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Gewährleistungsansprüche nur am Ort des Verkaufs?

BMW 3er E90
Themenstarteram 22. November 2006 um 16:06

Hallo,

meiner Freundin gefiel mein E90 320d Geschäftswagen.

Beim heimischen Freundlichen nachgefragt wegen E90 Jahreswagen.

Antwort: Leider steht nichts zur Verfügung, wir melden uns sobald…

Reaktion: Keine Meldung, wir haben uns gemeldet…

Antwort: Leider steht nichts zur Verfügung, wir melden uns sobald…

Bei weiteren Händlern in der nähren Umgebung nachgefragt…

Antwort: Leider…

Reaktion: August 2006 zur BMW-Niederlassung Dreieich gefahren (60km), Auto gefunden, gekauft und 3 Tage später abgeholt.

Freundin: sehr zufrieden

Der Winter naht, Freundin braucht Winterreifen.

Brauchbares Angebot am Wohnort angenommen, Freundin noch zufrieden.

Termin des Reifenwechsels wahrgenommen.

Reifenhändler sehr freundlich und gibt uns die Sommervorderräder mit, weil beide einseitig abgefahren.

Er tippt darauf das die Spur verstellt sein könnte, womit er vermutlich Recht hat.

Die sind dermaßen abgefahren das es während der letzten gefahrenen 3000 Km unmöglich in diesen Zustand kommen konnte.

Es ist aber auch tatsächlich nicht spontan mit einem Blick zu sehen gewesen als wir den Wagen beim Kauf begutachtet hatten. Das Profil ist wunderbar in Ordnung, nur eben die jeweiligen inneren Flanken zeigen einen erheblichen Verschleiß.

Freundin etwas verschnupft und ruft beim örtlichen Freundlichen an, weil der in Dreieich gesagt hat: alle Werkstätten übernehmen alle Garantie- und Gewährleistungsansprüche.

Der Örtliche sagt: sorry, damit haben wir nichts zu tun, wir stellen Ihnen die Spur gerne kostenpflichtig ein, als Gewährleistungsanspruch geht das nur in Dreieich.

Dann habe ich selber da mal angerufen, mit dem Ergebnis, das wenn ich eine Kostenübernahmeerklärung aus Dreieich erwirke, machen die das.

Also gut, mit Dreieich telefoniert: dafür müssen wir den „Schaden“ natürlich erstmal sehen. Wir können Ihnen aber jetzt schon sagen das es zu 90% kein Gewährleistungsschaden ist.

Worauf es denn bei den 10% ankäme könne er jetzt aber auch nicht sagen.

Ist das normal? Kann ich Gewährleistungsansprüche nicht in jeder BMW-Filiale geltend machen? Können die uns hin und her schicken wie einen Tennisball? Was kann ich denn jetzt wo durchsetzen?

Schöne Grüße

Peter

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19 Antworten

Also bei uns gab es noch nie Probleme, wenn man in der Garantiezeit zu einen anderen Händler in die Werkstatt ging.

Die Frage ist, ob ihr die original BMW Garantie habt oder eine andere Garantie eines dritten habt. Dürfte aber unwahrscheinlich sein, weil das Auto ja eigentlich noch Werksgarantie haben dürfte und weil NL sowieso eigentlich nur BMW-Garantieen nutzen.

Aber, eine Achsvermessung wird "eigentlich" nur von BMW während der ersten 9tkm bezahlt.

Wir hatten beim 1er ein ähnliches Problem, da hat der Reifenhersteller das Vermessen der Achse bezahlt.

am 22. November 2006 um 16:20

gehts jetzt um die Gebrauchtwagengewährleistung oder um die allgemeine BMW-2Jahres-Garantie?

ist nämlich ein Unterschied.. das BMW Ding was für alle Neuwagen 2 JAhre gilt und auf alle weiteren Käufer innerhalb dieses Zeitraums übertragen wird kann in jeder BMW Werkstatt in Anspruch genommen werden

bei der Gewährleistung bin ich mir nicht sicher.. aber so wie ich das verstanden habe gilt diese nur bei dem Händler der einem das Fahrzeug auch verkauft hat

allerdings sollte bei einem Jahreswagen ja immernoch die volle Garantie gelten - ob die aber bei einer verstellten Spur greift (sowas kann ja auch auf den Fahrer zurückzuführen sein; z.b Bordsteinrammen) ist eine andere Frage

Bei einer verstellten Spur sträuben sich die Hersteller (und so auch die Händler) immer.

Garantie auf die Spur wird immer mit der Behauptung abgeschmettert, der Wagen wäre wahrscheinlich über einen Bordstein gedonnert.

Hatte ich bei zwei neuen Audis. In den ersten 5000km übernimt Audi das aus "Kulanz". Leider sieht man eine verstellte Spur (wenn die Räder nicht nach Nord und Süd gleichzeitig stehen) erst nach mehr als 5000km.

Ich denke, bei BMW wird das ziemlich ähnlich sein.

Deshalb auch die Weigerung das auf Garantie zu machen, da BMW die Kosten nicht übernimmt, und es sich der lokake Händler dann gleich mit ihnen verscherzt.

Sind Sie sicher, daß es an der Spur liegt?

Meine hier mal gelesen zu haben, daß BMW da ein Problem hat, welchem man mit mehr Luftdruck ein wenig abhelfen kann.

Bin da aber absolut nicht sicher.

Am besten mal im Forum suchen.

am 22. November 2006 um 19:16

Zitat:

Original geschrieben von Fester_A

....

Hatte ich bei zwei neuen Audis. In den ersten 5000km übernimt Audi das aus "Kulanz". Leider sieht man eine verstellte Spur (wenn die Räder nicht nach Nord und Süd gleichzeitig stehen) erst nach mehr als 5000km.

...

eben und wenn man das Auto selbst erst 3000km lang fährt muss das ja zwangsläufig bedeuten, dass das der Vorbesitzer war - und dann wäre es doch die Sache des Händlers weil er das Auto "schadhaft" verkauft hat

am 22. November 2006 um 19:37

das hört sich nicht gerade aussichtslos an..

der verkäufer ist zur magelfreien leistung verpflichtet, sollte man nun nachweisen können das die spur wohl schon länger verstellt ist (also bereits verstellt war als du den KV unterschrieben hast), ist der verkäufer zur nacherfüllung verpflichtet (und zwar zu 100% auf seine kosten). das blöde dabei ist, dass er erstmal selbst nacherfüllen kann (also musst du wohl oder übel in seine werkstatt).

ich persönlich würde es in dem fall schon drauf ankommen lassen, wenn du erst ein paar tausend kilometer gefahren bist, ist ja klar das die abgefahrenen reifen nicht erst von dir stammen.

Zitat:

Original geschrieben von ancalagon

gehts jetzt um die Gebrauchtwagengewährleistung oder um die allgemeine BMW-2Jahres-Garantie?

ist nämlich ein Unterschied.. das BMW Ding was für alle Neuwagen 2 JAhre gilt und auf alle weiteren Käufer innerhalb dieses Zeitraums übertragen wird kann in jeder BMW Werkstatt in Anspruch genommen werden

bei der Gewährleistung bin ich mir nicht sicher.. aber so wie ich das verstanden habe gilt diese nur bei dem Händler der einem das Fahrzeug auch verkauft hat

allerdings sollte bei einem Jahreswagen ja immernoch die volle Garantie gelten - ob die aber bei einer verstellten Spur greift (sowas kann ja auch auf den Fahrer zurückzuführen sein; z.b Bordsteinrammen) ist eine andere Frage

Bei BMW gibt es keine Garantie!!! Auf Neuwagen gibt es 2 Jahre Gewährleistung. Bei Gebrauchtwagen gibt es 1 Jahr Gewährleistung. Bei Problemen sollte man zu jedem Händler gehen können. Die müssten das Problem beheben und stellen dies dann dem Händler in Rechnung, der die Gewährleistung gegeben hat.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von hartge-z4

der verkäufer ist zur magelfreien leistung verpflichtet, sollte man nun nachweisen können das die spur wohl schon länger verstellt ist (also bereits verstellt war als du den KV unterschrieben hast), ist der verkäufer zur nacherfüllung verpflichtet (und zwar zu 100% auf seine kosten).

In den ersten sechs Monaten nach Kauf gilt die Beweislastumkehr. Der Verkäufer ist also in der Beweispflicht.

ich hab mein Auto vor ca 4000 tkm bei dem BMW Händler in Bayern gekauft und merke jetzt seit dem ich die Sommeralus montier habe, dass das Auto doch stärker nach links zieht, also wohl die Spurverstellt ist. Sonst fährst dich das Auto hervorragend, Luftdruck wurde auch des öfteren überprüft.

ich habe ja 1 Jahr Gewährleistung.

Glaubt Ihr Spureinstellen fällt darunter?

Wie ist das mit den 6 Monaten?

 

Besten Dank im voraus.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von tommy1181

ich hab mein Auto vor ca 4000 tkm bei dem BMW Händler in Bayern gekauft...

Sicher?

4000 tkm = 4.000.000 km (!)

Da stimmt was nicht an deiner Rechnung.

4000 tkm = 4000 total krasse meter.

Mann mann mann ... denk doch mal nach !

;-)

gruß

mpet

mann mann mann, ist das hier ein Frauenforum oder warum seid Ihr so kleinlich?:-)

 

natürlich 4 tkm....

 

Was meint Ihr jetzt bzg der Gewährleistung?

 

MfG

am 6. April 2011 um 18:37

Oh jeee.. was hier wieder für ein qualifizierter Unsinn steht xd!

Selbstverständlich gibt die BMW Ag eine (Werks-)Garantie. Da es eine Werksgarantie ist, kann jede NL bzw jeder Vetragshändler Reparaturen darüber abrechnen. Ergo kann ich auch zu dem :-) um die Ecke fahren.

Streng davon zu unterscheiden ist die gesetzliche und (gegenüber VErbauchern) unabdingbare Sachmängelhaftung. Diese besteht NUR gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeugs.

Was die wenigstens hierbei allerdings wissen, ist, dass der Leistungsort der NAcherfüllung (also der Ort, an welchem die Reparatur eigentlich zu erfolgen hat) dort ist, wo der vertragsgemäße Belegenheitsort der KAufsache ist. Dies ist in 99% der Fälle der Wohnsitz des Käufers.

Was heißt das jetzt auf deutsch: Der Verkäufer muss das Auto, sofern dieses zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war, beim Käufer abholen. Da idR an dessen Wohnsitz eine Reparatur nicht möglich ist, muss der Verkäufer das Auto auf seine Kosten zu seiner Werkstatt fahren, dort reparieren und wieder zurückbringen. Selbstverständlich besteht für die Zeit der Reparatur ein Anspruch auf Nutzungsausfallsentschädigung, sofern der VErkäufer die mangelhafte Lieferung zu vertreten hat.

und zum Thema Beweislastumkehr:

Es wird vermutet, dass, sofern sich ein Mangel innerhalb von 6 Monaten anch Übergabe zeigt, die Ursache dieses Mangels auch schon bei Übergabe vorgelegen hat. In dem vorliegenden Fall bedeutet das, dass sofern der TE nachweisen kann, dass das Auto jetzt mangelhaft ist, wird vermutet, dass es auch schon bei Übergabe mangelhaft war. nicht mehr und nicht weniger. Im konkreten Fall wäre das schwierig, da der Käufer beweisen muss, dass überhaupt ein Mangel vorliegt. Da eine verstellte Spur auch durch einen "Fahrfehler" entstehen kann, wird das schwierig. Zweifel bei der Feststellung gehen zu Lasten des Käufers.

Ich hoffe mal etwas Licht ins Dunkle gebracht zu haben

lg ellis

"Was die wenigstens hierbei allerdings wissen, ist, dass der Leistungsort der NAcherfüllung (also der Ort, an welchem die Reparatur eigentlich zu erfolgen hat) dort ist, wo der vertragsgemäße Belegenheitsort der KAufsache ist. Dies ist in 99% der Fälle der Wohnsitz des Käufers."

wo steht das offiziell ?

am 6. April 2011 um 19:04

Zitat:

Original geschrieben von 3erbmwd

wo steht das offiziell ?

Ergibt sich m.E. aus §269 BGB. Siehe auch hier.

Kantholz

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