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Gewerbekunde bei Sixt = Kilometerpauschale oder 1%-Regelung?

Themenstarteram 9. März 2018 um 0:16

Hallo,

habe da mal eine Frage, da ich mir dabei nicht ganz sicher bin...

Ich plane bei SIXT ein Leasing als Gewerbekunde zu nutzen. Ich bin selbständig und kann dies auch alles mittels Gewerbeschein bei SIXT "beweisen".

Nun ist es so, dass ich wissen möchte ob man in diesem Fall auch später den Wagen mittels 1%-Regelung absetzen muss ODER ob ich auch nach Kauf auf der sog. Kilometerpauschale weiterhin abschreiben kann.

Ich frage daher, da es ja schon Vorteile gibt, wenn man als Gewerbetreibender den Neukauf abwickelt. Allerdings lohnt sich für mich nicht die 1%-Regelung. Daher würde ich gerne nach dem Kauf als Gewerbetreibender die Kilometer beim FA geltend machen.

Das Verhältnis erlaubt es mir nicht die 1%-Regelung zu machen und auf ein "Jahres-Fahrtenbuch" habe ich nun best. keine Lust. Daher die Frage, ob der Kauf als Gewerbe unwillkürlich mit der 1%-Regelung bzw. Fahrtenbuchmethode verbunden ist ODER ob ich dann einfach weiter die Kilometerpauschale geltend machen kann.

Könnt ihr mir da Tipps geben?

Danke im Voraus

Janwill

Beste Antwort im Thema

Im Grunde hast Du zwei Möglichkeiten:

Entweder die Leasingraten und alle Kosten des Fahrzeugs (Steuer, Versicherung, Werkstatt, Reifen, Sprit usw.) privat von Deinem versteuerten Einkommen bezahlen, dann kannst Du die 30 Cent pro betrieblich gefahrenem km bei der Steuer absetzen.

Oder alle Kosten des Fahrzeugs über die Fa. mit Vorsteuerabzug abwickeln und dafür die Privatnutzung entweder nach der 1%-Regelung oder nach Fahrtenbuch versteuern.

Welche Lösung für Dich günstiger ist, kann Dir Dein Steuerberater sagen.

XF-Coupe

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Du bringst da ziemlich was durcheinander.

Ob Du bar kaufst, least oder finanzierst ist für die Anwendung der 1%-Regelung für die Versteuerung des geldwerten Vorteils der Privatnutzung in der Einkommenssteuer komplett egal. Dafür kannst Du nur zwischen Fahrtenbuch (ungewiss ob es akzeptiert wird) und der 1%-Pauschalbesteuerung des gwV wählen.

Wenn Du die Kilometerpauschale ansetzen willst, dann geht das nur so lange gut, wie das Fahrzeug aufgrund des tatsächlichen Verhältnisses der Nutzungsanteile nicht als notwendiges Betriebsvermögen gillt. Das hat auch Auswirkungen auf die Vorsteuerabzugsfähigkeit der Anschaffung.

Du solltest mal zu Deinem Steuerberater wackeln und das mit dem besprechen.

Themenstarteram 9. März 2018 um 0:52

Danke für deine Antwort...

Ich verstehe das so, dass der Kauf unabhängig davon ist in wie weit man später beispielsweise Kilometer und andere Kosten absetzen will...

Im Moment habe ich einen Golf 6 und benutzen diesen Privat und auch als Gefährt zu meinen Kunden. Einmal im Jahr gebe ich dann eben die Kilometer zu meinen Kundengesprächen ab und ich bekomme 30CENT/Kilometer quasi wieder bzw. die werden ja geltend gemacht.

Da ich leider eine Sache noch nicht gaaanz kapiere noch einmal die Sicherheitsfrage:

Wenn ich den Wagen bei SIXT als Gewerbekunde kaufen kann ich das Ding sowohl privat als auch geschäftlich nutzen und da die privaten Wege überwiegen kann ich einfach weiter mit der Kilometerpauschale machen und muss nicht, da ich das Ding als Gewerbetreibender bei SIXT gekauft habe auf die 1%-Regelung zurückgreifen oder die Fahrtenbuchmethode machen?

EDIT

Jau, das kenne ich auch, wenn der Wagen beispeilsweise ÜBER 51% der Fahrten geschäftlich benutzt wird, dann greift automatisch die 1%-Regelung.

Ist man denn VERPFLICHTET ein Fahrtenbuch zu führen nur weil ich bem Kauf bei SIXT Gewerbekunde angegeben habe?

Wo Du kaufst, das ist dem FA egal. Das hat auch keine Auswirkungen. Du kannst gewerblich kaufen und dennoch darauf verzichten, die Vorsteuer zu ziehen und die Betriebskosten des Autos als Betriebsausgaben anzusetzen.

Wer zahlt Dir denn die 0,30 €/km einmal im Jahr aus?

Themenstarteram 9. März 2018 um 1:04

Wird mir natürlich nicht ausgezahlt aber ich kenne die genauen Begriffe nicht. Ich denke des Satz sollte richtig heißen: Es werden 30Cent/Kilomter geltend gemacht....

Also verstehe ich das richtig, dass ich den Wagen als Gewerbe kaufen kann/darf und einfach mit der Kilometerpauschale weitermachen kann so wie jetzt auch mit meinem alten Wagen?

Themenstarteram 9. März 2018 um 1:13

Ah, jetzt mal ganz anders gefragt :)

Kann ich den Wagen mit meinem Gewerbeschein als Beweis kaufen und dann aber privat nutzen?

Wenn ja, dann würde nur noch die Herstellergarantie von Seat (ich glaube 2 Jahre) gelten, oder?

Solange der neue Pkw nicht in der EüR als Betriebsvermögen aktiviert wird, oder aktiviert werden müsste, kannst Du den Pkw privat laufen lassen und das so handhaben wie bisher. Aber Du solltest dieses Vorgehen unbedingt mal mit deinem Steuerberater besprechen. Da gibt es viele Fallstricke, die zu bedenken sind und die Varianten sollten mal durchgerechnet werden.

Im Grunde hast Du zwei Möglichkeiten:

Entweder die Leasingraten und alle Kosten des Fahrzeugs (Steuer, Versicherung, Werkstatt, Reifen, Sprit usw.) privat von Deinem versteuerten Einkommen bezahlen, dann kannst Du die 30 Cent pro betrieblich gefahrenem km bei der Steuer absetzen.

Oder alle Kosten des Fahrzeugs über die Fa. mit Vorsteuerabzug abwickeln und dafür die Privatnutzung entweder nach der 1%-Regelung oder nach Fahrtenbuch versteuern.

Welche Lösung für Dich günstiger ist, kann Dir Dein Steuerberater sagen.

XF-Coupe

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. März 2018 um 01:37:36 Uhr:

 

....Dafür kannst Du nur zwischen Fahrtenbuch (ungewiss ob es akzeptiert wird)....

Es gibt Regeln für Fahrtenbücher und wenn man sich daran hält, werden diese auch akzeptiert. Ungewiss ist da nix.

Zitat:

Du solltest mal zu Deinem Steuerberater wackeln und das mit dem besprechen.

Du auch

Ich glaube du hast berlin-Paul falsch verstanden ...

Was er meinte ist wohl, dass Fahrtenbücher verworfen werden können, wenn sie nicht penibel genau geführt werden.

Da müssen die Kilometerstände zu den Betankungen passen, zu den Inspektionsterminen usw usw.

Spinnenreiter, ungewiss ist, ob die "Regeln" eingehalten sind. Vielleicht magst Du Dich mit einer Antort zum Eingangsthema beteiligen und solche dümmlichen Einwürfe einfach unterlassen. Thanks.

Da fast alle Antworten an der eigentlichen Frage vorbeigingen, nochmal ganz einfach:

Kauf-bzw. Leasingvertrag und steuerliche Behandlung haben grundsätzlich überhaupt nichts miteinander zu tun.

Ob Sixt (oder irgendein anderer Leasingunternehmer) dir Konditionen für Privatleute, Gewerbetreibende oder Marsmännchen gibt, spielt für die steuerliche Behandlung keine Rolle.

Du kannst ein Fahrzeug als "Gewerbetreibender" kaufen oder leasen, ohne dass dieses Fahrzeug jemals in deiner Steuererklärung auftaucht (mache ich seit Jahren). Du kannst umgekehrt ein Auto "privat" kaufen oder leasen und - wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen - als Betriebsvermögen führen.

@lemonshark

Und wie sieht es deiner Meinung nach im 2. Fall mit der USt aus?

Danach hat der TO nicht gefragt.

Themenstarteram 10. März 2018 um 11:12

Ja, wie sieht es denn mit der USt aus? Kommen da noch "versteckte" Kosten auf mich zu?

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