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Gewährleistung umgehen mit GWGarantie

Themenstarteram 1. August 2014 um 9:34

Hallo,

Versuche mich im Netz schlau zu machen aber irgendwie habe ich keine Antwort auf meine Frage gefunden. Hoffe dass ich hier mehr Antworten bekomme.

Jetzt zu meinem Problem:

Habe einen Gebrauchtwagen bei einem Vertragshändler gekauft. Kaufdatum ist 03.2014. Erstzulassung 10.2010. Habe vom Händler eine teure GW-Garantie für ein Jahr bekommen.

Im Mai habe ich dann festgestellt dass man ein leises Knarzen/Knacken in der Lenkung festgestellt. Bin dann zu einem Vertragshändler in meiner Nähe gefahren der dann feststellte dass ein Querlenker ausgeschlagen ist. Eine Kostenübernahme wurde von der GW-Garantie abgelehnt da es sich um ein Verschleißteil handelt. Der Werkstattmeister machte mich auf die Gewährleistung aufmerksam da der GW-Kauf weniger wie 6 Monate zurück liegt. Vor Kurzem habe ich beim Vertragshändler angerufen, bei dem das Auto auch gekauft wurde. Er bestätigte mir auch das es von der GW-Garantie nicht bezahlt wird da ein Verschleißteil. Angesprochen auf die Gewährleistung, sagte er, dass es keine gibt da es beim Kauf eine GW-Garantie gegeben hatte.

Meine Frage:

Stimmt es was mir mein Verkäufer erzählte?

Und ist es wirklich so das man mit einer Gebrauchtwagengarantie die Gewährleistung umgehen kann?

Bin euch für Antworten im Voraus sehr dankbar.

MfG

Alex

Beste Antwort im Thema

Hi,

wer sagt denn das ein Verschleißteil unbedingt 6 Monate halten muß?

Wenn ein Querlenker als beispiel eine Lebensdauer von ~ 80tkm hat und man kauf einen Gebrauchten mit 75tkm dann kauft man eben auch einen Querlenker mit einer fast abgelaufenen Lebensdauer.

Sonst müßten Gebrauchtwagenverkäufer ja an praktisch jedem Fahrzeug alle Verschleißteile von den Bremsen,übers Fahrwerk bis zu Kupplung und Auspuff vor einen verkauf tauschen.

Ich will hier keinesfalls die Gebrauchtwagenhändler in Schutz nehmen,da gibt es sicher mehr Gauner als ehrliche. Und die meisten versuchen auch mit allen Tricks die Gewährleistung zu umgehen.

Aber man muß auch mal die Kirche im Dorf lassen, das sehen die Gerichte inzwische ähnlich. Während die Gewährleistung anfang rigoros zu gunsten der Kunden ausgelegt wurde sind schlagen viele aktuellere Gerichtsurteile da mildere Töne an.

Ob der Querlenker nun in diesem Fall unter Gewährleistung fällt oder nicht müßte im Zweifel dann wirklich das Gericht oder eine Schiedsstelle klären.

Ich würde da als Kunde auch beim Verkäufer anfragen,aber man sollte das vielleicht erst mal im freundlichn Ton versuchen und nicht unbedingt mit der 100% Gewissheit das man im Recht wäre ;)

 

Aber ganz klar allein durch die bewußte Täuschung mit der Garantie hätte der Verkäufer schon einiges Pluspunkten verspielt.

Gruß Tobias

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die gewährleistung kann als händler nie nie niemals ausgehebelt werden. die garantie hat damit nichts zu tun.

sie haben dich schlichtweg angelogen.

damit der händler aus der sache kostenfrei rauskommt müßte er dir beweisen, das der querlenker bei übergabe des fahrzeuges nicht schon angeschlagen war. dürfte schwirig werden.

für deren lügenaktion würde ich denen gleich noch einen mitverpassen, dickeren leihwagen, imageverlust usw. denen im klaren ton sagen das sie mit solchen lügenmärchen keine kunden halten können und auch keine neuen finden werden.

mich wundert es immerwieder wie im grunde jeder mit solchen billigen lügen versuchen die leute zu verarschen. die vw abteilung meines audi händlers meinte auch ich würde die garantie verlieren wenn ich in einer freien werkstatt die wartungsintervalle machen lassen. als ich denen sagte das ich die gesetzeslage kenne kamen sie auf einmal mit kulanzansprüchen im anschluss. da fragte ich was die kulanz nach 2jahren mit der neuwagengarantie zu tun hat...

das schlimme ist ja, das jeder das so macht. normal würde ich das puplic machen und dort nie wieder einen euro hintragen.

am 1. August 2014 um 9:45

Die Garantie(versicherung) hat genau einen Sinn: den Händler im Gewähreistungsfall abzusichern.

Die Gewährleistung gilt davon unabhängig. Der Händler muß entweder beweisen, daß der Schaden beim kauf noch nicht da war, oder für "Nacherfüllung" sorgen.

Hi,

Verschleißteile sind auch von der Gewährleistung ausgenommen,zumindest wenn ihr defekt auch wirklich auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist.

Ein defekter Querlenker wird je nach Laufleistung des Fahrzeugs daher durchaus unter Verschleiß fallen. Auch die Gewährleistung ist keine 100% Absicherung für den Käufer.

Ansonsten muß ich mich anschließen,eine GW Garantie ersetzt die Gewährleistung nicht sondern kann sie ergänzen.

Gruß tobias

Zitat: "Habe einen Gebrauchtwagen bei einem Vertragshändler gekauft. Kaufdatum ist 03.2014. Erstzulassung 10.2010

..........Im Mai habe ich dann festgestellt dass man ein leises Knarzen/Knacken in der Lenkung festgestellt."

In der Zeit ist das Material wohl kaum vom neuen Fahrer verschlissen worden. Der Händler hat wohl auf Zeit gespielt, nach dem Motto "Hält noch ne Zeit". Hat halt nicht geklappt.

Nochmal hin und Ihn bitten sich der Sache anzunehmen. Wenn er nicht einlenkt, dann gibst ja immer noch die Schiedsstelle bei der Innung.

Hi,

wer sagt denn das ein Verschleißteil unbedingt 6 Monate halten muß?

Wenn ein Querlenker als beispiel eine Lebensdauer von ~ 80tkm hat und man kauf einen Gebrauchten mit 75tkm dann kauft man eben auch einen Querlenker mit einer fast abgelaufenen Lebensdauer.

Sonst müßten Gebrauchtwagenverkäufer ja an praktisch jedem Fahrzeug alle Verschleißteile von den Bremsen,übers Fahrwerk bis zu Kupplung und Auspuff vor einen verkauf tauschen.

Ich will hier keinesfalls die Gebrauchtwagenhändler in Schutz nehmen,da gibt es sicher mehr Gauner als ehrliche. Und die meisten versuchen auch mit allen Tricks die Gewährleistung zu umgehen.

Aber man muß auch mal die Kirche im Dorf lassen, das sehen die Gerichte inzwische ähnlich. Während die Gewährleistung anfang rigoros zu gunsten der Kunden ausgelegt wurde sind schlagen viele aktuellere Gerichtsurteile da mildere Töne an.

Ob der Querlenker nun in diesem Fall unter Gewährleistung fällt oder nicht müßte im Zweifel dann wirklich das Gericht oder eine Schiedsstelle klären.

Ich würde da als Kunde auch beim Verkäufer anfragen,aber man sollte das vielleicht erst mal im freundlichn Ton versuchen und nicht unbedingt mit der 100% Gewissheit das man im Recht wäre ;)

 

Aber ganz klar allein durch die bewußte Täuschung mit der Garantie hätte der Verkäufer schon einiges Pluspunkten verspielt.

Gruß Tobias

Ich denke auch, dass dieser Fall - so unschön er für den TE sein mag - nicht eindeutig zu Lasten der einen oder anderen PArtei geregelt werden kann. Sofern der Händler nicht jetzt schon voll auf Block gegangen ist, wäre ein Angebot im Sinne einer Kostenteilung villeicht sinnvoll, "du das Material, ich den Arbeitslohn". Macht der Händler nicht mit, würde ich es aber vom Streitwert, von meinen zeitlichen Möglichkeiten und meinen finanziellen Möglichkeiten abhängig machen, ob ich dagegen im Rahmen eines Rechtsstreites angehen möchte. Händler meiden und keinesfalls weiterempfehlen wäre dann die zwar wenig befriedigende, aber womöglich vernünftigste Lösung.

Grüße

SpyderRyder

Nunja, ein Querlenker verschleißt sicherlich über die Zeit und die Kilometer, aber als ein Verschleißteil wie z.B. Bremsen oder Reifen, bei denen die Funktion den Verschleiß bedingt bzw. umgekehrt, würde ich ihn nicht einordnen. Die Gerichte gucken bei solchen Entscheidungen ja auch auf das Alter bzw. die Laufleistung des Autos, und das Auto vom TE ist noch keine vier Jahre alt...

am 1. August 2014 um 19:05

Gilt ein Querlenker überhaupt als Verschleißteil?

Falls ja, dann müsste das Teil doch auch im Wartungsplan aufgeführt werden?

am 1. August 2014 um 20:20

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn

Falls ja, dann müsste das Teil doch auch im Wartungsplan aufgeführt werden?

So wie zum Beispiel die Kupplung, der Kat, DPF und die Stoßdämpfer?

Themenstarteram 5. August 2014 um 21:19

Hallo so wie es aussieht stimmt es net ganz was der Verkäufer mir erzählt hat aber auf der anderen Seite könnte es schon stimmen das Verschleißteile von der Gewährleistung ausgeschlossen sind. Werde noch nen Bekannten kontaktieren der als GW Verkäufer arbeitet und den mal fragen wie es bei Ihm im Geschäft gehandhabt wird.

Danke euch allen für eure Hilfe

VG

Alex

Zitat:

Original geschrieben von Scenic II

In der Zeit ist das Material wohl kaum vom neuen Fahrer verschlissen worden. Der Händler hat wohl auf Zeit gespielt, nach dem Motto "Hält noch ne Zeit". Hat halt nicht geklappt.

Nochmal hin und Ihn bitten sich der Sache anzunehmen. Wenn er nicht einlenkt, dann gibst ja immer noch die Schiedsstelle bei der Innung.

Erstens mache ich Dir einen nagelneuen Querlenker innerhalb eines Nachmittags kaputt, wenn es sein muss, zweitens ist es auch gar nicht nötig festzustellen woher genau der Verschleiss kam.

WER ein Verschleissteil verschlissen hat sielt keine Rolle für den Händler.

Manche Dinge haben eine bestimmte Lebensdauer, je nach Kilometerstand kann die beim Kauf halt schon ganz oder annähernd erreicht sein.

War der Vorbesitzer eine wilde Wutz mit Reifen breit wie Bierfässern dann sind die Aufhängungen vielleicht schon nach 30000km durch, fuhr Opa Krause nur auf der Autobahn bei max 120 km/h dann halten die bestimmt auch 250000km aus (gilt analog für Bremsen, Reifen, Kuplung, Dämpfer...).

Wie weit das dann bei Übergabe noch innerhalb der Verschleißgrenze ist spielt keine Rolle, da vermutlich kein Neuwagenzustand im Kaufvertrag vereinbart war.

Will man ein neues Auto haben, muss man ein neues kaufen.

Bei Gebrauchten muss ich damit rechnen, dass Verschleissteile einen eben solchen erfahren haben (deswegen sind sie ja billiger).

Eine Rundum Sorglos - Absicherung nach dem Motto "jetzt kann erstmal ein halbes Jahr nichts passieren" ist die GW nicht.

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn

Gilt ein Querlenker überhaupt als Verschleißteil?

Falls ja, dann müsste das Teil doch auch im Wartungsplan aufgeführt werden?

Bei der HU zum Beispiel werden die Gelenke durchaus geprüft.

Wird sicherlich seinen Grund haben.;)

am 6. August 2014 um 6:51

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn

Gilt ein Querlenker überhaupt als Verschleißteil?

Falls ja, dann müsste das Teil doch auch im Wartungsplan aufgeführt werden?

Bei der HU zum Beispiel werden die Gelenke durchaus geprüft.

Wird sicherlich seinen Grund haben.;)

So wie das Verschleißteil "Rahmen" z. B. auf Durchrostung geprüft wird und das Verschleißteil "Getriebe" auf tropfenden Ölverlust. Ist doch ganz klar.

am 6. August 2014 um 6:57

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

 

Bei der HU zum Beispiel werden die Gelenke durchaus geprüft.

Wird sicherlich seinen Grund haben.;)

So wie das Verschleißteil "Rahmen" z. B. auf Durchrostung geprüft wird und das Verschleißteil "Getriebe" auf tropfenden Ölverlust. Ist doch ganz klar.

jepp.. schliesslich ist für jeden Kfz-Händler alles was kaputt geht, natürlich ein verschleissteil... weil sonst wäre es ja nicht putt gegangen:D

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