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Gewährleistung & Serviceheft
Hallo miteinander,
ich habe eine Frage zur gesetzlichen Gewährleistung (nicht Garantie).
Garantie: Freiwillige Leistung des Herstellers. Garantiebedingungen kann der Hersteller festlegen.
Gesetzliche Gewährleistung bei neuen KZF: In der Regel 24 Monate, jedoch Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Frage:
Kann der Händler die (gesetzliche) Gewährleistung vom Einhalten der Serviceintervalle abhängig machen?
Hintergrund:
Es geht um einen neuen Chinaroller, gerade einmal 2 Monate alt, 1000km gelaufen. Ölwechsel/Ventile einstellen/usw. wurde nach Wartungsplan von mir vorgenommen. Aber eben keine Stempel.
Nun ist das "gute" Teil leider kaputt. Bin noch auf der Fehlersuche. Kann der Händler die Gewährleistung generell verweigern, auch wenn der Fehler (z.B. defekte Kurbelwelle) evtl. gar nicht durch die "eigenmächtige Wartung" verursacht wurde.
Weiß da jemand was?
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@da.Hasinger schrieb am 9. September 2015 um 16:27:27 Uhr:
Chinaroller
Plastikschafe hier:
Ähnliche Themen
18 Antworten
Zitat:
@da.Hasinger schrieb am 9. September 2015 um 16:27:27 Uhr:
Chinaroller
Plastikschafe hier:
Zitat:
@BMW-Onkel schrieb am 9. September 2015 um 17:07:47 Uhr:
............Plastikschafe ....
Den Ausdruck kannte ich noch nicht
Bin mit der Struktur des Forums durchaus vertraut.
Mir ging es lediglich um das Thema "Gewährleistung".
Von mir aus tausche den Begriff Roller durch 2Rad.
Wusste nicht das man in jedem Posting erwähnen muss, dass man auch ein richtiges Motorrad fährt, um im Biker Treff ein Thema aufmachen zu dürfen...
Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die vorgeschriebenen Servicearbeiten nicht von einer authorisierten Fachwerkstatt vorgenommen wurden. Das dürfte auch so in Deinen Unterlagen stehen. Es wäre sicher dienlicher für diesen speziellen Fall dort nachzuschauen, anstatt die Frage allgemein in den Raum zu stellen.
Möglicherweise handhabt Benzhou das anders als z.B. Honda oder BMW. (Beispiele)
Bei Car - Garantien (Gebrauchtfahrzeuggarantien) reicht es, wenn es eine beliebige Fachwerkstatt (Meisterbetrieb) macht. Wenn ich die nicht oder seölbst mache (und seis nur der Ölwechsel) erlischt die Garantie (steht so in den Vertragsbedingungen dieses Garantiescheins, war jetzt aber weder ein Roller noch ein Motorrad, sondern ein Mercedes SLK)
Stempel obligatorisch.
Im Grunde weiß das doch jeder, dass Wartungsarbeiten innerhalb der Garantie/Gewährleistungspflicht nur von der Werkstatt gemacht werden dürfen.
PS: Den Begriff "Plastikschafe" fand ich auch amüsant.
Wenn man gas gibt, machen sie "Mööööööhhhhhhhhhh!
Gibt da auch noch andere Foren, frag einen Anwalt z. B. Da wäre deine Frage besser aufgehoben. Aber in der Garantiezeit sollte schon die Werkstatt den Service machen ansonsten Gibt's halt Probleme
Hallo,
die Garantie erlischt, wenn der Wartungsplan nicht nachweisbar ist.
Glasklare Sache, das ist bei allen Herstellern so, aber auch nicht ganz neu.
Ansonsten gibt es nur noch eines zu sagen, solchen Müll sollte man gar nicht erst kaufen.
Besser, einen gebrauchten Markenroller, dann gibt es solche Probleme im Allgemeinen erst gar nicht.
Ich denke, du wirst bei der Durchsetzung deiner Ansprüche keine Chance haben.
Gruß
Nachtrag:
Ich hatte auch mal solch einen China-Schrott, mein Nachbar ebenfalls.
Ständig irgendwelche Schäden, bei der Auslieferung des Rex-Rollers meines Nachbarn mussten nahazu alle Schrauben festgezogen werden.
Fazit:
Absolut minderwertige Ware, nie wieder werde ich mir sowas zulegen.
Gruß
Hier werden aber wieder mal Garantie und Gewährleistung durcheinander geworfen. Für die Sachmängelhaftung würde mich mal die Grundlage interessieren, warum die wegfallen soll, wenn eine Inspektion nicht durchgeführt wurde. Im Gesetz steht das jedenfalls nicht.
Auch hier gilt, dass der Händler nachweisen muss, dass der Fehler nicht von Anfang an vorhanden war. Bei einem Kurbelwellenschaden nach zwei Monaten wird der Händler um einen Ersatz nicht drumherum kommen, auch wenn keine Stempel im Garantieheft sind.
Danke, das Gesetz kennt kein Wartungsheft.
Und hier ging es explizit nicht um Garantie oder Kulanz.
Und Gesetze kann der Händler nicht einschränken.
Der Händler müsste Dir nachweisen, dass Du es durch Deine Wartung kaputt gemacht hast.
Zitat:
@JGibbs schrieb am 10. September 2015 um 08:57:19 Uhr:
Danke, das Gesetz kennt kein Wartungsheft.
Und hier ging es explizit nicht um Garantie oder Kulanz.
Und Gesetze kann der Händler nicht einschränken.
Der Händler müsste Dir nachweisen, dass Du es durch Deine Wartung kaputt gemacht hast.
Welche Wartung?
Es wurde nirgendwo eine Wartung dokumentiert, wie soll also eine Wartung nachgewiesen werden?
Das Gesetz mag dies nicht vorschreiben aber wenn der Händler sich weigert und es vor Gericht gehen sollte, wie soll da nun eine Wartung nachgewiesen werden können?
Verstehst Du deinen Fehler?
Wenn das Gesetz keine Wartung verlangt, wieso soll vor Gericht die Wartung eine Rolle spielen?
Der Richter wird danach nicht fragen bei einem quasi Neugeräte. Zur Wiederholung: 2Monate alt, 1 000 km gelaufen.
Im Übrigen kann man durchaus glaubhaft an Hand von Kaufbelegen nachweisen, eine Wartung gemacht zu haben.
Aber das wird vor Gericht wie bereits ausgeführt, kein Thema sein.
Okay, also wenn ich 40tkm im Jahr fahre, mir ein Neufahrzeug kaufe und keine Wartungen machen lasse, kann ich nach 1 Jahr und 40tkm jegliche Reparatur auf Garantie verlangen?
Also ich glaube Verschleiß und Wartung wird bei sowas durchaus berücksichtigt...
Verrate mir doch auch mal wie die Inspektion anhand einer Rechnung für 2l Öl belegt werden kann? Die Werkstätten haben durchaus umfangreichere Wartungspläne in die eine Privatperson keinen Einblick hat. Wie soll denn also die Komplette Wartung nachgewiesen werden?
Gruß
Da wars schon wieder PuntoFlame, Gewährleistung, nicht Garantie.
Nach nem Jahr hast sowieso Pech, da Beweislastumkehr, auch wenn generell Verkäufer/ Hersteller meist darauf verzichten Gott sei Dank. Auch sind Verschleißteile meist ausgenommen, wenn sie denn wegen Verschleiß erneuert werden müssen.
Außerdem, das ist jetzt mein Halbwissen, kann man von der Gewährleistung nur Gebrauch machen, wenn man den entsprechenden Gegenstand gem. Herstellerangaben verwendet hat und der schreibt halt nun mal den Kundendienst vor. Wurde ja e schon aufgeweicht, dass man jetzt in jeder Werkstatt darf.