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Gewährleistung? Wie Vorgehen - diverse Defekte?!
Hallo,
Ihr könnt mir sicher weiterhelfen.
Habe vor 2 Wochen einen Renault Grand Scenic beim Händler gekauft. Ein Automatik Bj 2013 mit 90000km.
Fahrzeug läuft bis heute einwandfrei, jedoch habe ich seit gestern eine Meldung “Abgasanlage überprüfen” im Cockpit. Habe den Fehlerspeicher in einer Werkstatt auslesen lassen und es sind 3 Fehler: Bremspedal, Tempomat, Injektor.
Mein Mechaniker meint, dass er nicht genau sagen kann, wo das Problem liegt, da die Fehler nicht zusammen hängen. Er meint auch, dass ich zum Händler gehen soll, weil das eine Gewährleistungs Sache wäre.
Händler angerufen, er meint es gibt dafür keine Gewährleistung, außerdem habe er diese im Vertrag ausgeschlossen. Der Händler ist ein kleiner türkischer Gebrauchtwagen Handel ohne Werkstatt. Meine Nummer hat er Anscheinend schon blockiert. Wie soll ich jetzt vorgehen und wisst ihr evtl. Wo das Problem beim Auto sein könnte. Fehlerspeicher konnte der Freundliche nicht löschen, kontrollleuchte leuchtet also weiterhin auf. Auto läuft jedoch bisher ohne Probleme, springt Normal an und auch Tempomat tadellos.
Liebe Grüße
Stefan
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17 Antworten
Die Software aus diesen Jahren war ziemlich unzuverlässig und spinner. Hatte selbst bei meinem Scenic aus 2012 erst Ruhe, als ein Update eingespielt worden war.
Das Bremspedal kann den Tempomaten ausschalten und verhindern das der tempomat überhaupt eingeschaltet werden kann.
Ein Fehler in der Einspritzung mit Schweregrad 2 oder 3 schaltet den Tempomaten grundsätzlich mit aus.
Der Bremslichtschalter kann einfach nur Verschoben sein, den kann man Einstellen.
Der Fehler Injektor, da müsste man mal den fehlercode wissen.
Am besten ist es immer die Fehlercodes und Bezeichnungen ausdrucken zu lassen in der Werkstatt. Oder wenigstens sollen die das auf den Auftrag schreiben, so das man es auch Nachvolziehen kann.
Der Tempomat hat also sehr Wahrscheinlich keinen Fehler sondern ist durch einen der beiden anderen Fehler in Mitleidenschaft gezogen.
Möglicherweise ist der Injektorfehler gar keiner sondern es wurde ein Diagnosegerät verwendet das mit reault Fehlercodes nicht so Richtig klar kommt.
Zu dem Händler, wenn es ein Gewerblicher Händler ist, so kann er nicht einfach ein Auto über das Gewerbe (also nicht Privat, sollte also im Kaufvertrag nachvollziehbar sein) verkaufen und dann seine Gewährleistungspflicht nicht einhalten. Ich würde da mal mit der Gewerbeaufsicht aufkreuzen bei dem Laden.
Was Glaubst Du wie schnell er das Fahrzeug wieder zurücknimmt ?.
Du hast Anspruch auf eine Nachbesserung der dieser Händler nachkommen muss. Es sei denn dieser Mangel ist im Kaufvertrag aufgeführt. Von Vornherein jeglich Mängel die eventuell aufkommen nach dem Kauf auszuschließen geht nicht. Solche Klauseln )(ohne Garantie) im Vertrag sind nicht rechtsgültig.
Aber da befragst Du besser mal einen Anwalt, es gibt da ja genügend die im Netz eine kostenlose Beratung machen. Oder den ADAC Befragen (falls Mitglied ist das Kostenlos). AVD geht auch.
Ich denke die haben da wesentlich mehr Ahnung als ich oder irgendwelche anderen Nichtjuristen.
Hab da grad was gefunden, das könnte Dir wenigstens zeigen das Du Rechte hast dem Händler gegenüber.
Vielen Dank, das hilft mir schon mal weiter, ich werde einfach mal beim Händler aufkreuzen und das Auto abstellen und ihm eine Frist setzen bis wann es fertig sein soll. Falls er dann tatsächlich nichts unternimmt, ist das mit der Gewerbeaufsicht eine gute Idee.
Welche Motorisierung hat das Auto?
1.5 dci mit 110 Ps Automatik
Ist die Energie Version mit Start stopp in Bohse Version
Euro 6?
Nein 5
Was steht im Kaufvertrag drin?
Verkauf als Haendler oder konnte er dir die Kiste als Kiste als 'Verkauf im Kundenauftrag' andrehen?
Bei letzterem kann der eigentliche Verkaeufer (wird dann halt sein Cousin sein) die Gewaehrleistung ggf. vertraglich ausschliessen (vom Haendler vermittelter Kauf von Privat).
Zitat:
Was steht im Kaufvertrag drin?
Verkauf als Haendler oder konnte er dir die Kiste als Kiste als 'Verkauf im Kundenauftrag' andrehen?
Da steht schon der Händler selbst drin aber “Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung”. Das wird rechtlich nicht zulässig sein. Aber wenn er sich weigert bleibt ja nur der Rechtsweg und leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung
Dann wird er nicht rauskommen, am besten mit Zeugen vor Ort eine schriftliche Aufforderung zur Nachbesserung des Sachmangels mit 2-wöchiger Frist geben.
Oder per Einschreiben oder Fax mit Empfangsbestätigung.
Einen Zeugen nehme ich mit ?? ich gebe Bescheid was rauskam
Grüße
Besser per Einschreiben unter angabe eines Zeugen der das Schreiben gelesen und eingetütet hat.
Auch eventuell mal die Passage der Rechtslage aus dem Link anfügen, ebenso die Anschrift der Gewerbeaufsichtsbehörde die für den Landkreis zuständig ist mit dem Hinweis das man sich an diese wendet.
Das könnte einen Anwalt ersparen. Dann gibt es immer noch einen Scheidsmann (ich weis, das ist schon fast veraltet aber es gibte s noch) der Außergerichtlich eine Einigung zu erreichen versucht.
All das sollte man ausschöpfen bevor man einen Anwalt den man bezahlen muss (zumindest Vorkasse) einschaltet.