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Gewährleistungsanspruch bei def. Spurstangen/Traggelenken bei e200k mit Junge sterne Gar.

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 20. September 2011 um 11:43

Hab ja nun seid 2-3 Monaten meinen 2006er e200k mit 93tkm und junger Sterne Garantie.

Nun quitscht das Auto (im stand) beim lenken (nach recht mehr als nach links) wie ein "Bett im stundenhotel" ( ;-) ). Ein Bekannter meinte das wären zu 99% Spurstangen und oder Traggelenke (eine genau diagnose habe ich noch nicht)

Das Auto ist nun wegen was anderem in der Werkstatt (NDL) und dabei sollen die halt auch nach dem quitschen gucken. Mitarbeiter meinte aber das dieser Fehler (Quitschen) verm. weder von der Gewährleistung noch von der jungen Sterne Garantie übernommen werden würde.......

Das sind zwar prinzipiell Verschleissteile würde ich jetzt mal sagen, aber innerhalb der ersten 6 Mo. der Gewährleistung sollte doch eigentlich jeder Mangel vom Händler beseitigt werden müssen, oder ist das eine Fehleinschätzung meinerseites? BIn auch noch keine 2tkm mit dem Wagen gefahren seid ich den habe.

Der Verkäufer hat damals, auch auf nachfrage immer wieder gesagt, daß in der nächsten Zeit (mindestens bis zum nächsten Service in 15tkm) keine Probleme/Kosten auf mich zukommen sollten.

Wie schauts nun aus? Hab ich einen rechtlichen Anspruch auf beseitigung der Mängel oder muss ich auf Kulanz der NDL bzw von MB hoffen?

Mfg

PS: weiß nicht obs relevant ist aber ich haben das Auto über meine Firma (= nicht als Privatmann) erworben.

Beste Antwort im Thema

Unabhängig von der Erstattungslage liegt hier aber auch noch eine Fehlbedienung durch den Benutzer vor.

Ich würde Verschleiß im Stand niemals bemerken, denn ich lenke natürlich niemals im Stand, weil das "Gift" für alle in den Lenkvorgang eingebundenen Teile, bedeutet, auch die Reifen.

Wer nie ohne Servolenkung gefahren ist, kann sich allerdings schwer vorstellen, welche Kräfte da wirken.

Man lenkt nur, wenn man in Bewegung ist !

Lenken im Stand würde ich in etwa damit gleichsetzen, die Karosserie mit Hammerschlägen zu bearbeiten, wobei die Hammerschläge wahrscheinlich weniger schaden:D:D:D.

 

lg Rüdiger:-)

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am 20. September 2011 um 12:00

Traggelenke auf jeden Fall Junge Sterne Garantie. Hab ich dieses Jahr im Rahmen des Assyst auch bekommen (und die mussten auch erstmal nachfragen, war aber abgedeckt).

Allerding haben die sich nicht durch quietschen beim Lenken bemerkbar gemacht, sondern durch poltern bei Querrillen.

Spurstangen(köpfe?) glaube ich nicht, aber wenn der Verkäufer so kulant in seinen Versprechungen war, kann man ihn ruhig in die Pflicht nehmen. Gewährleistung auf Verschleissteile sieht - einem ersten Googeln nach - nicht gut aus. (deshalb sollte man vorher gründlich checken und Bremsen, Reifen, Stossdämpfer etc. machen lassen bevor man kauft oder damit rechnen das die bald kommen - allerdings fallen einem so sachen, wenn man das Auto nicht gut kennt, eh kaum auf - das poltern bei Querrillen ist mir z.b. nicht mal sonderlich unangenehm aufgefallen)

Die Dinger kosten 30-40 Euro das Paar?

Hier nochmal die alte diskussion zum Thema: http://www.motor-talk.de/.../traggelenke-spurstangenkopf-t1627922.html

Der Gesetzgeber kennt keine Verschleißteile. Er kennt nur einen Sachmangel, der bei Gefahrübergang angelegt gewesen sein muss. Wieviele Kilometer bist Du seit Übergabe des Wagens gefahren? Wenn das (wie ich bei 2-3 Monaten) vermute, unter 10 000km gewesen sind, dann wird dem Verkäufer keinesfalls der Gegenbeweis gelingen.

Und genau der ist in der Beweispflicht - insofern: Fordere vom Verkäufer Nachbesserung (Instandsetzung)! Das ist wichtig, denn er hat ein RECHT dazu es selbst instandzusetzen!

am 20. September 2011 um 13:27

Zitat:

Nicht jeder Schaden am Fahrzeug fällt unter die gesetzliche Haftung. Da es sich nicht um einen Neu-, sondern um einen Gebrauchtwagen handelt, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen. Ein Mangel liegt daher regelmäßig nicht vor, wenn es sich um übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren handelt. Problematisch wird es bei einem defekten Verschleißteil. Hier ist im Einzelfall (ggf. durch einen Sachverständigen) zu prüfen, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist.

http://www.adac.de/.../2010-ADAC-Mangel-Verschleiss-Liste_38084.pdf

 

(und wie gesagt, die Dinger kosten keine 50 Euro - da wird der Gutachter schon teurer und das ganze unangenehm für alle beteiligte - ich würd's über die freundliche Schiene versuchen und nicht auf irgendwelche Rechte pochen, die im Ernstfall durch jahrelange Prozesse durchgesetzt werden müssen)

Unabhängig von der Erstattungslage liegt hier aber auch noch eine Fehlbedienung durch den Benutzer vor.

Ich würde Verschleiß im Stand niemals bemerken, denn ich lenke natürlich niemals im Stand, weil das "Gift" für alle in den Lenkvorgang eingebundenen Teile, bedeutet, auch die Reifen.

Wer nie ohne Servolenkung gefahren ist, kann sich allerdings schwer vorstellen, welche Kräfte da wirken.

Man lenkt nur, wenn man in Bewegung ist !

Lenken im Stand würde ich in etwa damit gleichsetzen, die Karosserie mit Hammerschlägen zu bearbeiten, wobei die Hammerschläge wahrscheinlich weniger schaden:D:D:D.

 

lg Rüdiger:-)

Zitat:

Original geschrieben von imsi1

 

...wie ein "Bett im stundenhotel" ....

Bevor das hier noch gewalttätiger wird mit Hammerschlägen und so, ein wenig Investigative Aufklärungsversuche:

Bezogen auf den Ausriss deines Textes oben : ----Woher weißt du das?:cool:

 

P.S: das bisschen Offtopic musste mal sein...

Themenstarteram 20. September 2011 um 14:17

@jmg: Auto ist ja grad in Werkstatt aber bin max 2tkm gefahren

@Rüdiger: wie parkst du aus? Da musst doch auch im stand lenken? Denke zum Spaß mache ich das nicht. Zudem hat da Auto ja schon 90tkm auf der Uhr; daher keine Ahnung wie der Vorbesitzer damit umgegangen ist. Aber zu 99,9% wird der Fehler/mangel eher durch due vorherigen 90tkm in 5 Jahren entstanden sein, als in den 2tkm in meinen 3 monaten.

Mal gucken was die ndl überhaupt sagt; vielleicht machen die es ja anstandslos. Wenn nicht muss ich nochmal zu der ndl wo ich das Auto gekauft hab und denen auf die fuesse treten.

MfG

Bei meinem FZ wurde v.l vor ca. 2 Wochen Traggelenk auf Garantibasis ausgetauscht bei km 72.000

Die Dinger mögen nur 50 € kosten, aber wie sieht es mit Achseinstellung aus? Muss das danach gemacht werden?

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Die Dinger mögen nur 50 € kosten, aber wie sieht es mit Achseinstellung aus? Muss das danach gemacht werden?

Rischtisch! Da kommen dann gern mal € 250,-- (oder mehr) für die Einstellung der Achsgeometrie dazu und natürlich den Einbau nicht vergessen, das macht der :) auch nicht kostenlos!

Themenstarteram 20. September 2011 um 15:55

Wenn die zusatzarbeiten so teuer sind dann sollte man mal gucken das gleich beide Seiten gemacht werden sollten....

Mfg

am 20. September 2011 um 16:10

Das wird bei MB nach Vorschrift instandgesetzt.

Heisst, wenn es auf Junge Sterne Garantie geht (Träger), isses eh egal und werden wohl eh beide Seiten gemacht.

Wenn Verschleiss, ist man bei ner freien Werkstatt die sich mit dem W/S211 auskennt besser aufgehoben. Die brauchen auch keine 10 Stunden um alles zu wechseln.

Themenstarteram 20. September 2011 um 17:00

Ich glaube due junge Sterne g.( kein anspruch bei teilen die erhörtem verschleiss unterliegen ) Wird hier nicht greifen; daher war ja die Frage ob's ueber gewaehrleistungsanspruch moeglich wäre.

Hallo,

für sogenannte Übergabmängel,die bereits vorhanden waren haftet der Verkäufer.Wenn deine Traggelenke verschliessen gewesen sein sollte,dann waren die schon länger als diese 2.000 km verschliessen,die Du gefahren bist,von daher sollte es sich hier um einen Übergabemängel handeln und dein Verkäufer sollte,die Reparatur übernehmen.

 

Gruss Uwe

Themenstarteram 20. September 2011 um 17:33

So sehe ich das auch; ob die das bei der ndl auch so sehen muss ich abwarten. Aber wie gesagt : die ndl wo das Auto z.Zt. Ist ist nicht due ndl wo ich das Auto gekauft gab. Muss verm also zur Reparatur dahin fahren ...

MfG

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