Mangel und wollte es nicht verschweigen.

Ohne das Fahrzeug im Detail zu kennen, wäre der Preis IMO für ein mängelfreies Fahrzeug angemessen.

Mit erheblichen Mängeln aber doch etwas zu hoch, aber nicht sittenwidrig.

Wenn genau die Mängel, die jetzt gerügt werden, auch im Kaufvertrag explizit aufgeführt sind, dann sehe ich für den Käufer schwarz.

Themenstarteram 29. Januar 2015 um 13:27

Ja um genau zu sein habe ich diesen Satz geschrieben

"Das Auto hat und hatte Leistungsausfälle die evtl. auf einen Turboladerschaden zurück zu führen sind, aber das Auto wurde nicht überprüft und daher ist eine Schadenserweiterung diesbezüglich möglich."

Ich denke auch das es für mich(Verkäufer) besser aussieht als für den gegner, aber gut abwarten was daraus wird.

Mir kommt merkwürdig vor, dass sich ein Turboladerschaden fast ein halbes Jahr hinziehen soll.

Ich hatte mal einen Turboladerschaden bei einem "Audi A6 2,5 TDI V6" und der trat absolut plötzlich auf und dann konnte ich noch nicht mal mehr 30 km bis zur Werkstatt fahren, weil der Unmengen an Motoröl durch den Auspuff jagte und so gut wie keine Leistung mehr abgab.

Ich könnte mir eher andere Ursachen vorstellen, als einen Turboladerschaden.

Wenn jetzt wirklich der Turbolader defekt sein sollte, dann müsste man die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer wissen und berücksichtigen.

Wird wohl auf ein vom Gericht bestelltes Gutachten hinauslaufen.

Da noch kein halbes Jahr um ist, liegt die Beweislast, für im Kaufvertrag nicht benannte Schäden, bei dir.

Themenstarteram 29. Januar 2015 um 13:59

Genau, ich will dem Käufer ja auch wohl helfen nur sehe ich nicht ein für etwas zu zahlen, was bekannt war deswegen kommt mir das alles so merkwürdig vor. die Gewährleistung gänzlich abstreiten und wegreden kann man nicht jeder seriöse Händler weiß was das ist. Demnach versuche ich das noch nicht einmal.

Aber gut wir werden sehen.

Ich danke euch aufjedenfall für eure gedanken.

Es wäre nett, wenn wir den Ausgang erfahren würden, egal ob positiv oder negativ für dich.

Themenstarteram 29. Januar 2015 um 14:08

Gerne, ich kann euch nicht sagen wie lange es dauert aber sobald da bewegung ist werde ich euch schreiben.

die evtl. auf einen Turboladerschaden zurück zu führen sind, aber das Auto wurde nicht überprüft und daher ist eine Schadenserweiterung diesbezüglich möglich."

Hättest Du den Turbo nicht nur als möglichen Schaden erwähnt, sondern klipp und klar einen "Motorschaden" deklariert, könnte Dir niemand etwas am Zeug flicken.

Hätte unter Umständen den Preis nach unten gedrückt, aber Du wärst aus der Nummer raus gewesen.

Der Käufer hätte sich IMO, bei so einem Hinweis, auf Folgekosten einstellen müssen.

Es kommt aber immer auf den Richter an, je nachdem wie der gepolt ist ;)

Themenstarteram 29. Januar 2015 um 16:05

Ich wollte schon bei der Wahrheit bleiben und nicht mich zu den "händlern" anschließen die sowas täglich machen.

aber gut bleibt abzuwarten was passiert ;)

§ 442 (BGB) Kenntnis des Käufers

(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Und damit kommt es hier darauf an, ob der jetzt aufgetretene Mangel mit dem im Kaufvertrag beschriebenen identisch ist. Würde im Rechtsstreit wohl ein Gutachter zu entscheiden haben.

Gruß

Peter

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Gewährleistung/Sachmangelhaftun