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Gewährleistungsanspruch in den ersten 6 Monaten
Hy, hab folgendes Problem undzwar hab ich mal ein Thema aufgemacht wegen dem schlagen an meine Kupplung beim einkuppeln,war jetzt bei Opel und der meinte das mein Zweimassenschwungrad und die Kupplung ausgetauscht werden müssen wegen fehleinstellung(kostenvoranschlag 2400) das problem ist der freie Händler will das ich Ihn das Auto bringe damit Er selbst zu Opel fahren kann,der ist aber 200km weit weg,die frage ist jetzt,muss ich da hin?weil ich ja bei einem Opel Händler vor Ort war und es ja auch hier machen kann? Der will bestimmt irgendwas drehen das der Opel Händler bei Ihm einfach sagt das alles Ok ist,weil der den bestimmt kennt...was meint Ihr was ich machen kann/soll...
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54 Antworten
Hi,
leider ist in deinem Profil kein Bj angegeben aber das ist eingentlich ganz einfach. Ist dein Auto noch keine 2 Jahre alt greift die Werksgarantie und du kannst zu jedem FOH fahren. Ist er älter greift die Gewährleistung von dem Händler bei dem du gekauft hat und du musst ihm die Möglichkeit geben selbst nachzubessern. Vorausgesetzt ist natürlich das es sich um kein Verschleißteil handelt welches durch die Garantie nicht abgedeckt wäre, u.U. aber durch die Gewährleistung wenn innerhalb kürzester Zeit aufgetreten.
Hy, vergessen werde ich nachtragen, hab ein Insignia Limousine 2.0t Cosmo Bj 2009 15500km...
Ich hab ja keine Werksgarantie mehr drauf und kann das Zweimassenschwungrad über die abgeschlossen Garantie machen, aber die Kupplung fällt dort nicht drunter.
Der Schaden war schon seid anfang an, dachte nur ich müsste mich an das Auto gewöhnen, deshalb hab ich solange gezögert damit zu Opel zu fahren.Jetzt war ich halt Gestern da und der Kfz-Meister sagte mir halt das es wegen der falschen einstellung am Zweimassenschwungrad liegt und deshalb auch die Kupplung in mitleidenschaft gezogen wurde.
Meine befürchtung ist nur das ich jetzt 200km hinfahre und wir ( der freihe Händler und Ich ) zu einem Opel Händler fahren den Er kennt und sich so aus dem schneider rausredet...
Das gute ist nur das es noch in den ersten 6 Monaten nach dem Auto Kauf aufgefallen ist und Er somit in der Beweislastpflicht ist, somit hat Er eigentlich keine Chance wenn es zu einem Streitfall kommen würde..
Kann dein Kilometerstand schon stimmen 15500km in 3 Jahren?
Wenn ja, würde ich mal um Kulanz anfragen.
Hi,
5tkm jährliche Fahrleistung scheint mir auch sehr wenig zu sein. evtl. eine "0" vergessen? Ansonsten wie martin7791 schon schreibt, Kulanzantrag stellen. Ansonsten würde ich an die Sache erst mal relativ gelassen rangehen. Sollten sich dein Befürchtungen, für die es im Moment keinen Anhaltspunkt gibt, bestätigen, kannst du immer noch reagieren.
Ne die Kilometer passen schon, das Auto wurde bis Februar dieses Jahres als Zweitwagen benutzen, erst wagen war ein Posche Panamera
Wie siehts denn aus wenn ich jetzt mit Ihm nach den ersten 6 Monaten zu Opel fahre, weil ab dem 2.8 sind die ersten 6 Monate rum.
Müsste doch eigentlich egal sein, weil ich doch den Kostenvoranschlag von jetzt habe oder liege ich da Falsch....
Eine andere frage noch, bis jetzt wurde der Schaden nur durch eine Porbefahrt festgestellt, ist ja nix genaues. Jetzt hat ja jeder Mensch andere Meinungen bzw denkt das es was anderes sein kann, sollte aber der Opel Händler jetzt die Kupplung und das Zweimassenschwungrad genauer anschauen wollen, entstehen ja dann Besichtigungskosten(Reparaturkosten) wer kommt den dann für die Kosten auf?
Bin ich eigentlich verpflichtet zu dem freien Händler zu fahren oder kann ich die Sachen hier Reparieren ohne zu Ihm zu fahren, weil ich es zur Zeit ( bestimmt 2 Monate ) Zeitlich nicht schaffen werde...
Achso, ein Problem habe ich wegen dem Kulanzantrag, ich habe beim Kauf des Auto kein Servicheft erhalten, somit kann ich nicht nachweisen das vorher eine Inspektion gemacht wurde, nach dem Kauf habe ich sofort eine machen lassen...
Normalerweise muss der Händler, bei dem du das Auto gekauft hast, in den ersten 6 Monaten die Fehler entsprechend reparieren - unabhängig von einem Serviceheft oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von martin7791
Normalerweise muss der Händler, bei dem du das Auto gekauft hast, in den ersten 6 Monaten die Fehler entsprechend reparieren - unabhängig von einem Serviceheft oder nicht.
Ja das stimmt so, aber ein Kulanzantrag kann ich nicht machen ohne ein Lückenloses Serviceheft meine ich jedenfalls...
Zitat:
Original geschrieben von UltraAram
Ne die Kilometer passen schon, das Auto wurde bis Februar dieses Jahres als Zweitwagen benutzen, erst wagen war ein Posche Panamera
Na dann
Zitat:
Wie siehts denn aus wenn ich jetzt mit Ihm nach den ersten 6 Monaten zu Opel fahre, weil ab dem 2.8 sind die ersten 6 Monate rum.
Müsste doch eigentlich egal sein, weil ich doch den Kostenvoranschlag von jetzt habe oder liege ich da Falsch....
Naja, das müsstest du mit dem Verkäufer absprechen und schriftlich fixieren. Sonst weiß der da nichts mehr davon.
Zitat:
Eine andere frage noch, bis jetzt wurde der Schaden nur durch eine Porbefahrt festgestellt, ist ja nix genaues. Jetzt hat ja jeder Mensch andere Meinungen bzw denkt das es was anderes sein kann, sollte aber der Opel Händler jetzt die Kupplung und das Zweimassenschwungrad genauer anschauen wollen, entstehen ja dann Besichtigungskosten(Reparaturkosten) wer kommt den dann für die Kosten auf?
Kein Mensch baut mal schnell einen ZMS aus nur um mal kurz nachzusehen. Wenn das zerlegt wird, dann ist es auch mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit defekt. Und anhand einer Meinung macht das sicherlich keiner, außer er will Kohle damit machen, was wir aber keinem unterstellen wollen. Fakt ist doch das scheinbar ein Fehler vorliegt. Was das ist kann dir ja erst mal vollkommen egal sein, solange du innerhalb der Gewährleistung bist und der Händler die Kosten übernimmt.
Warum soll das ZMS eigentlich defekt sein? Wie äußert sich das?
Zitat:
Bin ich eigentlich verpflichtet zu dem freien Händler zu fahren oder kann ich die Sachen hier Reparieren ohne zu Ihm zu fahren, weil ich es zur Zeit ( bestimmt 2 Monate ) Zeitlich nicht schaffen werde...
Ja, bist du. Weil er die Gewährleistung trägt.
Zitat:
Original geschrieben von Thirk
Zitat:
Original geschrieben von UltraAram
Ne die Kilometer passen schon, das Auto wurde bis Februar dieses Jahres als Zweitwagen benutzen, erst wagen war ein Posche Panamera
Na dann
Zitat:
Original geschrieben von Thirk
Warum soll das ZMS eigentlich defekt sein? Wie äußert sich das?
Ich habe seid dem ersten Tag wo ich das Auto besitze Probleme gehabt mit dem einkuppeln vom 1 ind den 2 Gang, dachte zuerst das ich zu blöd wäre, bzw hab den fehler erst bei mir gesucht, da ich ja keine fehler am Auto vermute, bei der Kilometerleistung.
Jedesmal wenn ich halt vom 1. in den 2. Schalte knallt die Kupplung, das hört man nicht sondern spürt es am ganzen Auto, sogar die Hutablage vibriert dann, ich habs langsam in den Griff bekommen das es einigermaßen Ok ist, aber wo gestern der Kfz-Meister damit gefahren ist, dachte ich die, das irgendwas gleich auseinanderfliegt ist schwer zu beschreiben, aufjedenfall ist das Knallen ( wie ich es empfinde immer da ).
Als der Kfz-Meister im Auto saß, hat er im stand aus un ein gekuppelt und da hörte man ein leichten "knallen" was beim einkuppeln kam, deshalb diese vermutungen das dort was nicht stimmen kann...
Hi,
so wie du das beschreibst, ist in jedem Fall davon auszugehen das im Bereich der Kupplung und damit auch im Bereich des ZMS was nicht OK ist. Eigentlich sehr seltsam bei der geringen Kilometerleistung.
Du kannst dir DAS HIER mal durchlesen und entscheiden ob du deinen Fehler damit identifizieren kannst. Diese Feldabhilfe wurde bei mir vor etwa 14 Tagen durchgeführt, also Kupplung erneuert. Dabei ist von Opel vorgeschrieben das auch das Zweimassenschwungrad eine Prüfprozedur durchlaufen muss, die meins z.B. nicht überstanden hat. Also wurde das auch erneuert. Warum fuhr ich überhaupt zum FOH? Weil ich dieses Lastwechselklackern hatte. Seit dem ist das beseitigt und ich bin wieder zufrieden.
Danke für den Thread, ist zwar ein anderer Motor aber hört sich fast Indentisch an...
hmm jetzt mal meine frage, sollte der Opel Händler das wissen, will er bestimmt die Antriebswellen usw erstmal abschmieren ist ja am kostengünstigsten, wenn das so ist, komme ich ja dann über die ersten 6 Monate und somit bin ich in der Beweislastpflicht, weil über Werksgarantie bzw Kulanz wird das nicht laufen, weil ich nicht erstbesitzer bin.
Das kann ich über die Gewährleistung machen, aber das schaffe ich vor dem 2.8 nicht, somit wären die ersten 6 Monate rum..
Ich glaub ich lass das ganze mal von einem Anwalt aufnehmen, dann kann ich mir bestimmt länger Zeit lassen und es läuft dann in die ersten 6 Monate der Gewährleistungspflicht des Verkäufers..
Oder was würdet Ihr machen, ist irgendwie alles bescheiden...
Zitat:
Original geschrieben von UltraAram
Danke für den Thread, ist zwar ein anderer Motor aber hört sich fast Indentisch an...
ups, wo war ich da wieder mit meinen Gedanken. Hätte ich dich doch fast zum Dieselfahrer degradiert
Zitat:
hmm jetzt mal meine frage, sollte der Opel Händler das wissen, will er bestimmt die Antriebswellen usw erstmal abschmieren ist ja am kostengünstigsten, wenn das so ist, komme ich ja dann über die ersten 6 Monate und somit bin ich in der Beweislastpflicht, weil über Werksgarantie bzw Kulanz wird das nicht laufen, weil ich nicht erstbesitzer bin.
Das kann ich über die Gewährleistung machen, aber das schaffe ich vor dem 2.8 nicht, somit wären die ersten 6 Monate rum..
Ich glaub ich lass das ganze mal von einem Anwalt aufnehmen, dann kann ich mir bestimmt länger Zeit lassen und es läuft dann in die ersten 6 Monate der Gewährleistungspflicht des Verkäufers..
Oder was würdet Ihr machen, ist irgendwie alles bescheiden...
Soweit mir bekannt heißt es immer so schön... "ein Fehler/Defekt muss unmittelbar nach bekanntwerden gemeldet werden". Das hat vermutlich damit zu tun das durch einen bestehenden Defekt nicht noch andere Bauteile im Mitleidenschaft gezogen werden bzw. sich der Schaden durch hinauszögern nicht vergrößert und damit verteuert. Ich würde schon schauen das du das in der Zeit noch machst. Alles andere wäre mit dem Verkäufer schriftlich zu machen...
Eine Werksgarantie oder Kulanz hat nichts damit zu tun ob du Erstbesitzer bist. Bin ich auch nicht, habe dennoch schon Garantiearbeiten am Auto gemacht bekommen. Kulanz wird schwierig bis unmöglich, weil du ja kein Serviceheft hast.
Zitat:
Original geschrieben von Thirk
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Thirk
Zitat:
Soweit mir bekannt heißt es immer so schön... "ein Fehler/Defekt muss unmittelbar nach bekanntwerden gemeldet werden". Das hat vermutlich damit zu tun das durch einen bestehenden Defekt nicht noch andere Bauteile im Mitleidenschaft gezogen werden bzw. sich der Schaden durch hinauszögern nicht vergrößert und damit verteuert. Ich würde schon schauen das du das in der Zeit noch machst. Alles andere wäre mit dem Verkäufer schriftlich zu machen...
Wie siehts den aus wenn ich es mir vom Anwalt irgendwie schriftlich gebe und dann in der 2ten Woche im August es machen lasse, da könnte ich es eventuell einplanen, aber da sind ja die 6 Monate gerade um 1 Woche rum, vorher gehts nicht und der Verkäufer wird mir bestimmt nix schriftlich geben da Er ja darauf hofft das die ersten 6 Monate rum gehen...
Zitat:
Zitat:
Eine Werksgarantie oder Kulanz hat nichts damit zu tun ob du Erstbesitzer bist. Bin ich auch nicht, habe dennoch schon Garantiearbeiten am Auto gemacht bekommen. Kulanz wird schwierig bis unmöglich, weil du ja kein Serviceheft hast.
Eine Garantie bekomme ich ja für das zweimassenschwungrad von der Abgeschlossenen Garantie vom Freien Händler, aber auf der Kupplung nicht,...