Gewährleistung!?
hallo
habe jetzt mal eine wichtige frage!
habe mein auto seit mitte februar, jetzt ist der rückfahrwarner defekt (hatte ich schon mal gepostet), bei dem verkäufer (autohaus in leipzig) angerufen, und die meinten, die seien nicht zuständig, da der warner ja bei übergabe nicht defekt war.
ja, richtig, der warner ging ja, aber nach ca 8 wochen hat er jetzt ne macke....aber das wäre in dem fall uninteresant, da er ja vorher ging (aussage verkäufer).
was ist denn nun richtig?! der argumentiert so, das es eigendlich egal ist was kaputt geht, wenn der mangel nicht bei auslieferung bestand, hab ich pech.
was ist denn wenn ich jetzt ne defekte düse habe, muß ich die dann auch selber zahlen, da ich ja nicht auf 3 zylindern vom verkaufshof gefahren bin?!
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22 Antworten
24 Monate Gewährleistung
mein Verständnis:
Kaufe ich ein FZG bekomme ich 24 Mon Gewährleistung
das heißt der Händler gewährleistet das mein gekauftes FZG i.O. ist
tritt ein Mangel auf in den ersten 6 Monaten muss der Händler mir beweisen das daß beanstandete Teil bei Auslieferung i.O. war und ich den defekt herbei geführt habe
das kann er meist nicht es sei es gab äußere Einwirkung (Unfall oder selber geschraubt)
ab den 7 Mon kippt die Beweispflicht und ich muß dem Händler beweisen das daß Teil schon lange ein Defekt hat
das kann ich meist nicht es sein ich habe den Mangel schon einmal aufgezeigt und habe es SCHRIFTLICH!!!!
MFG
Bertram02
bei gebrauchtwagen sinds leider nur 12 monate. ja, mit dem beweisen ists so ne sache. der sensor ging ja 8 wochen lang, und jetzt nicht mehr, das ist beweis genug für den händler, das ist das problem. und machen will er nur was, wenn ich vorort bin...allerdings sind das hin und zurück 450km, also nicht mal ebend nebenbei.
hab mir schon rechtsberatung geholt, und so die große aussicht habe ich da nicht bei. klar würde der warscheinlich zahlen wenns hart auf hart kommt, allerdings bräuchte ich dann erst nen gutachten wie und warum was defekt ist, sollte er dann nicht mitspielen, müßte es dann über anwalt gehen, was dann aber für mich erstmal 100 euro beteiligung sind und dann hätte ich den sensor 2 mal wieder raus!
im grunde ist die sache mit der gewährleistung nur verarsche und bei niedrigen summen hinfällig. würde jetzt das getriebe die grätsche machen oder alle düsen wären defekt, dann wärs wieder was anderes....fazit, nie wieder vom händler, außer autohaus oder von privat!
Zitat:
Original geschrieben von Evangelion
bei gebrauchtwagen sinds leider nur 12 monate. ja, mit dem beweisen ists so ne sache. der sensor ging ja 8 wochen lang, und jetzt nicht mehr, das ist beweis genug für den händler, das ist das problem. und machen will er nur was, wenn ich vorort bin...allerdings sind das hin und zurück 450km, also nicht mal ebend nebenbei.
hab mir schon rechtsberatung geholt, und so die große aussicht habe ich da nicht bei. klar würde der warscheinlich zahlen wenns hart auf hart kommt, allerdings bräuchte ich dann erst nen gutachten wie und warum was defekt ist, sollte er dann nicht mitspielen, müßte es dann über anwalt gehen, was dann aber für mich erstmal 100 euro beteiligung sind und dann hätte ich den sensor 2 mal wieder raus!
im grunde ist die sache mit der gewährleistung nur verarsche und bei niedrigen summen hinfällig. würde jetzt das getriebe die grätsche machen oder alle düsen wären defekt, dann wärs wieder was anderes....fazit, nie wieder vom händler, außer autohaus oder von privat!
traurig aber wahr
MFG
Bertram02
Hallo!
Ich kann deinen Ärger verstehen, aber was erwartest du denn?
Einfach gesagt hattest du mit dem Sensor jetzt einfach nur Pech, denn scheinbar hat er bei dir acht Wochen lang funktioniert und die ganzen Jahre vorher auch. Is halt nunmal so, dass die Technik nicht ewig hält, aber darauf sollte man sich bei nem Gebrauchtwagen auch einstellen - is eben kein Neuwagen mehr.
So wie ich das herauslese hast du den Wagen auch nicht von einem Fordhändler gekauft, sonst hätte er sicherlich eine Gebrauchtwagen-Garantie mit angeboten. Das machen freie Händler auch. Aber das lassen die sich halt auch bezahlen... Genauso wie ein Fordhändler...
Und du hast recht. Wie will man dem Verkäufer beweisen, dass das Teil schon bei Gefahrenübergang defekt war? Das klappt nicht mal hundertprozentig mit nem Gutachten, es sei den, es war bereits beim Händler kaputt und der hatte es mangelhaft wieder "instandgesetzt" oder so. Aber das Gutachten verschlingt höchstwahrscheinlich mehr Geld, als die ganze Schoße wert is.
Mein Tipp: Lass das gut sein, beiß in den sauren Apfel und versuch dich nicht allzu sehr zu ärgern... Denn der einzige der mit deinem Magengeschwür leben muss bist du... Shit happens.
Aber noch eine kleine Anmerkung:
Mein 2001er Mondeo is auch von einem freien Händler. Bei dem würd ich zwar aus persönlichen Gründen nimmer kaufen aber der Wagen war und ist bis auf ein paar wenige modelltypische Mängel astrein.
Schönen Gruß
Börny
teils haste nicht unrecht, ist ja auch nen gebrauchtwagen, bestreite ich ja nicht...aber wofür gibts denn gewährleistung wenns fast nicht möglich ist darauf etwas abzuwälzen. ja ne garantie wurde mir angeboten...für 300 euro, und ab 50000km schon mit geminderter übernahme von defekten....
ne, von dem händler würde ich auch nicht mehr kaufen...außen hui innen pfui. null entgegenkommen oder sonstiges.
erwarten tue ich von dem garnichts mehr aber vllt gehen meine düsen noch kaputt...dann kriege ich ihn doch noch, und dann gehts gleich mit anwalt los. wies in den wald reinruft, so schallts halt raus. wenn er freiwillig 50% vom sensor übernommen hätte, ok, aber so....dafür war der wagen dann doch zu teuer!
Zitat:
Original geschrieben von Evangelion
teils haste nicht unrecht, ist ja auch nen gebrauchtwagen, bestreite ich ja nicht...aber wofür gibts denn gewährleistung wenns fast nicht möglich ist darauf etwas abzuwälzen. ja ne garantie wurde mir angeboten...für 300 euro, und ab 50000km schon mit geminderter übernahme von defekten....
Die Gewährleistung is nach meiner Einschätzung für weitaus teurere Schäden erst sinnvoll, wie z.B. Motor, Getriebe, Steuergeräte usw. Also die Dinge, auf die es ankommt und deren Reparatur möglicherweise den Wert des Wagens übersteigen würden, noch bevor er ein schrottreifes Alter erreicht. Nur dann machts Sinn.
Ich meld doch auch nicht gleich ne abgebrochene Antenne oder nen Spiegel der Kasko. Bezahl ich den (kleinen) Schaden selbst, komm ich weitaus günstiger und stressfreier ans Ziel. Mal abgesehen davon, dass mir die SB sowieso bleiben würde. Nur mal so als Beispiel gesagt.
Zitat:
Original geschrieben von Evangelion
erwarten tue ich von dem garnichts mehr aber vllt gehen meine düsen noch kaputt...dann kriege ich ihn doch noch, und dann gehts gleich mit anwalt los. wies in den wald reinruft, so schallts halt raus. wenn er freiwillig 50% vom sensor übernommen hätte, ok, aber so....dafür war der wagen dann doch zu teuer!
Na dann hoff ich nur mal für dich, dass "deine Düsen" noch innerhalb der Gewährleistung die Grätsche machen und net danach. Sonst wär dein "Wunsch" n gewaltiger Schuss in den Ofen... (was in meinen Augen sowieso hirnrissig is, aber gut...). Und selbst dann kann das Gutachten noch ergeben, dass der Schaden bei Gefahrenübergang noch nicht bestanden hat! Dann "kriegst ihn" wieder net, egal ob mit Anwalt oder ohne...
Und warum sollte er in irgend einer Weise entgegenkommen? Wahrscheinlich hat er wirklich nichts mit dem Defekt zu tun und Kulanz is rein auf freiwilliger Basis. So blöd es klingt, aber da hättest dann eben vorher die Gebrauchtwagen-Garantie abschließen müssen.
Nochmal, beruhig dich und lass es gut sein...
Gruß
Börny
mit beruhigen hat das nichts zu tun, die haben mich schon bei der inspektion beschissen, die war arg mangelhaft trotz ford händlers. arbeite selber im autohaus, und was glaubst du mit welchen sachen da so die kunden kommen, dagegen ist mein anliegen eher schon nen geschenk. da wollen kunden ne wandlung/rücktritt weil ihr auto 5,2 liter diesel verbraucht, der von der frau würde ja nur 4,5 verbrauchen. neuwagen ist allerdings mit filter und nich mal eingefahren...und selbst diese leute versucht man noch glücklich zu machen!
alles ansichtssache, zufrieden bin ich allerdings nicht und nachtragend wenn man versucht mich zu verarschen. defekte düsen wünsche ich mir auf keinen fall!! aber bei so viel kundenfreundlickeit des verkäufers kann man sich doch mal erkenntlich zeigen!
naja, mit meinem alten hatte ich 6 jahre so gut wie keine probleme...hoffe das es mit dem ab jetzigen auch so weiter geht!!
in diesem sinne, eich hoch auf die gewährleistung!
Also ich bin der Meinung das du auf jeden Fall ein Recht hast auf Gewährleistung und somit auf eine Schadensbeseitigung seitens des Autohauses!
Denn ein Rückfahrwarner ist kein Verschleißteil und somit muss dieses von dem Autohaus behoben werden egal ob dieser 8 oder 15 Wochen ging, ein Mangel ist ein Mangel.
Einfach ein Schreiben aufsetzen und den anspruch auf Gewährleistung anmelden (Einschreiben und Rückschein) mit Fristsetzung wann der Mangel beseitigt sein soll.
Kannst auch hier mal blättern http://www.123recht.net/ da bekommst du wertvolle Tips hat mir auch geholfen bei meiner Sache mit den Düsen.
Ach und zum Thema Gewährleistung bei Einspritzdüsen, da habe ich einschlägige Erfahrung......
Zitat:
Original geschrieben von KawaFrank
Also ich bin der Meinung das du auf jeden Fall ein Recht hast auf Gewährleistung und somit auf eine Schadensbeseitigung seitens des Autohauses!
Denn ein Rückfahrwarner ist kein Verschleißteil und somit muss dieses von dem Autohaus behoben werden egal ob dieser 8 oder 15 Wochen ging, ein Mangel ist ein Mangel.
Einfach ein Schreiben aufsetzen und den anspruch auf Gewährleistung anmelden (Einschreiben und Rückschein) mit Fristsetzung wann der Mangel beseitigt sein soll.
Kannst auch hier mal blättern http://www.123recht.net/ da bekommst du wertvolle Tips hat mir auch geholfen bei meiner Sache mit den Düsen.
Ach und zum Thema Gewährleistung bei Einspritzdüsen, da habe ich einschlägige Erfahrung......
danke für den link! ja, gewährleistung habe ich zwar, aber wie oben beschrieben zu welchem preis! wenns nen händler hier vor ort wäre dann wird ich da schon mal bißchen prott machen...aber so....rechtsberatung meinte das selbe wie du...aber was weis ich was die sich dann noch einfallen lassen. mal eben 450 km fahren und nachher doch noch probleme. meine finanzreserven stehen draußen und piepen beim rückwärtsfahren . wenn ichs so dicke hätte würde ich schon aus prinzip es auf rechtsberatung bestehen und es auch durchziehen....hab ja recht gute verbindung zu ford, und bekomme die sachen zum ek, das ist der einzige vorteil an der ganzen sache.
Wie wäre es, wenn Du dem Händeler eine Schadensbeseitigung bei einer Werkstatt bei Dir vor Ort vorschlägst.
Wäre immer noch billiger, als bei ihm vor Ort, da er ja auch noch die Kosten für die Fahrstrecke übernehmen müßte. Das wiessen die wenigsten, das eine Schadensbeseitigung, die unter der Gewährleistung läuft, auch die Kosten für die überbringung des Fahrzeuges zur Werkstatt mit beinhaltet.
Gruß Hegele
hier wär ihm das zu teuer, meister meinte 120 euro bei ford, die könnten es angeblich für 30-40 euro...klar! der sensor kostet im ek schon fast 50 euro. einzig rausreden können sie gut aber sonst nichts.
Zitat:
Original geschrieben von Evangelion
hier wär ihm das zu teuer, meister meinte 120 euro bei ford, die könnten es angeblich für 30-40 euro...klar! der sensor kostet im ek schon fast 50 euro. einzig rausreden können sie gut aber sonst nichts.
Rechnen mal folgendes.
ca. 450 km hin und 450 km zurück mach ca. 70 liter Diesel x 1,30 = 91 Euro + Verschleiß
Kostenpauschale ca. 15 cent auf 1 km = 900km x 0,15=135 Euro
Dazu ca. 40 Euro Einbaukosten
Kosten also um die 175 Euro
Noch nicht erwähnt, die Arbeitszeit für den Händler, die der Monteur und seine Verwaltung braucht.
Den Monteur kann er in dieser zeit andersweitig einsetzen.
Ich glaube, er spekuliert damit, Das kein Kunde solch eine weite Strecke fahren würde.
Gruß Hegele
KLingt ganz interessant was ich so lese. nur mal eine Frage - wenn du diesem händler in leipzig erklärt hast, das der besagte sensor kaput ist, so muss er davon ausgehen, das dies stimmt oder auch nicht stimmt. jetzt kommst du ihm entgegen ( oder was willst du von ihm ?) und lässt es hier in einer werkstatt machen, wobei sich der händler schon wieder auf Aussagen FRemder verlassen muss, so das ihm keine fahrtkosten enstehen, auf jeden fall soll er eine Rechnung zahlen oder Gewährleisten, von einem Fall, wo er keine Chance hatte dies selbst zu prüfen Bzw. selbst instandzusetzen.
Klarer FAll, ich wollte auch mein Recht, und du bist bestimmt keiner der andere reinlegen will, aber mal ehrlich - würdest du einem Fremden, der über 400 Kilomter weit weg wohnt, einen Schaden an einer von dir verkauften SAche abnehmen und widerspruchlos eine Rechnung zahlen ??? oder wie hast du dir das vorgestellt wie du und der Händler das abwickeln wollten ??
ich will hier keinem auf die Füsse treten aber das waren halt mal meine Gedanklen als ich das hier gelesen habe.
gruss
Andreas
noch eine Kleinigkeit, die ich veragss zu erwähnen - die sachmängelhaftung , die jetzt wohl in Kraft treten würde, sagt bzw. schreibt vor, das ( ich glaube es zumindest ) der Verkäufer, in diesem FAll der Händler, nachbessern bzw. selbst reparieren darf.
Kilometerkosten etc... Leihwagen gibt es nicht - das bekommst du nicht mal beim FF um deiner Ecke, weil, das steht nicht in den AGB - viele machen es aus FReundlichkeit und um Kunden zu behalten, aber es ist kein MUSS.
Also könnte der Händler ( verbessert mich wenn es nicht stimmt ) sagen, daß du den Wagen bringen sollst und er bessert nach - soweit wäre das ja jetzt legal.
nur du würdest dabei den finanziellen kürzeren ziehen - das muss nicht sein, das dies von dem Händler gewollt ist - vielleicht würde es ja besser laufen wenn es nur 10 KM wären. Gleiche Möglicjkeiten für alle.
Aber ich will hier nichts interpretieren -
Viel Glück wünsche ich mal
Andreas