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Gewährleistungszeitraum nach Reperatur/Austausch des Lenkgetriebes

BMW 5er E60
Themenstarteram 22. September 2009 um 8:27

Hallo,

zuerst die Vorgeschichte:

An meinem Fahrzeug E60 520i wurde im Juni 2008 noch auf Garantie und Kulanz das Lenkgetriebe an meinem Fahrzeug getauscht. Fast einen Monat später fing ein kleines Knacken kaum merkbar in der Lenkung erneut an. Nun 1 1/4 Jahre später hat das Knacken wieder deutlich zugenommen und ich kann auch einen kleinen Widerstand spüren. Es deutet also wieder alles auf einen Lenkgetriebedefekt hin.

Heute habe ich deswegen beim Freundlichen angerufen und habe um einen Termin für die Vorführung des Wagens gebeten. Im Gespräch erwähnte ich dann, daß ich ja noch Gewährleistung auf das neue Lenkgetriebe habe, da dieses ja erst 1 1/4 Jahr alt ist.

Daraufhin teilte mir der Mitarbeiter mit, daß dies nicht der Fall sei und es nicht mehr ein Garantiefall bzw. eine Gewährleistung wäre. Fairerweise muss ich aber erwähnen, daß der Mitarbeiter noch die Option offen hielt, die BMW AG anzuschreiben, um dies auf Kulanz zu regeln.

Ich dachte aber, daß ich bei Austausch des Lenkgetriebes auf dieses Bauteil wieder eine zweijährige Garantie bzw. Gewährleistung hätte?

Bin ich da im Irrglauben, oder hat sich der Mitarbeiter da vertan?

Es kann doch nicht sein, daß ich über 2.000 € für ein 1 1/4 Jahre altes Lenkgetriebe zahlen muß!

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12 Antworten

Hallo

Bei Reparaturen im Garantiezeitraum ist es tatsächlich so, dass du auf das Teil, hier das Lenkgetriebe, nur bis zum Ende der normalen Garantiezeit Garantie bzw. Gewährleistung hast.

Beim Wechsel eines Teils auf Garantie z. B. nach einem Jahr hättets du dann lediglich ein weiteres Jahr Garantie, eben bis zum Ablauf der Garantie des Fahrzeugs.

Ich vermute aber, dass BMW sich da nicht quer stellen wird und die Sache im Rahmen der Kulanz abwickelt.

Gruß Andreas

nein. Da das Lenkgetriebe ja schon auf Grund der ursprünglichen Garantie ausgetauscht wurde, ist es von dieser erfasst und hat keine eigentständige Gewährleistung mehr. Kulanz sollte Dein Problem aber lösen.

Vielleicht nicht mehr so viel am Lenkrad rütteln :)

Grüße

Kai

am 22. September 2009 um 9:29

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

nein. Da das Lenkgetriebe ja schon auf Grund der ursprünglichen Garantie ausgetauscht wurde, ist es von dieser erfasst und hat keine eigentständige Gewährleistung mehr. Kulanz sollte Dein Problem aber lösen.

Diese Aussage ist eine sehr abenteuerliche Interpretation der BGB Gewährleistung und schlichtweg falsch.

 

Selbstverständlich verjährt der gesetzliche Gewährleistungsanspruch auch bei Reparaturen erst nach zwei Jahren (s. §634a BGB).

Wenn das Lenkgetriebe innerhalb des Verjährungszeitraums erneut einen Herstell- oder Materialfehler aufweist, ist der Händler verpflichtet, diesen Mangel nachzubessern bzw. zu beheben.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 22. September 2009 um 10:55

Danke für Eure Antworten!

Im Netz finde ich zu der Sachlage auch gegensätzliche Meinungen.

Ich war eigentlich auch der Meinung, daß ich Anspruch auf eine Garantie bzw. Gewährleistung habe, da ich ja ein neues Bauteil erhalten habe. Somit muß der Hersteller des Lenkgetriebes für mein Verständnis auch wieder 2 Jahre gewährleisten. Die Kosten des Bauteils hat ja meine abgeschlossene Gebrauchtwagengarantie übernommen. Damals wurden aber auch 50% der Kosten von BMW auf Kulanz übernommen.

da jetzt wieder mal Garantie und Gewährleistung durcheinander geworfen werden.

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwar zwei Jahre. Allerdings tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein, d.h. Du müsstest dem Händler beweisen, dass das Lenkgetriebe beim Einbau schon defekt war. Das fällt schwer und damit ist nach 1,25 Jahren die Gewährleistung raus.

Du hattest eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, die das Getriebe anteilig bezahlt hat. Damit hast Du aber keine neue Garantie für das Lenkgetriebe abgeschlossen. Also ist die Garantie auch raus.

Ergebnis: Du hast keine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche mehr. Du musst auf Kulanz hoffen.

Grüße

Kai

am 22. September 2009 um 11:50

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

 

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwar zwei Jahre. Allerdings tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein, d.h. Du müsstest dem Händler beweisen, dass das Lenkgetriebe beim Einbau schon defekt war. Das fällt schwer und damit ist nach 1,25 Jahren die Gewährleistung raus.

Genau dies sehe ich eben anders. Die Beweisführung dürfte in diesem Fall (Wiederholungsfall) nicht so schwer fallen, zumal vorher bereits Kulanz gewährt wurde (Eingeständnis?).

Wäre ich betroffen, würde ich jedenfalls nicht sofort die Flinte ins Korn werfen und lediglich auf Kulanz hoffen. Fakt ist schließlich, dass es einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gibt. Es gibt genügend Präzedenzfälle hierfür.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 22. September 2009 um 12:31

Ich werde mich überraschen lassen, was der Freundliche sagt.

Das Fahrzeug hat übrigens erst 65.000km weg. Das neue Lenkgetriebe hat gerade mal etwas über 15.000 km gehalten. Da finde ich, ist eine Kulanz angebracht.

Zitat:

Das Fahrzeug hat übrigens erst 65.000km weg. Das neue Lenkgetriebe hat gerade mal etwas über 15.000 km gehalten. Da finde ich, ist eine Kulanz angebracht.

da bin ich Deiner Meinung und habe da eigentlich auch ganz gute Erfahrungen mit meinem BMW-

Grüße

Kai

Zitat:

Original geschrieben von Shardik

Ich werde mich überraschen lassen, was der Freundliche sagt.

Das Fahrzeug hat übrigens erst 65.000km weg. Das neue Lenkgetriebe hat gerade mal etwas über 15.000 km gehalten. Da finde ich, ist eine Kulanz angebracht.

Hallo

Wie alt ist das Fahrzeug überhaut ?

Themenstarteram 22. September 2009 um 14:15

Das Fahrzeug ist von 2004!

Themenstarteram 24. September 2009 um 13:34

Ist es möglich, irgendwo eine PUMA-Liste vom E60 einzusehen?

Im Netz und hier im Forum habe ich bis jetzt nichts gefunden.

Wenn jemand diese Liste hat, könnte er Sie dann hier mal posten.

Danke. Diese benötige ich noch vor 16:30 Uhr, wenn es geht.

Nach Aussage des Autohauses gäbe es zum E60 bzgl. der Lenksäule/Lenkgetriebes keine Einordnung als PUMA-Fehler. Dies wäre angeblich nur beim 3er der Fall

Themenstarteram 28. September 2009 um 11:59

Letzten Donnerstag habe ich meinen Wagen zurückbekommen.

Diagnose: Die Lenkspindel hat angeblich Spiel. Diesmal wäre es bei gleichen Symptom auf keinen Fall das Lenkgetriebe. :rolleyes:.

Kostenpunkt für die Reparatur/Austausch der Lenkspindel 400€.

Es wurde mir geraten, mit dem Knacken in der Lenkung zu leben, da kein Sicherheitsrisiko vom Lenkspindelspiel ausgehen würde. :cool:

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