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Gewendet nach Mautstelle in Italien - "Vergehen" zahlen oder nicht ?
Hallo,
mir ist folgendes vor wenigen Tagen in Italien passiert. In der Nacht gegen 2 Uhr auf der Autobahn A1 Richtung Bologna wurde ich plötzlich von der Autobahn geleitet, bei Modena wurde an einer Unterführung gearbeitet, offenbar eine Nachtbaustelle. Nach der Mautstelle, wo ich mein Ticket bezahlt hatte, war keine Umleitung ausgeschildert. Die Situation war völlig verwirrend als dann eine anderer Deutsche meinte das Richtung Brenner auch die Autobahn gesperrt wäre und er nicht weiß wohin er fahren soll. Da auf der Einfahrt zur Autobahn auch alles korrekt ausgeschildert war, war ich der Annahme das die Einfahrt und Auffahrt Richtung Bologna frei ist und man nach der Baustelle wieder auf die Autobahn auffahren kann, also habe ich ein Ticket gezogen und bin los gefahren, wenige Meter später sah ich dann eine geschlossene Schranke Richtung Bologna, also hätte ich Richtung Brenner wieder fahren müssen. Ich hielt an und überlegte lang, was ich am besten machen soll. Jedenfalls war ich so dumm und fuhr auf - die andere Seite wieder auf, so kam ich wieder zur Mautstelle und musste mein Ticket bezahlen. Der Kassierer war sofort aufgebracht, ich versuchte ihm die Situation zu schildern, doch er wollte oder konnte es nicht begreifen, weder in Englisch noch auf Deutsch ..., Italien halt . Danach fühlte der Kassierer einen Zettel auf, auf den ich unterschreiben sollte, er nahm auch meine Personalien auf. Dann gab er mir diese Quittung und er öffnete die Schranke und ich fuhr weiter, diesmal auf die nicht ausgeschilderte inoffizielle Umleitungsstrecke.
Auf dem Zettel steht ein Betrag von 59 €, 56 € der maximale Betrag da das Ticket ungültig war, sowie eine Bearbeitungsgebühr. Ich frage mich wieso man nicht gleich den Betrag von mir in Bar verlangen wollte, Kontodaten sind auch auf dem Schriebs mit enthalten, soll ich nun den Betrag überweisen oder nicht. Ein Bekannter von mir war einmal in einer ähnlichen Situation und er hat den Betrag nicht überwiesen, er hörte auch nie wieder was von dem Vorfall und bekam auch keine Post.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Civic-Racer schrieb am 1. Juni 2015 um 19:01:01 Uhr:
[...] Die Situation war völlig verwirrend [...]
Das einzige was noch verwirrender ist, dass ist dein Textblock.
Hast du die Mittelleitplanke zerlegt?
Hast du dein Auto auf die andere Seite gebeamt?
Bist du rückwärts durch die Auffahrt wieder zurück?
Selbstverständlich darf gewendet werden, auch nach einer Mautstelle, sofern du dafür ein Kleeblatttkreuz verwendest, sofern mal vorhanden.
Ich hab zwar kaum verstanden was du geschrieben hast, aber ich frage mich jetzt eigentlich, was ist überhaupt die Frage?
Ach und um es gleich vorweg zu nehmen
"Sei ein Mann und zahle!"
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29 Antworten
Zitat:
@Civic-Racer schrieb am 1. Juni 2015 um 19:01:01 Uhr:
[...] Die Situation war völlig verwirrend [...]
Das einzige was noch verwirrender ist, dass ist dein Textblock.
Hast du die Mittelleitplanke zerlegt?
Hast du dein Auto auf die andere Seite gebeamt?
Bist du rückwärts durch die Auffahrt wieder zurück?
Selbstverständlich darf gewendet werden, auch nach einer Mautstelle, sofern du dafür ein Kleeblatttkreuz verwendest, sofern mal vorhanden.
Ich hab zwar kaum verstanden was du geschrieben hast, aber ich frage mich jetzt eigentlich, was ist überhaupt die Frage?
Ach und um es gleich vorweg zu nehmen
"Sei ein Mann und zahle!"
Der Vorfall könnte beim nächsten Italien Trip wieder aktuell werden. Vollstrecken dürfen die in D nicht, aber wenn das Kennzeichen wieder in Italien bemerkt wird, dann erinnern die sich wieder.
Wenn ich es Richtig verstanden habe, dann bist du die Abfahrt runter gefahren und bist auf der anderen Seite wieder drauf gefahren. Das waere so kein Problem. Aber was hast du Unterschrieben? Das du dein Haus an den Kassierer in 14 Tagen uebergibst? Was ich nicht lesen und Verstehen kann, Unterschreibe ich nicht. Wenn eine Umleitung Ausgeschildert ist, warum folgt man der nicht? Manche wollen halt immer schlauer als andere sein und machen es dadurch komplizierter.
Nicht zahlen und hier weiter Berichten. So wissen wenigstens andere ob sie bezahlen muessen oder nicht
Ich habe etwas ähnliches erlebt.
Nachdem ich einen Bußgeld-Bescheid erhalten habe, habe ich durch einen (italienisch sprechenden) Anwalt Einspruch eingelegt und nie mehr etwas gehört.
Ich hoffe, Du hast eine Rechtsschutz-Versicherung.
Eines würde ich auf keinen Fall tun: ignorieren.
Zitat:
@ttru74 schrieb am 1. Juni 2015 um 19:41:15 Uhr:
Der Vorfall könnte beim nächsten Italien Trip wieder aktuell werden. Vollstrecken dürfen die in D nicht, aber wenn das Kennzeichen wieder in Italien bemerkt wird, dann erinnern die sich wieder.
ausreichend Geld mitnehmen, soviel erhöht wird die straffe auch nicht.
Isb. an Mautstationen zahlt man mit Kreditkarte und sonst nichts.
Ausser man ist masochistisch veranlagt.
langsam....das ist keine Strafe sondern eine zivilrechtlich geschuldete Autobahngebühr von Dir gegenüber der Autobahngesellschaft. Die Polizei interessiert das also null.
Der Kassierer hat einfach mal den für sich einfachsten Weg genommen: Da er wohl Probleme bekommt, wenn ein Ticket in der Kasse landet, dass da nicht hätte sein dürfen, hat er den Notausgang genommen: "Kunde hat gar kein Ticket und zahlt den aus der Ankunftsrichtung möglichen Maximalbetrag auf dem Netz der Autobahngesellschaft". Ein echter Blödmann halt, da man ja auf dem Ticket sieht, wann es wo gezogen wurde. Vermutlich ist er aber formal im Recht, da die AGB' das wohl so vorsehen.
Dass du wahrscheinlich diesen Sachverhalt mit deiner Unterschrift bestätigt hast, ist weniger gut, aber kein Beinbruch.
Bist du oft in Italien und hast noch länger dieses Auto (Kennzeichen), würde ich bei Autostrade versuchen, den Sachverhalt "auf Englisch" darzustellen und eine Einigung herbeizuführen (auf der A1 müsste das dein Ansprechpartner sein, Zettel anschauen), im letzter Konsequenz dann zahlen.
Fährst du eher selten nach Italien oder wechselst bald das Kennzeichen, könnte man es drauf ankommen lassen. Ob die Autobahngesellschaft irgendwann mahnt oder die Forderung an irgendeinen Inkassodienstleister verkauft ist spekulativ. In der Vergangenheit ging so etwas wie bei Deinem Bekannten folgenlos aus. Der Trend geht allerdings dahin, alles zu kassieren was geht.
bye
Im Prinzip hast du recht, aber zivilrechtliche Konventionalstrafen, was das sein könnte, sind auch Strafen.
Zitat:
@pivili schrieb am 2. Juni 2015 um 13:15:33 Uhr:
Fährst du eher selten nach Italien oder wechselst bald das Kennzeichen, könnte man es drauf ankommen lassen. Ob die Autobahngesellschaft irgendwann mahnt oder die Forderung an irgendeinen Inkassodienstleister verkauft ist spekulativ.
Da kein Vollstreckungsabkommen mit D besteht, ist es eher unwahrscheinlich, dass ein seriöses inkassounternehmen tätig wird. Schon wegen der geringen Höhe des offenen Betrages. Von Österreich wird erst ab 70€ versucht zu vollstrecken. Beim nächsten Italientrip mit dem gleichen Kennzeichen könnte es durchaus Probleme bei nicht erfolgter Zahlung.
Nochmal, es geht nicht um Bussgelder, sondern um eine Forderung eines Unternehmens welche die Konzession für die Autobahn erhalten hat.
Zitat:
@Felyxorez schrieb am 2. Juni 2015 um 17:38:56 Uhr:
Nochmal, es geht nicht um Bussgelder, sondern um eine Forderung eines Unternehmens welche die Konzession für die Autobahn erhalten hat.
Richtig, dass mit dem Kennzeichen ist nur insofern relevant, dass ausgerechnet dieser Gläubiger als Autobahngesellschaft mittels Videoüberwachung seiner Mautstellen einen erneuten Besuch des Schuldners (theoretisch) feststellen könnte. Ob das ausgewertet wird oder werden darf, keine Ahnung.
Fährt man fortan in IT nur noch auf der Landstrasse (zumindest nicht im Netz von Atlantia Spa), hat man das Problem auch nicht.
Inkasso der geschuldeten Maut findet wohl durchaus statt.
Zitat:
@pivili schrieb am 2. Juni 2015 um 22:17:51 Uhr:
Inkasso der geschuldeten Maut findet wohl durchaus statt.
Da hört man doch auch seltsame Dinge davon, zB. dass da erst nach vielen Monaten versucht wird, Forderungen zu vollstrecken. Ob es eine Gesetzesgrundlage dazu gibt, möchte ich anzweifeln. Auf jeden fall sollte man solche Forderungen nicht einfach ignorieren ohne mal mit einem guten Anwalt darüber gesprochen zu haben.
Im Grunde genommen ist der TE ja an der selben Ausfahrt aus der Autobahn ausgefahren wie er vorher reingefahren ist.
Wir hatten diese Diskussion letzte Woche auch schon mal. Was wäre denn, wenn man über den Brennerpass kommend in Sterzing eine Karte zieht. Dann nach Modena, weiter in Richtung Bologna, dann in Richtung Florenz und von dort über Pisa und Genua zurück auf die Autobahn Milano - Bologna fährt, in die Brennerautobahn abbiegt und am Ende, vielleicht 12 Stunden später wieder in Sterzing mit einem in Sterzing gezogenen Ticket aufschlägt?
Was zahlt man dann?
Zitat:
@torre01 schrieb am 3. Juni 2015 um 13:43:23 Uhr:
Im Grunde genommen ist der TE ja an der selben Ausfahrt aus der Autobahn ausgefahren wie er vorher reingefahren ist.
Wir hatten diese Diskussion letzte Woche auch schon mal. Was wäre denn, wenn man über den Brennerpass kommend in Sterzing eine Karte zieht. Dann nach Modena, weiter in Richtung Bologna, dann in Richtung Florenz und von dort über Pisa und Genua zurück auf die Autobahn Milano - Bologna fährt, in die Brennerautobahn abbiegt und am Ende, vielleicht 12 Stunden später wieder in Sterzing mit einem in Sterzing gezogenen Ticket aufschlägt?
Was zahlt man dann?
Ist eine interresante Frage, hat es vielleicht schon jemand mal ausprobiert? Eine Abrechnung erfolgt ja bekanntlich nicht nach Zeit sondern nach gefahrener Entfernung.