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Gewähtleistung Privat an Privatverkauf
Ein deutscher Verkäufer hat sein Auto Privat an einen Privaten Verkäufer im EU Ausland verkauft ( aus Dummheit hat er einen KV vom Käufer akzeptiert der keinen Gewährleistungsausschluss enthält) Auto war bei Verkauf Top in Ordnung, verkaufspreis ca. 20.000 Euro. Verkäufer meldet sich nach 2 Wochen er hat ein Problem mit dem Auto. Auf der hälfte der Rückfahrt (1500km) wäre die Ölleuchte angegangen. Er hätte sich nichts dabei gedacht und wäre weiter gefahren und hat dann das Auto nach Ankunft 2 Wochen abgestellt. Nach dem Rausholen aus der Garage wäre ihm ein Ölfleck in der Garage aufgefallen. Der Kostenvoranschlag einer dem Verkäufer unbekannten Werksatt ergibt 10.000 Euro. Wie würdet ihr in dieser Konstellation handeln? Muss der Käufer das Auto bringen wenn er eine Nachbesserung verlangt oder der Verkäufer es holen.
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11 Antworten
Ich habs mal hierher geschoben - aber ich glaube schon jetzt den Verlauf zu kennen.
Trotzdem:
Sachlichkeit first bitte - dumme Sprüche haben hier kein Platz.
Blöd gelaufen, wenn man die Gewährleistung nicht ausschliesst.
Schon komisch, das der Käufer einen Kaufvertrag mit enthalterer GW vorlegt,
die üblichen Standard-Kaufverträge schliessen diese aus...
Und wenn man allerdings trotz Ölleuchte weiterfährt hat man m.M.n. gegen die Schadenminderungsplicht verstoßen.
KVA für 10K€ für einen Ölfleck, ist das ein Rolls Royce Motor?
Würde mir das Auto bringen lassen und bei einer Werkstatt die Undichtigkeit beheben lassen (und bezahlen)
Danke für deine Einschätzung Saabcruiser. Ich gehe in dem Fall davon aus das man nachträglich Geld schinden möchte da der Sachverhalt schon sehr komisch anmutet, von daher wäre der interssanteste Punkt ob der Käufer das Auto ( auf seine Kosten) bringen müsste wenn (angeblich) nicht fahrbereit. Was wäre wenn der Verkäufer anbieten würde das Auto gegen Erstattung des Kaufpreises und unkosten des Käufers zurückzunehmen. Könnte der Käufer das ablehnen und auf eine Reperatur bestehen?
Der Kaufvertrag war wohl relativ Rudimentär gehalten. Name und Adressen des Käufer / Verkäufers, Daten zum Auto wie Fahrgestellnummer etc. Nix zu Gewährleistung, Unfallfreiheit, Vorhalter etc.
Der Verkäufer dachte er wäre auf der sicheren Seite wenn er einen Kaufvertrag hat, das Geld in bar bekommt und ein abgemeldetes Auto übergibt. Und er wollte dem Käufer entgegen kommen da die typischen Mobile etc. Kaufverträge normalerweise in Deutsch und dieser in Englisch verfasst was.
Altbekannte Masche.Am Besten gar nicht reagieren, bis was vom Anwalt kommt.
@ Rückabwicklung: den Käufer fragen, ob er mit der Wandlung des Kaufvertrages einverstanden wäre.
(wenn man seine Ruhe haben will, was ich verstehe)
Zurückbringen auf Kosten des Käufers, Du kannst ja nichts dafür, dass der Käufer so weit weg wohnt.
Unkosten würde ich nicht erstatten, eher noch Abzug für gefahrene Km nach Kauf.
Mit Rückabwicklung könnte die Verkäufer(in) abslolut leben. Der Verkaufpreis war mehr als fair und im Nachhinein wurde der Verkauf schon fast bereut. Eine (vermeindliche) Reperatur würde man dann als Lehrgeld verbuchen ( hätte auf einen selber ja vermutlich genauso zukommen können wenn man das Auto behalten hätte). Man möchte nur rechtliche Streitigkeiten gerne vermeiden, weil diese meistens nur zusätzlich Geld kosten, sich aber trotzdem nicht ausnehmen lassen
Zitat:@Saabcruiser schrieb am 6. April 2025 um 17:15:19 Uhr:
@ Rückabwicklung: den Käufer fragen, ob er mit der Wandlung des Kaufvertrages einverstanden wäre.
Zitat:
Unkosten würde ich nicht erstatten, eher noch Abzug für gefahrene Km nach Kauf.
Mach das bloß nicht - ist quasi ein blanko Schuldgeständnis.
Ignoriere Alles bis ein Schreiben vom Anwalt eintrudelt.
Das ist die EINZIG korrekte Reaktion auf die Masche.
Wenn du dir künstlich Probleme schaffen willst, dann mach es bitte wie @Saabcruiser glorreich vorgeschlagen hat.
Zitat:
@Saabcruiser
schrieb am 6. April 2025 um 17:15:19 Uhr:@ Mach das bloß nicht - ist quasi ein blanko Schuldgeständnis.Ignoriere Alles bis ein Schreiben vom Anwalt eintrudelt.Das ist die EINZIG korrekte Reaktion auf die Masche.
Das verstehe ich nicht so ganz. Was hat das Warten auf ein Anwaltschreiben für einen Sinn (abgesehen davon das die Verkäuferin dann schon rechtskosten hätte).
Klar würde dieses Schreiben nie kommen wenn es nur eine Masche wäre Geld abzuzocken, aber genauso würde der Käufer doch die Wandlung ausschlagen wenn es keinen Mangel gibt.
Oder würde man vor Gericht das Angebot der Rücknahme als beweis dafür werten das man als Käufer von einem Mangel ( den es nicht gab) bereits gewusst hat?
Zitat:
@T5Plus
schrieb am 6. April 2025 um 18:23:53 Uhr:Das verstehe ich nicht so ganz. Was hat das Warten auf ein Anwaltschreiben für einen Sinn (abgesehen davon das die Verkäuferin dann schon rechtskosten hätte).Klar würde dieses Schreiben nie kommen wenn es nur eine Masche wäre Geld abzuzocken, aber genauso würde der Käufer doch die Wandlung ausschlagen wenn es keinen Mangel gibt.Oder würde man vor Gericht das Angebot der Rücknahme als beweis dafür werten das man als Käufer von einem Mangel ( den es nicht gab) bereits gewusst hat?
Weil man aufgrund einer Hypothese keinen Anwalt kontaktiert oder irgendeinen Kauf rückgängig macht.
Und ja - eine Rücknahme wird der Käufer und ggf. dessen Anwalt als ein Schuldgeständnis werten und dementsprechend dort einhaken.
Man kann sich auch selbst in die Scheixxe reiten, oder man lehnt sich entspannt zurück, genehmigt sich eine rote Marlboro und freut sich an dem Geld welches man durch den Verkauf erzielt hat.
750 km mit leuchtender Öllampe zu fahren, sich nichts dabei zu denken und es bei einer Reklamation zu erwähnen ist schon eine Leistung.
Ich würde da nicht mehr drauf reagieren.
r
Wie schon zuvor geschrieben, Füße stillhalten und abwarten. Bekannte Masche...
Erst wenn sich z.B. ein Anwalt aus Deutschland meldet muss<man reagieren.