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Gewährleistungspflicht

Themenstarteram 24. Januar 2007 um 18:53

Hi leute habe mir vor 3 tagen ein BMW 320Diesel gekauft

Baujahr 99 für 8700 Euro.

Habe mit dem wagen am Anfang eine Probefahrt gemacht

der wagen kamm mir bei der Probefahrt wie ein 60 Ps auto vor.

Hab den verkäufer gefragt warrum das Auto so langsam ist

Er meinte das ist normal so ist ja ein Diesel.

Muss dazu sagen habe noch nie vorher ein Turbo diesel gefahren deswegen dachte ich die sind halt nicht schneller.

Jetzt war ich nach 3 Tagen bei BMW

und die sagten mir der LMM ist kaputt

deswegen zieht der wagen nicht.

Reperatur kosten ca 600 Euro.

Das heisst der Verkäufer hat mich verarscht

Das Auto habe ich Privat gekauft und im Vertrag

steht Gewährleistung ausgeschlossen.

Hab ich da ne chance wen ich den Anwalt einschalte

eine Rechtschutzversicherung habe ich.

Hoffe einer kann mir helfen. Gruss

36 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Gjoni20

Hab ich da ne chance wen ich den Anwalt einschalte

eine Rechtschutzversicherung habe ich.

Du hast zumindest so eine bessere Chance. Der Anwalt sollte sich erstmal die Deckungszusage für diese Angelegenheit von Deinem Rechtsschutz-Versicherer einholen, liegt diese vor, beauftrage ihn.

Beachte aber, dass die Sache zwischen Dir und dem Verkäufer erstmal strittig sein muss. Vielleicht übernimmt der Verkäufer jetzt schon die Kosten der Mangelbeseitigung.

Das ist ja kein Rechtsberatungsforum ;) Also gebe ich nur eine Empfehlung und keine Beratung.

Sofern der Verkäufer vom Defekt Kenntnis hatte, kannst Du den Vertrag anfechten.

Schwierig gestaltet sich die Beweislage. Du wirst kaum Nachweisen können, dass der LMM bereits bei der Übergabe defekt war.

Du solltest dich zumindest von einem Anwalt beraten lassen - da Rechtsschutz besteht und möglichst auch für eine Beratung auf die Selbstbeteiligung verzichtet wird. (nachfragen)

-

Hoppla, gleichzeitig. Aber im Grundsatz übereinstimmend.

-

Jau, kommt zuweilen vor.

am 25. Januar 2007 um 9:17

Viel wichtiger wäre zu beweisen dass er auch als Laie von dem Defekt wissen konnte. Nur dann liegt eine Täuschung vor. Selbst WENN der LMM vor Kauf defekt war macht das nichts, da kiene Gewährleistung. Was zu holen ist nur bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft bzw arglistig verschwiegenen Mängeln.

Ruf mal bei der werkstatt von dem Herrn an ob bereits ein defekter LMM diagnostiziert wurde, wenn ja gute Karten, wenn nein nicht.

600€ für nen LMM sind auch viel Geld.

Ich würde bei einer anderen Werkstatt nachfragen, ob das nicht billiger geht.

Lass doch mal bei einer BMW Werkstatt den Fehlerspeicher auslesen. Eventuell ist dort das Datum der Fehlermeldung abgespeichert. Das könnte man dann ausdrucken und weiter verwenden.

Gute Idee!

am 26. Januar 2007 um 7:07

Re: Gewährleistungspflicht

 

Zitat:

Original geschrieben von Gjoni20

Habe mit dem wagen am Anfang eine Probefahrt gemacht

der wagen kamm mir bei der Probefahrt wie ein 60 Ps auto vor.

Verbuch das als Lehrgeld, denn wenn sowas bei der Probefahrt nicht auffällt dann hast du Pech gehabt.

Du wirst dem Verkäufer nie beweisen können das er davon wusste, sofern er ein laie ist wie du

...wer seine Chance nicht nutzt hat nie eine! Abwarten.

am 26. Januar 2007 um 8:05

Zitat:

Eventuell ist dort das Datum der Fehlermeldung abgespeichert. Das könnte man dann ausdrucken und weiter verwenden.

das bringt nur was wenn der Vorbesitzer das auch wissen konnte. Wer kann schon den Fehler selber auslesen oder fährt in die werkstatt wenn die Kontrolleuchte nicht brennt.

Nächste Möglichkeit 8bei opel häufig: Der LMM ist völlig I.O. hat nur kontaktprobleme -´> sporadischer Fehler im Speicher)

hat die werkstatt den LMM denn getestet?

Dass stimmt so nicht.

Es geht hier darum, ob der Mangel bei der Übergabe bereits vorgelegen hat, nicht ob der Vorbesitzer davon wusste.

Es ist auch nicht unbedingt ein Fabrikatsproblem.

Entscheidend ist wer der Hersteller des LMM ist.

Die Firma Bosch zum Beispiel stellt diese Bauteile für verschiedene Marken her. Bei VW und Audi ist dieses Problem seit längerem bekannt, hier gibt es auch eine Kulanzregelung, aber leider nur bis maximal 3 Jahre.

Ebenso verhält es sich bei Mercedes und BMW. Auch dort ist dieses Problem bekannt.

Ich hab das für den TE mal kurz durchkalkuliert. Der LMM kostet bei BMW 230,00 Euro zzgl. MwSt. der Einbau dauert maximal eine halbe Stunde. Die Reparatur dürfte maximal 350-400 Euro kosten.

Mehr nicht.

Eine freie Werkstatt ist sicher preisgünstiger und hier bezüglich der Reparatur wohl der bessere Ansprechpartner.

Aber dass nur zur Info am Rande.

Re: Gewährleistungspflicht

 

Zitat:

Original geschrieben von Gjoni20

Habe mit dem wagen am Anfang eine Probefahrt gemacht

der wagen kamm mir bei der Probefahrt wie ein 60 Ps auto vor.

Kannst Du mir BITTE mal erklären, warum Du ein Auto kaufst, wo Du nach der Probefahrt weißt, daß da vielleicht irgendwas nicht i.O. ist !!! Und dann auch noch von privat!!

Ist rein Interessehalber. Bin halt neugierig ;)

am 27. Januar 2007 um 16:03

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Dass stimmt so nicht.

Es geht hier darum, ob der Mangel bei der Übergabe bereits vorgelegen hat, nicht ob der Vorbesitzer davon wusste.

Wenn es ein Händler wäre ein interessanter Aspekt, aber bei Privatkauf wie hier unerheblich da Gewährleistung ausgeschlossen und der Käufer wusste wie schlecht das Auto zieht

Lehrgeld!

Ich würde zu BMW fahren, wenn ein Fehler vorhanden ist müste auch das Datum des ersten Auftretens gespeicher sein, somit kannst du beweisen das der Defekt beim Verkauf vorhanden war und der Verkäufer dich nicht darauf hingewiesen hat. Einen Leistungsverlust merkt man, und ein defekter LMM kommt auch nicht schleichend sondern verreckt normalerweise von Heute auf Morgen. Gekauft wie gesehn oder unter auschluss der Gewährleistung zählen nicht wenn auf vorhandene Mängel nicht hingewiesen werden. Wobei das ein Anwalt zu klären hat.

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