ForumA8 D3
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A8
  6. A8 D3
  7. Gewährleitungs Fall: Kann sich d. Händler durch Dekrasiegel befreien?

Gewährleitungs Fall: Kann sich d. Händler durch Dekrasiegel befreien?

Themenstarteram 11. Mai 2010 um 19:33

Hallo ich habe ein Riesen Problem, wie so oft, anscheinend gibt es beim A8 keine kleinen Probleme!

Also folgendes:

Ich habe vor etwa einem guten Monat einen A8 vom Händler gekauft,

der Wagen wurde anschließend in beisein des Händlers, mir und einem neutralen Gutachter untersucht und ein Dekra-Siegel erstellt, indem steht: Prüfbare Funktionen der Klimaanlage/Klimaautomatic in Ordnung

Nun habe ich festgestellt das die Klimaanlage nicht funtioniert und durch eine Fachwerkstatt untersuchen lassen was denn genau Defekt sei. Befund: Kompresssor defekt (der hat ein Leck)

Kostenaufstellung rund 1500 Euro

Wie stehen meine Chacen mit meinem Rechtsschutz dagegen zu treten?

Hoffe es hat einer einen guten Rat bzw einen ähnlichen Fall schon mal erlebt....

 

Vielen Dank

Gruss Tobi

Ähnliche Themen
16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Tobisix

Hallo ich habe ein Riesen Problem, wie so oft, anscheinend gibt es beim A8 keine kleinen Probleme!

 

Also folgendes:

 

Ich habe vor etwa einem guten Monat einen A8 vom Händler gekauft,

der Wagen wurde anschließend in beisein des Händlers, mir und einem neutralen Gutachter untersucht und ein Dekra-Siegel erstellt, indem steht: Prüfbare Funktionen der Klimaanlage/Klimaautomatic in Ordnung

Nun habe ich festgestellt das die Klimaanlage nicht funtioniert und durch eine Fachwerkstatt untersuchen lassen was denn genau Defekt sei. Befund: Kompresssor defekt (der hat ein Leck)

 

Kostenaufstellung rund 1500 Euro

 

Wie stehen meine Chacen mit meinem Rechtsschutz dagegen zu treten?

 

Hoffe es hat einer einen guten Rat bzw einen ähnlichen Fall schon mal erlebt....

 

 

Vielen Dank

Gruss Tobi

Du hast Gewährleistung,ganz einfach!!!

Einfach direkt die Geschäftsleitung dazu holen.

 

Was hat der Wagen gekostet?

 

 

Was sagt dein Händler dazu??? Will er was machen???

 

 

mfg

Themenstarteram 11. Mai 2010 um 20:31

Hallo,

Der Händler sagt das er nicht dazu verpflichtet ist und er das gutachten in der Hand hat, das ja belegt das die Klimaanlage in ordnung war....

Geschäftsleitung hat der denke ich nicht, da er selbstständig und alleine ist.

Der Wagen kostete 16900 Euro, und als erstes war die Stand. defekt die er allerdings mit drihung von Anwalt etc bezahlt hat -> 1200 Euro. Und nun will er nicht alles bezahlen, jedoch sehe ich es nicht ein nur einen Cent zu bezahlen, denn für was soll ich zahlen, das ich nicht versacht habe.

Gruss Tobi

am 11. Mai 2010 um 20:45

Hallo

ganz einfach er muss zahlen

mein Händler wollte damals auch nicht zahlen und er musst e doch auch wenns

ihm nicht passte

Alle Achslenker vorne oben beide Flexrohre ,eine Scheinwerferreinigungsdüse, Heckscheibe, RDK Sensor und SDS Modul

und ein Kessytürgriff

in den ersten 6 Monaten alles bemängeln was defekt ist danach wirds ruhiger die stehen oft lange beim Händler und die wollen es natürlich ohne viel Reparaturen vom Hof haben

mfg Alex

Themenstarteram 11. Mai 2010 um 20:52

Ok Vielen Dank.

Aber hat denn das Dekra Siegel keine Ausschlaggebende wirkung, denn der Händler beruft sich auf dem.

Bist du damals mit dem Anwalt vorgegangen.

 

Mfg

Tobi

Deshalb kauft man auch solche Autos nich beim freien Händler.  Hab mich schon gewundert warum du ein Dekra Prüfsiegel bekommen hast denn bei Audi gibts dafür den 110 Punkte Check.

 

Was ich merkwürdig find ist,bei dir steht oben das der Dekra Typ die Klima getestet hat? Aber warum, das machen die doch sonst nich.

Frage: Ist dort evtl vorher ein Vereinbarung getroffen worden damits drin steht zwischen Händler und Dekra Heini. Hört sich komisch an....

 

Aber wie schon hier gesagt,er wird nich drum rum kommen komplett zu Zahlen. Dafür ist er doch versichert!!!

 

EIn Kaufvertrag mit Gewährleistung hast du doch ODER?

 

Er ist Händler und verpflichtet sich damit zu 1 Jahr Garantie.

 

mfg

Themenstarteram 11. Mai 2010 um 21:10

Also der Mann von der Dekra und der Händler wirkten sehr vertraut und kannte sich auch, das hat man gesehen.

Also im Dekra Siegel steht drinnen: Klimaanlage/Klimaautomatik in Ordnung.

Also auf mich machte es den eindruck als wäre da was schief gelaufen und der hätte es nicht genügend geprüft, hauptsache da steht was drinnen. Das war ja auch so mit der Stanfheiz., da stand auch das diese i.O. sei und ... Sie war defekt und musste erneuert werden.....

am 11. Mai 2010 um 22:13

Noch einmal höflich bitte daß zu regeln und falls nix kommt an Anwalt übergeben.

am 12. Mai 2010 um 2:42

Meiner war auch vom Audi Händler und da waren sogar 2 fehler im 110 Punkte check aufgeschrieben und die waren auch nicht behoben aber ie gesagt letztendlich musste er doch ran

und das Dekra siegel befreit ihn sicher nicht ,ich hatte nur Anwalt erwähnt aber es ging letztendlich auch ohne

mfg Alex

Zur Ausgangsfrage: Das kommt auf die Umstände an.

1.

Die Gewährleistung deckt nur Mängel ab, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweispflicht hierfür beim Verkäufer.

2.

Sofern die Klimaanlage unmittelbar mit Eintritt des beschriebenen Schadens üblicherweise nicht mehr funktioniert, das in Rede stehende Gutachten aber ausweist, dass die Anlage zum Zeitpunkt des Verkaufs funktionsfähig war, wird dieses Gutachten im Streitfall mutmaßlich vor Gericht als hinreichender Beweis akzeptiert.

3.

Sofern der beschriebene Schaden üblicherweise nicht unmittelbar, sondern erst über einen gewissen Zeitraum, zum Ausfall der Anlage führt

u n d der Gutachter lediglich deren Funktion, nicht aber durch weitergehende Untersuchungen deren tatsächliche Mängelfreiheit überprüft hat, wird das Gutachten im Streitfall nicht ausreichen; der Verkäufer müßte also vor Gericht einen anderen Nachweis für die tatsächliche Mängelfreiheit der Anlage zum Verkaufszeitpunkt beibringen. Kann er dies nicht, wird er mutmaßlich zur Behebung des Schadens verurteilt werden.

Fazit:

Klären, wie es sich mit dem Schaden verhält und was die Prüfung des Gutachters tatsächlich beinhaltet, falls 3., Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung (macht der Anwalt deiner Wahl), dann letzter Versuch einer außergerichtlichen Verständigung mit dem Verkäufer (sinnvollerweise ebenfalls via Anwalt), zuletzt Klage.

Zitat:

Original geschrieben von ak0127

1.

Die Gewährleistung deckt nur Mängel ab, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweispflicht hierfür beim Verkäufer.

2.

Sofern die Klimaanlage unmittelbar mit Eintritt des beschriebenen Schadens üblicherweise nicht mehr funktioniert, das in Rede stehende Gutachten aber ausweist, dass die Anlage zum Zeitpunkt des Verkaufs funktionsfähig war, wird dieses Gutachten im Streitfall mutmaßlich vor Gericht als hinreichender Beweis akzeptiert.

3.

Sofern der beschriebene Schaden üblicherweise nicht unmittelbar, sondern erst über einen gewissen Zeitraum, zum Ausfall der Anlage führt

u n d der Gutachter lediglich deren Funktion, nicht aber durch weitergehende Untersuchungen deren tatsächliche Mängelfreiheit überprüft hat, wird das Gutachten im Streitfall nicht ausreichen; der Verkäufer müßte also vor Gericht einen anderen Nachweis für die tatsächliche Mängelfreiheit der Anlage zum Verkaufszeitpunkt beibringen. Kann er dies nicht, wird er mutmaßlich zur Behebung des Schadens verurteilt werden.

Fazit:

Klären, wie es sich mit dem Schaden verhält und was die Prüfung des Gutachters tatsächlich beinhaltet, falls 3., Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung (macht der Anwalt deiner Wahl), dann letzter Versuch einer außergerichtlichen Verständigung mit dem Verkäufer (sinnvollerweise ebenfalls via Anwalt), zuletzt Klage.

Besser hätte ich es auch nicht formulieren können. Es ist interesannt wie immer wieder Gewährleistung und Garantie vermischt werden.

Es ist inzwischen gängige Praxis diesen Weg zu wählen um sich vor der Gewährleistung zu drücken. Da es sich um einen amtlich anerkannten Sachverständigen handelt wird seine Aussage sicher ein gutes Argument vor Gericht sein.

Bleibt nur die Hoffnung das die durchgeführten Prüfungen nicht aussagekräftig genug für den Zustand des Kompressors waren.

Das Dekrasiegel ist eine "bessere" Hauptuntersuchung was die Hoffnung aufkeimen lässt das der Richter es als Beweis für ungenügend erachtet.

Autohus z.B , einer der größten Gebrauchtwagenhändler Deutschlands verkauft die meisten Autos ohne Garantie aber gezwungenermaßen natürlich mit Gewährleistung und nun ratet mal!

.... jedes Auto wird mit Dekrasiegel geliefert. Nun argumentiert er natürlich dies sei für den Kunden, Sicherheit bei Kauf BLA BLA aber warum er es wirklich macht sollte jedem klar sein. Und da er das schon seit mehreren Jahren macht scheint er auch ganz gut Erfolg zu haben....

am 12. Mai 2010 um 13:09

Hallo

wie wärs denn wenn der Fehlerspeicher mal gelesen wird dort steht doch normalerweise wann bei welchem Kmstand der fehler auftrat und häufigkeit des fehlers

vieleicht hilft das ja

mfg alex

Themenstarteram 12. Mai 2010 um 17:39

Hallo.

Das mit dem fehlerspeicher is ne gute Idee.

Also meine rechtsberatung meinte, das es hauptsächlich darum geht, das man beweisen kann, das die Klimaanlage schon vor dem kauf defekt war, als ich heute beim Bosch angerufen hatte um zu fragen ob es denn Anhaltspunkte gab, wodurch man sehen könnte das der Kältemittelkompressor schon längere Zeit defekt sei, sagte man mir eben nur mündlich, das dadurch das das Öl dort schon ganz Schwarz sei, es ein möglich hinweis sein kann. Also ich werde nun am Montag nachmittag zu meinem Anwalt gehen um weitere Schritte zu klären. Der Bosch kann allerings keine Gutachten erstellen.... Melde mich wieder wenn ich was neues weis.

Gruss Tobi

am 13. Mai 2010 um 9:36

Zitat:

Original geschrieben von Tobisix

Hallo,

Der Händler sagt das er nicht dazu verpflichtet ist und er das gutachten in der Hand hat, das ja belegt das die Klimaanlage in ordnung war....

Geschäftsleitung hat der denke ich nicht, da er selbstständig und alleine ist.

Der Wagen kostete 16900 Euro, und als erstes war die Stand. defekt die er allerdings mit drihung von Anwalt etc bezahlt hat -> 1200 Euro. Und nun will er nicht alles bezahlen, jedoch sehe ich es nicht ein nur einen Cent zu bezahlen, denn für was soll ich zahlen, das ich nicht versacht habe.

Gruss Tobi

Manchmal Frage ich mich,warum Leute erwarten die einen Gebrauchten kaufen,dass dieser Neu ist???

Legt nen 100.000er auf den Tisch,dann bekommt man einen neuen,mit Garantie.

Arme Händler hier in Deutschland!!

Ankauf sagen wir mal 15500.-,Hurra, dann hat er 1400,- verdient,die er jetzt noch versteuert.

+vielleicht Abholung,Aufbereitung e.c.t..

Am besten er verbaut jetzt noch für 8000,- Neuteile.

Arme Wirtschaft..............................

Kein Wunder wenn alles den Bach runtergeht.

Meine Meinung.

am 13. Mai 2010 um 12:04

Hallo

erwartet hier keiner aber das deutsche Recht sagt nunmal aus das der Händler dafür grade steht . wenns nicht so wär gäb es die Diskussion nicht .finde es viel schlimmer das man als Händler davon nichts wissen möchte . warum gehen wohl die billigen A8 mit viel KM in den Export weil man sich damit nicht rumärgern möchte.Bin mit meinem sehr zufrieden und von mir aus fahr ich ihn bis zum Exodus

kann aber auch viel selbst machen .

Das Wort zum Vatertag :-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A8
  6. A8 D3
  7. Gewährleitungs Fall: Kann sich d. Händler durch Dekrasiegel befreien?